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Hugo Breitner Hof
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Am 27.1.2014 haben Ernst Schreiber und Gerhard Kuchta von der Wiener Schlichtungsstelle folgende Unterlagen zur Endabrechnung für das Stammhaus (§ 18 etc. MRG) abgeholt:
Für allfällige Einwendungen wurde von der Schlichtungsstelle vorläufig eine Frist von 15 Wochen vorgemerkt.
Solche erste - ganz massive - Einwendungen sind bereits evident.
Der Mieterbeirat steht den Mietern dazu jederzeit für Rückfragen, Einsichtnahmen etc. zur Verfügung!
Tags:
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Unterlagen zu MA 50-Schli-II/762660/2013
Date: Tue, 4 Mar 2014 11:12:11 +0100
Sehr geehrte Frau Graf,
nach erster Durchsicht der Unterlagen ersuche ich Sie, den Antragsgegnern zu meinen Handen folgende im Antrag vom 3.10.2013 erwähnte Beilagen postalisch zukommen zu lassen, da sie für die Gesamtprüfung der Sache aus Sicht der Antragsgegner/Mieter von wesentlicher Bedeutung sind:
Die Beilagennummern 2 (bitte diese aufgrund der Wichtigkeit auch dringend elektronisch voraus), 3, 5 (hat sich leider trotz Erwähnung der Mieterliste im Schreiben vom 21.1.2014 bisher nicht in den Ordnern gefunden), 7 (hier sind im Antrag 29 Ordner erwähnt - sollten wir in den uns übergebenen 18 Ordnern alle Rechnungen erhalten haben, bitte um schriftliche Bestätigung), 8, 9 und 11.
Hochachtungsvoll
Ernst Schreiber
Von: ingrid.graf@wien.gv.at
Gesendet: Freitag, 07. März 2014 14:44
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: 14, Linzer Straße 299-325 Schli II/762660/2013
Sehr geehrter Herr Schreiber,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 4.3.2014 möchte ich Ihnen mitteilen, dass
Ihnen nicht die Beilagen lt. Antrag vom 3.10.2013, sondern lt. ha Schreiben
vom 21.1.2014 übergeben wurden. Die Beilagen: Antrag, Berechnung des
Deckungsfehlbetrages, Mieterliste und Übersicht der Hauptmietzinsabrechnung
sind nicht in einem Ordner, sondern, soweit ich mich erinnern kann, in einem
"Schnellhefter".
Die unterschiedlich Anzahl der Ordner ergibt sich daraus, dass neben den
Schlussrechnungen auch sämtliche Teilrechnungen bzw. Regierechnungen für das
Prüforgan (wohnfonds_wien) vorgelegt werden müssen, ebenso die
Ausmaßaufstellungen.
Am 8.10.2013 wurde der Schlichtungsstelle von der Antragstellerseite 18
Ordner Rechnungen (Mieterparie) übergeben, da eine Ausfertigung der
Schlussrechnungen nur einmal dem Antrag beigeschlossen waren. Es ist davon
auszugehen, dass diese Parie sämtliche Schlussrechnungen enthält, jedoch
kann dies von ha Seite nicht bestätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Graf
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Unterlagen zu MA 50-Schli-II/762660/2013
Date: Sun, 9 Mar 2014 21:51:01 +0100
Sehr geehrte Frau Graf,
aus Durchsicht unserer Unterlagen ergibt sich wie auch aus Ihrem Mail, dass wir die gewünschten und angeforderten Unterlagen, nämlich die Beilagennummern 2, 3, 5 , 7 (die Teil- bzw. Regierechnungen aus den übrigen Ordnern), 8, 9 und 11 zum gestellten Antrag eben nicht zur Prüfung bzw. Stellungnahme übermittelt bekommen haben (Zitat: "nicht die Beilagen lt. Antrag vom 3.10.2013, sondern lt. ha Schreiben vom 21.1.2014 übergeben")
Bei allem Respekt ist es dabei völlig unerheblich, ob sich die angeforderten Unterlagen in Ordnern oder Schnellheftern befinden - oder lose sind.
Daher bestehen wir neuerlich auf Übermittlung der Beilagennummern 2, 3, 5, 8, 9 und 11 zum gestellten Antrag - die Beilagennummer 2 bitte wegen der Dringlichkeit der Überprüfung elektronisch voraus!
Da wir uns am 11.3.2014 ab 9.00 Uhr zu einer umfassenden Verhandlung in mehreren anderen Mietrechtsverfahren sowieso bei Ihnen vor Ort befinden, könnten wir uns die Unterlagen abholen, um Ihnen die Portokosten zu ersparen. Allerdings ist ungewiss, wann diese Verhandlung enden wird und wir daher bei Ihnen vorbeikommen können.
Bezüglich der Beilage 7 behalten wir uns hinsichtlich der Teil- bzw. Regierechnungen nach Prüfung der bereits erhaltenen Rechnungen eine Akteneinsicht vor. Es erscheint jedoch aus den bisher vorgefundenen Rechnungen durchaus wahrscheinlich, dass wir auch die Übermittlung dieser Teil- bzw. Regierechnungen zur genauen Prüfung anfordern werden.
Hochachtungsvoll
Ernst Schreiber
Von: Graf Ingrid [mailto:ingrid.graf@wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 10. März 2014 07:48
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Unterlagen zu MA 50-Schli-II/762660/2013
Sehr geehrter Herr Schreiber,
nachdem Sie am Dienstag im Hause sind, können Sie gerne entweder vor oder nach der Verhandlung bei mir vorbeikommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Graf
Die am 11.3.2014 nach den Verhandlungen in anderen Mietrechtssachen bei der Schlichtungsstelle abgeholten Unterlagen finden Sie AB HIER.
Eine erst in Aufbau befindliche Aufstellung fragwürdiger Rechnungen und Belege aus der Sanierung bzw. Neuerrichtung von Dachgeschoßwohnungen finden Sie
Beides ist aufgrund der Fülle an Belegen (18 Ordner) nur als beispielhafte Auflistung zu verstehen.
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: office@prunbauer.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-II/762660/2013
Date: Sat, 3 May 2014 10:41:47 +0200
Sehr geehrte Frau Graf,
zu dem im Betreff angeführten Verfahren, dem im Namen von Stadt Wien – Wiener Wohnen eingereichten Antrag der Firma Heimbau vom 3.10.2013 und den sonstigen bisher gesichteten Unterlagen gebe ich mit - der Wiener Schlichtungsstelle auch bereits für andere Verfahren vorliegender - Vollmacht meiner Ehefrau Hanna Kuchta (in Kopie anbei) die beigefügte Stellungnahme auf Seiten der Antragsgegner ab.
Weitere umfassende Äußerungen zum Antrag und Verfahren werden aller Voraussicht nach in Kürze bei Ihnen einlangen (Stammhausmieter).
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ingrid.graf@wien.gv.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de; prunbauer@prunbauer.at
Subject: Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-II/762660/2013
Date: Tue, 6 May 2014 16:49:38 +0200
Anmerkung: Bitte lassen Sie sich durch die teilweisen Analogien/Ähnlichkeiten (vor allem zu Beginn der Stellungnahmen) nicht täuschen: Es handelt sich um durchwegs sehr unterschiedliche Stellungnahmen (Stammhaus, Dachgeschoß)!
Dieses Schreiben von Wiener Wohnen vom 16.5.2014, das alle Mieter im Stammhaus erhalten haben dürften, ist - wohl ohne große Übertreibung - als Paukenschlag zu bezeichnen.
Was dabei von der Behauptung seitens Wiener Wohnen zu halten ist, dass die auf einmal überraschend festgestellte sehr positive Einnahmenentwicklung für die nun erfolgende Rückzahlung der gesamten Hauptmietzinserhöhung nach § 18 ff. MRG über einen Zeitraum von 10 Jahren (samt Zinsen und Zinseszinsen) an alle Mieter (!!!) verantwortlich sei, kann allein schon aufgrund des Umstandes beurteilt werden, dass Wiener Wohnen erst am 3.10.2013 einen neuerlichen Antrag auf Hauptmietzinserhöhung nach § 18 ff. MRG stellen ließ und den Mietern dabei - unter anderem - auch das gesamte Hauptmietzinsdefizit bis inkl. 2012 anlasten wollte.
Es darf vielmehr vermutet werden, dass der umfassende Einspruch auf Mieterseite gegen diesen Antrag für den plötzlichen Meinungsumschwung bei Wiener Wohnen verantwortlich ist, um einer Präjudizwirkung aus einer rechtswirksamen Entscheidung zuvorzukommen und auch andere für Wiener Wohnen nachteilige Folgen abzuwenden.
Die weiteren Schritte auf Mieterseite werden nach interner Abstimmung und anwältlicher Beratung gesetzt werden.
Hier das heute eingetroffene und (im Gegensatz zum erhaltenen Schreiben davor) so überhaupt nicht unerwartete Schreiben der Schlichtungsstelle ("Weitere Veranlassungen werden ... seitens der Schlichtungsstelle nicht getroffen.") samt beiliegender Antragsrückziehung (mit bemerkenswerter Folgeseite).
Wie schon gesagt: Die weiteren Schritte auf Mieterseite werden nach interner Abstimmung und anwältlicher Beratung gesetzt werden.
From: ernst.schreiber@gmx.at
To: post@wrw.wien.gv.at
CC: walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com; asokamichael@yahoo.de
Subject: Rückerstattung Sockelsanierung
Date: Mon, 30 Jun 2014 15:50:00 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurde mir mit Brief vom 16.5.2014 von Wiener Wohnen (leider OHNE Briefzeichen, bzw. OHNE eine Unterschrift) mitgeteilt, dass die Erhöhung des Hauptmietzinses (§§18ff) für den Zeitraum 1.5.2000 bis 30.4.2010 nicht zum Tragen kommt und der eingehobene Erhöhungsbetrag zuzüglich 4 % Zinsen selbstverständlich zurückerstattet wird.
Nachdem mittlerweile seit der Ankündigung 6 WOCHEN vergangen sind, hätte ich gerne gewusst, wann die Rückzahlung seitens Wiener Wohnen durchgeführt wird. Da ich schon von mehreren Mietern unserer Wohnhausanlage darauf angesprochen wurde, ersuche ich Sie, mir einen Zeitpunkt kurzfristig mitzuteilen, um die Fragen beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber
(Vorsitzender des Mieterbeirates)
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