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Hugo Breitner Hof
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Worum geht es überhaupt?
Hanakgasse 1A, die sogenannte „Alte Leute Siedlung“, wurde 1955 bis 1957 - mitten im Hugo Breitner Hof – im Zuge der Erbauung der gesamten Anlage für ältere Menschen und Körperbehinderte als ebenerdiger Gebäudekomplex mit 24 Wohneinheiten errichtet.
Eine Besonderheit stellt die herrliche Grünflächenanlage mit mittlerweile altem Baumbestand dar.
Siehe dazu auch die zahlreichen Fotos in der Diashow.
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Anlässlich des legendären Wiener Gipfeltreffens mit dem US-Präsidenten John F. Kennedy wurde der Ministerpräsident der UdSSR, Nikita Chruschtschow, im Juni 1961 durch die „Alte Leute Siedlung“ als Paradebeispiel für idealen Wohnbau dieser Art geführt: Der ebenerdige Bau mit dörflichem Charakter und idyllischer Gartenanlage erwies sich als ideal, um auch alten oder behinderten Leuten so lange wie möglich die Chance zu bieten, sich selbst zu versorgen bzw. Nachbarschaftshilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Kommunikation untereinander in gemütlicher, fast familiärer Atmosphäre lief vorbildlich ab, da die nach innen offene (aber auch von außen frei zugängliche), so einladende Gestaltung mit großzügigem Grünraum auch andere Leute angezogen hat, welche außerhalb dieser kleinen "Anlage in der Anlage" gewohnt haben. So lebten Alte und Junge, Behinderte und Gesunde für viele Jahre gedeihlich mit- und nebeneinander.
Manches mag sich durch die technische Entwicklung überholt haben (Aufzüge erschließen Alten und Behinderten auch höher gelegene Stockwerke), aber in der oben beschriebenen Kombination ist die Konzeption der „Alten Leute Siedlung“ nach wie vor unerreicht. Solche Modelle werden jetzt teilweise erst angedacht, auch im benachbarten Ausland.
Was mit dieser Gestaltungsform als kommerzielles Damoklesschwert aber verbunden ist:
Das fast 9000 m2 große Areal in bester städtischer Lage mit nicht einmal 15 % (noch dazu bloß eingeschoßiger) Verbauung lädt dazu ein, im Rahmen einer ganz anders gearteten Planung aus dem "toten Kapital" sehr viel Geld zu machen ...!
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Im Vorfeld der Wiener Gemeinderatswahlen sind schließlich seitens aller damaliger Oppositionsparteien mehr oder minder konkrete Stellungnahmen eingetroffen, die eine Planung und Neugestaltung für Hanakgasse 1A über die Köpfe der betroffenen Mieter im Hugo Breitner Hof hinweg und gegen deren Willen ablehnen.
Seitens der Bezirksvorstehung Penzing ist uns diesbezüglich keine Stellungnahme zugegangen.
Hier noch ein paar vage Zusatzinformationen, (auch) die Alte-Leute-Siedlung betreffend.
Am 10.8.2010 traf eine Antwort von Wiener Wohnen - auch zu Hanakgasse 1A - ein, in der es zu diesem Thema nur hieß:
Zu Ihrem neuerlichen Einspruch gegen die Abtrennung des Bereiches Hanakgasse 1a von dem Komplex „Hugo Breitner-Hof“ muss neuerlich bekräftig werden, dass in Gegensatz zu Ihrer Ansicht im Mietermitbestimmungsstatut eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist.
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen.
Am 13.8.2010 protestierte der Mieterbeirat heftig gegen eine derartige Darstellung:
Es wurde neuerlich eine Beantwortung der gestellten Fragen gefordert.
7.9.2010: Mail des Mieterbeirats an Dr. Ludwig und die Bezirksvorstehung Penzing:
16.9.2010: Der Mieterbeirats-Vorsitzende beruft sich - auch als Privatperson - auf das Wiener Auskunftspflichtgesetz und fordert die Beantwortung der gestellten Fragen oder die Ausstellung eines diesbezüglichen Bescheides.
21.9.2010: Das Mail vom 16.9.2010 wurde im Auftrag von Dr. Ludwig an Wiener Wohnen zur direkten Erledigung weitergeleitet.
28.9.2010: Der BV Penzing wurde vom BüroStadtrat Ludwig mitgeteilt, dass der Mieterbeirat bereits eine Antwort-Mail mit dem Ersuchen, das beim zuständigen Bezirksgericht anhängige Verfahren abzuwarten, erhalten habe.
Anmerkung: Natürlich war die BV Penzing auch in den Verteiler des obigen Mails vom 16.9.2010 eingebunden.
26.11.2010: Der 10-seitige Bescheid von Wiener Wohnen (24.11.2010) trifft ein.
Das Auskunftsbegehren wird als unzulässig zurückgewiesen.
In der Begründung hieß es zum besagten Themenkomplex:
Überzeugen Sie sich selbst davon, was das mit den eigentlich hier gestellten 19 Fragen zu tun haben kann!
Überzeugen Sie sich selbst, was diesbezüglich in der Informationsveranstaltung vom 26.3.2009 behandelt und beauskunftet wurde (nämlich so gut wie NICHTS).
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