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Hugo Breitner Hof
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Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 20. März 2025 17:38
An: diverse Medien
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, Wiener Wohnen, Rechnungshof, Wiener Stadtrechnungshof, diverse politische Parteien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung
Betreff: Offener Brief zu den veröffentlichten Mietkosten (insbesondere in Bezug zum Wiener Gemeindebau)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit der Bitte, diesen in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Tags:
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Dienstag, 25. März 2025 09:42
An: 'gerhard.kuchta@outlook.com' <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: Ihre E-Mail vom 20.03.2025, SAP 300001773
Sehr geehrter Herr Kuchta,
zu Ihrer E-Mail vom 20.03.2025, die Sie an diverse Adressaten sowie an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, das Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie an Wiener Wohnen übermittelt haben, möchten wir als Hausverwaltung Folgendes mitteilen:
Wiener Wohnen hebt generell nur den jeweils geltenden Richtwertzins ein, obwohl das Mietrechtsgesetz bei einem Großteil der von uns verwalteten Wohnungen eine höhere Miete vorsehen würde.
Zu den Vorwürfen hinsichtlich der Betriebskosten und der Flächenänderungen verweisen wir auf die laufenden Verfahren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter unserer Service-Nummer 05 75 75 75 oder per E-Mail an kanzlei-west@wrw.wien.gv.at zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Dezernatsleiterinstv./Referatsleiterin
Dezernat Mietrechtssupport
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 28. März 2025 09:29
An: diverse Medien
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, Wiener Wohnen, Rechnungshof, Wiener Stadtrechnungshof, diverse politische Parteien, Arbeiterkammer, Mietervereinigung
Betreff: Offener Brief zu einer Wiener Wohnen-Antwort bezüglich Mieten im Wiener Gemeindebau
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit der Bitte, diesen in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Denn das, was hier an Informationen bei uns einlangt kann man nicht unkommentiert stehen lassen.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2025 17:41
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, diverse politische Parteien, diverse Medien
Betreff: Offener Brief zur nunmehrigen Zusandung der Betriebskostenerhöhung im Wiener Gemeindebau
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema - mit dem Ersuchen an Wiener Wohnen, die anstehenden Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten, wohl aber auch einer maßgeblichen Relevanz für die Wienwahl2025 und eine möglicherweise allfällige Überprüfung auf Amtsmissbrauch - sowie der Bitte an die Medien, diese Fakten in Ihren Themen inhaltlich entsprechend zu berücksichtigen!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
Von: WrW Zentrale Post
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2025 12:32
An: Gerhard Kuchta
Betreff: Ihre E-Mail vom 30.04.2025, SAP 300002666
Sehr geehrter Herr Kuchta,
zu Ihrer E-Mail vom 30.04.2025, die auch an die Präsidialabteilung des Herrn Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig, an das Büro der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen sowie an weitere Adressanten gerichtet wurde, möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Wir erlauben uns mitzuteilen, dass die von Wiener Wohnen benützte Druckerstraße von der Magistratsabteilung 01 im Schichtbetrieb, somit auch an Wochenenden und Feiertagen, arbeitet.
Zu dem für Sie verspäteten Einlangen der Vorschreibung für Mai 2025 kann versichert werden, dass keine Absicht bestand, diese Information vor der Wien-Wahl 2025 zurückzuhalten. Sämtliche Mieter*innen hatten die Möglichkeit, durch Nutzung ihres online-Portals bereits vor der Wahl die neuen Betriebskostenakonto-Vorschreibungen in Erfahrung zu bringen. Auch wurden konkrete Anfragen dazu umgehend beantwortet. Es gab keinerlei Weisungen oder Einflussnahmen durch politische Entscheidungsträger oder Parteien.
An Fristen für die Bekanntgabe der Höhe der Betriebskostenakonto-Vorschreibungen ist Wiener Wohnen nicht gebunden. Es ist ausreichend, den Mieter*innen vor dem Zinstermin mitzuteilen, wie hoch ihre Vorschreibung sein wird, und es liegt in der Verantwortung der Mieter*innen dafür zu sorgen, dass ihr Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Selbstverständlich können sich Mieter*innen bei uns melden, wenn sie zum Zinstermin nicht über die erforderlichen Mittel zur Bezahlung der neuen Akonto-Vorschreibungen verfügen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Lt. § 21 Abs. 3 MRG gilt Folgendes: „Der Vermieter darf zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen (Jahrespauschalverrechnung), der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben um höchstens 10 vH überschritten werden darf. Der Vermieter hat die im Lauf des Kalenderjahres fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen“
Es ist nicht zulässig, andere Berechnungsmethoden anzuwenden. Es muss daher stets auf das Vorliegen der - überprüften und gegebenenfalls korrigierten - Hausabrechnung des Vorjahres gewartet werden. Dies ist erfahrungsgemäß zirka Mitte Februar der Fall. Erst danach können die Akonto-Vorschreibungen für die Betriebskosten festgesetzt und eine Entscheidung über eine allfällige Erhöhung getroffen werden. Aufgrund der Anzahl der Mietverhältnisse sind für die Anstellung der Berechnungen und den Versand der Informationsschreiben gewisse Vorlaufzeiten nötig, sodass die Neufestsetzung der Akontozahlungen immer im 2. Quartal erfolgt. An dieser Vorgangsweise hat sich auch heuer nichts geändert und konnten die Mieter*innen daher auch damit rechnen.
Wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Wien – Wiener Wohnen
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2025 10:37
An: Wiener Wohnen
Cc: Wiener Bürgermeister, Stadträtin Gaal, diverse politische Parteien, diverse Medien
Betreff: Offener Brief zur Betriebskosten-Abwicklung bei Wiener Wohnen
anbei übermittle ich Ihnen einen weiteren Offenen Brief des Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof zum im Betreff angeführten Thema, bezugnehmend auf ein Antwortmail von Wiener Wohnen und einen erschienenen Medienbericht zum Thema.
Gerhard Kuchta
Gerhard Kuchta
Gerhard Kuchta
Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Donnerstag, 20. November 2025 14:19
An: Gerhard Kuchta
Betreff: AW: MBR Kuchta: Noch beträchtlichere Betriebskosten-Akontoerhöhung 2025 im Wiener Gemeindebau, SAP 300002666
Sehr geehrter Herr Kuchta,
anlässlich Ihrer E-Mail vom 9.11.2025, welche Sie u.a. auch an Wiener Wohnen gerichtet haben, möchten wir auf das Thema Akonto für Betriebskosten und Aufzug näher eingehen.
Die Festsetzung der Akonto sowohl für die Betriebskosten als auch für die besonderen Aufwendungen (Lift) erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Kosten des Vorjahres. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Mieterinnen und Mieter bei der Berechnung der Anpassung sehr häufig vom Akonto des Vorjahres ausgehen. Diese Annahme führt dann fälschlicherweise zu Ergebnissen, die oft weit über die gesetzlich festgelegte 10% Erhöhung hinausgehen.
So betrugen die tatsächlichen Kosten für das Kalenderjahr 2024 wie folgt:
allgemeine Aufteilung EUR 2.383.114,61 für 71.453,97 m²
entspricht einem tatsächlichen Betrag von EUR 2,78 pro m² und Monat
abweichende Aufteilung (=Lift) EUR 159.343,53 für 23.068,79 m²
entspricht einem tatsächlichen Betrag von EUR 0,58 pro m² und Monat
Gemäß §21 Mietrechtsgesetz (MRG) ist die Vermieterin berechtigt, zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, um höchstens 10% anzuheben. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel externer Preisentwicklungen, wird daher das jährliche Akonto erst nach Vorliegen des Abrechnungsergebnisses des Vorjahres dahingehend angepasst.
Entsprechend dieser Vorgabe wurde auch das Akonto 2025 festgelegt und hat sich für die Betriebskosten um 7,55% erhöht. Für Ihre Wohnhausanlage hat sich dadurch ein monatliches Akonto von EUR 2,99/m² ergeben.
Das Akonto für den Lift wurde aber lediglich auf die Höhe der tatsächlichen Ausgaben angepasst, nämlich auf EUR 0,58 pro m² und Monat. Daraus ergibt sich für die Mieterinnen und Mieter zum Vorjahr zwar eine monatliche Erhöhung um EUR 0,14/m² für den Lift, diese ist jedoch exakt den tatsächlichen entstandenen Kosten des Kalenderjahres 2024 geschuldet.
Abschließend haben wir die veränderten Beträge im Vergleich zu den Jahren 2023 bis 2025 dargestellt:
BK-Akonto Lift-Akonto
2023 2,85 EUR/m² 0,44 EUR/m²
2024 2,85 EUR/m² 0,44 EUR/m²
2025 2,99 EUR/m² 0,58 EUR/m²
Wir hoffen, dass wir diese Thematik ausreichend verständlich und nachvollziehbar darstellen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dezernat Beschwerdemanagement
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