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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Gesendet: 04.07.2008 18:52

Eine erste Antwort der Schlichtungsstelle (und nachfolgendes Bild). Der Rest der Antwortbriefe liegt zumindest teilweise noch auf dem Postamt.

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Antworten auf diese Diskussion

Gesendet: 09.07.2008 21:45

Das zweite Antwortschreiben (und folgendes Bild) der Schlichtungsstelle - wenige Abweichungen zum vorherigen.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli06@ma50.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Stellungnahme zum Schlichtungsstellen-Antrag Hanna Kuchta
Date: Sat, 12 Jul 2008 13:37:10 +0200

Zahl:
MA 50 - Schli-II/2872/2008
Schli-II/2874/2008
Schli-II/2875/2008


Sehr geehrte Frau Magister Hillebrand,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.6.2008!

Im Auftrag und mit Vollmacht meiner Frau Hanna Kuchta darf ich Ihnen wie folgt antworten:

* Die Vorbringen zu den Punkten 1 und 4 beziehen sich AUCH auf Betriebskosten - und nach meiner/unserer Auffassung wäre zumindest zu diesem Teil eine Anwendung von § 37 (1) Z.10 bzw. § 19 MRG nicht gegeben - weshalb eine Überprüfung gemäß § 37 MRG bereits zum jetzigen Zeitpunkt für den Betriebskosten-relevanten Teil angebracht und erforderlich erscheint.

* Die Vorbringen zu den Punkten 1, 4 und 5 zu Hauptmietzins-relevanten Aspekten erfolgten zum jetzigen Zeitpunkt, um einem möglichen Einwand der Präkludierung bzw. Verjährung dieser Teilaspekte bei dann später vorgelegter Endabrechnung vorzubeugen. Außerdem schädigt ein gegebenenfalls vorliegender Fehler in den genannten Bereichen schon jetzt unsere Hauptmietzinsreserve, was bei zwischenzeitlichen Sanierungsvorhaben relevant werden könnte. Ich ersuche daher um Ihre schriftliche Bestätigung, dass einer behaupteten Präkludierung/Verjährung in dem Fall nicht stattgegeben werden würde - und auch, dass bei jedweder Überprüfung von neuerlichen Sanierungsmaßnahmen die genannten Aspekte einer genauen Überprüfung und ggf. Korrektur unterzogen werden würden.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Antwort der Schlichtungsstelle (15.7.2008)!

Man beachte nur die Tragweite der zweiten Aussage der Schlichtungsstelle in der Praxis:

Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass man sich als Betroffener die Ungereimtheiten zum Hauptmietzins - ungeachtet der Größenordnung und Tragweite - mindestens 10 Jahre lang merken müsste (nämlich auch auf Seiten des Verwalters/Vermieters) - um sie dann gegebenenfalls im Rahmen eines § 18 bzw. § 19-Verfahrens vorzubringen.

Und was ein Gericht/Richter zum Thema "Verjährung" dann befindet, das steht auf einem ganz anderen Blatt!
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Juli 2008 21:33
An: 'schli06@ma50.wien.gv.at'
Betreff: Stellungnahme zum Schlichtungsstellen-Antrag Ernst Schreiber

Zahl:

MA 50 - Schli-II/2872/2008
Schli-II/2874/2008
Schli-II/2875/2008

Sehr geehrte Frau Magister Hillebrand,

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 30.6.2008 nehme ich wie folgt Stellung:

Die Vorbringen zu den Punkten 1 und 4 beziehen sich AUCH auf Betriebskosten - und nach meiner/unserer Auffassung wäre zumindest zu diesem Teil eine Anwendung von § 37 (1) Z.10 bzw. § 19 MRG nicht gegeben - weshalb eine Überprüfung gemäß § 37 MRG bereits zum jetzigen Zeitpunkt für den Betriebskosten-relevanten Teil angebracht und erforderlich erscheint.

Die Vorbringen zu den Punkten 1, 4 und 5 zu Hauptmietzins-relevanten Aspekten erfolgten zum jetzigen Zeitpunkt, um einem möglichen Einwand der Präkludierung bzw. Verjährung dieser Teilaspekte bei dann später vorgelegter Endabrechnung vorzubeugen. Außerdem schädigt ein gegebenenfalls vorliegender Fehler in den genannten Bereichen schon jetzt unsere Hauptmietzinsreserve, was bei zwischenzeitlichen Sanierungsvorhaben relevant werden könnte. Ich ersuche daher um Ihre schriftliche Bestätigung, dass einer behaupteten Präkludierung/Verjährung in dem Fall nicht stattgegeben werden würde - und auch, dass bei jedweder Überprüfung von neuerlichen Sanierungsmaßnahmen die genannten Aspekte einer genauen Überprüfung und ggf. Korrektur unterzogen werden würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Schreiber
Gesendet: 02.08.2008 16:39

Das idente Schreiben der Schlichtungsstelle zum ebenso identen Eingabeteil von Ernst Schreiber:

Keine Überraschung!
From: xxxxx
To: schli06@ma50.wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Ihre Stellungnahme zu meinem Schlichtungsstellen-Antrag vom 8.6.2008
Date: Wed, 23 Jul 2008 08:04:14 +0200

Betreff:

MA 50 - Schli-II/2872/2008
Schli-II/2874/2008
Schli-II/2875/2008

Sehr geehrte Frau Magister Hillebrand,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.6.2008!

Bei den rechtlichen Anmerkungen der Schlichtungsstelle zu meinem Antrag dürfte sich ein kleiner Irrtum eingeschlichen haben, denn das zitierte Vorbringen zu Punkt 3 "Beeinspruchung / Rückforderung der zu hoch angesetzten Verwaltungs­kosten (Betriebskosten) für das Abrechnungsjahr 2003" bezieht sich EINDEUTIG auf Betriebskosten, weshalb eine Anwendung von § 37 (1) Z.10 bzw. § 19 MRG nicht gegeben und vielmehr eine Überprüfung bereits zum jetzigen Zeitpunkt angebracht und erforderlich erscheint.

Der guten Ordnung halber sei hier erwähnt, dass keiner der drei Adressaten die von Ihnen erwähnte Beilage "Schreiben an Wiener Wohnen" im Rahmen Ihrer Postzusendung erhalten hat.

Hochachtungsvoll

xxxxx
Subject: AW: Ihre Stellungnahme zu meinem Schlichtungsstellen-Antrag vom 8.6.2008
Date: Wed, 23 Jul 2008 10:55:03 +0200
From: schli06@ma50.wien.gv.at
To: DG-Mieter; ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrte Herren!

Das irrtümlich nicht beigelegte Schreiben an Wiener Wohnen zu Ihrer Information -

mit freundlichen Grüßen
Mag. Susanne Klima
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat II
Dresdner Straße 73-75
1200 Wien
mailto:kls@m50.magwien.gv.at
Tel. 01 4000/12083

 

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