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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Rückzahlung WW
Date: Wed, 16 Dec 2015 21:49:42 +0100

Hallo Gerhard,

mich hat heute um 9 Uhr 17 Frau Schönwiese Wiener Wohnen) angerufen und mir mitgeteilt, dass heuer keine Rückzahlung mehr an die Mieter stattfinden wird, da sie noch immer auf einen diesbezüglichen Auftrag aus dem Stadtamtsbüro wartet.

Anlässlich unserer letzten Besprechung bei WW als auch beim Stadtratsbesuch in unserer Anlage vor den Gemeinderatswahlen wurde eine Rücküberweisung nooch im heurigen Jahr angekündigt………

Ein schönes Christkindl für viele Mieter……

Schönen Abend

Ernst

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Montag, 18. Jänner 2016 19:04
An: 'WrW West Kanzlei'
Betreff: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 12.1.2016 mit dem Sie mir mitteilten, dass die Endabrechnung für die Standardanhebung in der von mir gemieteten Wohnung fertig gestellt wurde. Es wird ein Guthaben von Euro 118,85 ausgewiesen.

Da ich weder die von Ihnen ausgewiesenen Einnahmen noch die angeblich tatsächlichen Herstellungskosten nachvollziehen kann, ersuche ich um die Übermittlung der Berechnung.

Im vorletzten Absatz teilten Sie mir mit, dass die Vorschreibung des Anerkennungszinses per 31.12.2015 eingestellt wurde. Warum der Anerkennungszins auch noch im Jänner 2016 vorgeschrieben und von mir bezahlt wurde, ist mir schleierhaft.

Meine Bankdaten habe ich an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: WrW West Kanzlei [mailto:kanzlei-west@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Donnerstag, 21. Jänner 2016 15:17
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Standardanhebung Endabrechnung

Betreff: WG: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

bezüglich der von Ihnen gewünschten Detailinformationen finden nächste Woche noch Besprechungen statt. Sie werden anschließend auf schnellstem Weg über die weitere Vorgangweise informiert.

Ihre Frage, warum der Anerkennungszins im Jänner 2016 nochmals verrechnet wurde erklärt sich dadurch, dass aufgrund der großen Anzahl der Änderungen, einige Änderungen nach Rechnungserstellung ins System eingeflossen sind und dadurch nicht mehr für Jänner 2016 erfasst wurden.

Ich bedanke mich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Montag, 01. Februar 2016 10:44
An: WrW West Kanzlei
Betreff: AW: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

nachdem eine Woche vergangen ist und ich von Ihnen nichts gehört und auch keine Unterlagen bekommen habe, ersuche ich Sie nochmals, mir eine ordentliche, nachvollziehbare Abrechnung prompt zukommen zu lassen. Es ist mir unverständlich, dass man bei Wiener Wohnen noch Besprechungen durchführen muss, um mich über die „weitere Vorgangsweise“ zu informieren und dazu mehr als eine Woche braucht, obwohl bis jetzt mehrer Jahre Zeit dazu gewesen wäre.

Nachdem sich mehrere Mieter bereits an mich gewandt haben, warum keine Detailabrechnung seitens Wiener Wohnen dem ihnen zugegangenen Informationsschreiben beigelegt wurde und sie sich dadurch auch nicht auskennen, ist diese Forderung nicht unbegründet. Vielmehr bekamen einige Mieter von Wiener Wohnen Entschuldigungsbriefe, da bei der Abrechnung von Wiener Wohnung Fehler gemacht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Montag, 01. Februar 2016 10:46
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

R osa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien

Tel.: 05 75 75 75
www.wienerwohnen.at

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Dienstag, 02. Februar 2016 14:18
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Standardanhebung Endabrechnung

Betreff: WG: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 18.1.2016 erlaubt sich Wiener Wohnen folgende Erklärung zu übermitteln :

In der Beilage finden Sie die für Ihre Wohnung relevante Kostenzusammenstellung des Baubetreuers. Dazu ist zu bemerken, dass sämtliche Kosten anhand der gelegten Rechnungen (Beilage 1+2) vom Wohnfonds Wien überprüft und danach dem Schlussprüfbericht einverleibt wurden.

Zu den Rechnungen: Rauchfangkehrerbefund  wurde für 2 Objekte erstellt, demzufolge wurde nur die Hälfte der Kosten verrechnet (siehe Berechnung Baubetreuer)

Baumeisterkosten: Nettobetrag abzüglich 3% Skonto (händisch vermerkter Deckungsrücklass wurde nicht einbehalten!!)

Für die Nebenkostenberechnung (siehe Berechnung Baubetreuer) wurden die Gesamtkostenanteile Huckepack im Verhältnis zu den Herstellungskosten jeder Wohnung herangezogen:

Baubetreuung: € 13.757,72 / € 133.570,69 x € 1.472,61 = € 151,68

Gesamtkosten Baubetreuung (Anteil Huckepack) / Gesamtkosten Herstellungskosten (Anteil Huckepack) x Herstellungskosten diese Wohnung

BauKG: € 348,62 / € 133.570,69 x € 1.472,61 = € 3,84

Gesamtkosten BauKG (Anteil Huckepack) / Gesamtkosten Herstellungskosten (Anteil Huckepack) x Herstellungskosten diese Wohnung

Bauverwaltung: € 13.357,07 / € 133.570,69 x € 1.472,61 = € 147,26

Gesamtkosten Baubetreuung (Anteil Huckepack) / Gesamtkosten Herstellungskosten (Anteil Huckepack) x Herstellungskosten diese Wohnung

Berechnung der Überzahlung:

Sanierungskosten der Wohnung abzüglich der Förderung (damals 44,34% Förderung zuerkannt) ergeben die tatsächlichen Kosten von EUR 988,15.

Gegenüberstellung der bis zum Zeitpunkt der Endabrechnung einbezahlten Anerkennungszinse als Einnahmen EUR 1116,00. (1.9.2005 bis 31.12.2015).

Ab dem Zeitpunkt, wo die tatsächlichen Kosten ausbezahlt waren, wird die Verzinsung berechnet (siehe Berechnungsblatt Schreiber)

Korrektur: durch einen Lesefehler ist am 15.1.2016 ein Betrag von 149,84 ( EUR 139,94 für die Endabrechnung und EUR 9,90 für die Vorschreibung Jänner 2016) ausbezahlt worden. Richtig wäre jedoch gewesen EUR 154,09 (144,19 für die Endabrechnung und 9,90 Vorschreibung 1/2016). Die Korrektur ist bereits erfolgt, der Differenzbetrag von EUR 4,25 wird von die Miete 3/16 in Abzug gebracht.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Entschuldigungsschreiben erlaubt sich Wiener Wohnen mitzuteilen, dass keine Schreiben an Mieter wegen Berechnungsfehlern ergangen sind.

Bezüglich weiterführender Informationen werden die Mieter aus Datenschutzgründen ersucht, sich direkt mit Wiener Wohnen in Verbindung zu setzen.

Wiener Wohnen hofft, mit den Informationen gedient zu haben und verbleibt

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

Tel.: 05 75 75 75

www.wienerwohnen.at

Von: ernst.schreiber@gmx.at] 
Gesendet: Mittwoch, 03. Februar 2016 14:03
An: 'WrW West Kanzlei'
Betreff: AW: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

herzlichen Dank, ich werde die Abrechnung prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at] 
Gesendet: Mittwoch, 24. Februar 2016 15:37
An: WrW West Kanzlei
Betreff: AW: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

soeben erhielt ich die Mietzinsvorschreibung für März 2016.

Mit Ihrem Mail vom 2.2.2016 teilten Sie mir mit, dass durch einen Lesefehler seitens eines Mitarbeiters von Wiener Wohnen mir ein um Euro 4,25 geringerer Betrag vergütet wurde und dieser Fehler bereits korrigiert wurde. Der Betrag wird bei der Märzmiete in Abzug gebracht.

Der Betrag wurde – siehe Märzvorschreibung – jedoch nicht beim Zins, sondern beim Betriebskostenakonto in Abzug gebracht.

Ich ersuche Sie, mir zu erklären, warum das so ausgewiesen wird, da die Rückzahlung mit den Betriebskosten aus meiner Sicht NICHTS zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: WrW West Kanzlei [mailto:kanzlei-west@wrw.wien.gv.at] 
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2016 06:57
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Standardanhebung Endabrechnung

Sehr geehrter Herr Schreiber,

dieser Abzug wird vom System automatisch erstellt und entzieht sich somit dem Einfluss der Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

Tel.: 05 75 75 75

www.wienerwohnen.at

Eine ausgehängte Mieterinformation zu dem Thema.

Ein vom Mieterbeirat angefertigter Basistext für eventuelle Schreiben von Mietern an Wiener Wohnen in diesem Betreff.

Achtung! Dieser Text geht von bestimmten Gegebenheiten aus, die nicht für alle Wohnungen bzw. Mieter zutreffend sein müssen (z.B. punkto Wohnungsgröße, bestehender Rechtsschutzversicherung etc.). Überprüfen Sie das Zutreffen bzw. die für Sie gegebene Sinnhaftigkeit, passen Sie den Text ggf. an und lassen Sie ihn auch von Rechtsvertretern Ihres Vertrauens überprüfen, ehe Sie weiter tätig werden. Der Mustertext erhebt KEINEN Anspruch auf rechtliche Durchsetzbarkeit und Anwendbarkeit im Einzelfall!

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Dienstag, 02. Februar 2016 13:37
An: 'WrW West Kanzlei'
Betreff: Rückruf

Sehr geehrte Frau Kantona,

ich ersuche Sie um Rückruf – Tel.Nr.: xxx – gestern versuchte ich Sie über das CALLCENTER zu erreichen, leider vergebens.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Schreiber

(Hugo Breitner Hof)

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Mittwoch, 03. Februar 2016 14:07
An: WrW West Kanzlei
Cc: Mieter XXX
Betreff: WG: Rückruf

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

herzlichen Dank für Ihren gestrigen Rückruf. Sie teilten mir mit, dass Sie sich den Abrechnungsakt von XXX anschauen werden und mich diesbezüglich in den nächsten Tagen kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

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