Was gibt es Neues?

Nachfolgend die Gruppen (also Themen), wo sich zuletzt etwas getan hat ...

Dokumentenarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für PDFs, Word, Excel, Power Point etc. (auf Skydrive).

  

 

Zumeist sind die Dateien auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Wenn Sie die jüngsten Beiträge sehen wollen, klicken Sie in der verlinkten Seite auf die Überschrift "Geändert am".

 

Sie können die Inhalte aber auch nach Name oder Größe sortieren.

 

Bildarchiv

 

HIER finden Sie die Ablage für Fotos und Scans (auf Flickr).

 

Die Bilder sind dort nach Themen gruppiert.

 

Zumeist sind sie auch aus den Beiträgen auf dieser Homepage verlinkt.

 

Aktuelle Video-Clips

Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


Miniaturansicht

Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


Miniaturansicht

Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


Miniaturansicht

Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Rekordmeister SK Rapid hat am Samstag ein internationales Testspiel gegen den deutschen Bundesligisten 1. FC Nürnberg mit 1:3 (1:1) verloren. Die 6.200 Zuschauer, darunter rund 2.000 mitgereiste Anhänger der Nürnberger, sorgten im Hanappi-Stadion für eine tolle Stimmung. Die beiden Mannschaften verbindet eine Fanfreundschaft.

Zeigten sich die befreundeten Fans von Rapid und Nürnberg während der Partie noch von ihrer vorbildlichen Seite, so kam es geraume Zeit nach dem Abpfiff zu unschönen Szenen. Ein aus Hunderten Anhängern beider Clubs bestehender Block versuchte hinter der Südtribüne des Hanappi-Stadions die Polizei zu attackieren, auch einige dort aufgestellte Bierbänke flogen durch die Luft. Die Beamten antworteten mit Pfefferspray und zogen sich ins Innere des Stadions zurück.

Nachdem wieder Ruhe einkehrt war, schickten sich Fans schließlich erfolglos an, ins Stadioninnere zu gelangen. Laut Wiener Polizei beruhigte sich die Lage danach. Es habe eine Festnahme, aber keine Verletzten gegeben, hieß es.

 

http://sport.orf.at/stories/2191807/

 

Seitenaufrufe: 722

Antworten auf diese Diskussion

Landfriedensbruch: 29 Rapid-Fans vor Gericht

Im Landesgericht Wien stehen ab heute 29 Rapid-Fans vor Gericht. Sie sollen 2013 an Ausschreitungen gegen die Polizei beteiligt gewesen sein. In der Anklageschrift ist von „blankem Hass“ die Rede. Der Prozess soll acht Tage dauern.

Vor dem Hanappi-Stadion kam es am 7. September 2013 zu tumultartigen Szenen, die, wie es in der Anklageschrift heißt, „offensichtlich aus blankem Hass gegenüber den Einsatzkräften der Polizei bzw. Spaß an der Teilnahme von gewalttätigen Ausschreitungen“ stattfanden. In der Anklage ist auch von einer „einzigartigen und bisher noch nicht da gewesenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft der Täter“ die Rede - mehr dazu in U-Haft gegen fünf Rapid-Fans verhängt.

Landfriedensbruch lange totes Recht
Wie beim Akademikerball-Prozess kommt der umstrittene Paragraf des Landfriedensbruchs zum Einsatz, der lange Zeit als totes Recht galt. Dabei reicht es, bei Gewalttaten lediglich anwesend zu sein, ohne sich daran zu beteiligen - mehr dazu in Landfriedensbruch: OLG warnt. Allen 29 Fans auf der Anklagebank wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

500 Anhänger beider Mannschaften sollen sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt haben. 47 Rapid-Fans wurden am Ende ausgeforscht. Einigen, darunter auch dem ehemaligen Chef der Fangruppe „Ultras“, der sogar mehrere Wochen in U-Haft verbrachte, konnte im Zuge der Ermittlungen jedoch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden - mehr dazu in U-Haft für Ex-„Ultras“-Chef aufgehoben (wien.ORF.at; 9.4.2014).

Urteil am 1. August geplant
Gegen 18 Verdächtige wurde daher das Verfahren zuletzt eingestellt. 29 Männer im Alter zwischen 20 und 43 Jahren - großteils Angehörige der Fangruppen „Ultras“ und „Lords“ - müssen nun auf die Anklagebank - mehr dazu in Randale: 47 Rapid-Fans angeklagt (wien.ORF.at; 22.5.2014).

Da der Große Schwurgerichtssaal im Sommer wegen Renovierungsarbeiten gesperrt ist, wird aus Platzgründen in einem Lehrsaal des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) im vierten Stock des Grauen Hauses verhandelt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagt, hat dieser Saal einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Es gibt dort eine Klimaanlage. Die Verhandlung ist für acht Tage anberaumt. Urteile soll es am 1. August geben.

23.07.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2659074/

Anpfiff im Prozess gegen Rapid-Fans

29 wegen "Landfriedensbruch" auf der Anklagebank.

Freundschaftlich ging es nur auf dem Spielfeld zu, danach flogen die Fäuste, Flaschen und Heurigenbänke. Die tumultartigen Szenen nach dem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid Wien und dem 1. FC Nürnberg am 7. September des Vorjahres werden seit Mittwoch vor einem Schöffensenat juristisch aufgearbeitet. Im Gänsemarsch nahmen 29 angeklagte Rapid-Fans im geräumigen Lehrsaal des Wiener Landesgerichts Platz – mit Sicht auf drei Pinnwände.

Darauf hat Staatsanwältin Stefanie Schön die 52 Seiten starke Anklage in Bildern samt Beschreibungen aufbereitet. Sie stammen von Überwachungskameras. Die Anklägerin wählte drastische Worte: Sie schreibt von "blankem Hass" und "noch nie dagewesener Gewaltbereitschaft" der Fans gegen Polizisten und Ordner.

Die Palette an Vorwürfen ist breit und variiert je nach Angeklagtem: Sie reicht von (versuchter) schwerer Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung (34.600 Euro), Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zu Landfriedensbruch, den Schön allen 29 zur Last legt.

Zur Erklärung: Der Paragraf erlaubt es, auch Mitläufer vor Gericht zu stellen. Es reicht, wenn sich hundert Personen versammeln und es zu Gewalt kommt. Vor der exzessiven Anwendung des Gesetzes warnte das Wiener Oberlandesgericht – und zwar in einer Berufungsverhandlung in genau der angeklagten Causa. Nicht jeder Teilnehmer sei automatisch Straftäter, mahnte der Berufungssenat. Anklang fand das offenbar nicht. Schön sprach von "Straßenschlachten" mit der Polizei, zu der sich die Fans verabredet hätten.

"Aus Situation heraus"
Widerspruch erntete sie von allen sieben Verteidigern. "Niemand hat sich verabredet, das entstand aus der Situation heraus", erklärt etwa Anwalt Nikolaus Rast.

Schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde brachte Manfred Arthofer, Anwalt von gleich 22 Rapid-Fans, vor. Der Video-Zusammenschnitt der Staatsanwaltschaft sei "manipulativ" und das Rohmaterial nicht ausgehändigt worden. Genau das wird in der Verhandlung gezeigt. Arthofer: "Da sind Ordner zu sehen, die auf Fans hintreten." Man werde klar sehen, von wem die Gewalt ausging, sagt Arthofer. Fangruppen sprachen damals von ausufernder Gewalt durch die Polizei und Ordner.

Einige Angeklagte gestanden einzelne Taten, stritten aber das "Date" zum Landfriedensbruch ab. Auch jenes Drittel der Beschuldigten, die wegen des Delikts vorbestraft sind. Zwei, die voll geständig waren, fassten drei Monate bedingte Haft und ein sechsmonatiges Stadionverbot aus. Der Prozess läuft bis 1. August.

http://kurier.at/chronik/wien/anpfiff-im-prozess-gegen-rapid-fans/7...

Erste Urteile gegen Rapid-Fans

Gewalttätiger Mob oder neugierige Fans? Um diese Frage ist es am ersten Tag des Prozesses gegen 29 Rapid-Fans gegangen. Sie standen in Wien unter anderem wegen Landfriedensbruchs vor Gericht. Zwei geständige Fans wurden bereits verurteilt.

Hintergrund des Prozesses sind die gewalttätigen Ausschreitungen rund um das Freundschaftsspiel Rapid gegen Nürnberg am 7. September 2013. Den 29 Angeklagten wird vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein.

Heurigenbänke, Glasflaschen und Fäuste flogen. In der Anklageschrift heißt es „offensichtlich aus blankem Hass gegenüber den Einsatzkräften der Polizei bzw. Spaß an der Teilnahme von gewalttätigen Ausschreitungen“. In der Anklage ist auch von einer „einzigartigen und bisher noch nicht da gewesenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft der Täter“ die Rede - mehr dazu in U-Haft gegen fünf Rapid-Fans verhängt.

Zwei Urteile schon nach vier Stunden
Für zwei der Angeklagten war der Prozess nach rund vier Stunden bereits wieder vorbei. Die beiden 20 und 32 Jahre alten Männer hatten sich im Gegensatz zu den übrigen 27 Angeklagten in allen Punkten schuldig bekannt. Sie wurden daher nach ihrer Einvernahme und ohne weiteres Beweisverfahren schuldig gesprochen. Beide fassten jeweils drei Monate bedingte Haft sowie ein österreichweites Stadionverbot für sechs Monate aus.

Letzteres begründete die vorsitzende Richterin damit, eine entsprechende „Abkühlungsphase“ erscheine ihr notwendig. Die beiden waren damit einverstanden, Staatsanwältin Stefanie Schön gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

Für 27 Angeklagte geht Prozess weiter
Auf Schautafeln skizzierte Staatsanwältin Stefanie Schön zunächst den Ablauf des Abends, bereichert mit zahlreichen Aufnahmen aus Überwachungskameras und Videos von Polizisten. Laut Staatsanwaltschaft wurden mindestens zehn Polizisten und sechs Ordner verletzt. Ziel der Angeklagten sei es nur mehr gewesen, Aggressionen auszuleben. die Anklage sprach von einem „gewalttätigen Mob“. Ein Drittel weise einschlägige Vorstrafen auf: „Das Ziel war einfach eine Straßenschlacht mit der Polizei“, so Schön.

Deshalb wird in einem anderen Verfahren auch gegen Nürnberg-Fans ermittelt. Die Erhebungen dazu sind noch im Gang. Keiner der Angeklagten habe das Stadion verlassen, „obwohl das jederzeit möglich gewesen wäre“, so Schön weiter. Sie betonte auch, dass Verfahren gegen andere Fans, die sich zufällig am Tatort befunden hatten und denen nichts nachzuweisen war, eingestellt worden sind.

Verteidiger: „Polizei manipulierte Beweise“
Darauf bezog sich auch die Verteidigung. „Das kann jedem von uns passieren“, sagte Verteidiger Lukas Kollmann, der zwei Angeklagte vertritt. Seine Mandanten hätten nur ihre Neugierde befriedigt und wären anderen Leuten ins Stadion nachgegangen. Das sei nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft kriminalisiere im gegenständlichen Fall „abseits stehende und schauende Leute“.

„Ich bin nur neugierig gewesen und bin deshalb zur Menschenmenge gegangen“, beteuerten auch einige der Angeklagten und bestritten damit, sich bewusst zu einer gewaltbereiten Gruppe zusammengeschlossen zu haben. Auch in Sachen Körperverletzung haben manche Angeklagte eine andere Ansicht als die Staatsanwältin. Auf die Frage, ob er die 13 Kilogramm schwere Heurigenbank auf einen Polizsten geworfen hat, meint ein junger Mann: „Ich habe die Bank zwar berührt, aber ich wollte sie wegziehen, damit sich niemand verletzt“.

Heftige Kritik an den Ermittlungen übte Verteidiger Manfred Arthofer, der Rechtsvertreter eines Großteils der Angeklagten. Die Polizei habe Beweismaterial „manipuliert“, indem sie der Justiz zunächst nur einen besonders drastischen Zusammenschnitt von Aufnahmen aus Film- und Fotokameras vorlegte. Erst aus dem Rohmaterial gehe hervor, dass es zu den gegen die Ordner gerichteten Tätlichkeiten erst gekommen war, nachdem diese einen jungen Rapid-Fan zu Boden geschlagen und getreten hatten

Landfriedensbruch lange totes Recht
Wie beim Akademikerball-Prozess kommt im Rapid-Prozess der umstrittene Paragraf des Landfriedensbruchs zum Einsatz, der lange Zeit als totes Recht galt. Dabei reicht es, bei Gewalttaten lediglich anwesend zu sein, ohne sich daran zu beteiligen - mehr dazu in Landfriedensbruch: OLG warnt. Allen 29 Fans auf der Anklagebank wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

500 Anhänger beider Mannschaften sollen sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt haben. 47 Rapid-Fans wurden am Ende ausgeforscht. Einigen, darunter auch dem ehemaligen Chef der Fangruppe „Ultras“, der sogar mehrere Wochen in U-Haft verbrachte, konnte im Zuge der Ermittlungen jedoch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden - mehr dazu in U-Haft für Ex-„Ultras“-Chef aufgehoben (wien.ORF.at; 9.4.2014).

Urteil soll im September fallen
Gegen 18 Verdächtige wurde daher das Verfahren zuletzt eingestellt. 29 Männer im Alter zwischen 20 und 43 Jahren - großteils Angehörige der Fangruppen „Ultras“ und „Lords“ - müssen nun auf die Anklagebank - mehr dazu in Randale: 47 Rapid-Fans angeklagt (wien.ORF.at; 22.5.2014).

Da der Große Schwurgerichtssaal im Sommer wegen Renovierungsarbeiten gesperrt ist, wird aus Platzgründen in einem Lehrsaal des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) verhandelt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn sagt, hat dieser Saal einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Es gibt dort eine Klimaanlage. Die Verhandlung ist für acht Tage anberaumt. Entgegen früheren Ankündigungen hieß es zuletzt, der Prozess solle im September zu Ende gehen.

23.07.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2659074/

Rapid-Prozess: Zwei weitere Fans verurteilt

Am Straflandesgericht sind am Montag im Prozess um die Ausschreitungen nach dem Spiel zwischen Rapid und dem 1. FC Nürnberg zwei weitere Rapid-Fans verurteilt worden. Rapid-Fanverantwortlicher Andy Marek kritisierte zuvor die Polizei.

Zwei Dutzend Rapid-Fans sitzen wegen Landfriedensbruchs auf der Anklagebank, weil sie sich nach dem Spiel im September 2013 im Hanappi-Stadion an der Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge beteiligt haben sollen, die darauf abzielte, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen - mehr dazu in Prozess: Rapid-Fans mit „blankem Hass“ und in Erste Urteile gegen Rapid-Fans.

In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden laut Anklage Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.

Am Montag wurden zwei weitere Fans verurteilt: Ein 21-Jähriger fasste wegen Körperverletzung und Landfriedensbruchs vier Monaten bedingt aus, ein 43-jähriger Familienvater wurde wegen Landfriedensbruchs zu fünf Monaten bedingt verurteilt.

Der Ältere bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro aufgebrummt. Der 43-Jährige weist zwei einschlägige Vorstrafen auf. Über beide Rapid-Anhänger wurde außerdem für die Dauer von sechs Monaten ein österreichweites Stadionverbot verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

„Nur Fans, die sich verbrüdern wollten“
Der seit 23 Jahren bei Rapid tätige Marek wies in seiner Befragung darauf hin, das Match gegen Nürnberg sei als „Fußballfest“ zweier eng befreundeter Mannschaften und ihrer dazugehörigen Fangruppen geplant gewesen.

Für ihn sei es infolgedessen unverständlich gewesen, weshalb schon vor dem Anpfiff ein Großaufgebot der Exekutive präsent war. Bei einer vorangegangenen Sicherheitsbesprechung sei seitens der Polizei noch das Gegenteil signalisiert worden: „Das Stadion war ja nur zu einem Viertel gefüllt. Und das nur mit Fans, die sich verbrüdern wollten.“

Schon auf dem Hütteldorfer Bahnhof, wo ein Sonderzug mit Nürnberg-Fans eintraf, habe eine „Armee“ gewartet, sagte Marek: „Ich hab’ nicht gewusst, ob ich im richtigen Film bin. Wenn es um Verbrüderung geht, brauch’ ich kein Blaulicht, keinen Schlagstock.“

„Verhältnismäßigkeit war gleich null“
Nach dem Ende des Spiels habe die Polizei erste Festnahmen ausgesprochen und die Betroffenen „vor vielen hundert Leuten abgeführt“, ohne sich dabei der anwesenden szenekundigen Beamten zu bedienen. Das habe Unmut erzeugt. Dann sei per Funkspruch eine „Stadionsperre“ veranlasst worden, „obwohl der Veranstalter ja Rapid und nicht die Polizei war“. Dabei sei es üblich, dass das Tor zum Kammerl der „Ultras“-Fans noch Stunden nach dem Match offen sei.

Obwohl das Stadion laut Marek binnen zwei Minuten leer war, sei die Polizei im Aulabereich aufmarschiert. Schließlich rückte die WEGA an und nahm mit einem sogenannten Greiftrupp einen Mann fest, dem angelastet wurde, das Kennzeichen eines Polizeiautos gestohlen und Fahrzeuge beschädigt zu haben. „Die Verhältnismäßigkeit war gleich null. Wenn ich zu ihm hingegangen wäre, hätte ich das Taferl bekommen“, befand Marek.

Marek kritisiert Ordnersystem
Der Rapid-Angestellte übte allerdings auch Selbstkritik. Im österreichischen Fußball gebe es „das schlechteste Ordnersystem überhaupt. Es ist immer die Chance da, dass etwas passiert. Viele Leute, die da arbeiten, haben keine Ahnung, wie man mit Leuten umgeht.“

Möglicherweise hat das auch mit Sprachbarrieren zu tun. Wie der laufende Prozess zeigt, dürfte die Firma, die beim gegenständlichen Match für Rapid den Ordnerdienst abwickelte, etliche kaum Deutsch sprechende Mitarbeiter beschäftigen. Die Ordner, die am Montag, als Zeugen vernommen wurden, kamen teilweise aus Ungarn und bedurften eines Dolmetschers. Ein anderer Zeuge stammte aus Albanien.

Prozess bis Ende September geplant
Ende Juli wurde gegen 29 Rapid-Fans das Schöffenverfahren eröffnet. Zwei von ihnen bekannten sich schuldig - sie wurden bereits am ersten Verhandlungstag zu je drei Monaten bedingt verurteilt. Bei zwei Angeklagten ließ sich kein schuldhaftes Verhalten nachweisen, sie wurden Ende Juli freigesprochen. Der Prozess gegen die verbleibenden 23 Angeklagten wird am Dienstag fortgesetzt. Die Verhandlung ist bis Ende September ausgeschrieben.

15.09.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2668620/

Rapid-Prozess: 18 Schuldsprüche

Im Prozess um die Ausschreitungen nach dem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 sind die Urteile verkündet worden: 18 Rapid-Fans wurden schuldig gesprochen.

19 Rapid-Fans standen heute vor Gericht. 15 der jungen Männer wurden vom Schöffensenat zu Bewährungsstrafen zwischen drei und acht Monaten, drei von ihnen zu zwölf bis 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Drei Phasen der Gewalt

Nach dem Freundschaftsspiel war es im Hanappi-Stadion laut Staatsanwaltschaft zu einer Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge gekommen, die darauf abzielte, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen. In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.

Erster Prozess: Fünf Freisprüche, fünf Verurteilungen
Ursprünglich hatten in der Ende Juli eröffneten Hauptverhandlung 29 Männer auf der Anklagebank Platz genommen. In zehn Fällen konnte die Schuldfrage während des laufenden Verfahrens geklärt werden: Der Schöffensenat fällte fünf Freisprüche, fünf Männer wurden wegen Landfriedensbruchs, einer zusätzlich wegen Körperverletzung schuldig erkannt. Die Betreffenden erhielten Bewährungsstrafen zwischen drei und fünf Monaten, die in einem Fall mit einer unbedingten Geldstrafe verbunden wurden, sowie ein halbjährliches österreichweites Stadionverbot - mehr dazu in Erste Urteile gegen Rapid-Fans.

Unterdessen hat Staatsanwältin Stefanie Schön gegen vier weitere Rapid-Fans Anklage erhoben, die ebenfalls an den Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen sein sollen. Die Verdächtigen konnten nach längerer Ermittlungsdauer ausgeforscht werden, laut Anklage sollen ihnen neben Landfriedensbruch zum Teil auch Körperverletzungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt nachzuweisen sein. Dieses Verfahren, das Richter Marc Farkas leiten wird, dürfte im kommenden November über die Bühne gehen. Konkreten Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

Landfriedensbruch lange totes Recht
Wie beim Akademikerball-Prozess kommt im Rapid-Prozess der umstrittene Paragraf des Landfriedensbruchs zum Einsatz, der lange Zeit als totes Recht galt. Dabei reicht es, bei Gewalttaten lediglich anwesend zu sein, ohne sich daran zu beteiligen - mehr dazu in Landfriedensbruch: OLG warnt.

22.09.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2669656/

Hofmann protestierte gegen Landfriedensbruch

Auch mit 34 Jahren gehört Steffen Hofmann zu Rapids Leistungsträgern. Für Diskussionen sorgte sein Protest gegen den Landfriedensbruch-Paragraphen im Rapid-Dress. Das sei nicht richtig gewesen, sagte Hofmann.

Nach dem Cup-Aufstieg gegen Wallern im Paschinger Waldstadion hielt Hofmann ein Fan-Transparent mit der Aufschrift „Smash § 274 StGB“ in die Höhe - eine Anspielung auf die jüngsten Verurteilungen von Rapid-Fans im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach einem Testspiel gegen Nürnberg im Vorjahr - mehr dazu in Rapid-Prozess: 18 Schuldsprüche. Ein Foto der Aktion wurde von der „Rechtshilfe Rapid“ auf Twitter veröffentlicht. Die Solidarisierung Hofmanns mit dem harten Kern der Rapidfans sorgte daraufhin für heftige Diskussionen.

Der „Landfriedensbruch“-Paragraf sieht für Personen, die „wissentlich“ an einer „Zusammenrottung einer Menschenmenge“ teilnehmen, die auf die Begehung von Körperverletzungen oder schweren Sachbeschädigungen ausgerichtet ist, grundsätzlich bis zu zwei Jahre Haft vor. „Dieser Paragraf war in letzter Zeit oft in der Zeitung. Viele Leute sind der Meinung, dass er so nicht sein sollte, und dieser Meinung bin ich auch“, sagte Hofmann zu seiner Aktion.

„Mir geht es nur um diesen Paragrafen“
Hofmann räumte aber ein, dass es „nicht richtig gewesen ist“, das Transparent im Rapid-Dress in die Höhe zu halten. Hofmann betonte gleichzeitig, er verurteile Ausschreitungen. Randalierer müssten bestraft werden. „Mir geht es nur um diesen Paragrafen“, meinte der Deutsche.

Am Sonntag empfängt Rapid im Happel-Stadion Meister Red Bull Salzburg. Während die Hütteldorfer nach dem Aus im Europa-League-Play-off wieder in die Spur fanden, kamen die „Bullen“ in den letzten sechs Pflichtspielen nur zu einem Sieg - im ÖFB-Cup gegen den Wiener Sportklub. „Meine Jungs sind gut drauf“, meinte Trainer Zoran Barisic, dessen Elf mit einem Sieg nach Punkten mit Salzburg gleichziehen würde - mehr dazu in sport.ORF.at.

http://wien.orf.at/news/stories/2670810/

RSS

© 2024   Erstellt von Webmaster.   Powered by

Badges  |  Ein Problem melden  |  Nutzungsbedingungen