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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Blick nicht durch‏
Von: xxx (Name bekannt)
Gesendet: Mittwoch, 25. Juni 2008 16:21:00
An: gerhard_kuchta@hotmail.com

Hallo, habe heute die Abrechnung 2007 bekommen.

U.a. mit einem Schlußsatz "Derzeit wird ein vorläufig erhöhter Hauptmietzins gemäß § 18 Mietrechtsgesetz eingehoben. Der anrechenbare Hauptmietzinsgesamtsaldo wird im Zug des Schlichtungsstellenverfahrens anläßlich der Endabrechnung festgestellt werden"

Es tut mir leid, ich blicke nicht durch.

Wir wohnen in einer Dachgeschoßwohnung seit Juni 2003..

Bitte um Hilfestellung
xxx

Seitenaufrufe: 14

Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta [mailto:gerhard_kuchta@hotmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 25. Juni 2008 17:37
An: xxx
Cc: Schreiber, Ernst; Kuchta, Walter
Betreff: RE: Blick nicht durch

Hallo,

ist mir auch sofort aufgefallen (habe die Abrechnung erst seit wenigen Minuten in Händen) - neben vielem anderen übrigens (Grundsteuer, Müllgebühr, Hauptmietzinsdefizit, HMZ-Position Sonstiges, Hauptmietzins-Einnahmen, ....).

Ich weiß ja, warum ich manches frage!

Siehe:

Besprechung Wiener Wohnen / Mieterbeirat Hugo Breitner Hof
Termin: Dienstag, 4.10.2007, 09:00 Uhr
Ort: Wiener Wohnen, Opfermanngasse 1, Besprechungszimmer 2.15

Teilnehmer:
Wiener Wohnen: Hr. Auer (Direktion EDV), Fr. Celand, Fr. Bürchler, Hr. Winter
Mieterbeirat Hugo Breitner Hof: Hr. Schreiber, Hr. W. Kuchta, Hr. G. Kuchta

Protokoll / Ergebnis:
...........
8. Kann die Eingliederung der Dachgeschosswohnungen in ein- und denselben Verrechnungsbestand mit dem Altbestand zu einer § 18 – Erhöhung auch für die Dachgeschoss-Wohnungen führen?

Celand: Durch die Zusammenlegung der Verrechnungskreise sind die Dachgeschoss-Wohnungen nach wie vor nicht an dem §18-Verfahren beteiligt. Sie unterliegen nach wie vor einer eigenen Hauptmietzins-Berechnung und scheinen nicht in der einzureichenden Mieterliste für das §18-Verfahren bei der Schlichtungsstelle auf.

(http://groups.msn.com/DerMieterbeiratimHugoBreitnerHof/general.msnw...)

Natürlich werden wir auch in der Hinsicht sofort aktiv werden.

* Ist das nur ein Fehler im Dokument (keine Unterscheidung der Mieter),
* ist das eine neue Nichteinhaltung / Verstoß,
* was ist sonst alles mit diesem "Fehler" verbunden ...???

Es ist zum Auswachsen!!!!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
AW: Blick nicht durch‏
Von: xxx
Gesendet: Donnerstag, 26. Juni 2008 10:01:40
An: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)

Danke für die rasche Antwort. Mich bitte am laufenden halten bzw. mitteilen ob ich tätig werden muß.
Bis dahin lieben Dank.
MfG
xxx
RE: AW: Blick nicht durch‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Donnerstag, 26. Juni 2008 15:29:34
An: xxx
Cc: Schreiber, Ernst (ernst.schreiber@gmx.at); Kuchta, Walter (walter3101@yahoo.de)

Bitte gerne!

B.a.w. sind wir als Mieterbeirat am Ball - jede Unterstützung in der Hinsicht ist natürlich jederzeit willkommen (moralischer Forums-Support etc.).

Aber in formaler Hinsicht müssen wir selber einmal Licht ins Dunkel bringen. Ich persönlich glaube, da haben sie einfach in der Formulierung Äpfel und Birnen durcheinander gemischt!

Mail dazu kommt in Kürze (am besten diesbez. Aushänge bzw. Homepage mitlesen).

Herzliche Grüße

Gerhard Kuchta

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