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To: maria.vassilakou@gruene.at; post@bv14.wien.gv.at
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Subject: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien
Date: Thu, 8 Mar 2012 17:27:12 +0100

 

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou,
sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Kalchbrenner,
 
dieses Mail bezüglich Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien richte ich als Mieter und Bürger an Sie, nicht als Mieterbeirat.
 
Als Mieterbeirat stünde mir eine vertretene generelle Position nicht zu, denn es gibt insbesondere zum sogenannten Parkpickerl unterschiedliche Ansichten, auch in unserer Wohnhausanlage. Und diese verschiedenen Betrachtungsweisen der Betroffenen gilt es zu respektieren.
 
Es wäre schön, würde sich diese Haltung auch im Bezirk und in der Stadtpolitik wiederfinden!
 
 
1. Warum kein Bürgerentscheid?

Die Penzinger SPÖ und die GRÜNEN haben im Februar 2012 einen Antrag zur Parkraumbewirtschaftung gestellt. In der Begründung für diesen Antrag heißt es: In vielen Bereichen Penzings klagen Anrainerinnen und Anrainer über eine hohe Parkplatznot. ... Dieser Antrag soll dazu beitragen, dass die bestmögliche Lösung in Verantwortung für die Penzinger Bevölkerung gefunden beziehungsweise erarbeitet wird.
 
Doch obwohl man sich hier auf Klagen der Bürger bezieht und sich laut diesen Worten auf die Suche nach einer bestmöglichen Lösung macht, scheut man seltsamerweise davor zurück, die Bürger zu ihrem angeblich bestehenden Problem zu befragen und sie selber über die Lösung entscheiden zu lassen.
 
Stattdessen entscheidet die Wiener Stadtregierung bzw. die Bezirksvertretung, dass die Penzinger Büger ein Problem zu haben haben, das dann - durch zusätzliche finanzielle Mittel, welche die Betroffenen aufbringen müssen - gelöst werden soll.
 
Oder vielleicht gar nicht gelöst wird? 
 
 
 
2. Fragwürdige Aspekte der Studie:
 
Die politischen Entscheidungsträger beziehen sich auf eine Studie, die angeblich die bestehende Problematik untermauert.
 
Doch schon ein Blick auf die Basis dieser Studie bringt eine Fülle an fragwürdigen Punkten hervor:
 
Dies beginnt schon beim ausgewählten Untersuchungsgebiet, auf dessen Grundlage man die Gesamtauslastung der Parkplätze im Bezirk hochgerechnet hat.
 
Die größte Fläche in Penzing, die man untersucht hat, besteht bei näherem Hinsehen aus dem Gerhard Hanappi-Stadion und einer weiteren Sportanlage. Also ging es weitestgehend nur um die vier Straßen rund herum - und von denen liegen zumindest zwei im Einzugsgebiet des Bahnhofs Hütteldorf plus Endstelle der U4 und S45.
 
Eine weitere in unserer Umgebung untersuchte Fläche ist die Nebenfahrbahn südlich des Baumgartner Spitz. Diese ist nicht nur aufgrund der Relation zwischen Stellplätzen und umliegender Wohnungsanzahl vollkommen atypisch (nur eine verparkte Seite vs. höchste Gebäude im Hugo Breitner Hof plus zusätzliche Geschäftszone mit Ladetätigkeit), sondern schon aufgrund der rechtlichen Situation als Privatstraße kein Gegenstand der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung.
 
Keineswegs plausibler werden die ausgewählten Samples, bewegt man sich nach Norden: Der Teil zwischen Linzer Straße und Müller-Guttenbrunn-Straße besteht an der Westseite zur Gänze aus einem Fußweg (keine Parkplätze) und an der Südseite großteils durch die Zebrastreifen und Straßenverengungen vor dem Baumgartner Spitz aus absolutem Halteverbot. Selbes gilt für einen Teil in der Müller-Guttenbrunn-Straße.
 
Und aus solchen herausgepickten Stichproben rechnet man eine Gesamtauslastung für Penzing hoch ??
 
Besonders paradox: Gerade diese Gebiete, aufgrund derer die in Penzing bestehende - und daher zu lösende - Problematik errechnet wird, werden dann im Lösungsvorschlag des Bezirks vom Parkpickerl AUSGENOMMEN ???
 

Aus dem Antrag zitiert! Vorstellbar aus Penzinger Sicht erscheinen folgende Bereiche:

 

  • Osten: östlich des Straßenzuges "Leyserstraße/Ameisgasse" bis zur Bezirksgrenze (Johnstraße) in der gesamten Nord/Süd-Ausdehnung
  • Süden: alle Flächen südlich der Westbahntrasse beziehungsweise allenfalls südlich der Linzer Straße, jedoch exklusive der Linzer Straße
  • Norden: Der Bereich zwischen Flötzersteig und Sanatoriumstraße in östlicher Richtung ist in den Untersuchungsbereich miteinzuschließen.
  • Westen: Die westliche Abgrenzung der zu bewirtschaftenden Zone ist bei der Hochsatzengasse.
  • Der Bereich um die U4-Endstelle Hütteldorf soll eine andere Zeitspanne als von 9 bis 22 Uhr zur Bewirtschaftung aufweisen. Zur Regulierung des Einpendlerverkehrs wird seitens des Bezirkes eine Zeitspanne von beispielsweise 12 bis 18 Uhr als ausreichend angesehen.
 
 
Laut der Diskussion über die Ausweitung der Parkraum will man sich insbesondere vor "Park-BesucherInnen"  schützen: Die Situation wird vor allem durch "Park-Besucherinnen" und "Park-Besucher" verschärft. Ein Viertel der parkenden Autos hat kein Wiener Kennzeichen. (siehe auch "Weniger EinpendlerInnen - mehr Parkraum")
 
Doch seltsamerweise stellt sich laut IST-Erhebung die Situation bezüglich der "Park-BesucherInnen" mit Nicht-Wiener Kennzeichen in Penzing laut Studie wie folgt dar: Von 9 - 11 Uhr betrug der Anteil an KFZ mit Nicht-Wiener Kennzeichen laut Graphik 22 % (soweit man dies aus einem Balken messen kann) - aber von 20 - 22 Uhr immer noch mindestens 17% !! Das können ja dann schwerlich noch Pendler sein! Woher kommen also diese Fahrzeuge - und zu wem gehören sie? Geht es in Wirklichkeit um eine Problemlösung für rund 5% an Stellplätzen??? Und ist das Parkpickerl für WIENER - wenn man diesem Ansatz folgt - dann überhaupt die Lösung des Problems?
 
 
Damit noch nicht genug! Die hochgerechnete Auslastung ergibt laut der Tafel "Penzing" eine durchschnittliche Ist-Auslastung von 80%. Das würde im Schnitt nichts anderes bedeuten, als: Jeder fünfte Parkplatz ist frei - und laut Studie fast 60% der Parkplätze in Kurzparkzonen noch dazu.
 
Die eigentliche Problematik ergibt sich laut dieser Studie erst aus der EINFÜHRUNG des Parkpickerls - nämlich der in anderen Bezirken. Siehe dazu auch diesen Text aus dem Antrag: Insbesondere durch die zu erwartende Einführung des Parkpickerls in den nordöstlichen Nachbarbezirken ist mit einem stark erhöhten Stellplatzdruck in diesen Bereichen zu rechnen.
 
Und hier haben wir es mit einer zusätzlichen Hochrechnung der Hochrechnung zu tun - einerseits die Situation betreffend, wenn Penzing das Parkpickerl dann NICHT einführen würde und andererseits, welches Parkraum-Paradies auf uns wartet, wenn dann auch in Penzing das Parkpickerl beschlossen ist.
  
Was sich da an offenen Fragen auftut, ergibt sich schon aus den statistischen Kennzahlen zur Parkraumbewirtschaftung:
 
Pro 1.000 Stellplätzen im Straßenraum gibt es in den Bezirken 2 bis 9 und 20 830 Bewohner-Parkpickerl.
 
Das ist - aus vergebenen Parkpickerln heraus gerechnet, und daher mit "Anrecht" auf einen Parkplatz - eine Auslastung der Stellplätze im Straßenraum von 83%!
Wieso sollte dann laut dem Handout Penzing nach Parkpickerl-Einführung in Penzing die Auslastung auf ca. 50 Prozent sinken?
 
Der Motorisierungsgrad betrug im Jahr 2008 in den Bezirken 2 bis 9 und 20 pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 365 PKW. In den Bezirken 2 bis 9 und 20 gibt es pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 440 Stellplätze. Davon sind 130 privat, 80 in öffentlichen Garagen und 240 im Straßenraum (ergibt in Summe übrigens 450, nicht 440).
 
Das bedeutet: Ohne private Stellplätze und öffentliche Garagen wäre die Organisation des ruhenden Verkehrs schon heute heillos überfordert. Auch MIT Parkpickerl !
 
 
Die dargestellten Ziele der Parkraumbewirtschaftung sind zum Teil ebenfalls schwer nachvollziehbar - zum Beispiel:
 
Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs (ÖV): Durch reduzierten Autoverkehr wird der ÖV weniger behindert. Bei verringerter Parkplatznachfrage bleibt mehr Platz für eigene Fahrstreifen für Tram und Bus.  (wieso sollte hier Parkraum reduziert werden ??)
 
Mehr Platz und höhere Verkehrssicherheit: Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten durch die Verringerung der verkehrsbehindernden Falschparkerinnen und Falschparker mehr Platz und ihre Verkehrssicherheit wird erhöht.  (Parkpickerl-Effekt??)
 
Auch in "Mehr Platz für alle" heißt es: Weniger Falschparker durch massive Reduktion des Parkens in zweiter Spur, im Kreuzungsbereich, auf Schutzwegen und Gehsteigen.  (Parkpickerl-Effekt??)
 
 
Um es zusammenzufassen: Außer den Mehreinnahmen für die Stadtverwaltung sind die prognostizierten Auswirkungen aus der Einführung des Parkpickerls in keiner Weise nachvollziehbar.
 
  
 
 
3. Keine Lösung des Problems - sondern im Gegenteil:
  
Schon in der Diskussion über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung kann man es nachlesen: Auch in den Innengürtelbezirken gibt es Bereiche, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner keine Parkplätze mehr finden - trotz Parkraumbewirtschaftung (!!!!!)
 
 
Auch das in der Diskussion über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung angeführte Argument "Günstige Öffi-Tarife ermöglichen Autoverzicht" ist nicht nachvollziehbar, wenn man die Bezugnahme auf die günstiger gewordene Jahreskarte betrachtet. Zum Beispiel haben Touristen und andere Besucher unserer Stadt keine Möglichkeit, eine Jahreskarte zu nutzen. Und Einzelfahrscheine werden derzeit teurer, nicht billiger!
 
Um bei Touristen und Besuchern zu bleiben: Uns besuchen öfter Verwandte und Bekannte aus dem Ausland und bleiben übers Wochenende (z.B. ein Paar mit derzeit dreimonatigem Säugling). Was machen die in Zukunft mit ihrem Auto?
 
Auch für PKW-Besitzer, die in eine kostenpflichtige Garage ausweichen, und daher in Zukunft keinen Anspruch auf eine Parkpickerl haben, gilt die Frage: Die zahlen in Zukunft - ganz egal, wo sie im Raum der Wiener Parkraumbewirtschaftung parken - zumindest die Kurzparkgebühr? Bloß weil sie auf eine (ggf. noch teurere, aber dafür sichere) Lösung außerhalb der Parkraumbewirtschaftung für ihre "Heim-Adresse" ausgewichen sind???
 
Und was ist mit Menschen, die sehr dicht an Grenzen zwischen zwei Parkpickerl-Bezirken wohnen? Die dürfen dann nur in 50% ihres Wohnumfeldes nach einem Parkplatz suchen, obwohl sie an die Stadt Wien für einen gesicherten Parkplatz gezahlt haben?
 
In der Ausgangslage - Parkraumbewirtschaftung liest man: "Ob jemand mit dem Auto fährt, hängt sehr davon ab, ob er erwartet, dass er am Ziel einen Parkplatz findet und was dieser kostet."  Sehr - aber nicht nur. Es hängt auch maßgeblich davon ab, was zu transportieren ist - auch für Private, oder zu welchem Zweck man unterwegs ist. Diesbezüglich vermisst man im Lösungsmodell jedweden Ansatz. Fakt ist: Wenn man mit dem Auto unterwegs sein muss, kann man zukünftig fast in ganz Wien nur knapp 2 Stunden verweilen - egal, was man vor hat.
 
 
 
4. Mittelverwendung, Doppelbesteuerung, Flat-Tax:
  
In der Ausgangslage - Parkraumbewirtschaftung liest man ebenso: Die Parkraumbewirtschaftung ist eine vordringliche Maßnahme des Wiener Verkehrskonzeptes. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag zum Verursacherprinzip im Verkehr. Das bedeutet, dass die Verkehrskosten möglichst von den Nutzerinnen und Nutzern und nicht aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
 
Und in den Zielen der Parkraumbewirtschaftung heißt es: Einnahmen für die Verbesserung des Stadtverkehrs: Die Einnahmen aus den Parkgebühren (Kurzparkgebühr und Parkpickerl) sind gemäß Wiener Parkometergesetz für die Förderung des Garagenbaues und zur Förderung des öffentlichen Verkehrs zweckgebunden. Aufwertung des Wohnumfeldes: Der Garagenbau, insbesondere der Bau von Wohnsammelgaragen, wird in Wien aus den Einnahmen der Parkometerabgabe massiv gefördert. Dank der dann platzsparenderen Unterbringung der Autos kann und soll der öffentliche Straßenraum von abgestellten Autos entlastet und höherwertig genutzt werden. Diese Nutzung kann in Form von Platzgestaltungen, Radwegen und so weiter stattfinden.
 
In welcher Weise die bisherigen Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung tatsächlich zweckgebunden (z.B. für die Schaffung von öffentlichen Garagen) verwendet worden sind, war durch meine Recherchen im Internet nicht ausfindig zu machen. Gibt es darüber eine nachvollziehbare Aufstellung?
 
 
Zum Aspekt der Wohnsammelgaragen wäre außerdem zu bemerken, dass für jede neu errichtete Wohnung ein Pflichtstellplatz in die Baukosten eingerechnet wird (ursprünglich über 75.000 ATS). Das bedeutet, dass jeder Bezieher einer neu errichteten Wohnung seinen Stellplatz bereits bezahlt hat. Wieso sollte dieser Bürger "seinen" Stellplatz über die Parkraumbewirtschaftung noch einmal bezahlen? Im Grund genommen kommt dies einer Doppelbesteuerung gleich.
 
Im konkreten Fall der Dachgeschoßwohnungen im Hugo Breitner Hof wurden diese Beträge in die Errichtung der APCOA-Garage gegenüber von Hanakgasse 1A eingebracht. Dass die von der APCOA dann später verlangten Preise absolut unattraktiv sind, es an der Betreuung der Garage mangelt (Glatteis, ...),  den Dachgeschoßwohnungen diese Parkplätze weder bei Abschluss des Mietvertrags noch später angeboten worden sind (obwohl es hieß "150 Pflichstellplätze für den Hugo Breitner Hof"), etc. kommt bei der Betrachtung der Gesamt-Thematik noch hinzu.
 
 
Außerdem ist zu bemerken, dass es sich bei der Gebühr für die Parkraumbewirtschaftung um eine - in dem Fall sogar sozial doppelt ungerechte - Flat-Tax handelt: Einerseits trifft die zusätzliche Parkpickerl-Gebühr sozial schwächere Personen und insbesondere kinderreiche Familien (die kaum ohne ein Auto das Auslangen finden) prozentuell an ihren Lebenshaltungskosten und Einkommen gemessen wesentlich härter, als begüterte Personen. Und andererseits ist für diese eher begüterten Personen der Wohnraum (Haus, Eigentumswohnung, ...) sowieso zumeist mit einem PKW-Stellplatz verbunden, weshalb gar kein Bedarf nach einem Parkpickerl besteht. Auch können sich diese Menschen eher einen Kurzparkschein oder ein Taxi leisten, als weniger begüterte Personen.
 
 
 
Auch bei den von 22. bis 24. Februar stattgefundenen BürgerInnen-Informationstage zur Parkraumbewirtschaftung im 14. Bezirk konnten diese und weitere Fragen von Bezirksrat Wilhelm Holzgruber, an den wir als Experten verwiesen wurden, nicht beantwortet werden.
  
 
 
Zu den propagierten Alternativen wie z.B. den Fahrrädern kommt noch eine weitere entscheidende Frage:
 
Wohin damit, wenn man nicht fährt?
 
Radwege anzulegen löst ja nur einen Teil des Problems (wenn man sich auch bei manchen Projekten fragen muss, was sich die Verantwortlichen dabei denken).
 
Nimmt man diese jüngste Vorschrift zur Hausordnung von Wiener Wohnen und bedenkt die Ist-Situation dazu, dann könnte das Wiener Stadtbild bald an ziemlich vielen Stellen SO aussehen. Von Problemen, die darüber hinaus gehen, wie Diebstahl etc. ganz zu schweigen!
 
 
 
Ihrer Rückäußerung zu den angesprochenen Punkten entgegensehend, verbleibe ich
 
 
hochachtungsvoll
 
Gerhard Kuchta
 

Seitenaufrufe: 1084

Antworten auf diese Diskussion

 

Subject: Parkraumbewirtschaftung
Date: Fri, 9 Mar 2012 11:14:50 +0100
From: sonja.hoelzl@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

BV 14 - zu A 171/11

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Da sich Frau Bezirksvorsteherin Kalchbrenner auf einer Tagung befindet, ersuchen wir Sie um etwas Geduld. Sie wird Ihr E-Mail spätestens nächste Woche persönlich beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Hölzl
Bezirksvorstehung Penzing

 

 

Subject: WG: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien (gsk-165/2012)
Date: Fri, 9 Mar 2012 14:10:03 +0100
From: post@gsk.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien

GSK-165/2012

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Ihre E-Mail vom 8. März 2012 ist im Büro der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung eingelangt und wird so rasch wie möglich bearbeitet. Ich ersuche Sie daher um etwas Geduld, bis Sie eine Antwort erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Smolik
Büroleiterin

Büro Vizebürgermeisterin und amtsführende

Stadträtin Mag.a Vassilakou

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,

Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

 

 

From: elisabeth.holzer@gruene.at
To:

Subject: Pickerl für UnternehmerInnen
Date: Tue, 13 Mar 2012 12:26:01 +0100

 

Liebe Leute in Penzing!

Bei den Diskussionen über das Parkpickerl wird sehr oft die Sorge geäussert, wie denn Gewerbetreibende, die ihre Fahrzeuge zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes brauchen, künftig mit dem Pickerl zurecht kommen sollten.
Verkehrsstadträtin Vassilakou hat nun gemeinsam mit der Wirtschaftskammer geeignete Regelungen erarbeitet, die ich gerne hier zur Kenntnis bringe


MfG
Elisabeth Holzer
Klubobfrau der Grünen Penzing


Verbesserungen für Gewerbetreibende beim Parken

Ab Sommer 2012 wird es für Beschäftige und Betriebe einfacher, eine Parkgenehmigung für den jeweiligen Bezirk zu erlangen. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab 1. Juli 2012 gelten.

Ab Juli wird es für Gewerbetreibende einfacher, eine Parkgenehmigung für den jeweiligen Bezirk zu bekommen.

Jedem Betrieb steht eine Parkkarte zu, wenn das Kraftfahrzeug für das Unternehmen erforderlich ist. Die Kriterien dafür sind beispielsweise Fahrten zu Kundinnen und Kunden, der Transport von Personen und oder der Transport von Waren in geringfügigem Ausmaß. Für die Erfülllung dieser Kriterien sind geeignete Nachweis vorzulegen.

Bei Verhandlungen zwischen der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaftskammer konnte eine Einigung zur Verbesserung dieses Kriterienkatalogs erreicht werden.

 

Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou:

Es ist gemeinsam mit der Wirtschaftskammer gelungen, eine optimale und praxisgerechte Regelung zu erreichen und den bürokratischen Aufwand gering zu halten.

Das Maßnahmenpaket soll helfen, den Wirtschaftsstandort Wien zu sichern. Viele der bei den Informationsveranstaltungen zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung aufgeworfenen Probleme konnten gelöst oder abgefedert werden.

 

Die wichtigsten Änderungen

Für Beschäftige

  • In der Vergangenheit wurden Ausnahmen für Beschäftige prinzipiell nur genehmigt, wenn keine öffentliche Garage innerhalb von 300 Meter vorhanden war. Dieses sogenannte Garagenkriterium entfällt nun.
  • Für Beschäftigte, deren Arbeitsbeginn vor 5.30 Uhr liegt, besteht ab jetzt ebenfalls die Möglichkeit, eine Ausnahme zu bekommen. Bisher war dies nur bei einem Arbeitsbeginn vor 5 Uhr möglich.


Für Betriebe

  • Neu ist, dass ein Ausnahmegenehmigung nun auch für LKW und PKW beantragt werden kann.
  • Die Nachweisverpflichtung für eine Ausnahmegenehmigung wurde vereinfacht.
  • Erleichterungen gibt es speziell für Kfz-Werkstätten, Kfz-Händlerinnen beziehungsweise -Händler, Fahrschulen und Hotels.
  • Für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer entfällt für die ersten sechs Monate die Nachweispflicht. Erst bei einer Verlängerung sind die Nachweise vorzulegen.

 

 

Subject: AW: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien
Date: Tue, 13 Mar 2012 13:35:32 +0100
From: post@bv14.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

BV 14 - zu A 171/11

 

Lieber Herr Kuchta!

Danke für ihre E-Mail, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehme:

Wie sie richtig gleich zu Beginn ihres Mails schreiben, gibt es unterschiedliche Ansichten und diese unterschiedlichen Betrachtungsweisen der Betroffenen gilt es zu respektieren; und zwar in allen Richtungen.

Betreffend die Berechnungsmodalitäten und Ergebnisse der angeführten Studie darf ich sie nochmals an die entsprechenden Fachdienststellen verweisen, die ja auch bei den drei Informationstagen vertreten waren, weshalb auch Hr. BezRat Dipl.-Päd. Holzgruber auf diese Experten hingewiesen hat. Ihm ist nicht erinnerlich, mit ihnen persönlich Gespräche diesbezüglich geführt zu haben.

Auch zu den von ihnen mehrfach kritisierten Abgrenzungen kann ich Ihnen mitteilen, dass im Gegensatz zu den Vorschlägen der Fachdienststellen die Müller-Guttenbrunn-Straße niemals seitens des Bezirks überlegt wurde.

Und auch der Bereich um die U4-Endstelle Hütteldorf (konkret der Bereich, der durch die Bergmillergasse-Linzer Straße – Bahnhofstraße und Keisslergasse eingegrenzt wird, zeigt von hoher Auslastung von Nicht-Wiener-KFZ während des Tages, weshalb ja in diesem Bereich seitens des Bezirks auch andere Zeiten vorgeschlagen wurden.

Auch ist die von ihnen zitierte Abgrenzung ja lediglich ein Vorschlag des Bezirks, wo übrigens ALLE Fraktionen der Penzinger Bezirksvertretung mehrfach aufgerufen worden waren, sich daran konstruktiv zu beteiligen. Sohin dient dieser Vorschlag den Fachdienststellen zur Kalkulation des Aufwandes in den vorgeschlagenen Bereichen quasi als Richtwert. Die Grenzen als solche hingegen werden im Errichtungsfall ausschließlich durch den Bezirk und nicht durch Fachdienststellen festgelegt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Stellungnahme gedient zu haben und verbleibe

mit lieben Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@bv14.wien.gv.at
CC: franz.lerch@oevp-wien.at; elisabeth.holzer@gruene.at; wolfgang.krisch@chello.at; oliver.drahosch@chello.at
Subject: RE: AW: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien
Date: Thu, 22 Mar 2012 14:52:15 +0100



Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin,
 
vielen Dank für Ihr Mail vom 13.3.2012 zum besagten Betreff.  
 
Zu dem ist allerdings folgendes zu bemerken:
 
Unterschiedliche Betrachtungsweisen bedeuten nicht, dass man sich als Bürger einfach einer Zweiparteien-Mehrheit beugen muss, wenn diese Mandatare anderer Meinung sind. Immer noch gehe ich davon aus, dass Politiker die Bürger und ihre Interessen zu vertreten haben - nicht umgekehrt!
 
Gerade unterschiedliche Meinungen sind daher ein Anlass, um direkte Demokratie zu pflegen, und nicht stattdessen die betroffenen Bürger kraft einsamer Willkür vor vollendete Tatsachen zu stellen.
 
Wenn Fachdienststellen an den Informationstagen vertreten waren, dann waren diese Personen zumindest in der fraglichen Zeit, in der Herr Schreiber und ich diese Veranstaltung besucht haben (22.2.2012, etwa 14.00 bis 15.00 Uhr), nicht als solche zu erkennen. Deswegen wurden wir an - nach meiner Erinnerung - Herrn Holzgruber (graues Haar mit ganz leichtem rotem Strähnchen) als Experten verwiesen. Wenn es nicht Herr Holzgruber war, wer war es dann?
 
Dieser Herr hat jedenfalls zur Frage geschaffener Pflichtstellplätze für neu errichtete Wohnungen gemeint: "Bin ich froh, dass ich nicht für alles zuständig bin. Bitte wenden Sie sich an das Rathaus." Und zu den Details der Studie, auf welcher der Parkpickerlvorschlag beruht, sagte er sinngemäß: "In der Studie ist manches zu ungenau und die Darstellung der Auslastungsprozentwerte z.B. falsch. Aber diese Studie ist jedenfalls da - und eine neue würde zu lange dauern." Das sind, mit Verlaub, keine Aussagen, die irgendwelche konkret gestellten Fragen beantworten. Und auf nichts anderes habe ich in meinem Mail hingewiesen.
 
In der Studie heißt es auf Seite 12 unter Punkt 2.3. "Projektarbeitsschritte" unter anderem: "Abstimmung des Untersuchungsgebietes mit den jeweiligen Bezirksvorstehern bzw.
Verantwortlichen für das Parkraummanagement der betroffenen Gebiete;".
Ist diese Abstimmung des Untersuchungsgebietes mit den jeweiligen Bezirksvorstehern nun erfolgt oder nicht?
 
Wenn ja: Was haben dann Ihre Ausführungen zu den Untersuchungsgebieten zu bedeuten?
Wenn nein: Wie seriös ist dann diese Studie durchgeführt worden?
 
Die von mir gestellten Fragen sind daher bis heute ALLE offen und wurden von keiner Seite beantwortet!
 
Wir sehen einander in gut einer Stunde zur Sonder-Bezirksvertreter-Sitzung, in der ich als Zuhörer gespannt sein werde, wie mit so einer Situation seitens der politisch Verantwortlichen umgegangen wird!
 
 
 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 

 

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Subject: wg.: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien
Date: Thu, 22 Mar 2012 21:25:10 +0100

Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin,
 
nachfolgend einige Ergänzungen zu meinem heutigen Mail:
 
Im Zuge der heutigen Bezirksvertretersitzung für Penzing, die übrigens so zahlreich besucht war, dass man uns fast den Zutritt verwehrt hätte, hat sich herausgestellt, dass es sich bei der Auskunftsperson am 22.2.2012 (einer der Informationstage zum Parkpickerl in Penzing) doch um Herrn Bezirksrat Holzgruber (SPÖ) gehandelt hat, der heute in der Sitzung zu dem Thema der einzige Referent für die SPÖ war. Und er kann sich an ein nicht gerade kurzes und bestimmt nicht inhaltsloses Gespräch (siehe vorheriges Mail) an diesem Tag mit Herrn Schreiber und mir nicht erinnern??
 
Was sind solche Informationstage dann wert, wenn die gegebenen - oder vielmehr nicht gegebenen - Auskünfte auf kritische Fragen dann einfach in Abrede gestellt werden?
 
Siehe dazu auch die heute neuerlich gegebenen Hinweise von Herrn Bezirksrat Klinke, dass die Studie, auf der die gesamte Parkpickerl-Ausweitung beruht, schlicht und einfach falsch sei. Aber diese fundamentale Grundbedingung für so eine politische Entscheidung dürfte offenbar niemanden in den Reihen der SPÖ und GRÜNEN wirklich interessieren! Dass dann Herr Bezirksrat Holzgruber in seiner Wortmeldung von falschen und unvollständigen Informationen im Vorfeld der Unterschriftenaktion seitens der ÖVP gesprochen hat, entbehrt nicht einer gewissen Skurrilität.
 
Ebenso ist bemerkenswert, dass Herr Holzgruber in seinen Wortmeldungen mehrfach darauf hingewiesen hat, dass ja nur ein Bruchteil der gegen das Parkpickerl in Penzing gesammelten Unterschriften von Personen aus den betroffenen Zonen stammt (die übrigens ebenso betroffen sind, wenn der Bezirksteil, in dem sie mit dem Auto unterwegs sein müssen, zur Parkpickerl-, also flächendeckenden Kurzparkzone erklärt wird) - aber man dennoch derartig vor einem demokratischen Votum über diese Frage zurückscheut, dass man eine Zuweisung des Antrags an den Verkehrsausschuss zur zwischenzeitlichen Abstimmung darüber mit den Stimmen von SPÖ und Grünen zurückgewiesen hat. Das entbehrt doch einiger Logik - oder nicht?
 

Darüber hinaus erstaunt Herrn Holzgrubers Ansatz,  die Aussendung von Herrn Stadtrat Schicker vom 29.9.2010 "Ausweitung des Parkpickerls frühestens in 5 Jahren", in der er meinte "... Durch eine vorherige Ausweitung fühlen sich die Wienerinnen und Wiener zurecht nur gefrotzelt.", sei im Zuge des Wahlkampfs gefallen. Ich nehme an, viele Wähler werden sich diesen Hinweis vor den nächsten Urnengängen in Erinnerung rufen ...!
 
Das Wiener Garagengesetz 2008 sieht außerdem im 5. Teil "Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen" in § 48 vor: (1) Bei Neu- und Zubauten sowie Änderungen der Raumwidmung oder Raumeinteilung entsteht eine Stellplatzverpflichtung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen; diese ist entweder als Naturalleistung (Pflichtstellplätze) grundsätzlich auf dem Bauplatz oder Baulos oder durch Entrichtung der Ausgleichsabgabe an die Stadt Wien zu erfüllen.
 
Im 6. Teil "Ausgleichsabgabe" dieses Gesetzes heißt es in § 54 zur Höhe der Ausgleichsabgabe: Die Ausgleichsabgabe ergibt sich aus dem Produkt des Einheitssatzes und jener Zahl, um die nach den Feststellungen des Bewilligungsbescheides (§ 52 Abs. 1) die Zahl der vorgesehenen Stellplätze hinter der gesetzlich geforderten Anzahl zurückbleibt. Der Einheitssatz wird nach den durchschnittlichen Kosten des Grunderwerbes und der Errichtung eines Stellplatzes durch Verordnung der Wiener Landesregierung festgesetzt; er beträgt je Stellplatz höchstens 18.000,–- Euro.

Da z.B. bei Errichtung von neuen Gemeindewohnungen durch Wiener Wohnen offenbar sehr häufig von so einer Ausgleichsabgabe Gebrauch gemacht wird, diese in die Errichtungskosten eingerechnet und den Mietern via Hauptmietzins auferlegt werden, handelt es sich daher bei der Vorschrift eines Parkpickerls meines Erachtens - zumindest für solche Wohneinheiten - um eine unzulässige Doppelbesteuerung! 
 
Dass außerdem die Bezirksvorstehung Penzing gerühmt wird, weil sie sich an die demokratischen Beschlüsse der Bezirksvertretung gebunden fühlt (eigentlich hätte ich unbedarfter Bürger das als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt), vorher aber unliebsame Anträge als unzulässig zurückweist, sodass es in der Bezirksvertretung gar nicht zu demokratischen Beschlüssen darüber kommen kann, und über die Zulässigkeit dann laut BV-Stv. Pschirer in der Bezirksvertretung keinerlei Diskussion geführt werden darf, spricht schon eine überdeutliche Sprache, was die Demokratie in Wien mittlerweile wert ist.
 
Der 22.3.2012 - ein rabenschwarzer Tag für die Bezirkspolitik in Penzing!  
   

Gerhard Kuchta
 

 

Subject: Parkpickerl
Date: Fri, 23 Mar 2012 13:02:00 +0100
From: sonja.hoelzl@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

BV 14 - zu A 171/11

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Danke für Ihre beiden E-Mails vom 22. März 2012.
Ich würde gerne mit Ihnen persönlich über die Angelegenheit reden und werde mir erlauben, Sie im Laufe der nächsten Woche telefonisch zu kontaktieren.

 

Mit lieben Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@bv14.wien.gv.at
Subject: RE: Parkpickerl
Date: Fri, 23 Mar 2012 13:17:51 +0100

Sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin,
 
da offenbar, zu meinem großen Bedauern, auch Bezirkspolitiker Ihrer Partei von der in Österreichs Politik grassierenden General-Amnesie befallen sind (eine leider recht ansteckende Krankheit, wie es scheint), muss ich auf einer schriftlichen Beantwortung bestehen.
 
 
Gerhard Kuchta

 

 

Subject: Parkpickerl
Date: Mon, 26 Mar 2012 10:21:38 +0200
From: sonja.hoelzl@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

BV 14 - zu A 171/11

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Selbstverständlich werde ich Ihr E-Mail im Laufe der Woche persönlich beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing

 

 

Subject: AW: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien, Ihr Mail vom 8.3.2012
Date: Mon, 2 Apr 2012 14:13:19 +0200
From: robert.hipfinger@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

BV 14 - zu A 171/11

 

Lieber Herr Kuchta!

Zu allererst bitte ich um Verzeihung, dass es mir vorige Woche auf Grund zahlreicher "Außer-Haus"-Termine nicht gelungen ist, Ihre mail zu beantworten.

Ich habe auch nochmals mit Herrn Bezirksrat Holzgruber gesprochen und ich bitte Sie um Entschuldigung, er hat mit so vielen BürgerInnen in den 3 Tagen gesprochen, ich denke es darf auch mal ein Fehler passieren.

Ich werde noch in dieser Woche die zuständige Fachabteilung um Stellungnahme zu jenen Punkten, die Sie betreffend der Studie kritisieren, ersuchen.

Was Ihre Kritik betreffend der BürgerInnenbefragung anbelangt, ist es so dass ich nicht, eben weil ich Demokratin bin, an Beschlüsse zu halten habe und eine BürgerInnenbefragung meines Erachtens nicht von mir allein als Bezirksvorsteherin durchgeführt werden kann.

Dass eine Diskussion über die Nicht-Zulässigkeit von Anträgen nicht stattfinden kann, entscheidet Herr BVin-Stv. Pschirer nicht allein sondern ist so in der Geschäftsordnung festgelegt. Nachdem die Geschäftsordnung aber laufend überarbeitet wird, werde ich Ihre Kritik sicher in die Diskussion einfließen lassen.

Sobald mir die Stellungnahme der Fachabteilung vorliegt, werde ich mich selbstverständlich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Mit lieben Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: roman.riedel@wien.gv.at
Subject: Wegen Ihres Anrufes
Date: Wed, 11 Apr 2012 14:47:20 +0200

Sehr geehrter Herr Diplom-Ingenieur Riedel,
 
vielen Dank für Ihren heutigen Anruf zu meinen Fragen bezüglich Parkraumbewirtschaftung und für Ihre geäußerte Bereitschaft, mir die Fragen in 10 Minuten per Telefon zu beantworten.
 
Ich ersuche um Ihr Verständnis, dass ich das ablehnen musste, da mir diese Auskünfte so wichtig sind, dass ich diese seitens der MA 18 gerne schriftlich erhalten würde.
 
Für den daraus entstehenden Mehraufwand bitte ich um Nachsicht.

 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Gerhard Kuchta
 

 

Subject: GSK-165/2012; AW: Parkraumbewirtschaftung (Parkpickerl) und Fahrradverkehr in Wien
Date: Fri, 20 Apr 2012 10:51:11 +0200
From: post@gsk.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com


Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien

 

 

GSK-165/2012

  

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. März 2012 an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl und an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou. Dazu kann ich Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung Folgendes mitteilen:

 

Grundsätzlich möchte ich zum Thema Bürgerbefragung Folgendes festhalten:

Die Grünen stehen für BürgerInnenbeteiligung und Mitbestimmung auf breiter Basis. Projekte wie die neue Ottakringer Straße oder die Neugestaltung der Mariahilfer Straße sind ohne die Beteiligung tausender BürgerInnen nicht denkbar. Für den Neubau von Garagen sind lokale Befragungen im Rahmen des rot-grünen Koalitionsabkommens vorgeschrieben und auch sinnvoll, weil es eine klar umrissene Gruppe von Betroffenen gibt. Im Fall der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung sind bezirksweise Befragungen ungeeignet, da massive Auswirkungen auf die Nachbarbezirke und auf das Wiener Umland auftreten würden. Zusätzlich würde es bei unterschiedlichen Befragungs-Ergebnissen zu einem vollkommen unübersichtlichen Gebiet kommen.

 

Eine wienweite Befragung macht deshalb keinen Sinn, da eine Ausweitung nur für die Bezirke im Westen Wiens geplant ist und nicht für ganz Wien zur Debatte steht. Wenn man über eine verkehrspolitische Maßnahme abstimmen will, müssten alle Betroffenen einbezogen werden. Betroffen sind u. a. 10.000de PendlerInnen, sowie auch Wirtschaftstreibende, welche bei einer Abstimmung nicht befragt werden könnten.

 

Aus den o. a. Gründen sind wir gegen die Abhaltung von Befragungen zu diesem Thema.

 

Ob in den Bezirken Befragungen stattfinden, entscheiden die Bezirksvorstehungen. Grundsätzlich halten wir es in Anbetracht der gesundheitsgefährdeten Feinstaubbelastung, der permanenten Parkplatznot und der Lärmbelastung der Wohnbevölkerung, vor allem in Gürtelnähe für wichtig, hier wirksame Maßnahmen einzuleiten. Die Abstimmung in Währing nehmen wir aus verkehrspolitischer Sicht mit Bedauern zur Kenntnis, da die Probleme im Bezirk ungelöst bleiben.

 

Die Einbindung der BürgerInnen obliegt aufgrund der Dezentralisierung den Bezirken. In Penzing erfolgte diese Einbindung mittels einer an mehreren Tagen abgehaltenen BürgerInneninformationsveranstaltung.

  

Ad Studie „Entscheidungsgrundlagen für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien“ (http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008217a.pdf):

 

Die Studie ist von einem renommierten Verkehrsplaner nach dem Stand der Wissenschaft erstellt worden. Basis der Hochrechnung der Stellplatzauslastung sind die Straßenräume um repräsentative Baublöcke im gesamten Untersuchungsgebiet mit insgesamt rund 25.000 Stellplätzen. Deren Auslastung ist am Vormittag und am Abend erhoben worden. Selbstverständlich erfolgte die Hochrechnung anhand von statistischen Verfahren auf Basis der gesamten Stichprobe für das gesamte Untersuchungsgebiet und nicht etwa für jeden Bezirk extra (siehe dazu Studie S 37f).

 

Der 14. Bezirk ist mit 32 Baublöcken und 2.177 Stellplätzen in der Gesamtstichprobe übrigens sehr gut vertreten. Dass in einer Stichprobe auch „atypische“ Situationen (Fußwege) vertreten sein können, liegt in der Natur der Sache und trägt dazu bei, auch „atypische“ Situationen ihrem Vorkommen entsprechend abzubilden. Die Erhebung wurde nur auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (siehe § 1 StVO) unabhängig von deren Eigentümern durchgeführt.

 

Der relativ hohe Anteil von Kraftfahrzeugen ohne Wiener Kennzeichen auch am Abend kann z.B. auf Wochenpendler, WienerInnen, die in Wien wohnen, aber in einem anderen Bundesland gemeldet sind, und BesucherInnen zurückgeführt werden.

 

Zu Ihrer Beurteilung der Auslastungsgrade ist zu bemerken, dass ab einem Auslastungsgrad von ungefähr 85 % die „Vollauslastung“ beginnt, ab der mit Parkplatzsuchverkehr zu rechnen ist.

 

Zu den von Ihnen angeführten Stellplatzzahlen, z.B den Bewohnerparkpickerl pro Stellplatz in den Bezirken 2-9 und 20 ist festzuhalten, dass es richtig im Original:  http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/parkraumbewirtsch... pro 100 Stellplätzen im Straßenraum 83 Bewohnerparkpickerl in den Bezirken 2 bis 9 und 20 gibt. Sie haben die im Original gerundeten Werte mit 10 erweitert. Damit haben Sie auch den Rundungsfehler verzehnfacht.

 

Ad Ziele der Parkraumbewirtschaftung:

 

Grundlage für verkehrspolitische Maßnahmen ist in Wien der "Masterplan Verkehr 2003 – MPV 03", der im November 2003 vom Wiener Gemeinderat beschlossen wurde, und seine Fortschreibung 2008 - MPV 03/08  (http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/mpv/index.html insbesondere Kapitel "10. Ruhender Verkehr").

 

Demnach werden in Wien weniger als ein Drittel aller Personenverkehrswege mit dem Auto zurückgelegt. Zwei Drittel werden zu Fuß, per Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Der Anteil des Autoverkehrs soll bis 2020 auf 25 % aller Wege verringert werden (MPV S 30).

 

Neben anderen Maßnahmenpaketen, die der Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs, des Gehens und Radfahrens dienen, stellt die Parkraumbewirtschaftung eine zentrale Maßnahme zur angestrebten Verringerung des Autoverkehrs dar.

 

Die Frage, ob es am Ziel Parkmöglichkeiten gibt und was diese kosten, ist ein zentrales Kriterium dafür, ob für die betreffende Fahrt das Auto gewählt wird.

 

Die Parkraumbewirtschaftung ist ein besonders wirksames Instrument, weil sie am Engpassfaktor des Autoverkehrs in der Stadt ansetzt (dem großen Platzbedarf) und zeigt einen nachhaltigen Lenkungseffekt auf die Verkehrsmittelwahl und das Verkehrsverhalten. Die Parkraumbewirtschaftung setzt nicht an der Angebots- sondern an der Nachfrageseite an. Sie dämpft die Nachfrage und trägt dadurch zur deutlichen Entspannung der Parksituation bei.

 

Ohne Parkraumbewirtschaftung würden die Stellplätze im Straßenraum tagsüber von den Autos der Arbeitspendler besetzt. KurzparkerInnen und LieferantInnen blieben dann verkehrsbehindernd in zweiter Spur, im Kreuzungsbereich, auf Fuß- oder Radwegen stehen.

 

Die Wirkung der Parkraumbewirtschaftung in Wien ist durch Vorher-Nachher-Untersuchungen gut dokumentiert (http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/parkraumbewirtsch...). Sie lässt sich aber auch durch einen Vergleich von dicht bebauten Gebieten mit und ohne Parkraumbewirtschaftung deutlich erkennen.

 

Ad „BewohnerInnenparkpickerl“:

 

In Gebieten mit flächendeckender Parkraumbewirtschaftung haben BewohnerInnen die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone (Parkpickerl) zu erhalten und die Parkgebühr in Form einer günstigen Pauschale (BewohnerInnenpauschale) zu bezahlen. Dies verschafft den BewohnerInnen einen großen beabsichtigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Stellplatz-NachfragerInnen und soll den BewohnerInnen das zeitlich unbegrenzte Stehenlassen ihrer Autos ermöglichen.

 

Der Straßenraum ist in jeder dicht bebauten Stadt ein knappes Gut. Es ist im dicht bebauten Gebiet gar nicht möglich, allen BewohnerInnen, die platzsparend in mehrstöckigen Häusern wohnen, oder gar den BesucherInnen im Straßenraum ebenerdig Straßenparkplätze für ihre Autos zur Verfügung zu stellen.

 

Mit der pauschalierten Parkgebühr wird weder ein Anspruch auf einen Parkplatz erworben, noch die Möglichkeit der faktischen Benützung eines Stellplatzes im Straßenraum garantiert. Dies ist auch durch einen Vergleich der Höhe der pauschalierten Parkgebühr mit dem Mietpreis für einen garantierten Abstellplatz auf Privatgrund erkennbar. Das BewohnerInnenparkpickerl kostet bei 2-jähriger Laufzeit 290 € (inkl. Verwaltungsabgabe). AnwohnerInnen zahlen somit für eine Woche Parken im Straßenraum so viel wie „Fremde“ für 1,5 Stunden.

 

Ad BewohnerInnen an Bezirksgrenzen:

 

Damit jenen, die an den Bezirksgrenzen wohnen, nicht nur die Hälfte ihrer Wohnumgebung für die Parkplatzsuche zur Verfügung steht, gibt es zwischen einigen Bezirken Überlappungszonen. Solche Überlappungszonen werden derzeit auch zwischen den Außenbezirken festgelegt.

  

Ad Mittelverwendung, Doppelbesteuerung, „unsoziale“ Flat-Tax:

 

Dass sich begüterte Menschen mehr und anderes leisten können als arme, ist ein Umstand, den zu ändern die Möglichkeiten der städtischen Verkehrspolitik übersteigt.

 

Maßnahmen zur Einebnung der Einkommensunterschiede wären – so man dies wollte – bei der Einkommenssteuer anzusetzen. Diese ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache.

 

Die Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiger Beitrag zum Verursacherprinzip im Verkehr. Das bedeutet, dass die Verkehrskosten möglichst von den NutzerInen und nicht aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Der Kostendeckungsgrad des Pkw-Verkehrs in Österreich beträgt nur 38 % (BMVIT, Straßenforschungsheft Nr. 528, "Österreichische Wegekostenrechnung für die Straße 2000", Seite 105). Das heißt, dass die Pkw-NutzerInnen nicht einmal 40 % der verursachten Gesamtkosten selbst tragen; die restlichen mehr als 60 % werden auf die Allgemeinheit abgewälzt.

 

Die Schaffung von Stellplätzen außerhalb des Straßenraums ist keine alleinige kommunale Aufgabe der Stadt Wien. Aufgabe der Stadt Wien ist aber eine zielorientierte Gestaltung der finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Unterstützung der Eigenvorsorge für private Stellplätze außerhalb des öffentlichen Raums (MPV S 30 und S 116).

 

Die Aufgabe wird von der Stadt Wien auf folgende Weise erfüllt:

1. Durch die Stellplatzverpflichtung in § 36 ff  Garagengesetz werden Bauträger verpflichtet, bei Neu-, Zu- und Umbauten Pkw-Stellplätze zu errichten.  Z.B. muss bei Wohngebäuden pro Wohnung ein Pkw-Stellplatz errichtet werden.

2. Gemäß § 7 der Parkometerabgabeverordnung ist der Nettoertrag aus der Parkometerabgabe (Parkgebühren) für Maßnahmen zu verwenden, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen.

 

Die konkrete Zuteilung der Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen. Zur Verbesserung der Verkehrsorganisation sowie zur Aufwertung des Wohnumfeldes wird in Wien der Garagenbau (Wohnsammelgaragen) aus den Einnahmen der Parkometerabgabe massiv gefördert. Dank der dann platzsparenderen Unterbringung der Autos kann und soll der öffentliche Straßenraum von abgestellten Autos entlastet und höherwertig genutzt werden.

 

Ad Privatstellplätze:

 

Ihre Ausführungen zu der über die Baukosten verrechnete Ausgleichsabgabe (die anstelle der Errichtung eines Pflichtstellplatzes oder der vertraglichen Sicherstellung

einer Einstellmöglichkeit bezahlt wird) beziehen sich auf Ihr privatrechtliches Innenverhältnis mit Ihrem Vermieter und haben mit der Parkraumbewirtschaftung nichts zu tun. Wir ersuchen Sie, dies auf direktem Weg mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter zu klären.

 

Ad Fahrradabstellmöglichkeiten:

 

Die auf Kraftfahrzeuge gemünzte Aussage des MPV 03 (S 116), dass grundsätzlich kein Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum besteht und die Schaffung von Stellplätzen außerhalb des Straßenraums keine alleinig kommunale Aufgabe der Stadt Wien ist, trifft für Fahrräder grundsätzlich genauso zu.

 

Gemäß §§ 119 und 120 der Bauordnung für Wien sind bei Wohngebäuden sowie bei Büro- und Geschäftsgebäuden Abstellplätze für Fahrräder zu errichten. Da diese Bestimmung nur bei Neu-, Zu- und Umbauten greift, wird die nachträgliche, freiwillige Errichtung von Fahrradstellplätzen gefördert. Siehe: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/privatflaeche/fah....

In den Höfen des Karl-Marx-Hofes sind eigene Fahrradschuppen gebaut worden. Vielleicht können Sie mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter gemeinsam auch eine ähnliche Lösung finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Smolik

Büroleiterin

Büro Vizebürgermeisterin und amtsführende

Stadträtin Mag.a Vassilakou

Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,

Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung

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