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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@kontrollamt.wien.gv.at
CC: buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; josef.neumayer@wien.gv.at; post@wrw.wien.gv.at; mik@hausbetreuung-wien.at; maria.vassilakou@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; bromberger@bromberger.at; stawien.leitung@justiz.gv.at; michel.barnier@ec.europa.eu; erich.vogl@kurier.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; redaktion@derstandard.at; oesterreich@oe24.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; pelinka.peter@news.at; redl.josef@profil.at; klenk@falter.at; redaktion@heute.at; a.laubner@bezirkszeitung.at; karin.strobl@regionalmedien.at; office@datum.at; chronik@wienerbezirksblatt.at; 899953@orf.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; ludwig-rymski@hotmail.com; walter3101@yahoo.de
Subject: Anforderung einer Kontrollamtsprüfung
Date: Thu, 12 Jan 2012 22:12:30 +0100

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beziehe mich auf den Kurier-Artikel "Der Streit um den Schnee von gestern" (auch HIER nachzulesen), den Kontrollamtsbericht KA - K-11/08 "Stadt Wien - Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH und Stadt Wien - Wiener Wohnen Außenbetreuungs GmbH", die Mails von Wiener Wohnen vom 20.6.20082.7.2008, 19.2.201021.1.2011 und 1.7.2011, sowie die Wiener Wohnen-Schulungsveranstaltung "Exkursion in ein Kundendienstzentrum von Wiener Wohnen, die Haus- & Außenbetreuung und ein wohnpartner-Lokal" am 1.12.2011 und wende mich mit folgendem Ersuchen um Prüfung durch das Kontrollamt der Stadt Wien an Sie:

   

1. Preise durch Sub-Auftragnehmer und eventueller Preisaufschlag:

Im oben zitierten Kurier-Artikel heißt es: 350.000 m² Gehwege und befestigte Flächen in 435 Wohnhausanlagen waren nicht oder nur mangelhaft betreut ... Der Löwenanteil ging dabei an die Firma Bromberger, ... für einen Auftrag mit einem ursprünglichen Volumen von rund 700.000 Euro.

Im Mail von Wiener Wohnen vom 19.2.2010 heißt es zur Schneeräumung Privatstrasse: Die Stiegen 18, 19, 38, 39 und die Privatstraße wurde per 1.9.2008 übergeben. Eine extra Verrechnung für die Privatstraße gibt es nicht - nur für alles insgesamt (bis September 2008 1.452 m² in der Höhe von € 479,16/Monat ) und ab Planvorlage per 1. Oktober 2008 1220m² in der Höhe von € 402,60/Monat.

Per 1.10.2008 ergibt sich also ein m2-Preis von 0,33 EUR monatlich. Wie man allerdings an diesem CD-Ausschnitt aus 2010 sieht, erfolgt das ganze Jahr über, im Sommer und Winter (ganz abgesehen davon, dass z.B. diese Rechnung für die Einbeziehung in die Betriebskosten 2010 noch gar nicht fällig war), eine gleich hohe Verrechnung. Eine nähere Leistungsangabe oder Detaillierung durch die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung erfolgt nicht. Die separat verrechnete Grünflächenpflege kann hier nicht ins Gewicht fallen. Daher ist von einer Verrechnung und Verteilung der Schneeräumungskosten auf das gesamte Kalenderjahr auszugehen, was einen den Mietern verrechneten Jahrespreis von 3,96 EUR pro m2 zu betreuender Fläche für die anteilig enthaltene winterliche Betreuung ergibt.

Wenn vom "Löwenanteil" der Firma Bromberger an den 350.000 m² die Rede ist, so muss dieser folglich irgendwo zwischen der Hälfte (175.000 m2) und eben den besagten 350.000 m2 liegen - was bei einem Auftragswert von 700.000 EUR einen Preis pro m2 zwischen 2 und 4 EUR ergibt.

 

Zu prüfen ist:

  • Welcher Auftragswert und welcher m2-Anteil war tatsächlich gegeben?
  • Welcher Preis pro m2 ergibt sich daraus?
  • Wurden diese Leistungen von der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung bzw. Wiener Wohnen mit Aufschlag an die Mieter weiterverrechnet?
  • Wenn ja: Welche Leistung der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung bzw. von Wiener Wohnen steht dem jeweils gegenüber?
  • Ergeben sich auffällige Kritikpunkte in der Verrechnung durch oder mit der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung bzw. daraus zu den Mietern oder Dritten?

 

  •  Ist mit mietrechtlichen Forderungen daraus an Wiener Wohnen zu rechnen?
  • In welchem Umfang?

 

  • Die analoge Fragestellung zur Verrechnung von Sub-Vergaben mit Aufschlag ergibt sich auch für die weiteren Dienstleistungen und Subauftragnehmer der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen),
  • insbesondere auch noch für die Sub-Vergabe in der Grünflächenpflege im Jahr 2008, welche im o.a. Kontrollamtsbericht behandelt wurde.

  

 

2. Nicht-Leistung und Rückvergütung:

Im oben zitierten Kurier-Artikel heißt es:  ... Es geht dabei um eine Pönalzahlung von beachtlichen 1,3 Millionen Euro ...

In diesem Zusammenhang ist auf die Korrespondenz bezüglich einer nicht durchgeführten Schneeräumung in unserer Anlage zu verweisen. Insbesondere darauf, dass trotz Augenzeugen und Bilddokumentation durch den Mieterbeirat eine ordnungsgemäße Leistung behauptet worden ist, die angeblich vorliegende Bilddokumentation dazu dann in der Folge - trotz Anforderung - nicht übermittelt wurde und auch keine Rückvergütung / Belastungsminderung für die nicht erbrachte Leistung festgestellt werden konnte.

Laut Mail vom 21.1.2011 handelt es sich hier um eine Fläche, die anscheinend ebenfalls hinsichtlich winterlicher Betreuung an einen Sub-Auftragnehmer vergeben worden ist (unklar, ob an die Firma Bromberger), was die Aussagen in der besagten Korrespondenz besonders fragwürdig macht.

Analog dazu kann in anderen Wohnhausanlagen durch Wiener Wohnen bzw. die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung vorgegangen worden sein.

 

Zu prüfen ist:

  •  Welche Rückvergütungen bzw. Preisabschläge wurden den Mietern / Wohnhausanlagen für nicht erbrachte Leistungen durch Wiener Wohnen bzw. die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung gewährt?
  • Wie verhalten sich diese Rückvergütungen / Preisabschläge zum Grundpreis und zum Anteil der nicht erbrachten Leistungen?
  • Wie verhalten sich diese Rückvergütungen / Preisabschläge zu den Subauftragnehmern verrechneten Preisabschlägen, Pönalen etc.?

 

  • Ist mit mietrechtlichen Forderungen daraus an Wiener Wohnen zu rechnen?
  • In welchem Umfang?

 

  • Die analogen Fragestellungen ergeben sich auch für die weiteren Dienstleistungen und Subauftragnehmer der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen),
  • für nicht erbrachte Dienstleistungen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen) selbst - und
  • insbesondere auch noch für die Grünflächenpflege im Jahr 2008, welche im o.a. Kontrollamtsbericht behandelt wurde.

 

  • Welche Verwendung ist im konkreten Fall der nicht erbrachten Schneeräumung für eine allenfalls gegen die Firma Bromberger gerichtlich durchsetzbare Pönale geplant?
  • Kommt diese direkt den Betroffenen / Benachteiligten aus den nicht erbrachten Leistungen zugute - oder
  • dient diese zur zusätzlichen Finanzierung von Wiener Wohnen bzw. der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung?
  • Sollte sie für allfällige Schadenersatzansprüche durch die Mieter oder andere Betroffene gedacht sein: Wieviele solche Ansprüche wurden in welcher Höhe bereits gestellt?
  • Wie wurden diese Ansprüche bisher behandelt? 

 

  

3. Sub-Auftragsvergabe und Vergaberecht:

Im oben zitierten Kurier-Artikel heißt es: Die beiden anderen Mitbewerber haben bestimmte Kriterien nicht erfüllt. Wir konnten nicht anders, als der Firma Bromberger den Zuschlag zu erteilen“, sagt Elisabeth Miksch-Fuchs von der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung. Sie räumt aber ein, dass es bei der Vergabe zu Fehlern gekommen ist. ...

Im Mail von Wiener Wohnen vom 19.2.2010 heißt es: Der Bereich der Stiegen 18,19,38 und 39 sowie die Privatstraße wird durch die Wiener Wohnen Haus- und Außenbetreuungsges.m.b.H. bzw. eine durch sie beauftragte Subfirma winterlich betreut.

In der erwähnten Schulungsveranstaltung von Wiener Wohnen am 1.12.2011 wurde in Anwesenheit von rund 15 Mieterbeiräten vom Vortragenden der Wiener Wohnen Haus & Außenbetreuung geäußert, dass für Leistungen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung immer noch Fremdfirmen als Sub-Auftragnehmer beschäftigt werden. Man bemühe sich zwar, diese Fremdvergaben abzubauen, aber momentan wäre dies nach wie vor der Fall - in der Grünflächenpflege z.B. für den Schnitt von Ziersträuchern und ebenso, wenn bei den Grünflächenarbeiten Beschädigungen erfolgt sind und daher Nachpflanzungen gemacht werden müssen.

Eine weiterhin gegebene Beschäftigung von Sub-Auftragnehmern für Leistungen, die eigentlich im Rahmen einer Inhaus-Vergabe an die 100%-Tochter von Wiener Wohnen, die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuungs GmbH (bzw. Vorgängerfirmen) vergeben worden sind, steht daher ausser Zweifel.

Im eingangs erwähnten Kontrollamtsbericht wird unter anderem ausführlich auf die Vergaberechts-Problematik eingegangen (Punkt 2.2.5.4.). Unter anderem heißt es dort: Aus vergaberechtlicher Sicht war anzumerken, dass das Konstrukt der In-House-Vergabe nur so lange Anwendung finden kann, als die bereits genannten Voraussetzungen (vgl. Pkt. 2.2.2.4) erfüllt sind. Beauftragt daher die WW-A Fremdfirmen, kann die Begünstigung der In-House-Vergabe auf diesen Beschaffungsvorgang nicht ausgedehnt werden.

Auch wenn danach im besagten Bericht Einschränkungen zu dieser Darstellungen folgen, bleibt fraglich, ob die Auftragsvergaben und Abwicklungen seit dem Kontrollamtsbericht KA - K-11/08 den nationalen und internationalen Vergabebestimmungen entsprechen.

Die Angaben von Herrn Bromberger im eingangs zitierten Kurier-Artikel lassen ebenso berechtigte Zweifel daran aufkommen, wie die Äußerung von Frau Mag. Miksch-Fuchs.

 

Zu prüfen ist:

  • Entspricht die Vertragsgestaltung und Abwicklung zwischen Wiener Wohnen und der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen) seit dem Kontrollamtsbericht KA - K-11/08 dem nationalen und internationalen Vergaberecht (EU)?
  • Entspricht die Vertragsgestaltung und Abwicklung zwischen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen) und den Sub-Auftragnehmern seit dem Kontrollamtsbericht KA - K-11/08 dem nationalen und internationalen Vergaberecht (EU)?

 

  •  Falls nicht - oder nicht in vollem Umfang: Welche Abänderungen sind zu setzen?
  • Welche Konsequenzen durch Dritte (Mitbewerber, Behörden, ...) sind zu erwarten?

 

  • Diese Fragestellungen ergeben sich für ALLE Dienstleistungen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung (bzw. Vorgängerfirmen) wie z.B. für die Schädlingsbekämpfung und auch für die Sperrmüllentsorgung, wo dem Vernehmen nach auch eine vertragliche Verpflichtung für Wiener Wohnen verankert worden ist, die Entsorgung (bestimmten?) Sperrmülls nur im Rahmen der Inhausvergabe an die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung zu vergeben.

  

  

4. Räumungsverpflichtung:

In den Mails von Wiener Wohnen vom 20.6.2008 und 2.7.2008 wurde unter anderem ausdrücklich auf die Verpflichtung des Auftraggebers hingewiesen, die Eignung eines Bieters bei jedem Beschaffungsvorgang neu zu prüfen (jede andere Vorgangsweise würde zu diskriminierenden Bevorzugungen führen - Zitat Ende). Und dies, obwohl es sich im gegenständlichen Fall "nur" um die geforderte Vergabe für gärtnerische Normpflege gehandelt hat, nicht um den winterlichen Betreuungsdienst, wo jede Unterlassung zu einer Gefährdung von Leib und Leben führen kann (wie man auch der Zahl an angeblich geschehenen Unfällen und Verletzungen laut Zeitungsbericht entnehmen kann).

Auch die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung weist in ihrem Homepage-Teil zum Winterdienst auf die gesetzlichen Verpflichtungen und die damit verbundene Haftung hin. 

 

Zu prüfen ist:

  •  Wurden die entsprechenden Verpflichtungen zwischen Wiener Wohnen und der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung ausreichend überbunden?
  • Wurden die entsprechenden Verpflichtungen zwischen der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung und den Subauftragnehmern ausreichend überbunden?
  • Wurden VOR jeder Vertragserrichtung die erforderlichen Prüfungen auf Eignung in ausreichendem Umfang durchgeführt und dokumentiert?
  • Die letzte Frage stellt sich insbesondere für die behauptete Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der Firma Bromberger unter angeblicher Druckausübung.

 

  • Falls nicht - oder nicht in vollem Umfang: Was lässt sich daraus für eventuelle Haftungs- und Schadenersatzansprüche an Wiener Wohnen bzw. die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung ableiten?
  • Falls nicht - oder nicht in vollem Umfang: Ergeben sich daraus eventuelle strafrechtliche Konsequenzen bzw. eine Verpflichtung zur Anzeige?
  • Falls nicht - oder nicht in vollem Umfang: Welche Abänderungen sind zu setzen?

 

 

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien werden aufgefordert, diese Anforderung einer Kontrollamtsprüfung entsprechend zu unterstützen, da im März 2009 aufgrund des damals vorgelegten oben erwähnten Kontrollamtsberichts unisono Verbesserungen durch Abstellen der kritisierten Missstände zugesagt worden sind.

   

 

Hochachtungsvoll

  

Gerhard Kuchta

 

(auch Schriftführer des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof)

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Klarstellung:

Die obige Anforderung einer Kontrollamtsprüfung fand weder auf Betreiben von Herrn Bromberger / der Firma Bromberger noch unter deren / dessen Mitwirkung statt.

Es gab vor der Anforderung dieser Kontrollamtsprüfung KEINERLEI Kontakt zwischen dem Antragsteller und der Firma Bromberger oder mit Herrn Bromberger.

Die Quellen für die eingebrachte Anforderung sind im besagten Mail genannt und verlinkt.

  

Subject: 
Date: Thu, 19 Jan 2012 13:46:18 +0100
From: waltraud.koller@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
 
 
im Auftrag des Herrn Kontrollamtsdirektors
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Waltraud Koller
Kontrollamt der Stadt Wien
Rathausstraße 9, 1082 Wien

 

Angefügt war das HIER nachzulesende Dokument.

 

 

Subject:
Date: Mon, 26 Mar 2012 15:00:16 +0200
From: johanna.saller@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

im Auftrag des Herrn Kontrollamtsdirektors.

Mit freundlichen Grüßen

Johanna Saller
Kontrollamt der Stadt Wien

 

Anbei dieses Schreiben des Kontrollamts und dieser Auszug aus der Stellungnahme Wiener Wohnens.

 

 

Hier die heute erhaltene "Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens" der Staatsanwaltschaft Wien - zu einer Strafanzeige vom12.1.2012, die nie erstattet wurde (und schon gar nicht gegen einen "unbekannten Täter").

Wie oben nachzulesen ist, war eine Prüfung durch das Kontrollamt der Stadt Wien angefordert worden (die aber zu der besagten Angelegenheit - wie ebenfalls nachzulesen ist - dann nicht stattgefunden hat).

Die Staatsanwaltschaft war nur in Cc. von der angeforderten Prüfung unterrichtet worden, da ja parallel Verfahren in der obigen Angelegenheit gelaufen sind und ein allfälliges Untersuchungsergebnis durch das Kontrollamt auch für diese Verfahren zweckdienlich hätte sein können.

So aber ... und das alles nach weit mehr als einem Jahr!

 

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