Fam. xxx, Hanakgasse xx/xx - Stiege xxx
Von: Ernst Schreiber (ernst.schreiber@gmx.at)
Gesendet: Mittwoch, 27. Februar 2008 15:32:45
An: 'Celand Silvia' (silvia.celand@wien.gv.at)
Cc: 'Gerhard Kuchta' (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Sehr geehrte Frau Celand,
können Sie bitte veranlassen, dass „
obiger Fall“ einem positiven Ende zugeführt werden kann?
Ein älteres Ehepaar (an die 80 Jahre alt) hat sich 2006 entschlossen, aus einer Gemeindebauwohnung in der Hackingerstraße (Lärmhölle – Fenster zur Hadikgasse – Westausfahrt von Wien) in eine neu errichtete Dachgeschoßwohnung in den Hugo – Breitner Hof zu übersiedeln, um den letzten Lebensabschnitt in einer teuren (Euro 156,- /m2 verlorener Baukostenzuschuss) aber ruhigen Unterkunft zu verbringen. Die Miete wird mittels Einziehungsauftrag beglichen.
Kaum eingewöhnt, kam die erste Überraschung:
Im Juli 2007 wurde von Wiener Wohnen die Jahresabrechnung 2006 zugestellt. Mit dieser wurde den Mietern mitgeteilt, dass Wiener Wohnen eine Nachforderung von Euro 1.248,17 stellt („die Nachverrechnung erfolgt ab August in 5 Raten je Euro 249,63 im Wege der monatlichen Mietzinsvorschreibung“) – bei Einziehungsaufträgen gibt es jedoch keine Mietzinsvorschreibung!
Anlässlich des Besuches von Stadtrat Ludwig im Sept. 2007 in unserer Wohnhausanlage wollte das Ehepaar hinterfragen, ob diese Nachzahlung seine Richtigkeit hat – Detailprobleme wurden jedoch nicht erörtert, was vorhersehbar war. Als Mieterbeirat konnte ich nur raten, diese Abrechnung bei Wiener Wohnen in der Opfermanngasse überprüfen zu lassen. Dies geschah am 20.9.2006.
Mit Brief vom 25.9.2006 bezog Wiener Wohnen Stellungnahme, bedauerte diesen Vorfall außerordentlich und gab zu, dass die Abrechnung aufgrund eines „Datenverarbeitungsfehlers“ falsch wäre und korrigiert wurde. Die Nachzahlung beträgt nunmehr „nur Euro 684,66“, zu 5 Raten a Euro 136,93. Ein Nachvollzug der Jahresabrechnung 2006 wurde diesem Brief beigelegt. Leider ist dieser wieder unrichtig. Die Gesamtnutzfläche der Aufzugskostenberechnung wird mit einer um 235,40 m2 geringeren Fläche wie bei der Originalabrechnung ausgewiesen. Die anteiligen m2 Aufzugsfläche wurden ursprünglich mit 54,22 m2 angegeben, nach Korrektur mit 64,68 m2. Auch die Definition „Betriebskosten zuzüglich Umsatzsteuer“ müsste „Betriebskosten inklusive Umsatzsteuer“ lauten.
Nachdem in den Monaten August, September und Oktober 2007 seitens Wiener Wohnen zu der normalen Miete auch jeweils die überhöhten, falschen Beträge (je Euro 249,63) der Nachzahlung mit eingezogen wurden, kam man bei Wiener Wohnen auf den Fehler drauf und refundierte dem Mieter am 4.10.2007 den Betrag von Euro 748,89. Dabei übersah man seitens Wiener Wohnen, dass man die „berichtigte Nachforderung“ nicht berücksichtigt hat.
Nach zwei Wochen erkannte man den Fehler und zog den Betrag von Euro 136,93 ein, wobei dies wieder falsch war, da man nur ein Monat der „berichtigten Nachzahlung“ und nicht, wie es richtig gewesen wäre, drei Monate nachträglich eingezogen hat.
Es vergingen dreieinhalb Monate bis man auf den neuerlich gemachten Fehler aufmerksam wurde und sandte dem Mieter am 30.1.2008 eine TERMINMAHNUNG per 15.2.2008 über Euro 273,86 für Betriebskostennachzahlung unter Androhung von gerichtlichen Schritten....
Dass das Ehepaar konsterniert ist und das Vertrauen an die größte Hausverwaltung verloren hat, ist nachvollziehbar. Als Mieterbeirat bin ich der Meinung, dass, trotz Überlastung der Mitarbeiter von Wiener Wohnen, ein freundliches Entschuldigungsschreiben angebracht wäre (bitte um eine Kopie an den Mieterbeirat).
E. Schreiber