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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Rückzahlung WW
Date: Wed, 16 Dec 2015 21:49:42 +0100

Hallo Gerhard,

mich hat heute um 9 Uhr 17 Frau Schönwiese Wiener Wohnen) angerufen und mir mitgeteilt, dass heuer keine Rückzahlung mehr an die Mieter stattfinden wird, da sie noch immer auf einen diesbezüglichen Auftrag aus dem Stadtamtsbüro wartet.

Anlässlich unserer letzten Besprechung bei WW als auch beim Stadtratsbesuch in unserer Anlage vor den Gemeinderatswahlen wurde eine Rücküberweisung nooch im heurigen Jahr angekündigt………

Ein schönes Christkindl für viele Mieter……

Schönen Abend

Ernst

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Antworten auf diese Diskussion

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at 
Gesendet: Freitag, 05. Februar 2016 14:19
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Rückruf

Sehr geehrter Herr Schreiber,

wie telefonisch besprochen, habe ich mir das Verrechnungskonto von XXX angeschaut.

XXX hatte noch einen Mietenrückstand von teilweise Oktober und November 2015, sowie auch den Jänner 2016 noch offen. Dieser Rückstand in der Höhe von EUR 1069,99 hätte im Zuge der Guthabensanweisung ausgeglichen werden sollen. Bedauerlicher Weise ist aber der Ausgleichslauf erst nach dem Auszahlungslauf erfolgt, was zur Folge hatte, dass XXX das Gesamtguthaben von EUR 7136,59 angewiesen wurde.

Am 19.1.2016 überwies XXX EUR 460,83 für Jänner, gleichzeitig erhielt XXX aber die Information, dass durch Anweisung des Gesamtguthabens der Außenstand von EUR 1069,99 nicht abgedeckt wurde. Diesen Betrag hat XXX am 25.1.2016 überwiesen.

Die Jännerzahlung von XXX wurde somit auf den Monat Februar 2016 gebucht und dieser damit bereits ausgeglichen.

Dadurch dass XXX im Jänner noch von der Miete inklusive Anerkennungszins ausgegangen ist, besteht jetzt noch ein Restguthaben von EUR 215,74, welches ich mit dem nächsten Zahllauf am 11.2.2016 auf das Konto von XXX zurückschicke.

Somit ist ihr Verrechnungskonto bis Ende 2/2016 ausgeglichen und sie erhält den nächsten Erlagschein wieder mit dem richtigen Betrag.

Ich hoffe, die Unklarheiten von XXX beseitigt zu haben und wünsche ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

Von: ernst.schreiber@gmx.at 
Gesendet: Dienstag, 09. Februar 2016 13:14
An: 'WrW West Kanzlei'
Betreff: AW: Rückruf

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

herzlichen Dank für die prompte Antwort.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Wiener Wohnen keine Details in den verschiedenen Briefen an die Mieter anführt. Man muss schon kriminalistische Fähigkeiten haben, um auf die in den diversen Schreiben angegebenen Beträge zu kommen (siehe Beilage). Dazu kommt noch, dass die Kommunikation zwischen einzelnen Abteilungen bei Wiener Wohnen anscheinend nicht optimal funktioniert ( …bedauerlicher Weise ist aber der Ausgleichslauf erst nach dem Auszahlungslauf erfolgt….).

XXX bekam mit Brief vom 12.1.2016 mitgeteilt, “dass die Endabrechnung für die, in der von ihr angemieteten Wohnung vorgenommenen Standardanhebungsmaßnahmen durchgeführt worden ist“ (der Mietvertrag mit XXX wurde bereits 2000 geschlossen, die Standardanhebung wurde vorher durchgeführt) und die Differenz zwischen Herstellungskosten (Euro 27.073,97) und des vorgeschriebenen und bezahlten Anerkennungszinses (Euro 33.222,02) eine Gutschrift in Höhe von Euro 6.148,06 ergibt. Demzufolge wird die Vorschreibung des Anerkennungszinses per 31.12.2015 eingestellt. Das Guthaben (zuzügl. UST, sowie der gesetzlichen Verzinsung ab Datum der Überzahlung) wird Ihnen abzüglich bestehender Mietzinsrückstände in den nächsten 2-3 Wochen überwiesen. Sollte der Anerkennungszins auch noch im Jänner 2016 verrechnet worden sein, wird auch dieser refundiert. Am 18.1.2016 wurde dem Konto von XXX der Betrag von Euro 7.352,90 gutgeschrieben.

Am gleichen Tag bekam XXX von Wiener Wohnen einen Brief vom 15.1.2016, mit dem XXX mitgeteilt wurde, dass „durch einen Systemfehler“ das komplette Guthaben von Euro 6.148,06 ausbezahlt wurde und sie mittels beiliegendem Erlagschein „den Rückstand für die Monate 10/15, 11/15 und 1/16 in Höhe von Euro 1.069,99 zu überweisen habe – um mit Wiener Wohnen keine Schwierigkeiten zu haben überwies XXX den vorgeschriebenen Betrag am 21.1.2016. Wie sich bei meinen Recherchen ergab beinhaltet die Summe von Euro 1069,99 den Betrag von Euro 460,83, der von XXX bereits am 5.1.2016 überwiesen wurde.

In der Mietzinsvorschreibung vom 17.12.2015 für Jänner 2016 wurde u. a. Anerkennungszins mit dem Betrag von Euro 95,74 verrechnet (obwohl mit 31.12.2015 eingestellt).

Da die Vorschreibung für Jänner 2016 doppelt bezahlt wurde (1x überwiesen, 1x in der Summe „Rückstand) wurde von der Überzahlung die vorgeschriebene Februarmiete In Höhe von Euro 245,09 ausgeglichen und der Rest von Euro 215,74 wird an XXX zurück überwiesen.

Dieser Betrag stimmt nur dann, wenn in der Überweisung von Euro 7.352,90 der zuviel verrechnete Anerkennungszins vom Jänner 2016 berücksichtigt wurde. Ansonsten müssten Euro 95,74 zusätzlich rücküberwiesen werden.

Ich ersuche Sie daher um:

die Aufschlüsselung der Summe von Euro 7.352,90

Rechnungen über die Herstellungskosten der Standardanhebung

eine Erklärung, warum

in 10/15 Euro 216,24

in 11/15 Euro 95,74

in 1/16 Euro 95,74

Anerkennungszins vorgeschrieben wurde.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at 
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2016 13:05
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: Rückruf

Sehr geehrter Herr Schreiber,

der Auszahlungsbetrag für XXX kann wie folgt erklärt werden:

anders als bei den Huckepacksanierungen, wo Mieter bewohnter Wohnungen sich an die Sanierung anschließen, werden bei den leerstehenden Wohnungen die durchzuführenden Arbeiten gesammelt beauftragt und auch so verrechnet.

Die Kosten der Standardanhebung errechnet sich aus den Gesamtkosten der Wohnungsverbesserungen pro m².

Herstellungskosten Wohnungsverbesserung: EUR 5.641.905,93

Nebenkosten Wohnungsverbesserung: EUR 1.211.211,99

Gesamtkosten Wohnungsverbesserung EUR 6.853.117,92

Dies ergibt aufgeteilt auf die m² aller betroffenen Wohnungen (11.517,27m² Wohnungsverbesserungsfläche) eine Belastung von EUR 595,03/m².

Abzüglich der vom Wohnfonds Wien zuerkannten Förderung von damals 44,43%, bleibt für den Mieter eine Belastung von EUR 331,18/m².

Dies ergibt für XXX, bei einer Wohnungsgröße von 81,75m² folgende Berechnung:

Tatsächliche Sanierungskosten EUR 27.073,97

Einnahmen aus den AZ EUR 33.222,02

Überzahlung EUR 6.148,06 (inkl. Rundungsdifferenz)

Umsatzsteuer EUR 614,81

Zinsen EUR 373,73

AZ von 1/2016 EUR 216,24

Auszahlungsbetrag EUR 7.352,85 (inkl. Rundungsdifferenz)

Wiener Wohnen hofft, mit den Informationen gedient zu haben und verbleibt

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2016 10:30
An: 'WrW West Kanzlei'
Betreff: XXX

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

mit Ihrem Mail vom 5.2.2016 teilten Sie mir mit, dass das Verrechnungskonto von XXX per Ende Februar 2016 ausgeglichen ist und sie erhält den nächsten Erlagschein wieder mit dem richtigen Betrag.

XXX erhielt gestern den „RICHTIGEN ERLAGSCHEIN“ mit einer Vorschreibung von brutto Euro 29,35. Betriebskostenakonto wurde nicht vorgeschrieben…

Wer soll sich da noch auskennen?

Ich ersuche Sie um eine dementsprechende Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Freitag, 26. Februar 2016 09:48
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: XXX

Sehr geehrter Herr Schreiber,

XXX hat zusätzlich zum Rückstand von EUR 1.069,99 am 19.1.2016 einen Betrag von EUR 460,83 eingezahlt, was eine Überzahlung ausgelöst hat (unser Schreiben hat sich mit ihrer Einzahlung überschnitten):

Überzahlung per Ende 1/16 € 460,83

Wohnbeihilfe f. 2/16 € 120,00

Miete 2/16 Vorschreibung -€ 365,09

Wohnbeihilfe f. 3/16 €120,00

Miete 3/16 Vorschreibung -€ 365,09

Zu zahlender Betrag € 29,35 für März 2016

Diese Berechnung setzt voraus, dass XXX nicht in den letzten Tagen des Februar noch eine Einzahlung getätigt hat, welche bis zum heutigen Tag nicht bei uns verbucht ist.

Ich hoffe, die Unklarheiten beseitigt zu haben, wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

Von: Ernst Schreiber *EXTERN* [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 28. Februar 2016 12:35
An: WrW West Kanzlei
Betreff: AW: XXX

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

herzlichen Dank für die prompte Antwort. Leider ist weder bei den Vorschreibungen noch in Ihrer Erklärung ersichtlich, wie hoch der Hauptmietzins, bzw. die Betriebskostenakontis sind.

Es wäre sehr nett, wenn Sie mir noch eine diesbezügliche Aufgliederung per Ende März zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Montag, 29. Februar 2016 08:46
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: XXX

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien

Von: ernst.schreiber@gmx.at 
Gesendet: Montag, 07. März 2016 10:47
An: WrW West Kanzlei
Betreff: WG: XXX

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

vor einer Woche ersuchte ich Sie um die Bekanntgabe der per Ende März 2016 an XXX vorgeschriebenen Summen von Hauptmietzins, Betriebskostenakonto und Sonstiges, da diese aus dem bisherigen Schriftverkehr NICHT hervor gehen.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at 
Gesendet: Montag, 07. März 2016 11:05
An: Ernst Schreiber *EXTERN*
Betreff: AW: XXX

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihr E-Mail wurde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wir bitten um ein wenig Geduld, die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien

Von: ernst.schreiber@gmx.at
Gesendet: Mittwoch, 09. März 2016 11:20
An: WrW West Kanzlei
Betreff: WG: XXX

Sehr geehrte Frau Jarolimek,

ich ersuche Sie nochmals um die Bekanntgabe der angeführten Daten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese mir zu übermitteln, teilen Sie mir bitte mit, an wen ich mich diesbezüglich bei Wiener Wohnen wenden kann.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 09. März 2016 13:47
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: XXX

Sehr geehrter Herr Schreiber,

Frau Jarolimek ist derzeit nicht im Büro.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage, sobald wir mit Frau Jarolimek in Kontakt getreten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Jilek-Melzer

Gebietsteilleiterin Kundenmanagement West

(Bezirke 6,7,8,9,13,14,15,16,17,18,19)

Von: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
Gesendet: Montag, 14. März 2016 10:11
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: WG: XXX

Sehr geehrter Herr Schreiber,

nachdem ich den Gebietsteil West verlassen habe, wenden Sie sich bitte in Zukunft an Frau Krenn.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Jarolimek

Referatsleiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

A-1030 Wien, Rosa Fischer Gasse 2

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