Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Montag, 11. August 2025 16:36
An: Gerhard Kuchta; Ernst Schreiber
Betreff: Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 - 17706186

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Bezugnehmend auf die bevorstehende Wiederwahl ersuchen wir um Mitteilung, welche Mitglieder des Mieterbeirates erneut kandidieren werden.

Um Rückmeldung bis 14.08.2025 ersuchen wir höflich, damit eine Einladung an alle Mieter*innen sowie Hausaushänge rechtzeitig erfolgen können.

Freundliche Grüße

XXX

Hausverwaltung und Kundenbetreuung

Gebietsteil West

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Seitenaufrufe: 81

Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Montag, 11. August 2025 19:26
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Ernst Schreiber
Betreff: AW: Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 - 17706186
 
Sehr geehrter Herr XXX,
  
im vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Mitbestimmungsstatut ist der Inhalt und Zeitplan des Aushangs in § 8 Pkt. 5 wie folgt bestimmt: "Die Bewohner*innen sind über Zeit, Ort, Beginn und Tagesordnung der Wahlversammlung wenigstens 21 Tage vorher zu informieren."
  
Zwar ist uns bekannt, dass die von Wiener Wohnen herausgegebene Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut davon abweicht und folgendes regelt: "Die Einladung beinhaltet Tag, Ort, Uhrzeit der Wahl sowie die Kandidat*innen, die zu diesem Zeitpunkt bekannt sind." Diese Abweichung ist aber rechtlich problematisch, da hier Wiener Wohnen von einem Beschluss des Wiener Gemeinderats wesentlich abweicht. Wesentlich deshalb, weil durch die Nennung von Kandidaten vorab allenfalls Einfluss auf die Nominierung weiterer Kandidaten durch die Mieter genommen wird.
  
Der Mieterbeirat geht - auch mit Herrn Schreiber abgestimmt - davon aus, dass die Vorgabe des Wiener Gemeinderats anzuwenden ist. Daher wird der Mieterbeirat nicht unzulässiger Weise die Entscheidung der einzelnen Wahlberechtigten durch Nennung von Kandidaten aus dem amtierenden Mieterbeirat für eine Neuwahl beeinflussen. Es werden allenfalls zeitgerecht Nominierungen erfolgen, wie das der § 8 Pkt. 6 des Mitbestimmungsstatuts vorsieht. Diese Möglichkeit zur Kandidatur ist natürlich in den Aushang korrekt und unmissverständlich aufzunehmen.
  
Für die Tagesordnung allerdings relevant: Der Mieterbeirat wird einen Bericht zu seiner bisherigen Amtierung legen. Um den Zeitablauf des Abends nicht übermäßig auszudehnen schlagen wir wie bei der vorangegangenen Wahl vor, dies in der Zeit zu tun, die schon für die Stimmabgabe vorgesehen ist. Wer den Bericht vor seiner Wahlentscheidung abwarten möchte, der kann dies tun - wer diese schon getroffen hat, der kann auch schon früher seinen Stimmzettel abgeben.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Dienstag, 2. September 2025 10:10
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Ernst Schreiber
Betreff: Problematische Verständigung zur Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
wie schon bei der vorangegangenen Neuwahl des Mieterbeirats im Jahr 2021 müssen wir auch diesmal für die vorgesehene Wahl am 22.9.2025 leider zahlreiche Probleme in der Organisation der Mieterverständigung dazu feststellen:
  
Im vom Wiener Gemeinderat beschlossenen Mitbestimmungsstatut heißt es in § 8 Pkt. 5: "Die Bewohner*innen sind über Zeit, Ort, Beginn und Tagesordnung der Wahlversammlung wenigstens 21 Tage vorher zu informieren."
  
Nun kann man darüber diskutieren, wie hier der Wahltag selbst einzubeziehen ist, jedenfalls war Ihre Einladung zur Wahlversammlung per gestern Abend (1.9.2025) nur in einem Teil unserer Wohnhausanlage ausgehängt (z.B. Molischgasse 7, Hanakgasse 15, Deutschordenstraße 28), in manchen Stiegen aber noch nicht (z.B. Nikischgasse 8, Schönbergplatz 1). Postwurfsendungen an jeden von der Wahl betroffenen Haushalt, wie in der von Wiener Wohnen herausgegebenen Wahlfibel zum Mitbestimmungsstatut vorgesehen, waren bis gestern auch nicht ausfindig zu machen.
  
Doch auch inhaltlich finden sich im Aushang zahlreiche fragwürdige Punkte bzw. Unterlassungen:
  
  • Eine eigentliche Tagesordnung, wie im Statut vorgeschrieben findet sich nicht in Ihrem Text.
  • Ein spätestens 8 Tage vor der Wahl schriftlich einzubringender Vorschlag für das Wahlkomitee ist im Statut gar nicht vorgesehen und wäre auch mehrfach problematisch (was wenn kein Vorschlag eingebracht wird, was wenn nominierte Mitglieder bei der Wahl nicht anwesend sind, ...). Vielmehr besagt das Statut in § 8 Pkt. 10: "Zu Beginn der Wahlversammlung muss ein Wahlkomitee aus den anwesenden Wahlberechtigten gewählt werden. Es besteht aus drei wahlberechtigten Personen, die nicht als Kandidat*innen für den Mieter*innenbeirat vorgeschlagen sind. ... Das Wahlkomitee ist als Gremium mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten durch Handzeichen zu wählen."
  • Sie schreiben, dass sich Kandidaten für den Mieterbeirat in der Wahlversammlung persönlich vorzustellen haben, unterlassen aber den dazu wichtigen Hinweis aus § 8 Pkt. 11 des Statuts: "Ist ein*e Kandidat*in aufgrund einer Erkrankung bzw. dringlicher beruflicher Verhinderung an der Teilnahme gehindert, so darf trotzdem über ihre*seine Kandidatur abgestimmt werden. In diesem Fall wird diese*r durch die Versammlungsleitung vorgestellt." Wodurch Sie allfällige Bewerber abhalten, die womöglich am 22.9.2025 verhindert wären.
  • Außerdem wird hier eine Wahlversammlung (§ 8 des Statuts) mit einer Hausversammlung (§ 10 des Statuts) vermischt - was weder den Bestimmungen des Statuts entspricht noch praktisch durchführbar ist. Schon gar nicht in der angesetzten Gesamtzeit von einer Stunde, und wenn kein vorheriges Einbringen der Punkte zur Vorbereitung der Debatte und Abstimmung vorgesehen ist.
  • Aus Ihrer Beschreibung der Wahlberechtigung wird man daher aus diesem Mischmasch überhaupt nicht mehr schlau. Hier besagt das Statut in § 8 Pkt. 2: "Stimmberechtigt bei der Mieter*innenbeiratswahl sind alle Hauptmieter*innen eines Mietgegenstands (Wohnung, Geschäftslokal, Atelier, Ordination) oder deren Vertreter*innen."
  
Schlimm an der ganzen Situation ist, dass inhaltlich bereits 2021 auf wesentliche hier wieder vorkommende fragwürdige Textteile aufmerksam gemacht wurde, Wiener Wohnen damals ein nachfolgendes klarstellendes Schreiben verfassen und versenden musste - und man heute, wie wenn nichts gewesen wäre, vor derselben Situation steht. Oder sogar schlimmer!
  
Bitte um Ihre unverzügliche Stellungnahme samt Erläuterung der weiteren Vorgehensweise!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Donnerstag, 4. September 2025 15:39
An: Gerhard Kuchta
Betreff: AW: Problematische Verständigung zur Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Neben dem angesprochenen Hausaushang wurde auch ein Serienbrief an alle Mieter*innen des Hugo-Breitner-Hofs versendet, in welchem wir ebenfalls zur Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 einladen.
 
Bezugnehmend auf Ihre nunmehrige Eingabe wird darüber hinaus ein weiterer Serienbrief an alle Mieter*innen mit ergänzenden Informationen erfolgen.
In Hinblick auf die Übersichtlichkeit erscheint es jedoch nicht zielführend, jeden Punkt des Mitbestimmungsstatutes in der Einladung zur Wahlversammlung taxativ aufzuzählen.
Vielmehr sind wir bemüht, eine verständliche Einladung und Information aufzubereiten.
 
Wir hoffen, mit dieser Vorgehensweise zur ausreichenden Information beitragen zu können.
 
Freundliche Grüße 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 3. September 2025 17:22
An: WRW Fachbereich HV & KB
Cc: Wiener Bürgermeister; Stadträtin Kathrin Gaal; Ernst Schreiber
Betreff: Verspätete und falsche Zusendungen zur Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ergänzend zu unserem gestrigen Einwand bezüglich Ihrer Organisation der Mieterbeiratswahl am 22.9.2025 müssen wir leider auf weitere Probleme hinweisen!
 
Heute - also am 3.9.2025 - sind die postalisch versendeten Verständigungen Ihrerseits über die Mieterbeiratswahl am 22.9.2025 bei den Mietparteien (aber nicht nur) im Hugo Breitner Hof eingetroffen.
 
Reden wir jetzt nicht davon, dass - im Gegensatz zu den punktuellen Aushängen - nur der Text bis zur Unterfertigung des Sachbearbeiters verschickt wurde - und nicht der Text danach. Macht ja nichts, ist weniger vom Text inhaltlich falsch!
 
Reden wir auch nicht davon, dass z.B. im hier gegenständlichen Fall nur die Einladung für das später gemietete Atelier zugestellt wurde, nicht aber die für die weit davor gemietete Wohnung. Macht ja nichts, spart Wiener Wohnen wenigstens ein wenig (vom mittlerweile sowieso obsoleten) Porto!
 
Reden wir aber sehr wohl davon, dass man bei einer Zustellung an die Mieter erst heute, am 3.9.2025 nicht darüber zu diskutieren braucht, ob nun der Wahltag in die Frist von 21 Tagen nach § 8 Pkt. 5 des Mitbestimmungsstatuts einzubeziehen ist oder nicht. Eine Zustellung erst heute ist im Hinblick auf die Vorgaben des Statuts jedenfalls verspätet - und man hätte sich diese Porto dann insgesamt sparen können!
 
Reden wir auch davon, dass Sie - wie wir erfahren haben - diese Schreiben auch Ihren Hausbesorgern geschickt haben. Zwar steht darin, dass diese nicht wählbar sind - sie sind aber (was im Text fehlt) nach § 3 Pkt. 6 des Mitbestimmungsstatuts auch nicht aktiv wahlberechtigt, und man hätte die Hausbesorger diesbezüglich gar nicht anschreiben und allenfalls in die Irre führen müssen! Natürlich sind die Hausbesorgerinnen uns als Mieterbeirat - wie immer - als Zuhörerinnen und Gesprächspartner jederzeit willkommen. Nur möchten wir Missverständnisse und Enttäuschungen durch Falschinformationen durch Sie tunlichst vermeiden!
 
Auch fehlt im gesamten Text z.B. der Hinweis nach § 8 Pkt. 7 des Mitbestimmungsstatuts, dass bei Zweifel an der Wahlberechtigung einer Kandidatin*eines Kandidaten oder einer Wählerin*eines Wählers dieser zur Beurteilung ihres*seines Wahlrechts die erforderlichen Belege (Mietvertrag, Meldezettel, Ausweis) dem Wahlkomitee vorzulegen hat.
 
Wir erhalten bereits heute Rückfragen von Mietern, die sich in dem ganzen Durcheinander überhaupt nicht mehr auskennen - und verweisen deshalb nachdrücklich auf unsere gestrige Aufforderung zur unverzüglichen Stellungnahme samt Erläuterung der weiteren Vorgehensweise! 
 
Und eine Anmerkung dazu muss leider hier Platz haben: Solange der Mieterbeirat selbst für die Neuwahl zuständig war hat es ein derartiges Chaos nachweislich NICHT gegeben.
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Freitag, 5. September 2025 12:19
An: Gerhard Kuchta@
Betreff: AW: Verspätete und falsche Zusendungen zur Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 17706186
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Ergänzend zu unserer E-Mail vom 03.09.2025 erlauben wir uns in Hinblick auf Ihre neuerliche Eingabe folgendes mitzuteilen:
 
Die Hausaushänge wurden von uns mit 27.08.2025 über die Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH beauftragt und uns wurde nach interner Rücksprache versichert, dass diese taggleich auf allen Stiegen angebracht wurden.
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass unsererseits Maßnahmen für eine fristgerechte Mieterinformation erfolgt sind. Leider ist unsererseits jedoch nicht nachvollziehbar, ob es hier eventuell zu unberechtigte Entfernungen auf einzelnen Stiegen kam.
 
Die darüber hinausgehende Zusendung der Serienbriefe an alle Mieter*innen der Wohnhausanlage als ergänzende Einladung erfolgte mit 28.08.2025 über die österreichische Post.
Die Regellaufzeit für Inlandssendungen beträgt laut Homepage der Österreichischen Post 2-3 Werktage für Briefe.
In Hinblick darauf war unsererseits davon auszugehen, dass eine rechtzeitige Zustellung erfolgen wird. Wir bedauern sehr, dass es hier zu einer eventuellen Verzögerungen kam, auf welche wir keinerlei Einfluss haben.
 
Aus unserer Sicht ist eine fristgerechte Information an die Wohnhausanlage gem. Mitbestimmungsstatut erfolgt. Wie bereits zugesichert, werden wir einen neuerlichen Brief in den nächsten Tagen versenden, weshalb dies dann die Dritte Kommunikation zur Wahlversammlung ist und die Mieter*innen ausreichend über den Termin informiert und mit dem kommenden Brief zugleich auch erinnert werden.
 
Die Planung der Veranstaltung sowie die Reservierung des Festsaals im Bildungscampus Deutschordenstraße erfolgte bereits mit April 2025.
 
Wir freuen uns deshalb Ihnen mitteilen zu können, dass wir  daher am Termin für die Wahl des Mieterbeirates am 22.09.2025 von 18 bis 19 Uhr im Festsaal des Bildungscampus Deutschordenstraße festhalten.
 
 
Freundliche Grüße 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

RSS

© 2025   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen