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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: XXX
Gesendet: Dienstag, 30. März 2010 08:38
An: WrW 14/15/16 Kanzlei
Betreff: Mieterhöhung
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit will ich mich bei Ihnen erkundigen wie lange ich noch den erhöhten Zins bezahlen muss

(Sanierungskosten) und nach wieviel der Zins dann nach Abzahlung der Sanierungskosten beträgt.

Erbitte hierzu um Stellungnahme sowie Rück-email.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Gehring Otmar
Datum: 04/01/10 09:35:07
An: XXX
Betreff: AW: Mieterhöhung

Sehr geehrte XXX!

Da seitens der Magistratsabteilung 50 – Schlichtungsstelle der Stadt Wien bis zur Vornahme der Endabrechnung der für die Sockelsanierung Ihrer Wohnhausanlage aufgewendeten Kosten keine weitere Einhebung des vorläufigen Hauptmietzinses gemäß § 18 Mietrechtsgesetz genehmigt wurde, werden ab 1. Mai 2010 wieder jene Hauptmietzinse zur Vorschreibung gebracht, welche wertgesichert in Ihren Mietverträgen vereinbart wurden. Die ab Mai 2010 gültige Gesamtmonatsmiete für Ihr Mietobjekt entnehmen Sie bitte der gesondert versendeten Aufstellung, welche in ca. 1 Monat erfolgen wird.

Es darf darauf hinwiesen werden, dass ab 1. Mai 2010 durch Entfall der Vorschreibung der erhöhten Hauptmietzinse gemäß § 18 Mietrechtsgesetz aus diesem Titel auch keine Beihilfeleistungen (Mietzinsbeihilfe durch Finanzamt, Wohnbeihilfe durch Magistratsabteilung 50 etc.) mehr in Anspruch genommen werden können.

Eine etwaige Weitervorschreibung der erhöhten Hauptmietzinse kann somit erst ab Endabrechnung und neuerlicher Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien vorgenommen werden.

Das heisst, dass nach Endabrechnung die Vorschreibung der erhöhten Mieten wieder aufleben kann.

Wiener Wohnen bittet noch um Geduld, bis die rechtliche Situation abgeklärt ist.

Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mittlerweile mit dieser Information zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen: Wiener Wohnen. Gehring.
Von: XXX
Gesendet: Donnerstag, 01. April 2010 10:43
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: Weiterl.: AW: Mieterhöhung
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Schreiber,

ich habe Wiener Wohnen geschrieben weil ich wissen wollte wie lange wir unseren erhöhten Hauptmietzins (der durch die Sockelsanierung erhöht ist) noch zahlen müssen.

Wollte auch wissen wie der Zins nach der Ausbezahlung der Sanierungskosten beträgt.

Mir wurde folgendes geschrieben.

Siehe Rück-email von Herrn Ghering.

Bitte um Ausdeutschung des emails.

Liebe Grüße,

XXX

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