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Subject: wg. Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen
Date: Mon, 7 Apr 2008 11:45:34 +0200
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Ludwig,
im Mietermitbestimmungsstatut, § 20 (2) bezüglich Wechsel der Verwaltung heißt es:
„Gleichzeitig ist eine konzessionierte Hausverwaltung namhaft zu machen, die ihrerseits der Übernahme der Verwaltung der betreffenden Wohnhausanlage zugestimmt hat. Die Inhalte des Verwaltungsübereinkommens zwischen der namhaft gemachten Hausverwaltung und der Stadt Wien - Wiener Wohnen haben den vom Gemeinderat beschlossenen Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen zu entsprechen.“
Da wir eine "Einladung zur Angebotslegung" an Hausverwaltungen vorbereiten, damit sich die von uns ausgewählte dann an der Ausschreibung beteiligen kann, ersuchen wir bis spätestens 21.4.2008 um Bekanntgabe, welche „vom Gemeinderat beschlossenen Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen“ derzeit Gültigkeit haben (bitte auch um Bekanntgabe der genauen Beschlussdaten – Datum etc.).
Bei Internet-Recherchen diesbezüglich waren wir leider nicht erfolgreich.
Der guten Ordnung halber informieren wir Sie auch darüber, dass wir aufgrund der vorgefundenen Mängel und diesbezüglichen Beanstandungen – den Beschlüssen der Mieterversammlung vom 27.11.2007 entsprechend, die aufgrund des Nicht-Zustandekommens einer Vereinbarung für unsere Wohnhausanlage zwischen Mieterbeirat und Wiener Wohnen wieder Gültigkeit haben – detailliert begründet eine Sonderprüfung
* von Wiener Wohnen,
* den an Wiener Wohnen Rechnung legenden Einheiten der Stadt Wien
* und sämtlichen zwischengeschalteten Verrechnungseinheiten (Buchhaltung, ...)
durch
* den Rechnungshof,
* das Kontrollamt der Stadt Wien,
* die Gruppe „Interne Revision“ der Magistratsdirektion
* und die Finanzverwaltung
über die zuständigen Gremien bzw. Entscheidungsträger beantragen werden.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta