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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 13:55
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH); Robert Pospichal (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zahlreichen, doch bei weitem nicht allen Mietern wurde im Oktober 2016 ein Schreiben zugestellt, in welchem Sie eine Anhebung der Instandhaltungsrücklage von bisher EUR 0,51/m2 und Monat auf das laut WWFSG höchstzulässige Ausmaß von EUR 0,86/m2 ab November 2016 angekündigt haben. Als Begründung nannten Sie neben der Bezugnahme auf §§ 62 und 68 WWFSG das Zurückliegen der Benützungsbewilligung bei unserer Wohnhausanlage von mehr als 10 Jahren.

 

Nun ergeben sich im Zusammenhang damit zahlreiche Fragen - welche auch von zahlreichen angeschriebenen Mietern gestellt werden:

  • Unklar ist, welche Wohnungen von dieser Erhöhung betroffen sind - bitte um umgehende Bekanntgabe!
  • Eine diesbezügliche Benützungsbewilligung ist uns nicht bekannt - bitte um umgehende Übermittlung! Im Rahmen sich dazu abzeichnender mietrechtlicher Einspruchsverfahren wird voraussichtlich zur diesbezüglichen Sachverhaltsfeststellung der komplette Akt bei der MA 37 / Baupolizei zu öffnen sein. Wiener Wohnen hat ja bisher bekanntlich der Öffnung des Bauakts widersprochen - in diesen Mietrechtsverfahren wird er anzunehmender Weise Verhandlungsgegenstand sein.
  • Wenn es sich hier um eine Rücklage handelt - wie Sie schreiben, dann wäre diese ja auch entsprechend transparent zu gestionieren und widmungskonform zu verwenden. Dazu finden sich in den Mietzinsabrechnungen keinerlei ausreichende Darstellungen. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die immer noch offene Übermittlung der angeforderten Abrechnungsunterlagen für 2015 bzw. die Bekanntgabe eines Termins für den Beginn der Belegeinschau. 
  • Die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der ein Statut für die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ erlassen wird sieht in  § 12 vor: Die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Unternehmenszweckes nach § 2 zu führen. Der Wirtschaftsplan hat grundsätzlich so erstellt zu werden, daß langfristig die Aufwände durch die Erträge gedeckt sind. Die Mieten oder sonstigen Entgelte sind im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so festzusetzen, daß diesen Zielsetzungen entsprochen wird. (Zitat Ende) § 2 dieses Statuts besagt in Absatz 1: Der Zweck der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ besteht in der Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien. (Zitat Ende) Da auch die tatsächliche Höhe der vorhandenen Hauptmietzinsreserve derzeit völlig offen ist - siehe zuletzt unser Mail vom 21.10.2016, besteht für uns die Frage, inwieweit hier Wiener Wohnen die Vorgaben des Wiener Gemeinderats im erlassenen Statut einhält.
  • Weshalb bei Nicht-Einhebung der erhöhten Rücklage die MIETER andernfalls durch die Aufnahme teurer Kredite belastet sein sollten - wie Sie schreiben, erschließt sich uns nicht. Die Erhaltung des Hauses ist mietrechtlich grundsätzlich Sache des VERmieters. Und einer durch Wiener Wohnen versuchten Überwälzung dieses Aufwands auf die Mieter im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 18 ff MRG sehen wir für sehr lange Zeit mit einiger Gelassenheit entgegen.

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 02. November 2016 14:30
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage


Sehr geehrter Hr. Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mir freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2016 10:16
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; kurt.stuerzenbecher@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; johann.gudenus@fpoe.at; guenter.kasal@fpoe-wien.at; gernot.bluemel@wien.oevp.at; wolfgang.ulm@wien.oevp.at; beate.meinl@neos.eu; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta (MBR HBH); Robert Pospichal (MBR HBH); Asoka Michael Schuster (MBR HBH)
Betreff: wg.: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte im Namen des Mieterbeirats und auch als Privatperson (Vertreter meiner Ehefrau in mietrechtlichen Angelegenheiten) darauf hinweisen, dass unser beigefügtes Mail vom 2.11.2016 bislang von Ihnen unbeantwortet geblieben ist - außer einer offenbar händisch generierten "Auto-Reply", die man sich angesichts der dann nicht erfolgenden Beantwortung auch schon schenken könnte.

Weder sind die gestellten Fragen beantwortet noch die angeforderten Unterlagen übermittelt worden!

Wir stellen Ihnen dafür eine Nachfrist von 14 Tagen.

Sollte bis dahin weiterhin die gewünschte Information ganz oder teilweise ausständig sein, behalte ich mir als Privatperson vor, für unser Mietobjekt ein Einspruchsverfahren gegen den in Rechnung gestellten Hauptmietzins einzubringen. Im Zuge dieses Verfahrens wird sich - zur Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts - die Öffnung des kompletten Bauakts für unsere Wohnhausanlage wohl als zwingend notwendig erweisen.

  

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 22. Dezember 2016 11:14
An: Gerhard Kuchta *EXTERN*
Betreff: AW: wg.: Jüngste Anhebung der Investitionsrücklage

Sehr geehrter Herr Kuchta,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Mit freundlichen Grüßen
Büromanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Mittwoch, 11. Oktober 2017 08:29
An: Wiener Wohnen West Kanzlei
Cc: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; kurt.stuerzenbecher@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; johann.gudenus@fpoe.at; guenter.kasal@fpoe-wien.at; gernot.bluemel@wien.oevp.at; wolfgang.ulm@wien.oevp.at; beate.meinl@neos.eu; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: wg. Anhebung der Investitionsrücklage
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 2.11.2016 hat der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage gemäß Mitbestimmungsstatut konkrete Fragen zur damals angekündigten und per November 2016 erfolgten Anhebung der Investitionsrücklage auf das gesetzlich erlaubte Maximum gestellt. Am 22.12.2016 erfolgte dazu eine Urgenz, da Ihrerseits - außer einer Empfangsbestätigung - noch keine Antwort eingelangt war. Wieder erfolgte nur eine Empfangsbestätigung - mit der Bitte um Geduld, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen könne. Es sind seither weder Informationen noch Unterlagen hierzu Ihrerseits übermittelt worden.

Sie können sich möglicherweise vorstellen, dass die Geduld diesbezüglich längst erschöpft ist und der Eindruck entsteht, dass auch hierzu lediglich "auf Zeit gespielt" wird.

  
Mit Ihnen vorliegender Vollmacht meiner Ehefrau/Ihrer Mieterin Hanna Kuchta und für die durch die Erhöhung betroffene Wohnung 1140 Wien, Nikischgasse 8/13 teile ich Ihnen daher mit, dass der Mietzins nur unter Vorbehalt der folgenden rechtlichen Klärung und darauf basierenden allfälligen Rückforderung geleistet wird. Die Klärung der Sachlage muss offenbar auch hierzu auf dem Rechtsweg erfolgen, was zu gegebener Zeit in die Wege geleitet werden wird. Die Verantwortung für die daraus resultierenden Aufwände und Kosten liegt bei Wiener Wohnen!
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Gerhard Kuchta

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