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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

StR Ludwig: Zwei-Klassen-System von MieterInnen beseitigen (Rathauskorrespondenz, 8.11.2012)

 

Umfassende Wohnrechtsreform notwendig. Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz gefordert
In Wien wurden 2011 rund 50.000 Wohnungen neu vermietet. Aufgrund fehlender oder unklarer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen - Ein- und Zweifamilienhäuser sind etwa aus dem Schutz des Mietrechtsgesetz gänzlich ausgenommen - und der mangelnden Transparenz im Richtwertsystem sind die Mieten auf dem privaten Sektor weiteren Preissteigerungen unterworfen.

"Dieser Entwicklung kann nur durch eine klare bundesgesetzliche Regelung Einhalt geboten werden. Für Mieterinnen und Mieter sollte das MRG ein Schutzgesetz darstellen, was er derzeit bedauerlicherweise nicht ist. Insbesondere der Preis- und Kündigungsschutz stellen wichtige Kernelemente dar. Hier herrscht dringender Reformbedarf. Ein zeitgemäßes Mietrechtsgesetz sollte den Mieterinnen und Mietern Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz bieten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf klare gesetzliche Regelungen. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, um soziale Ausgewogenheit herzustellen", stellt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig anlässlich der heute, Donnerstag, und morgen stattfindenden 2. Wohnrechtstage fest, die von Mietervereinigung, Mieterbund und den gemeinnützigen Wohnbauträgern veranstaltet werden.

Vier Forderungen an den Bundesgesetzgeber
Immer weniger Mietverhältnisse fallen durch die derzeit geltende Rechtslage in den Vollanwendungsbereich des MRG. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.

Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert vom Bundesgesetzgeber:

1. Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
2. Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
3. Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
4. Begrenzung der Wohnkosten

 

Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
Gefördert errichtete Wohnungen, die von den Wohnbauträgern zunächst an die bisherigen MieterInnen verkauft werden, fallen derzeit bei einer späteren Vermietung durch den/die nunmehrige/n WohnungseigentümerIn nicht mehr unter das WGG. Diese fallen nur mehr in den Teilanwendungsbereich des MRG und bieten Kündigungsschutz, aber keinen Preisschutz.

"Mieterinnen und Mieter von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in gefördert errichteten Wohnhäusern sollen nicht mehr als die kostendeckende Miete zahlen, die auch bei allen zur Anwendung kommt, die direkt vom Bauträger mieten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Wohnkosten und zum Erhalt von kostengünstigem Wohnraum, der mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurde, sowie zur Eindämmung von Spekulation", stellt Ludwig nachdrücklich fest.

Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
Wer sich in einer Wohnung einmietet, die einem/einer WohnungseigentümerIn gehört, kann seine Rechte seit 2002 nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen. Er/Sie ist MieterIn zweiter Klasse. Ansprüche, die sich auf allgemeine Teile des Hauses beziehen, z.B. Erhaltungsarbeiten am Dach oder an den Außenfenstern, können MieterInnen nach geltender Judikatur nicht durchsetzen. Für die Durchführung derartiger Arbeiten ist die EigentümerInnengemeinschaft des Hauses und nicht der/die einzelne WohnungseigentümerIn als alleinige/r VertragspartnerIn zuständig.

"Mit der vorgeschlagenen Änderung können sämtliche mietrechtlichen Ansprüche, die wohnungseigentumsrechtlich von der Eigentümergemeinschaft zu erfüllen sind, von der Mieterin, dem Mieter - ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses - durchgesetzt werden", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat.

Befristete Mietverträge sind weitgehend einschränken
Wohnungssuchende am privaten Wohnungsmarkt sind zunehmend mit befristeten Mietvertragsangeboten konfrontiert. Die Ursache liegt in der weitgehenden Liberalisierung von Mietverträgen durch die damalige schwarz-blaue Bundesregierung im Jahr 2000. Etwa 55 Prozent aller privaten Neuvermietungen sind befristet, die durchschnittliche Befristungsdauer liegt unter fünf Jahren. Wie eine Studie der Arbeiterkammer 2011 belegte, kommt der Befristungsabschlag von 25 Prozent nicht zum Tragen. "Da sich die Befristung von Mietverträgen in der Praxis keineswegs mietzinsmindernd auswirkt, soll nur bei Vorliegen bestimmter Gründe -etwa bei Eigenbedarf - eine Befristungsmöglichkeit vorgesehen werden" fordert Ludwig, der in diesem Zusammenhang auf entsprechende Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland verweist.

Begrenzung der Wohnkosten mit drei Maßnahmen
Die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. Die Errechnung der Richtwertmiete ist für die MieterInnen daher nicht transparent. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:

• Transparenz bei den Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
• Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 Prozent vom Richtwert
• Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form

"Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Durch eine Vielzahl von Zuschlägen kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gerechtfertigt werden - damit wird das Ziel, die Mieten zu begrenzen, weit verfehlt", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus.

Weiters stellt Ludwig fest, dass die Erfahrungen in der Praxis deutlich zeigen, dass einerseits zwar die Zuschläge intensiv genutzt würden, die im Gesetz vorgesehenen Abschläge jedoch de facto nicht angewendet werden. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig, entsprechende Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der Zu-und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll.

Stadt Wien in ihrem Einflussbereich vorbildlich
Wohnbaustadtrat Ludwig hält fest: "Im geförderten Wiener Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt." Die hohe Anzahl geförderter Wohnungen - 220.000 Gemeindewohnungen und mehr als 200.000 gefördert errichtete - sowie die umfassenden Investitionen im Bereich der Wohnhaussanierung wirken damit preisdämpfend auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt.

Daneben wurde mit Beginn 2012 in Wien bei gefördert sanierten Wohnungen eine Kostentragungsregelung bei den Maklergebühren eingeführt. "Wenn private Hausbesitzerinnen und -besitzer Makler für die Vermietung gefördert sanierter Wohnungen einschalten, so dürfen den Mieterinnen und Mieter keine Provisionen in Rechnung gestellt werden", erklärt Ludwig.

Richtwertmieten online oder bei den Servicestellen der Stadt überprüfen
Mit dem Wiener Mietenrechner, einem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von MieterInnen auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig abschließend.

Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-25900 möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung.

Rückfragehinweis für Medien:
Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail: christian.kaufmann@wien.gv.at

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/11/08008.html

 

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Antworten auf diese Diskussion

Kleine Verbesserung für Mieter

Die von der Regierung angekündigte Reform des Mietrechts befindet sich in einer Sackgasse, während die Kosten für Wohnen weiter steigen. Im Ministerrat beschlossen SPÖ und ÖVP am Dienstag aber eine kleine Änderung im bestehenden Mietrecht: Künftig werden Vermieter für die Erhaltung der Therme zuständig sein, Mieter dagegen für die Wartung. Die Regierungsspitze hofft nun bis Frühjahr auf Bewegung im Streit über ein neues Mietrecht. Die Genossenschaften erhöhen unterdessen den Druck auf die Politik, billigen Baugrund für den gemeinnützigen Wohnbau zugänglich zu machen.

Einigung nach Tauschgeschäft

Die langjährige Diskussion, wer nun für Erhaltung und Wartung von Thermen zuständig ist, sollte bald beendet sein. Der Ministerrat hat am Dienstag vereinbart, dass für die Reparatur der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung der Mieter.

Auch zwei Höchstgerichtsurteile hatten keine endgültige Klärung der Zuständigkeiten gebracht. War die Thermenregelung eher Anliegen der SPÖ, auch wenn sich der von der ÖVP nominierte Justizminister Wolfgang Brandstetter am Dienstag über die erreichte Rechtssicherheit freute, gilt eine weitere vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen und Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Davon profitieren laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn sie nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen wurden, der Allgemeinheit zugefallen.

„Politischer Kuhhandel“
Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) protestierte in einer Aussendung lautstark gegen den „politischen Kuhhandel“ im Wohnrecht. Der SPÖ warf der Verband indirekt politische Erpressung vor. Die ÖVP wiederum ließ sich nach Ansicht des ÖVI vom Koalitionspartner „in Geiselhaft“ nehmen. Denn die Korrektur bei der grundbücherlichen Eintragung von Eigentum sei „schon alleine aus rechtsstaatlichen Gründen zu korrigieren gewesen“. Insgesamt mutmaßte der ÖVI, dass es beiden Parteien in erster Linie um die „Optimierung von Wählerstimmen und nicht um sachgerechte Lösungen“ gehe, so ÖVI-Präsident Georg Flödl.

Auch der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sowie der Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII) lehnten die Änderung vehement ab, während die AK die Einigung als ersten Schritt, dem weitere folgen müssten, begrüßte.

Regierung hofft auf frischen Wind
Dass jetzt die Koalition doch eine Klarstellung schaffte, wertete Kanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat als gute Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts, die derzeit auf die parlamentarische Ebene verlagert sind.

Mitterlehner zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen weil von unterschiedlichen Interessenlagen geprägten Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte, als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte bereits vor der Regierungssitzung eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu schaffen, noch nicht erreicht habe.

AK: „Reförmchen“ reicht nicht
Die Arbeiterkammer (AK) hatte am Vortag die Regierung gedrängt, die Mietrechtsreform voranzutreiben. „Ein Mietrechtsreförmchen ist unzureichend“, teilte AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung mit. Zuvor hatte Justizminister Brandstetter gegenüber Ö1 eingeräumt, dass eine grundlegende Einigung nicht in Sicht sei - mehr dazu in oe1.ORF.at.

„Der Vorschlag zu den Erhaltungspflichten greift zu wenig weit“, kritisierte Kaske. Die AK will die Erhaltungspflicht der Vermieter auf die gesamte Wohnungsausstattung ausgedehnt wissen, für die der Mieter ja auch laufend seine Miete zahle. „Der Wahlkampfslogan von leistbaren Mieten war offensichtlich nur Schall und Rauch - eine Mietrechtsreform ist dringend angesagt - bitte rasch weitermachen“, forderte der AK-Präsident.

Die Wunschliste der AK
Auf der Wunschliste der AK stehen neben der Definition der Erhaltungspflichten vier weitere dringende Anliegen: Die Mieten für private Altbauwohnungen müssten klar begrenzt werden - mit dem Wiener Richtwert plus 20 Prozent (exklusive Betriebs- und Heizkosten). Die Versicherungskosten und die Grundsteuer dürften zudem nicht den Mietern als Betriebskosten aufgebürdet werden. Weiters müssten die Befristungen von Mietverhältnissen abgeschafft werden - mit Ausnahme von Eigenbedarf des Vermieters, seiner Kinder und Enkel. Auch von den Maklergebühren sollten die Mieter entbunden werden.

11.11.2014

http://orf.at/stories/2253298/2253307/

Thermen: Vermieter für Reparatur zuständig, Mieter für Wartung
MARTIN PUTSCHÖGL
11. November 2014, 09:45

Thermen-Erhaltungspflicht für Vermieter im MRG und WGG - Zubehör-Frage im WEG wird repariert

Die langjährige Diskussion, wer für Erhaltung und Wartung von Thermen zuständig ist, sollte bald beendet sein. Der Ministerrat hat am Dienstag vereinbart, dass für die Reparatur der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung dafür der Mieter. Das wird nun sowohl im Mietrechtsgesetz (MRG) als auch im Wohnungsgemeinützigkeitsgesetz (WGG) fix verankert.

Reform-Verhandlungen gehen weiter

Damit habe man nun einmal eine hart umkämpfte Streitfrage aus dem Weg geräumt, meint SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher. Sie will nun mit ihrem ÖVP-Gegenüber, Johann Singer, weiter an einem "großen Wurf" beim Wohnrecht verhandeln. Auch Kanzler Werner Faymann (SPÖ) wertete im Pressefoyer nach dem Ministerrat die nun erzielte Einigung als gutes Zeichen für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Mietrechts.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) zeigte sich ebenfalls hoffnungsfroh, dass bei dieser zähen, weil von unterschiedlichen Interessenslagen geprägten Materie bis zum Frühling mehr weitergehen könnte als derzeit absehbar sei. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte bereits vor der Regierungssitzung eingestanden, dass man das Ziel, mit einem neuen Mietrecht billigeren Wohnraum zu erreichen, noch nicht erreicht habe.

WEG: Zubehör-Frage repariert

War die Thermen-Regelung eher Anliegen der SPÖ, auch wenn sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) heute über die erreichte Rechtssicherheit freute, gilt eine weitere heute vom Ministerrat beschlossene Neuregelung eher als Wunsch der ÖVP. Festgelegt wurde, dass das Eigentum an Wohnungs-Zubehör wie Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss. Davon profitiert laut Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

Herbe Kritik kommt aber von der Immobilienwirtschaft - weniger an der Tatsache, dass es nun endlich eine Einigung gibt, sondern an dem "politischen Kuhhandel", wie es Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), nennt: "Tausche Erhaltungspflicht der Therme gegen Rechtssicherheit im Wohnungseigentum."

"Die Weigerung der SPÖ, in einem Land mit einer Million Wohnungseigentümer für
Rechtssicherheit zu sorgen, ohne dafür eine überschießende Regelung zu junktimieren, sucht ihres Gleichen. Die ÖVP hingegen lässt sich vom Koalitionspartner für eine Angelegenheit in Geiselhaft nehmen, die schon alleine aus rechtsstaatlichen Gründen zu korrigieren gewesen wäre", schreibt der ÖVI in einer Aussendung.

Verfassungsklage im Raum

Flödl missfällt auch, dass Vermieter nun laut dem Entwurf offenbar "uneingeschränkt für die Erhaltung von Thermen, Boilern und sonstigen 'Wärmebereitungsgeräten' zu sorgen haben". Bei Fällen, wo die Therme laut Mietvertrag vom Vermieter bereitgestellt wird und damit klar als "mitvermietet" gilt, sei gegen die Erhaltungspflicht durch den Vermieter zwar nichts zu sagen. "Der vorliegende Gesetzestext greift aber viel zu weit, wenn alle Geräte von der Erhaltungspflicht erfasst werden, die sich in der Wohnung befinden." Man fürchtet, dass dann "rückwirkend zu Lasten der Vermieter in die mietvertraglichen Vereinbarungen eingegriffen" werden kann, "ohne die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs auch nur ansatzweise zu rechtfertigen bzw. sachgerecht zu differenzieren". Sollte der Gesetzesentwurf unverändert beschlossen werden, "wird es Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, hier für eine sachgerechte Lösung zu sorgen", kündigt Flödl an.

(mapu, derStandard.at, 11.11.2014)

http://derstandard.at/2000007976166/Wohnrechts-Refoermchen-heute-im...

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Subject: wg. Vorschläge zu einem neuen Mietrecht
Date: Tue, 11 Nov 2014 21:50:08 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einiger Enttäuschung (wenn auch nicht ohne vorheriger Erwartung dieser Entwicklung) haben wir die heutigen Meldungen in diversen Medien bezüglich der Gegebenheiten zur Reform des Mietrechts vernommen.
Das, was jetzt einzig übrig zu bleibender Kern im Mietrecht scheint (Thermenwartung) war ursprünglich gar nicht in der Aufzählungder so dringenden Veränderungen seitens der Politik enthalten. Von einer ausreichenden Wohnkostenentlastung der Bürgerdaraus ganz zu schweigen!
 
Wie wir sowohl den politischen Parteien und Interessensvertretungen als auch dem Justizminister mitgeteilt haben, beschäftigt sich eine Gruppe engagierter Mietervertreter seit dem Frühsommer in einem völlig transparenten Prozess mit  "Anforderungen an eine neues Miet-/Wohnrecht aus Sicht der Mieter(vertreter)"
 
Diese gehen textlich zwar derzeit vom heutigen Mietrechtsgesetz aus und beschreiben den dort bestehenden Veränderungsbedarf (binden also noch nicht auch andere artverwandte Gesetze mit ein und formulieren den bereits sperrig gewordenen Text dieses Gesetzes noch nicht gänzlich neu), versuchen aber andererseits eine faire Ausgewogenheit von Mieter- und Vermieterinteressen, eine weit besser anwendbare unparteiische Abwicklung von Mietrechtsverfahren und eine spezielle Positionierung des sozialen Wohnbaus bzw. Wohnbaus der Öffentlichen Hand.
 
Allein schon der Veränderungsvorschlag zu den bisher durchgearbeiteten Paragraphen (letztes Meeting bis § 16 b - neu nun auch 16c) zeigt den massiven Handlungsbedarf auf. Der gerade in Arbeit befindliche Teil (§§ 17 - 19)  geht darüber noch weit hinaus (Abstimmungsrunde dazu am 18.11.2014, Aussendung des in Finalisierung befindlichen Textvorschlags dazu unmittelbar bevorstehend). Weitere dringend zu modifizierende Teile (z.B. §§ 20 - 24, §§ 37 - 40) folgen noch.
 
Einen Vorschlag zu dem nun so zentralen Thema der Thermenwartung kann man z. B. schon seit August dieses Jahres in unsererAusarbeitung dazu nachlesen (§§ 3, 8 und 9).
 
Daher ist es vollkommen unverständlich und inakzeptabel, würde man sich nun seitens des Gesetzgebers mit einem Mini-Reförmchen des dringend zu verbessernden Gesetzes begnügen. 
 
Die Arbeit für ein neues, verbessertes Mietrecht ist deswegen zügig fortzusetzen, wobei wir von der ausreichenden INHALTLICHEN Berücksichtigung unserer erarbeiteten Vorschläge ausgehen.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

From: Walter.ROSIFKA@akwien.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: wg. Vorschläge zu einem neuen Mietrecht
Date: Wed, 19 Nov 2014 15:41:22 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Präsident Rudi Kaske hat mir als zuständigem Referenten Ihren Mailbeitrag zur weiteren Beantwortung übermittelt.

Dass es für die AK mit der Reform der Zubehörfrage im WEG und dem Bereich Thermenerhaltung im MRG auch nicht getan ist, sondern vielmehr eine große Reform notwendig ist, entnehmen Sie der unten wieder gegebenen Pressaussendung von Montag 10.11.2014.

_______________________


APA0312 5 WI 0251 II Siehe APA0221/10.11 Mo, 10.Nov 2014

Wohnbau/Mietservice/Immobilien/Österreich

Mietrechtsreform - AK: Bitte rasch weitermachen

Utl.: Kaske: Ein Reförmchen ist unzureichend =

Wien (APA) - Die Arbeiterkammer sorgt sich um die Ernsthaftigkeit, mit der die Mietrechtsreform von der Regierung vorangetrieben wird. Was Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) im ORF-Radio angekündigt habe, sei "zu wenig". "Ein Mietrechtsreförmchen ist unzureichend", teilte AK-Präsident Rudolf Kaske heute, Montag, in einer Aussendung mit.

Die Regierungsparteien hätten sich in zwei Punkten grundsätzlich geeinigt - bei der Erhaltungspflicht von Gasthermen, für die künftig der Vermieter zuständig sein soll, und beim Wohnungszubehör bei Eigentum. "Der Vorschlag zu den Erhaltungspflichten greift zu wenig weit", kritisierte Kaske. Die AK will die Erhaltungspflicht der Vermieter auf die gesamte Wohnungsausstattung ausgedehnt wissen, für die der Mieter ja auch laufend seine Miete zahle.

"Der Wahlkampfslogan von leistbaren Mieten war offensichtlich nur Schall und Rauch - eine Mietrechtsreform ist dringend angesagt - bitte rasch weitermachen", forderte der AK-Präsident.

Auf der Wunschliste der AK stehen neben der Definition der Erhaltungspflichten vier weitere dringende Anliegen: Die Mieten für private Altbauwohnungen müssten klar begrenzt werden - mit dem Wiener Richtwert plus 20 Prozent (exklusive Betriebs- und Heizkosten). Die Versicherungskosten und die Grundsteuer dürften zudem nicht den Mietern als Betriebskosten aufgedrückt werden.

Weiters müssten die Befristungen von Mietverhältnissen abgeschafft werden - mit Ausnahme von Eigenbedarf des Vermieter, seiner Kinder oder Enkel. Auch von den Maklergebühren sollten die Mieter entbunden werden. "Der Erstauftraggeber, das ist meistens der Vermieter, soll zahlen", lautet der Standpunkt der AK.

(Schluss) kre/itz

APA0312 2014-11-10/14:04

________________


Ihren Vorschlagstext mit Erläuterungen bzw die konsolidierte Fassung konnte ich aber leider über den link im Internet nicht öffnen.

Mit freundlichen Grüßen, Walter Rosifka.

Mag. Walter Rosifka
AK Wien - Konsumentenpolitik/Wohnen

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: walter.rosifka@akwien.at
CC: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: RE: AW: wg. Vorschläge zu einem neuen Mietrecht
Date: Wed, 19 Nov 2014 17:24:48 +0100

Sehr geehrter Herr Magister Rosifka,

vielen Dank für Ihr Mail.

Anbei der derzeitige Erarbeitungssstatus (Änderungen und konsolidierte Fassung). Wir haben aber in der Arbeitsrunde gestern schon den nächste Termin für Anfang Jänner 2015 ins Auge gefasst (Fortsetzung der Diskussion ab § 18).

Der Standpunkt der AK zur Erhaltungspflicht deckt sich übrigens weitestgehend mit unserer Ausarbeitung (welche z.B. auch einen in der Wohnung vorhandenen Herd umfassen würde, und nicht bloß die jetzt im Regierungsentwurf zusätzlich vorgesehene Therme).


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

Parlamentskorrespondenz Nr. 1211 vom 11.12.2014

Themenfelder:Konsumentenschutz/WirtschaftFormat:Plenarsitzungen des NationalratsStichworte:Nationalrat/Wohnen/Heizthermen


Breite Mehrheit im Nationalrat für Wohnrechtsnovelle 2015
Defekte Heizthermen müssen künftig vom Vermieter repariert oder ausgetauscht werden

Wien (PK) – Seit Jahren ist es ein Konfliktthema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt, nun greift der Nationalrat ein. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für ein Gesetzespaket, das in der Frage, wer für anfallende Reparaturkosten für defekte Heizthermen und Heißwasserboiler in Mietwohnungen aufkommen muss, endgültig Rechtsklarheit schafft. Ab 1. Jänner 2015 wird die Verpflichtung in jedem Fall den Vermieter treffen, unabhängig davon, ob die Wohnung in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fällt oder nicht. Für die regelmäßige Wartung der Geräte bleibt wie bisher der Mieter zuständig.

Gegen die neuen Gesetzesbestimmungen stimmte lediglich das Team Stronach. Abgeordneter Georg Vetter wandte sich generell gegen die "Regulierungswut" des Staates und meinte, man müsse nicht alles gesetzlich regeln. Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, würde man es dem Vermieter und dem Mieter überlassen, wie sie die Frage der Kostentragung von Heizthermenreparaturen im Mietvertrag regeln.

Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf mitvermietete Wärmeverbreitungsgeräte, wie ausdrücklich im Gesetz klargestellt ist. Wer während eines laufenden Mietverhältnisses nachträglich eine Heiztherme in die Wohnung einbaut bzw. eingebaut hat, ist selbst für die Erhaltung verantwortlich. Ebenso steht MieterInnen, die in der Vergangenheit ein defektes Gerät auf eigene Kosten reparieren bzw. austauschen haben lassen, kein rückwirkender Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter zu.

Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wird darüber hinaus noch in einem weiteren Punkt Rechtsunsicherheit beseitigt: Gemäß einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt Zubehör wie Kellerabteile, Autoabstellflächen oder Gärten automatisch als zu einer Eigentumswohnung zugehörig, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht, dass es einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine separate Eintragung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich.

Diesem Teil des Gesetzes stimmte auch das Team Stronach zu. Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sei längst überfällig, betonte Abgeordneter Vetter und stellte - wie auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker - die Vermutung in den Raum, dass die aufgrund eines OGH-Urteils notwendig gewordene Gesetzesreparatur deshalb so lange gedauert hat, weil die SPÖ ihre Zustimmung dazu an die Frage der Heizthermen-Regelung geknüpft habe. Vetter sprach von einem Tiefpunkt des Parlamentarismus, nach Meinung von Loacker hat sich die ÖVP von der SPÖ über den Tisch ziehen lassen.

Ausdrücklich positiv zu beiden Teilen der Gesetzesnovelle äußerten sich die Abgeordneten Johann Singer (V), Ruth Becher (S), Philip Schrangl (F), Harald Troch (S), Norbert Sieber (V), Katharina Kucharowits (S), Franz Kirchgatterer (S) und Klaus Uwe Feichtinger (S). Troch wies darauf hin, dass es Menschen in Österreich gebe, die sich die Reparatur der Heiztherme nicht leisten könnten. Er kenne etwa einen Fall, wo eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern monatelang nur kaltes Wasser zur Verfügung gehabt habe, schilderte er. Schließlich sei die Volkshilfe eingesprungen und habe die Reparaturkosten für die Heiztherme übernommen. Dieser speziellen Form der Armut werde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ein Riegel vorgeschoben, zeigte sich Troch erfreut. Becher sprach von einer fairen Lösung und wies darauf hin, dass man mit der Miete schließlich auch für Geräte für Warmwasser und Heizung zahle.

Geplante Mietrechtsreform: FPÖ kritisiert SPÖ-Vorschläge

Thema der Debatte war auch die geplante große Mietrechtsreform, die SPÖ und ÖVP grundsätzlich im Regierungsübereinkommen vereinbart haben. Ziel ist es, das Mietrecht transparenter zu gestalten und Wohnen leistbarer zu machen. Vor kurzem hat die SPÖ einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der allerdings bei FPÖ-Abgeordnetem Philipp Schrangl auf wenig Gegenliebe stößt. Schrangl sprach von einem "absurden Planwirtschaftsprojekt" nach dem Muster der Sowjetunion und wandte sich generell gegen Mietpreisobergrenzen. Das Hauptproblem in Wien sei, dass zu wenig Wohnungen gebaut würden, meinte er.

Team-Stronach-Abgeordneter Vetter gab zu bedenken, dass der Markt nicht ausgeschaltet werden könne. Aber es sei etwa das Phänomen der illegalen Ablösen weitgehend verschwunden, seit der Kategoriemietzins vom deutlich höheren Richtwertmietzins abgelöst wurde.

Die FPÖ habe den Vorschlag der SPÖ offenbar missverstanden, hielt SPÖ-Abgeordnete Becher in Richtung Abgeordnetem Schrangl fest. Es gehe um die Festlegung einer Basismiete, Zu- und Abschläge sollen weiter möglich sein, betonte sie. Diese müssten aber transparent und nachvollziehbar sein.

Seitens der Grünen warf Abgeordneter Albert Steinhauser der FPÖ und dem Team Stronach vor, "Vodoo-Ökonomie" zu betreiben. Die Rechnung, wonach Wohnen billiger werde, wenn jeder verlangen könne, was er wolle, könne nicht aufgehen, bekräftigte er. Wohnraum sei ein knappes Gut, dem stehe die Tatsache gegenüber, dass jeder ein Wohnbedürfnis habe. Nach Meinung von Steinhauser braucht es einen Mix aus Regulierung und Wohnungsneubau.

Dem Justizminister warf Steinhauser vor, sich in der Frage des Mietsrechts aus der Verantwortung zu stehlen. Brandtstetter solle auf den Tisch zu legen, welche Vorstellungen er habe, um Wohnen billiger und leistbarer zu machen, fordert er.

Abgeordneter Norbert Sieber hielt fest, die ÖVP verschließe sich der Diskussion nicht. Er geht allerdings nicht davon aus, dass es zu einer raschen Einigung zwischen den Koalitionsparteien kommen wird. Seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker gab zu bedenken, dass kein Wirtschaftszweig so stark reguliert sei wie der Wohnungsbereich. Die ÖVP stehe für leistbares Wohnen, bekräftigte sie, dieses Ziel könne man aber nicht allein mit einer Reform des Mietrechts erreichen. Man müsse sich auch das Normungswesen, die Bauordnung, die Frage der Finanzierungsmodelle und den Bereich Flächenwidmung anschauen. Im Bereich des Mietrechts geht es Steinacker vor allem um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

NEOS-Abgeordneter Loacker zeigte sich überzeugt, dass der Markt im Wohnbereich deshalb nicht funktioniert, weil es zu wenig Wohnraum gibt. Dafür sind seiner Ansicht nach auch die komplizierten gesetzlichen Bestimmungen mitverantwortlich.

SPÖ-Abgeordnete Kucharowits sprach sich unter anderem dafür aus, die Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung wieder einzuführen und eine Leerstandsabgabe zu prüfen. Ihrer Ansicht nach ist es außerdem notwendig, mehr Startwohnungen bereitzustellen. Es gelte auch von den hohen Eigenmitteln im geförderten Wohnbau wegzukommen.

Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Nachzahlung von Gebühren in Salzburg

Vom Nationalrat auf Empfehlung des Bautenausschusses abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ, der sich gegen drohende Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg wendet. Wer innerhalb von fünf Jahren nach Einzug seinen Keller ausgebaut und damit die für den Erhalt der Wohnbauförderung höchstzulässige Wohnnutzfläche überschritten hat, muss Gerichtsgebühren, die ihm ursprünglich erlassen wurden, nacherstatten. Würde man der FPÖ-Forderung Rechnung tragen, würde man all jene "zu Idioten machen", die sich an die Gesetze gehalten haben, sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.

FPÖ-Abgeordneter Rupert Doppler wies dem gegenüber darauf hin, dass es für die HausbesitzerInnen oftmals unklar sei, ab wann ein Keller als ausgebaut gilt. Ihm zufolge ist es nicht einmal erlaubt, die Wände zu verputzen oder Müll im Keller zu lagern. Man könne von den HausbesitzerInnen nicht verlangen, ihren Keller fünf Jahre lang nicht zu benutzen, meinte er. (Fortsetzung Nationalrat) gs

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1211/index.shtml

WKW: Menschen sollen in kleinere Wohnungen

Die Österreicher wohnen auf immer mehr Fläche. Gleichzeitig geht die Anzahl der Bewohner je Haushalt zurück. Um den Bedarf an Wohnfläche künftig decken zu können, bedarf es laut der Wirtschaftskammer Wien (WKW) eines „gesellschaftliches Umdenkens“.

Im Jahr 1971 lebte eine Person auf 23,1 Quadratmetern - fast halb so viel Fläche wie heute. Die durchschnittliche Wohnungsgröße stieg seither von 69,3 auf 100,1 Quadratmeter, so die Fachgruppe der Immo-Treuhänder in der WKW.

Pisecky: „Menschen leben in zu großen Wohnungen“
Der Wunsch nach mehr Wohnfläche sei auch ein Grund für den stetigen Anstieg des Wohnkostenanteils an den Haushaltsausgaben, so Fachgruppenobmann Michael Pisecky. Maßgeblich für die steigenden Wohnflächen seien vor allem Einfamilienhäuser, aber auch Singlemietwohnungen.

„Um den Bedarf an Wohnfläche künftig decken zu können, sollte es zu einem gesellschaftlichen Umdenken kommen, denn viele Menschen leben derzeit in zu großen Wohnungen“, so Pisecky weiter. „Diese sind durch Altverträge oft sehr günstig. Dadurch wird jedoch eine Adaptierung auf dringend benötigte kleinere Wohnungen verhindert.“ Laut Pisecky fehle es an Wohnungen mit zwei bis drei Zimmern - mehr dazu in „Genug Penthäuser“: Kleinwohnungen gefragt (wien.ORF.at; 3.12.2014).

Balkon und Terrasse als Preistreiber
Preistreiber bei der Errichtung oder der Sanierung von Wohnflächen - die auch in die Haushaltskosten einfließen - seien zudem Wünsche wie Balkon oder Terrasse, thermische Sanierungen, getrenntes Bad und WC, gewünschte zentrale, aber ruhige Lagen und eine optimale Anbindung ans „Öffi“-Netz.

Zuletzt hatte es von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) im Rahmen ihres Finanzmarktstabilitätsberichts geheißen, dass die Immobilienüberbewertung in Wien 20 Prozent beträgt - mehr dazu in Wohnimmobilien um fast ein Viertel überbewertet (wien.ORF.at; 16.9.2014).

Hohe Mietkosten in Altbauwohnungen
Die Wiener Immobilienmakler warnen jedoch auch vor neuen staatlichen Mietobergrenzen, wie sie im Dezember von der SPÖ gefordert wurden. Bis zu 200 Zinshäuser würden damit jährlich verloren gehen, heißt es aus der Wirtschaftskammer - mehr dazu in Immo-Makler warnen vor Mietobergrenzen (wien.ORF.at; 24.12.2014).

Menschen mit wenig Einkommen würden bereits oft zu viel Miete in Altbauwohnungen bezahlen. Durchschnittlich müssen Vermieter zwischen 4.000 und 5.000 Euro zurückbezahlen. Das ist die Bilanz der Firma „MieteRunter“ nach einem guten Jahr Arbeit - mehr dazu in Miete: Einkommensschwache zahlen oft zu viel (wien.ORF.at; 8.12.2014).

29.12.2014

http://wien.orf.at/news/stories/2686717/

AK: „Abzocke“ bei Altbauwohnungen

Die Arbeiterkammer (AK) hat erneut eine Reform des Mietrechts inklusive Mietobergrenzen für Altbauwohnungen gefordert. Laut einer Auswertung von 200 Inseraten verlangen Wiener Vermieter zu viel, AK-Präsident Rudolf Kaske spricht von „Abzocke“.

Bei den unbefristeten Wohnungen betrug der unrechtmäßige Aufschlag laut Untersuchung im Schnitt 18 Prozent, bei befristeten gar 62 Prozent. Derzeit liegt der gesetzliche Richtwert in Wien bei 5,39 Euro pro Quadratmeter. Für die inserierten Wohnungen hat die AK auf Basis von Ausstattungsmerkmalen (etwa Stockwerk, Lift) den zulässigen Hauptmietzins ermittelt. Gesetzlich erlaubte Ab- und Zuschläge sowie ein durchschnittlicher Lagezuschlag wurden berücksichtigt.

Für die 110 unter die Lupe genommenen Altbauwohnungen ohne Befristung verlangten die Vermieter im Schnitt (72 Quadratmeter) 100 Euro im Monat zu viel. Bei den befristeten Wohnungen (71 Quadratmeter) machte die AK bei der Nettomiete inklusive Umsatzsteuer eine überhöhte Summe von 259 Euro im Monat aus.

Kaske fordert Ende für befristete Mieten
„Das ist reine Abzocke“, wird Kaske in einer Aussendung zitiert. Er sprach sich erneut für eine Verbesserung des Richtwertsystems aus. „Dafür ist ein gesetzlicher Katalog von zulässigen Zu- und Abschlägen nötig, inklusive einem Deckel der Gesamtzuschläge bei 20 Prozent des Richtwerts.“ Befristete Mietverhältnisse will die Arbeiterkammer abgeschafft wissen, außer wenn der Vermieter für Kinder oder Enkel Eigenbedarf hat.

Für Grunderwerbssteuer und Versicherung solle der Vermieter aufkommen, ebenso für Maklergebühren. Weiters sollten Vermieter bei der Erhaltung der Wohnungsausstattung, etwa Elektroleitungen oder Sanitäranlagen, in die Pflicht genommen werden.

20.04.2015

http://wien.orf.at/news/stories/2706209/

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