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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Ab Ende September ist der Verkauf der weitverbreiteten Heizwertgeräte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Kombithermen haben ausgedient. Ab 26. September 2015 ist der Verkauf der weitverbreiteten Heizwertgeräte nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, sie werden von Brennwertkesseln abgelöst. Die Grundlage für diese Umstellung bildet die Ökodesign-Richtlinie der EU. Ziel ist es, Heizsysteme in Europa umweltfreundlicher und effizienter zu machen.

"Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sind es sogar neun von zehn Geräten", sagt Robert Breitschopf, Landesinnungsmeister der Wiener Installateure. Es besteht zwar keine Austauschpflicht, wenn allerdings ein bestehendes Gerät defekt wird, muss ein neues mit den vorgeschriebenen Energieeffizienzwerten angeschafft werden. Ausnahmen bestehen für den Fall, dass mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen wurden. "Durch die Mehrfachbelegung des Kamins würde ein Austausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten", sagt Breitschopf.

Die neuen Kessel werden mit einem Energieeffizienz-Label gekennzeichnet. Sie sparen rund 15 Prozent Energiekosten und Emissionen gegenüber den Heizwert-Geräten ein. In der Anschaffung sind sie allerdings etwas aufwendiger.

(KURIER) ERSTELLT AM 28.04.2015, 06:00

http://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftspolitik/nach-der-gluehbirne-...

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Antworten auf diese Diskussion

Ein ausführlicherer Bericht im GEWINN dazu ...

EU-Richtlinie: Das Aus für Gas- und Kombithermen
Die Europäische Union hat das Ende von herkömmlichen Gasthermen besiegelt. Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie wurde festgelegt, dass defekte Altgeräte gegen modernere, energiesparendere Modelle getauscht werden müssen.

Die Betriebskosten dürften für Konsumentinnen und Konsumenten sinken. Es sind allerdings auch diverse Umbauarbeiten erforderlich. Zum Beispiel müssen die Leitungen adaptiert werden.

http://news.orf.at/#/stories/2291290/

Recht

EU-Richtlinie: Das Aus für Gas- und Kombithermen
Die Europäische Union hat das Ende von herkömmlichen Gasthermen besiegelt. Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie wurde festgelegt, dass defekte Altgeräte gegen modernere, energiesparendere Modelle getauscht werden müssen. Die Betriebskosten dürften für Konsumentinnen und Konsumenten sinken – es sind allerdings auch diverse Umbauarbeiten erforderlich. Zum Beispiel müssen die Leitungen adaptiert werden.

Seit 2005 gibt es die EU-Ökodesign-Richtlinie. Diese legt Standards für sogenannte "energieverbrauchsrelevante Produkte" fest. Also zum Beispiel für Waschmaschinen oder Kühlgeräte. Ziel der Richtlinie ist es, dass solche Produkte energieeffizienter und somit umweltverträglicher werden. Ab dem 26. September unterliegen auch Heizsysteme der Ökodesign-Richtlinie. Herkömmliche Gas- oder Kombithermen, Heizwertgeräte wie sie auf bürokratisch heißen, dürfen ab dann nur noch in Ausnahmefällen verkauft und montiert werden. Die Ausnahme betrifft Mehrfamilienhäuser, wo mehrere Thermen an nur einen Kamin angeschlossen sind, sie gilt also auch für manche Zinshäuser, wenn der Umbau zu komplex wäre. Ist dies nicht der Fall, müssen defekte Gasthermen ab in Kraft treten der neuen Regelung gegen sogenannte Brennwertgerätegetauscht werden.

Greenpeace: Neue Regelung ist positiv
"Diese neuen Gasthermen, die so genannten Brennwertgeräte, können Abwärme nutzen und daraus wieder Wärme erzeugen." sagt Walter Saurer, der Klima- und Energiesprecher von Greenpeace Österreich. Durch diese Eigenschaft, Abwärme nützen zu können, erreichen Brennwertgeräte einen höheren Leistungsgrad, weil weniger Wärme entweicht. Brennwertgeräte sind dadurch energieeffizienter. Die Umweltorganisation präferiert zwar generell den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen, beurteilt die neue Regelung aber dennoch positiv: "Wir sind der Meinung, dass es dort, wo ein Umstieg auf erneuerbare Energiequellen nicht möglich ist - und in Wien ist das teilweise der Fall - sinnvoll ist, wenn man auf neue fossile aber wesentlich effizientere Technologien umsteigt."

Kaputte Altgeräte müssen getauscht werden
Die neue Richtlinie hat mittlerweile für einige Aufregung gesorgt. Michael Mattes, der Bundesinnungsmeister der österreichischen Installateure stellt klar: "Kaputt ist ein Gerät dann, wenn ich keine Ersatzteile mehr bekomme. Dann muss ich es komplett tauschen. Solange ich Ersatzteile habe, kann ich das Gerät immer wieder reparieren, solange bis es von der Mauer runterfällt."

Wie hoch die Kosten eines Umbaus sein werden, lässt sich, so Mattes, generell schwer sagen: "Das Gerät selbst ist eine Spur teurer. Dazu kommt die Abgasleitung, die für das Brennwertgerät in den Kamin verlegt werden muss. Die Kosten sind von der Länge der zu verlegenden Abgasleitung abhängig. Wenn ich ein Stockwerk habe und ich bin am Dach, dann ist das günstiger, als wenn ich fünf oder sechs Stockwerke durchfahren muss."

Brennwertgeräte sind wesentlich sicherer
Durch die Abgasleitung – herkömmliche Gasthermen benötigen diese nicht – sind die neuen Geräte wesentlich sicherer. Kohlenmonoxidvergiftungen, die oft tödlich enden, gehören der Vergangenheit an, da die entsprechenden Abgase ins Freie geleitet werden.

Die Kosten des neuen Geräts müsste, nach österreichischem Recht, an und für sich der Vermieter tragen. Bei Altmietverträgen rät Michael Mattes aber zur Vorsicht: "Wenn sie einen alten Mietvertrag haben, wo sie etwa noch den Friedenszins bezahlen, und sie haben das Gerät selbst installieren lassen, dann wird der Vermieter natürlich kein Interesse haben, dass er ihnen da das neue Gerät bezahlt."

Neue Regeln verpflichtend - aber keine Kontrollen
Walter Mattes rät grundsätzlich, dem Vermieter im Falle des Falles genau auf die Finger zu schauen. Die neue Regelung im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sei nämlich ab dem 26. September zwar in Kraft – ihre Einhaltung werde aber nicht überprüft: "Sollte ihnen der Vermieter nur ein altes Heizwertgerät zahlen wollen, dann wird dieses auch installiert. Überwacht wird die neue Regelung schließlich nicht. Als Mieter haben sie natürlich dann den Nachteil, dass sie einen schlechteren Wirkungsgrad haben und somit höheren Betriebskosten anfallen."

Die neuen Geräte werden, aus Sicht des Experten, für Konsumentinnen und Konsumenten eine Ersparnis bei den Betriebskosten bringen. Wie hoch diese ausfallen wird, lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Dies hänge schließlich noch von anderen Faktoren ab, etwa dem Zustand der übrigen Bauteile der Heizanlage.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

25.07.2015

http://help.orf.at/stories/1761047/

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