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Hugo Breitner Hof
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Gestern sind die (vom Mieterbeirat schon jahrelang urgierten) ersten Endabrechnungen aus der Errichtung der 199 Dachgeschoßwohnungen eingetroffen.
Auffallend ist auf den ersten Blick schon die enorm hohe Gutschrift/Rückzahlung pro Wohnung (zwar "nur" rund 3,5 % der geleisteten Eigenmittel, aber 14 % der geleisteten Annuitäten) - und das, obwohl die offiziell abgerechneten Errichtungskosten (EUR 16.499.200,00) fast schon auffällig punktgenau auf dem ursprünglich veranschlagten Wert liegen (in EUR umgerechnet 16.478.419,80) und die Errichtung zum Bezugszeitpunkt (= Gestaltungszeitpunkt der Mietverträge) ja schon abgeschlossen war (zumindest zum Großteil).
Natürlich ergibt sich - auf den Hauptmietzins bezogen - aufgrund der Endabrechnung auch eine maßgebliche Reduktion der bisherigen Miete (rund 10%).
Eine allfällige Vergütung des Guthabens soll mit dem Mietzins für Jänner 2013 erfolgen.
VORSICHT! Jede Wohnung ist für sich zu betrachten und zu überprüfen (wg. unterschiedlichem Bezugsdatum etc.).
Aber ungeachtet dessen ergeben sich schon aus heutiger Sicht immens viele Fragen und Anmerkungen.
Eine genaue Überprüfung der Gegebenheiten durch den Mieterbeirat folgt.
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; josef.bucher@bzoe.at; info@stronachinstitut.at; noe-office@mutbuerger-innen.at; zentrale@mietervereinigung.at; service@mieterbund.at; office@mieterschutzwien.at; office@mieterinnen.org; mieterschutzverband@vienna.at; office@mig.at; konsument@vki.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; walter3101@yahoo.de; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Rückzahlungen aus der Endabrechnung für Dachgeschoßwohnungen
Date: Sat, 17 Nov 2012 09:45:38 +0100
ACHTUNG !
Der Mieterbeirat hat mittlerweile die Information eines Mieters erhalten, dass dieser - im Rahmen einer Sonderabwicklung bei Wiener Wohnen bzw. des Rechnungsamtes - auf seine ausdrückliche schriftliche Aufforderung hin die zuviel bezahlten Beträge aus der Errichtung der bereits zurückgegebenen Dachgeschoßwohnung ebenfalls rückerstattet erhält.
Allerdings ist dazu ein Tätigwerden des betreffenden Mieters erforderlich. Ohne diese dürfte an bereits ausgezogene Mieter KEINE automatische Rückerstattung durch Wiener Wohnen erfolgen (obwohl die neue Adresse des betroffenen Mieters Wiener Wohnen eindeutig bekannt war - Übersiedlung innerhalb des Hugo Breitner Hofes).
Auch ein bloßer Anruf bei der Hotline von Wiener Wohnen war im konkreten Fall NICHT erfolgreich! Die schriftliche, beweisbare Anforderung der Rückzahlung bei Wiener Wohnen ist angeraten.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: josef.neumayer@wien.gv.at; karin.ramser@wien.gv.at
CC: wiener.wohnen16@magwien.gv.at; Barbara Pilgram; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Auskunftserteilung zur Rückzahlung aus der Endabrechnung DG-Wohnungen
Date: Mon, 10 Jun 2013 16:19:37 +0200
Sehr geehrter Herr Ingenieur Neumayer,
sehr geehrte Frau Magistra Ramser,
ungeachtet des Umstandes, dass es zu einem baldigen Gespräch über die anstehenden Themen kommen soll, dem wir mit Zuversicht entgegensehen, müssen wir uns dennoch mit einer dringenden Bitte an Sie wenden:
Wir haben nun schon zum wiederholten Mal vernommen, dass sich ehemalige Dachgeschoßmieter wegen der Endabrechnung für die in unserer Wohnhausanlage neu errichteten Dachgeschoßwohnungen und dem auch durch diese Mieter überhöht geleisteten Hauptmietzinszahlungen und Eigenmittel telefonisch an Wiener Wohnen gewandt haben und dort die Auskunft erhalten hätten, diese nicht mehr in unserer Wohnhausanlage wohnenden Mieter hätten auf die Rückzahlung dieser Betriebskosten durch die Rückgabe ihrer Wohnung keinen Anspruch mehr.
Das ist doppelt unrichtig: Erstens handelt es sich hier nicht um Betriebskosten, sondern um Hauptmietzinszahlungen bzw. entrichtete Eigenmittelanteile, und zweitens steht diesen ehemaligen Mietern laut unserer Information sehr wohl eine Rückzahlung des zuviel entrichteten Betrags zu, wenn diese Personen ihren Anspruch innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen (3 Jahre ab Fälligkeit 1.1.2013 = bis 31.12.2015).
So wurden Mietern auch eine Rückzahlung des entsprechenden Betrags von Wiener Wohnen zugesagt, als diese Personen trotz der falschen telefonischen Auskunft schriftlich auf ihrem Recht beharrt haben.
Wir ersuchen Sie daher dringend, Ihre dafür zuständigen Mitarbeiter richtig zu informieren, damit die Anrufer auch ebenso richtige Informationen erhalten.
From: karin.ramser@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; Barbara Pilgram; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de; josef.neumayer@wien.gv.at
Subject: AW: Auskunftserteilung zur Rückzahlung aus der Endabrechnung DG-Wohnungen
Date: Mon, 10 Jun 2013 15:31:33 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihr Hinweis wird von der zuständigen Stelle in der kaufmännischen Hausverwaltung umgehend bearbeitet und Sie erhalten noch diese Woche eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Ramser
From: norbert.schwarz@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; karin.ramser@wien.gv.at
Subject: WG: Auskunftserteilung zur Rückzahlung aus der Endabrechnung DG-Wohnungen
Date: Wed, 12 Jun 2013 07:10:05 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta,
in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 10.6.2013 möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass selbstverständlich auch die ehemaligen MieterInnen von Dachgeschoßwohnungen in Ihrer Wohnhausanlage einen Rückzahlungsanspruch für die zu viel entrichteten Hauptmietzinse und Finanzierungsbeiträge auf Basis der durchgeführten Endabrechnung haben – und zwar ohne Verjährungszeitraum.
Darüber hinaus ist auch im Mietvertrag klar geregelt, dass „Sollten sich auf Grund der amtlichen Schlussabrechnung ein Finanzierungsbeitragsguthaben und/oder ein Hauptmietzinsguthaben des Mieters/der Mieterin ergeben, wird dieses dem Mieter/der Mieterin von der Vermieterin in angemessener Frist erstattet.“
Grundsätzlich sind alle MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen diesbezüglich informiert. Bei dem von Ihnen angesprochen „Fall“ dürfte es sich somit lediglich um ein Kommunikationsproblem gehandelt haben.
Wenn also Wiener Wohnen die aktuelle Adresse des ehemaliger Mieters/der ehemaligen Mieterin einer Dachgeschosswohnung bekannt ist und von ihm/ihr eine Bankverbindung bekannt gegeben wird, erfolgt die umgehende Rücküberweisung des errechneten Guthabens.
In der Hoffnung, Ihnen die gegenständliche Angelegenheit entsprechend detailliert dargestellt zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Norbert Schwarz
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Direktion - Koordinator Verwaltung
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: norbert.schwarz@wien.gv.at
CC: josef.neumayer@wien.gv.at; karin.ramser@wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; walter3101@yahoo.de; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; Barbara Pilgram
Subject: RE: WG: Auskunftserteilung zur Rückzahlung aus der Endabrechnung DG-Wohnungen
Date: Wed, 12 Jun 2013 09:24:57 +0200
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für die erfreuliche Antwort (insbesondere bezüglich nicht gegebener Verjährungsfrist) - wir werden das auch entsprechend verlautbaren.
Leider handelte es sich bei der erteilten Auskunft jedoch um KEINEN Einzelfall.
Aus diesem Grund stelle ich sicherheitshalber auch das KD 16 und die Hotline ins Cc. dieser Antwort.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
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Subject: Jahresabrechnung für 2012 / Endabrechnung der Dachgeschoßwohnungen
Date: Sun, 27 Jan 2013 09:24:21 +0100
Sehr geehrte Damen und Herren,
der guten Ordnung halber erlaube ich mir für die anstehende Jahresabrechnung für 2012 (Hauptmietzins) den Hinweis darauf, dass die exorbitant hohen Rückzahlungsbeträge aus der Endabrechnung von Dachgeschoßwohnungen natürlich nicht zur Gänze dem Hauptmietzins für 2012 zuzurechnen, sondern auf die jeweils betroffenen Abrechnungsmonate (Annuitätenzahlungen ...) aufzuteilen sind, was auf die aktuelle Hauptmietzinsreserve natürlich entsprechende Auswirkungen hat.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
NEUER Mustertext für die Geltendmachung der Rückzahlung.
Hier die Summe dessen, was 2013 an überhöhten Mietzinsvorschreibungen und Baukostenbeiträgen für die Dachgeschoßwohnungen zurückbezahlt worden ist:
EUR 513.520,97
Wobei sich (nach überschlagsmäßiger Berechnung durch den Mieterbeirat) Wiener Wohnen einen erklecklichen Teil an Rückzahlungen dadurch erspart und weiterhin einbehalten hat, dass Mieter in der Zwischenzeit ausgezogen sind (selbst wenn der Umzug innerhalb derselben Wohnhausanlage erfolgt ist !!).
Einmal ganz abgesehen davon, dass die Zuordnung durch Wiener Wohnen natürlich so passiert ist, wie es zu befürchten war, nämlich zur Gänze im Auszahlungsjahr (in der Folge dann nicht 2012, sondern erst 2013). Korrekt gehört die Rückzahlung aber auf die entsprechenden Jahre aufgeteilt, in denen von den Mietern zuviel Miete bezahlt worden ist - weil die Rückzahlung ja anteilig diese Jahre betrifft!
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