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Hugo Breitner Hof
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Heute haben 3 Mieter
einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2013
samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.
Tags:
Gerhard Kuchta
Von: MA 50 Schlichtungsstelle Kanzlei
Gesendet: Montag, 06. November 2017 06:45
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: Wien 14, Linzer Straße 299 - 325, Betriebskosten-Verfahren für 2013: Antrag auf eine Bestätigung nach § 40 (3) MRG
Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 06. November 2017 13:32
An: XXX
Cc: Mag. Irene Hillebrand (Schli - I)
Betreff: MA 50-Schli-I/643541-2017 und MA 50-Schli-I/643543-2017
Sehr geehrte Frau XXX,
vielen Dank für die Bestätigungen gem. § 40 MRG samt Begleitschreiben für die beiden im Betreff angeführten Verfahren.
Allerdings lässt uns Antragsteller allein schon die dazwischen fehlende Verfahrensnummer MA 50-Schli-I/643542-2017 die vorsichtshalber zu stellende Frage angeraten erscheinen, ob dies nun die Bestätigungen zu allen aus den am 31.7.2017 von uns eingebrachten Anträgen resultierenden Verfahren sind, oder ob noch welche fehlen (z.B. für die Aufteilung der Betriebskosten nach § 17 MRG).
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Von: MA 50 Schlichtungsstelle Kanzlei
Gesendet: Montag, 06. November 2017 13:36
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: MA 50-Schli-I/643541-2017 und MA 50-Schli-I/643543-2017
Der Eingang Ihrer E-Mail wird bestätigt.
Von: Hillebrand Irene
Gesendet: Dienstag, 07. November 2017 07:55
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: MA 50-Schli-I/643541-2017 und MA 50-Schli-I/643543-2017
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Die Ihnen übermittelten Bestätigungen gemäß § 40 MRG umfassen sämtliche Verfahren, die aufgrund der von Ihnen am 31.7.2017 eingebrachten Anträge bei der Schlichtungsstelle anhängig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Irene Hillebrand
Magistratsabteilung 50
Wiener Schlichtungsstelle - Dezernat I
Von: XXX
Gesendet: Montag, 06. November 2017 12:46
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: MA 50-Schli-I/643541-2017, 1140 Wien, Linzer Straße 299-325
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Anlage wird Ihnen die Bestätigung gem. § 40 MRG samt Begleitschreiben übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle - Dezernat I
Von: XXX
Gesendet: Montag, 06. November 2017 12:45
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: MA 50-Schli-I/643543-2017, 1140 Wien, Linzer Straße 299-325
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Anlage wird Ihnen die Bestätigung gem. § 40 MRG samt Begleitschreiben übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle - Dezernat I
Am 12.12.2017 wurde das bei der Schlichtungsstelle laufende Betriebskostenverfahren für 2013 zu Gericht abgezogen.
Hier die Bestätigung für die Einreichung.
Hier die Bestätigungen der bezahlten 164,00 EUR an Gerichtsgebühren.
Gemäß Beschluss des Gerichts wurde das Betriebskostenverfahren für 2013 mit den bereits laufenden Verfahren für 2008 - 2012 verbunden, und es wurden dazu seitens des Gerichts bereits erste Aufträge an die Antragsgegnerin erteilt.
Der am 7.3.2019 zugestellte (aber nach unserer Wahrnehmung noch nicht ausgehängte) Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 4.3.2019 für die Abrechnungsjahre 2008 - 2013 (aufgrund des Umfangs hier auf drei Teile aufgeteilt) mit Schreiben des Gerichts vom selben Tag.
Obwohl den Mietern für diese Abrechnungsjahre bereits maßgebliche Beträge als Betriebskostenüberschreitung zugesprochen worden sind (nach erster Überschlagsrechnung über 620.000 Euro), müssen die Mieter einen Rekurs zu weiteren maßgeblichen Punkten überlegen (weil z.B. einige Entscheidungen und Feststellungen zu den Aufteilungsschlüsseln fehlen) - insbesondere deswegen, weil seitens Wiener Wohnen ohnehin wieder mit einem Rekurs und auch Kostenrekurs zu rechnen ist.
Hier die - nach rund eineinhalb Jahren Bearbeitungszeit - zugestellte Rekursentscheidung des Landesgerichts für ZRS Wien vom 29.7.2020, zugestellt am 14.8.2020.
Obwohl die Mieterseite daraus in Summe sogar noch ein wenig dazugewonnen hat, sind dennoch weitere rechtliche Schritte dazu derzeit in Abklärung!
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