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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Gerhard Kuchta *EXTERN* [mailto:gerhard_kuchta@hotmail.com]
Gesendet: Montag, 24. Dezember 2007 15:35
An: Celand Silvia
Cc: Bürchler Gabriele; Gandler, Heidi; xxxx; Kuchta, Walter; Schreiber, Ernst; Kessler Sylvia
Betreff: Doppelte Mietenverrechnung Dezember 2007
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Celand,

es gibt offenbar wieder ein Abrechnungsproblem!

Pierrongasse xxx - Mietvertrags-Übernahme wg. Todesfall xxx (Ehemann) / xxx (Ehefrau): Der Dezember 2007 würde offenbar doppelt in Rechnung gestellt - einmal abgebucht vom Konto xxx (Ehefrau) am 4.12.2007 (EUR 272,83 - unter xxx/Ehemann), einmal vorgeschrieben / Zahlschein für Dezember 2007 und Jänner 2008 (Beilagen).

In dem Zusammenhang müsste für Frau Bürchler eine Bitte um Rückruf von xxx (Ehefrau) in Evidenz sein.

Wir ersuchen um umgehende Nachprüfung und Korrektur Ihrer Verrechnung - und in dem Zusammenhang, im Namen von xxx (Ehefrau), auch darum, den bestehenden Abbuchungsauftrag weiterhin für die Mietenzahlung zu verwenden (nicht ganz verständlich, warum ohne Rückfrage auf Zahlscheinzahlung umgestellt wurde).

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta

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Antworten auf diese Diskussion

Die Korrespondenz dazu finden Sie HIER!
AW: Doppelte Mietenverrechnung Dezember 2007‏
Von: Winter Herbert (herbert.winter@wien.gv.at)
Gesendet: Donnerstag, 27. Dezember 2007 10:58:47
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Cc: Bürchler Gabriele (gabriele.buerchler@wien.gv.at); Kumpan Constanze (constanze.kumpan@wien.gv.at)

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Da Frau Celand derzeit urlaubsbedingt abwesend ist, erlaube ich mir, Ihnen stellvertretend auf Ihre Anfrage zu anworten:

Das elektronische Mietenverrechnungssystem ist automatisch so eingestellt, dass bei dem Wechsel eines Geschäftspartners - auch im Zuge einer Fortsetzung bestehender Bestandsrechte - jeglicher bislang erfasster Zahlungsverkehr über ein Girokonto gestoppt wird und bis zu einer etwaigen neuen Aktivierung der bisherigen oder einer anderen, durch die mietrechtseintretende Person genannten, Girokontonummer monatlich ein Zahlschein zur Begleichung der Miete erstellt und versandt wird.

Es ist nicht von Haus aus anzunehmen, dass der bisherige Einziehungsauftrag auch durch den neuen Hauptmieter in dieser Form gewünscht ist, sodass keine automatische Übernahme der alten Zahlungsverkehrwerte ohne Zustimmung der in die Bestandsrechte eintretenden Person statthaft ist.

In gegenständlichem Falle wurde die noch vom Konto der xxx (Ehefrau) abgezogene Miete für Dezember 2007 bereits entsprechend umgebucht, die Miete für Jänner 2008 wird im bereits mittlerweile hergestellten Einvernehmen mit xxx (Ehefrau) mittels eines einmaligen Zugriffes eingezogen, ab Februar 2008 wird der Zahlungsverkehr über das erfasste Konto wieder aufgenommen.

Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen und xxx (Ehefrau) mit diesen Veranlassungen und Informationen zufriedenstellend gedient haben zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER
(Kfm. Referatsleiter)
1160 Wien, Opfermanngasse 1/2/2.07
Tel. (05) 75 75 75
E-Mail: herbert.winter@wien.gv.at
Fax.: (05) 75 75-99-16663
Bemerkungen des Mieterbeirats dazu:

In der Antwort von Wiener Wohnen wird geflissentlich übergangen, dass die Dezember-Miete aufgrund des Mieterwechsels doppelt verrechnet worden wäre - von einer Entschuldigung dafür ganz zu schweigen (doch gehen wir davon aus, dass die im persönlichen Gespräch mit der Betroffenen erfolgt ist).

Gerade wenn man einen Todesfall zu verkraften hat, sind solche zusätzlichen Belastungen überaus entbehrlich.

Nicht wirklich verständlich ist auch, dass die Zahlungsform für die Miete nicht einmal dann bei Vertragsabschluss angesprochen und vereinbart wird, wenn es sich lediglich um eine Mietrechts-Fortsetzung handelt, und mit dem Nachmieter sogar schon ein Abbuchungsauftrag besteht. Man darf auch nicht vergessen, dass für Zahlschein-Zahlungen aufgrund des größeren Bearbeitungsaufwands durch die Geldinstitute oft höhere Durchführungspreise in Rechnung gestellt werden.

Wie in diesem Fall gibt die Zahlung mittels Zahlschein bei Ungereimtheiten aber wenigstens Aufschluss über die Zusammensetzung des Betrags. Bei Abbuchungen via Einzug oder Lastschrift kann man nur rätseln und raten ...

Noch eine Entschuldigung meinerseits für die flüchtigen Tippfehler in meinem Mail. Auch wenn es der Nachmittag des 24.12. war!

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