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Hugo Breitner Hof
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Heute haben 5 Mieter
bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung für die Leser werden aufgrund zahlreicher Anfragen die .PDF-Dateien auch hier zum Abruf bereitgestellt!
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Die mit Schreiben des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 20.8.2013 gestern zugestellte Rekursbeantwortung von Wiener Wohnen vom 19.8.2013.
Zu dieser gäbe es einiges zu erwidern - doch ist im Verfahren eine "Beantwortung zur Beantwortung" gesetzlich nicht vorgesehen.
Es ist daher die Entscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien dazu abzuwarten.
Kommentar:
An sich wäre durchaus Bereitschaft gegeben gewesen, es mit fast 70.000,- Euro für das Abrechnungsjahr 2007 genug sein zu lassen.
Angesichts des von der Antragsgegnerin eingebrachten Kostenrekurses bleibt gar keine andere Wahl, als die Sache in vollem Umfang weiterzuführen.
Am 3.7.2013 hat Wiener Wohnen auch zu weiteren Entscheidungen des Sachbeschlusses vom 31.5.2013 einen Rekurs eingebracht.
Dieser Rekurs wurde antragstellerseitig heute zugestellt.
Die Rekursbeantwortung ist bereits in Arbeit und wird fristgerecht eingebracht werden!
Gestern (22.10.2013!) wurden vom Gericht die im Juli 2013 (!) eingebrachten Rekurse in den Stiegenhäusern ausgehängt.
Der heute eingetroffene Sachbeschluss des LG für ZRS Wien aus den eingebrachten Rekursen.
Der Beschluss wird morgen mit unserer Rechtsvertretung besprochen, ein Rekurs beim Obersten Gerichtshof ist wahrscheinlich.
From: Prunbauer Rechtsanwalts GmbH
To: gerhard_kuchta@hotmail.com; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Kuchta und Schreiber – Wiener Wohnen diverse
Date: Tue, 9 Sep 2014 15:21:53 +0000
M/73206Li, AZ 3181-14
Sehr geehrter Herr Kuchta!
In der oben genannten Angelegenheit übermittle ich in Anlage den Revisionsrekurs wie ich ihn nunmehr fristwahrend zur Absendung gebracht habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Prunbauer
Die heute eingetroffene Revisionsrekursbeantwortung von Wiener Wohnen (inhaltlicher Ausschnitt).
Der Revisionsrekurs von Wiener Wohnen - wie es zum Thema der Grünflächenpflege-Kosten zu erwarten war.
Eine Beantwortung dieses Revisionsrekurses ist in Vorbereitung.
Die heute fristgerecht vom Anwalt der Antragsteller eingebrachte Revisionsrekursbeantwortung zum Revisionsrekurs von Wiener Wohnen.
In diesen Tagen erst erfolgt der Anschlag des Sachbeschlusses des Rekursgerichts in den diversen Stiegenhäusern!
Oberstgerichtliche Entscheidung 5 Ob 228/14m vom 27.1.2015.
Zitat: Die beiden Liegenschaften (Anm.: Hugo Breitner Hof und Hanakgasse 1A) bildeten im Jahr 2007 keine rechtliche und wirtschaftliche Einheit mehr. Die einheitliche Verrechnung, wie sie die Antragsgegnerin zuletzt für dieses Abrechnungsjahr vorgenommen hat, war daher nicht zulässig.
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