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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Ein Bericht von Ilse Mayer:

Ich war in den beiden letzten Tagen ziemlich viel unterwegs, auch in anderen Bezirken. Zusätzlich ging ich mehrmals „im Slalom“ durch unsere Anlage, einfach, weil ich frisch gefallenen Schnee so mag.

Es war ganz deutlich: Nirgendwo sonst sah ich die Wege und Gehsteige so sorgfältig geräumt wie bei uns im Hugo Breitner Hof. Dazu waren noch Fleißaufgaben gemacht worden, beispielsweise war an vielen Stellen auch der Fahrbahnrand geräumt, sodass man unbeeinträchtigt die Straße überqueren konnte, auch an die Müllabfuhr wurde gedacht!

Dadurch hatten nicht nur viele Kinder riesige Freude an der weißen Pracht, sondern auch wir Erwachsene konnten die schöne Winterlandschaft so richtig genießen.

Schön fand ich auch, dass einige Hausbesorgerinnen, die ja ein paar kurze Nächte hatten, von Mietern unterstützt wurden.

 

Wieder einmal ein großes DANKESCHÖN an unsere Hausbesorgerinnen und ihre Helfer!

 

Anders aber leider - auch "wieder einmal" - die Situation im (derzeit noch relativ kleinen) Zuständigkeitsbereich der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung:

In der westseitigen Sauergasse (offizielle Adressen Molischgasse 17 etc.) war am 17.1.2013 ein Mitarbeiter dieser Firma mit einem Schneeräumtraktor auf dem Gehsteig tätig. Er verfrachtet den Schnee nicht auf die Wiese, wo Platz wäre, sondern in Richtung Fahrbahn (direkt auf den Fahrstreifen, auf dieser Seite parken keine Autos). Daher kommt der Schnee durch den nächsten großen Schneepflug der MA 48 wieder zurück. 

Der Traktorfahrer fuhr auch mit angehobenem Pflug auf und ab.

Die Zufahrt zur (zurückgesetzten) Garage hat er bis zum Gehsteig geräumt, aber nicht die Ausfahrt zwischen Gehsteig und Fahrbahn!

 

Ergänzung Gerhard Kuchta:

Leider lässt auch die Schneeräumung auf der Privatstraße (Nebenfahrbahn am Baumgartner Spitz) durch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung wieder sehr zu wünschen übrig.

Hier die Vergleichsbilder-Serie:

Schneeräumung durch die MA 48 auf herkömmlichen Straßen

Schneeräumung durch die WW Haus- und Außenbetreuung auf der Privatstraße

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; mik@hausbetreuung-wien.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Winterdienst/Schneeräumung durch die Haus- und Außenbetreuung
Date: Sat, 2 Mar 2013 11:54:20 +0100


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie durch zahlreiche Fotos aus dem heurigen Winter belegt ist (ab hier durchzublättern), hat nach unseren Beobachtungen zwar bisher die Schneeräumung, das Einkehren des Streuguts etc. durch die in unserer Wohnhausanlage beschäftigten Hausbesorger durchaus zufriedenstellend bis sehr gut funktioniert (unser Dankeschön dafür!), in keiner Weise aber durch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung für die jeweils zuständigen Bereiche.
 
Dies betrifft sowohl die Hauseingänge, Gehsteige, Stiegen und Garagenzufahrt als auch - wieder einmal - den Bereich der Nebenfahrbahn am Baumgartner Spitz. Siehe dazu auch die hier nachzulesende Berichterstattung darüber.
 
Wir fordern Sie daher auf,
 
  • endlich für eine zufriedenstellende Erledigung dieser Arbeiten im Bedarfsfall zu sorgen und
  • die Verrechnung mit der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH so zu gestalten, dass es zu keiner ungerechtfertigten Belastung der Mieter mit Betriebskosten für diese mangelhaft bzw. nicht (zeitgerecht) durchgeführten Arbeiten kommt, da andernfalls eine Beeinspruchung dieser Belastungen im Rahmen eines Mietrechtsverfahrens erfolgen müsste. Auch ist in der Verrechnung zu berücksichtigen, dass hier keine Rückvergütung für die aliquote Tagesanzahl an der Wintersaison zu erfolgen hat, sondern die gesamte korrekte Betreuung der Wintersaison entsprechend in Frage zu stellen ist (an Tagen ohne Schneelage braucht man keine Schneeräumung).


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

Subject: WG: 2863/2008; Winterdienst/Schneeräumung durch die Haus- und Außenbetreuung; SAP 12041583
Date: Wed, 27 Mar 2013 15:06:00 +0100
From: bm@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrter Herr Kuchta!

 

Ihre Nachricht vom 2.3.2013, welche u. a. an Herrn amtsführenden Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung Dr. Michael Ludwig und Herrn Direktor Ing. Josef Neumayer gerichtet war, wurde mit dem Auftrag zur Prüfung des Sachverhalts sowie zur direkten Beantwortung an Wiener Wohnen - Direktion Beschwerdemanagement/Clearingstelle übermittelt.

Die Haus- & Außenbetreuung GmbH führt seit der Saison 2008/09 in Teilen der Wohnhausanlage in 1140 Wien, Linzer Straße 299 die winterliche Betreuung durch, welche unter anderem sämtliche Gehsteige, Gehwege, Stiegenanlagen, Gehsteigvorziehungen sowie Gehsteigauf- und -abtritte im Bereich der Wohnhausanlage umfasst.

 

In diesem Zusammenhang ist die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH verpflichtet im Sinne des § 93 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 die vorgenannten Flächen der Liegenschaft in der Zeit von 6-22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie dafür zu sorgen, dass bei Schnee und Glatteis gestreut wird. In diesem Zeitraum ist die ordnungsgemäße Schneeräumung in einem Intervall von max. 6 Stunden vorzunehmen.

 

Aufgrund allgemein großer Neuschneemengen und wiederholt anhaltenden Schneefällen, Neuschneemengen bis zu 50 cm, waren trotz ausreichendem Personaleinsatz bereits geräumte Flächen innerhalb kurzer Zeit wieder von Schnee bedeckt. Die Alarmierungen erfolgten zu einem der vorherrschenden Witterung angemessenen Zeitpunkt. Entsprechend der Routenplanung waren die Teams jeweils zeitplanmäßig im Einsatz.

 

Abschließend dürfen wir Sie informieren, dass nicht nur an Schnee- bzw. Eistagen eine winterliche Betreuung in der Wohnhausanlage durchgeführt wird. Die winterliche Gehsteigbetreuung umfasst unter anderem Kontrollgänge/Kontrollfahrten in den Abend- bzw. Nachtstunden, die Kontrolle auf Dachlawinen und Eiszapfenbildung, die Aufstellung der Warnstangen bei Gefahr in Verzug sowie die Splitteinkehrung während und am Ende der Saison.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Herbeck

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Direktion
Beschwerdemanagement - Clearingstelle

Referatsleiterin

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: bm@wrw.wien.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; mik@hausbetreuung-wien.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; post@bv14.wien.gv.at; lpk-w-spk-15-kommando@polizei.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: WG: 2863/2008; Winterdienst/Schneeräumung durch die Haus- und Außenbetreuung; SAP 12041583
Date: Sat, 30 Mar 2013 09:14:49 +0100


Sehr geehrte Frau Herbeck,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27.3.2013. Zu dieser ist allerdings folgendes anzumerken:
 
Sie beziehen sich als Begründung für die unzureichende Schneeräumung durch die Haus & Außenbetreuung GmbH offenbar auf einerseits die Vertragsgestaltung mit dieser Firma, die laut Ihren Angaben den gesetzlichen Bestimmungen Genüge tut und andererseits die gefallenen Schneemengen, die für die Missstände verantwortlich wären.
 
Für den Zeitpunkt der beispielhaft herausgegriffenen Fotos (23.2.2013) decken sich die von Ihnen gemachten Angaben (Neuschneemengen bis zu 50 cm) nicht mit der Dokumentation der ZAMG (Neuschneedecke von etwa 10 bis 30 cm - und das zwischen Kärnten und dem Waldviertel).
 
Wenn Sie sinngemäß meinen, dass aufgrund der Situation eine ausreichende Schneeräumung durch die Haus & Außenbetreuung GmbH im Bereich der Gehsteige, Stiegen und Verkehrsflächen, für welche diese Firma zuständig ist, nicht möglich gewesen wäre, dann fragt sich, weshalb es zum gleichen Zeitpunkt den Hausbesorgern für Gehsteige und Stiegen sowie der MA 48 für den Straßenbereich durchaus möglich war, für tadellose Verhältnisse bezüglich Schneeräumung zu sorgen! Und das bei teilweise größerem Rayonbereich je Hausbesorger (bezüglich Straßennetz für die MA 48 schon überhaupt).
 
Eine ähnliche Situation bot sich bezüglich Räumung der Nebenfahrbahn am Baumgartner Spitz auch am 20.1.2013 - das bei seit 19.1.2013 weitgehend niederschlagsfreiem Wetter. Es handelt sich bei den geschilderten Gegebenheiten um keinen Einzelfall, sondern um regelmäßig auftretende Probleme (siehe dazu auch unsere Darstellungen und Beschwerden vom 12.4.2011  und 13.2.2010). Schneeräumung durch die Haus & Außenbetreuung funktioniert also offenbar nur dann problemlos, wenn es nicht schneit ...!
 
Die Wettervorhersagen waren weitestgehend verlässlich, also war auch eine Disposition im Voraus leicht möglich - für ein großes Unternehmen mit vielen Mitarbeitern weit leichter, als für einen einzelnen Hausbesorger.
 
Zu den von Ihnen erwähnten Kontrollen auf Dachlawinen und Eiszapfenbildung und die Aufstellung der Warnstangen bei Gefahr in Verzug ist zu bemerken, dass diese Warnstangen im Rayon der Haus & Außenbetreuung noch in der Gegend herumstehen, wenn sich auf den Dächern längst kein Schnee oder Eis mehr befindet.
 
Und auch zum Einkehren von Streugut ist zu bemerken, dass solches im Zuständigkeitsbereich der Haus & Außenbetreuung herumliegt (auch viel Streugut in den angrenzenden Rasenflächen), wenn die Hausbesorger großteils längst ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.
 
Daher bleiben die gestellten Forderungen vom 2.3.2013 vollinhaltlich aufrecht!
 
Bei dieser Gelegenheit muss darauf hingewiesen werden, dass auch die winterliche Betreuung für den Anlagenteil Hanakgasse 1A (Gehsteigbereich in der Hanakgasse) - der zwar inmitten unserer Wohnhausanlage liegt, aber nicht mehr zu unserer wirtschaftlichen Einheit gehört - immer wieder grob mangelhaft ist, wodurch Passanten einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind (vor allem wenn es sich um ältere oder gebrechliche Personen handelt). Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist noch dazu kein paralleler Gehsteig vorhanden. Siehe auch hierzu unsere Beschwerde vom 30.11.2010Veränderung? KEINE!  


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)
 

 

Subject: AW: WG: 2863/2008; Winterdienst/Schneeräumung durch die Haus- und Außenbetreuung; SAP 12041583
Date: Wed, 17 Apr 2013 10:33:11 +0200
From: bm@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Danke für Ihre Reaktion.

Zu Ihrer Kritik hinsichtlich der Schneeräumung am 23.2.2013 erlauben Sie mir folgende Anmerkung.

Unabhängig der Schneemenge von 30 cm oder 50 cm hat am 23.2.2013 in Wien eine durchaus besondere Wetterlage geherrscht. Die Schneeräumung hat an diesem Tag sicherlich in manchen Bereichen optisch besser funktioniert als in anderen Bereichen.

Von einer „optimalen Situation“ kann in ganz Wien, aufgrund der Schneemengen aus meiner Sicht nicht gesprochen werden. Dennoch haben sich viele mit der Schneeräumung beauftragte Firmen, HausbesorgerInnen etc. und auch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuung GmbH bemüht dieser Herausforderung gerecht zu werden. Potential für Verbesserungen gibt es immer, sodass Wiener Wohnen als lernendes Unternehmen sicherlich Überlegungen anstellen wird, wie bestmögliche Leistung in den Wohnhausanlagen erfolgen und diese auch sichtbar wahrgenommen werden.

Ich bedaure Ihren Eindruck der „mangelhaften Schneeräumung“, nehme es aber natürlich zur Kenntnis.

Hinsichtlich Ihrer Anmerkung zur mangelnden Streusplitteinkehrung kann ich Sie informieren, dass die Handhabung in der Winterdienst-Verordnung 2003 gesetzlich geregelt ist und für jede Liegenschaftseigentümer/jede Liegenschaftseigentümerin innerhalb Wiens dieselben Voraussetzungen gelten. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die für den öffentlichen Fußgängerverkehr bestimmten Verkehrsflächen, wie z.B. Gehwege und Gehsteige von Streumitteln zu reinigen sind, sobald diese für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich sind.

Bezüglich Ihrer Anmerkung zum Verbleib der Warnstangen darf ich Ihnen mitteilen, dass es für die Entfernung dieser keine gesonderten Fristen gibt.

Ihre Anregung nach einer zeitnahen Entfernung der Warnstangen nehmen wir gerne auf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Herbeck

Stadt Wien - Wiener Wohnen - Direktion
Beschwerdemanagement - Clearingstelle

Referatsleiterin

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: bm@wrw.wien.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; mik@hausbetreuung-wien.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; post@bv14.wien.gv.at; lpk-w-spk-15-kommando@polizei.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: RE: AW: WG: 2863/2008; Winterdienst/Schneeräumung durch die Haus- und Außenbetreuung; SAP 12041583
Date: Fri, 19 Apr 2013 10:29:02 +0200


Sehr geehrte Frau Herbeck,
 
vielen Dank für Ihr Mail vom 17.4.2013.
 
Darin schrieben Sie: Unabhängig der Schneemenge von 30 cm oder 50 cm hat am 23.2.2013 in Wien eine durchaus besondere Wetterlage geherrscht.

Wie diese "durchaus besondere Wetterlage" am 23.2.2013 einzuschätzen ist, und was von den angeblichen 30 oder gar 50 cm Neuschnee in Wien zu halten ist, darüber gibt die diesbezügliche Niederschlagsstatistik der ZAMG Auskunft. Es - man möge es für einen Februar kaum glauben - war WINTER, mit SCHNEEFALL! Mit einer Niederschlagsmenge knapp über dem Bezugszeitraum 1981 - 2010 von 42 mm. Die tatsächlich zu bewältigende Schneemenge ist ja auf den Fotos erkennbar.

 
Wie schon ausgeführt und mit Fotos belegt, war diese "durchaus besondere Wetterlage" für unsere Hausbesorger punkto Schneeräumung absolut bewältigbar. Aber NICHT für die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH, weder im Gehsteigs- noch im Stiegen- oder Fahrbahn-Bereich.
 
Weiter schrieben Sie: Die Schneeräumung hat an diesem Tag sicherlich in manchen Bereichen optisch besser funktioniert als in anderen Bereichen. Von einer „optimalen Situation“ kann in ganz Wien, aufgrund der Schneemengen aus meiner Sicht nicht gesprochen werden.
 
Eine Relativierung, die so nicht hingenommen werden kann! Die Menschen sind nicht mit "optisch unterschiedlichen" Gegebenheiten konfrontiert, sondern mit Behinderungen und potentieller Gefährdung durch eine mangelhafte Leistungserfüllung seitens der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH, einer 100-prozentigen Tochterfirma von Wiener Wohnen, einem Unternehmen der Stadt Wien! Mit Ihrem zweiten hier zitierten Satz schmälern Sie außerdem den Einsatz und das (vor allem im Vergleich zur kritisierten Haus- und Außenbetreuung) durchaus herzeigbare Ergebnis seitens der Hausbesorger und der Mitarbeiter der MA 48.
 
Dann hieß es in Ihrem Mail: Potential für Verbesserungen gibt es immer, sodass Wiener Wohnen als lernendes Unternehmen sicherlich Überlegungen anstellen wird, wie bestmögliche Leistung in den Wohnhausanlagen erfolgen und diese auch sichtbar wahrgenommen werden.
 
Festzuhalten ist, dass dem "lernenden Unternehmen" Wiener Wohnen ähnliche Mängel in der Schneeräumung durch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH auch schon am 13.2.2010 und 12.4.2011 angezeigt worden sind (und auch am 20.1.2013, also in der winterlichen Betreuung 2012/2013 dokumentiert wurden). Damals betrafen diese Mängel "nur" den Fahrbahnbereich. Nunmehr erstrecken sich die aufgezeigten Mängel auch auf die Hauseingänge, Gehsteige, Stiegen und die Garagenzufahrt. Die Situation wird also nicht besser, sondern die zu beanstandenden Bereiche breiten sich aus!
 
In Ihrem Mail schlossen Sie dazu mit: Ich bedaure Ihren Eindruck der „mangelhaften Schneeräumung“, nehme es aber natürlich zur Kenntnis. 
Hierzu ist seitens des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof festzuhalten, dass es - gerade im Hinblick auf die o.a. Entwicklung der Problematik - in keiner Weise ausreichend ist, dass das Beschwerdemanagement von Wiener Wohnen lediglich einen persönlichen Eindruck der „mangelhaften Schneeräumung“ zur Kenntnis nimmt! Die Mängel sind dokumentiert, auch die Unterschiede in der zu dem Zeitpunkt leistbaren Winterdienst-Qualität. Die betroffenen Mieter in unserer Wohnhausanlage haben aufgrund des aufgezeigten Sachverhalts Anspruch auf Tätigwerden von Wiener Wohnen, des für uns zuständigen Vermieters und Verwalters. Dies einerseits hinsichtlich einer gewährleisteten nachhaltigen Verbesserungen für die Zukunft, und andererseits im Hinblick auf eine Betriebskostenentlastung für nicht oder nur äußerst mangelhaft geleistete Arbeiten des Dienstleisters Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH. Nicht TROTZ des Umstandes, dass es sich hier um eine 100-prozentige Tochterfirma von Wiener Wohnen handelt, sondern GERADE DESWEGEN!
 
Liebend gerne würden die betroffenen und benachteiligten Mieter im Hugo Breitner Hof die Serie der erforderlichen Mietrechtsverfahren gegen Wiener Wohnen, die für alle Beteiligten mit großem Aufwand und Unbill verbunden sind, beeenden. Aber dazu wäre als Voraussetzung eine maßgebliche Einstellungs- und Verhaltensänderung bei Wiener Wohnen erforderlich.
 
Diese scheint zu unserem Bedauern in keiner Weise stattzufinden (wie das konkrete Beispiel zeigt), weshalb aller Wahrscheinlichkeit nach zumindest auch noch für die durch diese Mängel bereits betroffenen Abrechnungsjahre 2012 und 2013 Mietrechtsverfahren in die Wege zu leiten sein werden.
 
Zum nicht eingekehrten Streusplitt schrieben Sie: Hinsichtlich Ihrer Anmerkung zur mangelnden Streusplitteinkehrung kann ich Sie informieren, dass die Handhabung in der Winterdienst-Verordnung 2003 gesetzlich geregelt ist und für jede Liegenschaftseigentümer/jede Liegenschaftseigentümerin innerhalb Wiens dieselben Voraussetzungen gelten. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die für den öffentlichen Fußgängerverkehr bestimmten Verkehrsflächen, wie z.B. Gehwege und Gehsteige von Streumitteln zu reinigen sind, sobald diese für die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht mehr erforderlich sind.
 
Ja - und was jetzt? Aus der o.a. Niederschlagsstatistik der ZAMG und der dazu gehörigen Temperaturstatistik für Februar 2013 ergibt sich keinerlei Erfordernis, z.B. am 4.2.2013 derartige Zustände im Zuständigkeitsbereich der Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungs GmbH anzutreffen. Gerade im Hinblick auf den von der Stadt Wien angeblich aktiv geführten Kampf gegen den Feinstaub!
 
Wenn Sie zum Abschluss schreiben, Bezüglich Ihrer Anmerkung zum Verbleib der Warnstangen darf ich Ihnen mitteilen, dass es für die Entfernung dieser keine gesonderten Fristen gibt. Ihre Anregung nach einer zeitnahen Entfernung der Warnstangen nehmen wir gerne auf., dann kann das angesichts sogar dann noch herumstehender Warnstangen, wenn nicht nur die dazugehörigen Dächer längst völlig schneefrei sind, sondern bereits daneben die Frühlingsblumen sprießen, nur als Last-Minute-Aprilscherz betrachtet werden.
 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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