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Hugo Breitner Hof
Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zahlreichen, doch bei weitem nicht allen Mietern wurde im Oktober 2016 ein Schreiben zugestellt, in welchem Sie eine Anhebung der Instandhaltungsrücklage von bisher EUR 0,51/m2 und Monat auf das laut WWFSG höchstzulässige Ausmaß von EUR 0,86/m2 ab November 2016 angekündigt haben. Als Begründung nannten Sie neben der Bezugnahme auf §§ 62 und 68 WWFSG das Zurückliegen der Benützungsbewilligung bei unserer Wohnhausanlage von mehr als 10 Jahren.
Nun ergeben sich im Zusammenhang damit zahlreiche Fragen - welche auch von zahlreichen angeschriebenen Mietern gestellt werden:
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Tags:
Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 14:30
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage
Sehr geehrter Hr. Kuchta,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mir freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte im Namen des Mieterbeirats und auch als Privatperson (Vertreter meiner Ehefrau in mietrechtlichen Angelegenheiten) darauf hinweisen, dass unser beigefügtes Mail vom 2.11.2016 bislang von Ihnen unbeantwortet geblieben ist - außer einer offenbar händisch generierten "Auto-Reply", die man sich angesichts der dann nicht erfolgenden Beantwortung auch schon schenken könnte.
Weder sind die gestellten Fragen beantwortet noch die angeforderten Unterlagen übermittelt worden!
Wir stellen Ihnen dafür eine Nachfrist von 14 Tagen.
Sollte bis dahin weiterhin die gewünschte Information ganz oder teilweise ausständig sein, behalte ich mir als Privatperson vor, für unser Mietobjekt ein Einspruchsverfahren gegen den in Rechnung gestellten Hauptmietzins einzubringen. Im Zuge dieses Verfahrens wird sich - zur Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts - die Öffnung des kompletten Bauakts für unsere Wohnhausanlage wohl als zwingend notwendig erweisen.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2016 11:14
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg.: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage
Sehr geehrter Herr Kuchta,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Büromanagement
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 2.11.2016 hat der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage gemäß Mitbestimmungsstatut konkrete Fragen zur damals angekündigten und per November 2016 erfolgten Anhebung der Investitionsrücklage auf das gesetzlich erlaubte Maximum gestellt. Am 22.12.2016 erfolgte dazu eine Urgenz, da Ihrerseits - außer einer Empfangsbestätigung - noch keine Antwort eingelangt war. Wieder erfolgte nur eine Empfangsbestätigung - mit der Bitte um Geduld, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen könne. Es sind seither weder Informationen noch Unterlagen hierzu Ihrerseits übermittelt worden.
Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass die Geduld diesbezüglich längst erschöpft ist und der Eindruck entsteht, dass auch hierzu lediglich "auf Zeit gespielt" wird.
Gerhard Kuchta
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