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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Die den Antragstellern zugegangene Stellungnahme der Antragsgegner(vertreter)in vom 9.11.2009 (und nachfolgende 52 Seiten).

Seitenaufrufe: 637

Antworten auf diese Diskussion

Äußerung von Wiener Wohnen vom 9.11.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Dienstag, 24. November 2009 19:32:10
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: ernst.schreiber@gmx.at; Thomas Kainz (Mieter) (sonjatom@inode.at)

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

ich bedanke mich für die Übermittlung der o.a. Äußerung zu Aktenzahl

12 MSCH 6/09 z
12 MSCH 7/09 x
12 MSCH 8/09 v

und möchte - in Abstimmung mit den anderen beiden Antragstellern - gleich zu Beginn festhalten, dass es natürlich seitens der Antragsteller eine Fülle an Anmerkungen und Einsprüchen zu den Behauptungen von "Stadt Wien - Wiener Wohnen" bzw. der Kanzlei "Zingher - Terp - Zingher" gibt.

Da diese Entgegnung unsererseits leider etwas umfangreich ausfallen muss - und auch die Basis dafür umfangreich ist, erbitten wir für unsere Stellungnahme eine Frist bis zum 31.1.2010.

Wir werden versuchen, diese Frist nicht auszuschöpfen, wollen aber andererseits aufgrund der Tragweite dieses Schrittes unser Vorbringen mit unseren Rechtsberatern abstimmen. Da diese naturgemäß um Weihnachten und den Jahreswechsel nicht voll verfügbar sind, wollen wir eher ein vorsichtigeres Frist-Ende für unsere Stellungnahme wählen und erbitten.

Im Sinn einer raschen Erstellung unserer Äußerung ersuchen wir Sie außerdem um die Zusendung der elektronischen Textversion von Frau Dr. Zingher per Mail an meine Adresse, da wir uns auf dieser Basis den langwierigen und fehleranfälligen Text-Scan für Zitate aus der zugesendeten Papierversion ersparen würden.

Auch in Abstimmung mit den beiden anderen Antragstellern darf ich Ihnen mitteilen, dass wir zur Beschleunigung des Verfahrens und zur Aufwands- bzw. Kostenreduktion zum momentanen Zeitpunkt auf die Einvernahme der beiden Zeugen Magerling und Habla verzichten, da die für das laufende Verfahren momentan relevanten Sachverhalte mittlerweile ohnehin von "Stadt Wien - Wiener Wohnen" außer Diskussion gestellt wurden. Wir behalten uns aber bei Bedarf die neuerliche Nominierung dieser oder anderer Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Die beantragte Frist wurde vom Bezirksgericht Fünfhaus am 30.11.2009 genehmigt.
Die Stellungnahme der Antragsteller wurde mittlerweile fertiggestellt (derzeit 49 Seiten) und wird nach einer Überprüfung durch Rechtskundige (und ggf. Korrektur bzw. Ergänzung) fristgerecht dem Bezirksgericht Fünfhaus übermittelt werden.

Äußerung zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 9.11.2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Donnerstag, 21. Jänner 2010 08:01:33
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: m.zingher@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zu Aktenzahl

12 MSCH 6/09 z
12 MSCH 7/09 x
12 MSCH 8/09 v

bringe ich innerhalb der gesetzten Frist zum oben angeführten Schriftsatz eine beigefügte Äußerung ein, die ich auch mit den beiden anderen Antragstellern abgestimmt habe. Deshalb sind auch die Aspekte zu ihren Antragspunkten hier enthalten.

Um das Verfahren möglichst zu beschleunigen und nicht weiter aufzublähen, haben wir uns mit wenigen Ausnahmen darauf beschränkt, den gegenständlichen Schriftsatz der Antragsgegner(vertreter)in zu widerlegen - und daher auf Anträge zur weiteren Vorlage von Dokumenten, Berechnungen, Zeugeneinvernahmen etc. derzeit verzichtet, da die Problematik in der Vorgehensweise der Antragsgegnerin mittlerweile ohnehin ausreichend dokumentiert sein sollte bzw. von der Antragsgegner(vertreter)in in vielen Bereichen nach unserer Auffassung ja gar nicht in Abrede gestellt wird.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Fwd: Äußerung zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 9.11.2009‏
Von: DG-Mieter
Gesendet: Donnerstag, 21. Jänner 2010 23:34:28
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at; gerhard_kuchta@hotmail.com; Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

wie unten schon erwähnt, habe ich mit Hr. Kuchta die an Sie gerichtete Äußerung vom 21.01.2010 besprochen und möchte mich der Darstellung anschließen und meinen Antragspunkt weiterhin aufrecht erhalten.

Hochachtungsvoll

DG-Mieter
Aktenzahl: 12 MSCH 6/09 z, 12 MSCH 7/09 x, 12 MSCH 8/09 v‏
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Sonntag, 24. Jänner 2010 13:28:26
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com)

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

Herr G. Kuchta hat Ihnen mit Mail vom 21.1.2010 die Stellungnahme der Antragsteller zum Schriftsatz vom 9.11.2009 der Antragsgegnerin übermittelt. Nachdem ich beim Verfassen dieser Stellungnahme mitgewirkt habe, bleibe bin ich vollinhaltlich bei der Aufrechterhaltung meiner eingereichten Antragspunkte.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Der heute eingegangene Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 18.3.2010 (und nachfolgende 3 Seiten).
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Date: Tue, 18 May 2010 05:53:29 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

da uns Antragsteller zu Ihrem Beschluss vom 18.3.2010 zu Aktenzahl

12 MSCH 6/09 z
12 MSCH 7/09 x
12 MSCH 8/09 v

bis heute kein neues Schriftstück erreicht hat, erlaube ich mir die Frage, ob wir daraus schließen können, dass die Antragsgegner(vertreter)in keine fristgerechte Äußerung, wie von Ihnen beauftragt, zu den acht gestellten Fragen eingebracht hat.

Es wäre für unsere Vorbereitung etc. überaus hilfreich, wenn Sie uns die zu erwartende weitere Vorgangsweise bzw. die in etwa absehbare Zeitleiste mitteilen könnten.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Von: Ulrike.Hostek@justiz.gv.at
Gesendet: Dienstag, 18. Mai 2010 09:43:41
An: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Meine Kanzleileiterin ist leider derzeit etwas überlastet, da sie die Agenden einer in Pension gegangenen Kollegin übernehmen musste. Daher dürfte der Schriftsatz von Wiener Wohnen, der etwa vor einer Woche bei uns eingelangt ist, noch nicht an Sie verschickt worden sein. Ich werde der Sache nachgehen. Ich habe vor noch eine Verhandlung anzuberaumen, bevor ich eine Entscheidung fälle. Bitte teilen Sie mir mit, ob bzw. wann Sie in den nächsten 3 Monaten auf Urlaub sind, damit ich das entsprechend abstimmen kann. Zu der Äußerung von Wiener Wohnen, die Sie in den nächsten Tagen erhalten sollten, können Sie sich natürlich schriftlich äußern oder in der Verhandlung dazu Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Hostek
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter
Subject: wg. weiterer Vorgehensweise
Date: Tue, 18 May 2010 19:57:13 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

kein Problem wegen der noch ausständigen Übermittlung. Die Personalprobleme in der Justiz sind ja evident.

Meine momentan geplanten Absenzen sind:

.......

Ich ersuche die beiden anderen Antragsteller um umgehende DIREKTE ÜBERMITTLUNG ihrer Absenzen an das BG 15.

Bezüglich des noch ausständigen Schriftsatzes werden wir wahrscheinlich - zur besseren Verhandlungsvorbereitung und Verkürzung der Verhandlungsdauer - eine schriftliche Stellungnahme vorab einbringen. Ich ersuche Sie jedoch um Verständnis, das wir die dafür notwendige Frist noch nicht benennen können. Diese ist von Umfang und Komplexität der Äußerung der Antragsgegner(vertreter)in abhängig.

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Anmerkung: Die beiden anderen Antragsteller haben auch ihre Absenzen bekanntgegeben.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; DG-Mieter; m.zingher@aon.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Zur heute bei mir eingetroffenen Äußerung vom 4.5.2010
Date: Fri, 28 May 2010 20:11:24 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

ich bedanke mich für die Übermittlung der o.a. Äußerung zu Aktenzahl

12 MSCH 6/09 z
12 MSCH 7/09 x
12 MSCH 8/09 v

die heute bei mir (samt Beilagen in der Stärke eines Versandhandelskatalogs) eingetroffen ist und möchte festhalten, dass schon beim ersten Überfliegen der Äußerung bzw. von stichprobenweise herausgegriffenen Beilagen wieder eine Fülle an Anmerkungen und Einsprüchen zu den Behauptungen von "Stadt Wien - Wiener Wohnen" bzw. der Kanzlei "Zingher - Terp - Zingher" entdeckt wurden.

Aufgrund

* des Umfangs der Unterlagen, die zahlreiche bemerkenswerte Aspekte enthalten dürften,
* der für die Stellungnahme notwendigen Recherchen bzw. Konsultationen
* und den üblichen Absenzen in dieser Jahreszeit

wird unsere Ausarbeitung wohl eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wir ersuchen um die Gewährung einer diesbezüglichen Frist bis zum 30.7.2010.

Wie schon zuletzt werden wir versuchen, diese Frist nicht auszuschöpfen, wollen aber andererseits unser Vorbringen wieder mit unseren Rechtsberatern abstimmen. Es kann daher auch sein, dass wir urlaubsbedingt um Fristerstreckung ersuchen müssen bzw. bei einem zwischenzeitlichen Verhandlungstermin unsere Argumentation teilweise mündlich einbringen bzw. zu einzelnen Aspekten eventuell schriftlich nachreichen.

Doch schon nach den wenigen bisher aufgewendeten Minuten mit dem übermittelten Material kann die abschließende Behauptung der Antragsgegnervertreterin, dass "... die Vorschreibung der Betriebskosten gesetzmäßig erfolgte, ..." als in keiner Weise nachvollziehbar bezeichnet werden. Begründung:

* Aus den vorgelegten Leistungsscheinen für die Schädlingsbekämpfung (Äußerung und Beilagen zu angefragtem Punkt 8) ist klar ersichtlich, dass eine Viertelstunden-Verrechnung pro einzelner Stiege erfolgt ist, wie die Antragsteller behauptet haben.
* Die von der Antragsgegner(vertreter)in behauptete Verjährung der gesamten Jahresabrechnung für 2004 (angefragter Punkt 1) dürfte so nicht stattgefunden haben. Mit welcher Logik die Antragsgegnervertreterin diesbezüglich auf das bisherige Vorbringen verweist, ist unklar.
* Diese wohl nicht stattgefundene Verjährung betrifft insbesondere auch die für die späteren Jahre schon seitens der Antragsgegnerin geleisteten Rückzahlungen für zuviel verrechnete Grünfläche.

In diesem Sinn ist daher auch der seitens der Antragsgegnervertreterin aufrecht erhaltenen Antrag auf Abweisung nicht nachvollziehbar.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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