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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 21. April 2026 15:34
An: Stadt Wien - Geschäftsgruppe Wohnen 
Cc: Ludwig Michael; Wiener Wohnen; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Diverse politische Parteien; Arbeiterkammer; Mietervereinigung; Diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Falsche Mieten im Wiener Gemeindebau

Sehr geehrte Frau Stadträtin,

der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof übermittelt Ihnen aufgrund der Bitte eines Mieters um Unterstützung und Klärung, die - leider nicht zum ersten Mal - begründet und belegt einen massiven generellen Missstand in der Mietenverrechnung durch Wiener Wohnen vermuten lässt, den beigefügten Offenen Brief und ersucht Sie um umgehendes, rigoroses Tätigwerden für die Ihnen bzw. der Unternehmung der Stadt Wien "Wiener Wohnen" anvertrauten einkommensschwächeren wohnungsbedürftigen Personen und Familien!


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Dienstag, 28. April 2026 11:54
An: WRW Fachbereich HV & KB; Staatsanwaltschaft Wien; Stadtrechnungshof Wien 
Cc: Stadt Wien - Geschäftsgruppe Wohnen; Wiener Bürgermeister; Andreas Babler; Elke Hanel-Torsch; Arbeiterkammer (AK); Mietervereinigung; Dossier; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Falsche Mieten im Wiener Gemeindebau - Forderung der Richtigstellung sowie Prüfung durch den Stadtrechnungshof und Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir verweisen auf unseren Offenen Brief vom 21.4.2026 und bringen dazu eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein - insbesondere weil leider davon auszugehen ist, dass es sich hier um keinen Einzelfall handelt.
 
Der Mieter, welcher seinen Mietvertrag mit Stadt Wien - Wiener Wohnen am 29.12.2025 abgeschlossen hat, hat nun seine Mietzinsvorschreibung für den Mai 2026 erhalten, aus welchem der Sachverhalt und die Diskrepanz besonders deutlich hervorspringen!
 
Zur Erinnerung: Im Mietrechtsgesetz heißt es dazu ...
 
§ 17. (1) Insoweit nicht zwischen dem Vermieter und allen Mietern des Hauses für einzelne Aufwendungen des Hauses schriftlich ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart worden ist oder sich aus den folgenden Bestimmungen ein solcher Verteilungsschlüssel ergibt, bestimmt sich der Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten des Hauses nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstandes zur Nutzfläche aller vermieteten, vom Vermieter benützten oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses, wobei die Nutzfläche der Hausbesorgerwohnung, für die kein besonderes Entgelt entrichtet wird, außer Betracht bleibt.
(2) Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.
(3) Die Nutzfläche ist nach dem Naturmaß zu berechnen. Bei Gebäuden, für die die Baubewilligung nach dem 1. Jänner 1985 erteilt wurde, ist sie jedoch auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen, es sei denn, daß dies nicht möglich ist oder eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan um mehr als 2 vH erwiesen wird.
 
Das Mietrechtsgesetz kennt also ausdrücklich KEINEN Unterschied zwischen Nutzfläche und "Betriebskostenfläche"!
 
Zu dieser konkreten Wohnung hat die MA 25 der MA 50 / Wiener Schlichtungsstelle am 2.8.2013, bei der MA 50 eingelangt am 8.8.2013 (!!) die diesbezüglich relevanten Vermessungsergebnisse für unsere Wohnhausanlage mitgeteilt. Zur konkreten Wohnung mit 42,68 m2! Von Stadt Wien - Wiener Wohnen diesbezüglich nie beeinsprucht und auch längst rechtskräftig geworden. 
 
Die konkrete Wohnung hatte also zum Vermietungszeitpunkt, der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen ganz offensichtlich bekannt, nicht die im Mietvertrag angegebenen 44,44 m2 Nutzfläche!
 
 
Weswegen man seitens Stadt Wien - Wiener Wohnen für die Betriebskostenabrechnung die ja bekannten "richtigen" Nutzflächen-Quadratmeter zur Anrechnung bringt! Denn dort hat es für diese Unternehmung der Stadt Wien keine finanziellen Nachteile: Die Betriebskosten der Mieter teilen sich eben entweder so oder so auf. Obendrein ist hier ein aufmerksamer Mieterbeirat tätig, und können auch andere Mieter die falsche Abrechnung bzw. Aufteilung der Betriebskosten mietrechtlich beeinspruchen.
 
Beim Hauptmietzins aber hat die Stadt Wien - Wiener Wohnen aus einer zu groß angegebenen und abgerechneten Nutzfläche durchaus eigene finanzielle Vorteile aufgrund höherer Hauptmietzins-Einnahmen. Und man verlässt sich anscheinend - leider meist zu Recht - auf den Umstand, dass die ihnen laut Statut (§ 2 Abs. 1) ja ausdrücklich anvertrauten einkommensschwächeren, wohnungsbedürftigen Personen und Familien meistens rechtlich zu wenig bewandert sind, um sich gegen diese Vorgehensweise richtig und vor allem zeitgerecht zu wehren. Beziehungsweise sind sie in den meisten Fällen finanziell auch zu schwach, um sich Risiken aus allfälligen Rechtsverfahren leisten zu können.
 
Es gab vor Jahren die Aktion "Willkommen Nachbar", im Rahmen welcher bereits ansässige Mieter die neu Eingezogenen begrüßt und ihnen Hilfe angeboten hat. Da im Rahmen dessen auch zahlreiche Mietervertreter tätig waren, und dabei die Mieter auf solche Gegebenheiten und rechtzeitige Handlungserfordernisse aufmerksam gemacht wurden ist es wenig verwunderlich, dass diese Aktion mittlerweile eingestellt wurde.
 
Auch das Angebot des Mieterbeirats, zur Minimierung falscher Mietvertragsabschlüsse freiwillig hilfreiche Überprüfungshandlungen zu setzen wurde von Stadt Wien - Wiener Wohnen dankend abgelehnt, (Zitat) ... da sowohl Vorbereitung, Vertragsabschluss als auch weiterführende Verwaltung im alleinigen Aufgabenbereich von Wiener Wohnen liegen, welchem gewissenhaft und mit einem hohen Anspruch an Genauigkeit nachgegangen wird (Zitat Ende)  
 
Wir verweisen auf bereits frühere Berichterstattung dazu und fordern Wiener Wohnen dazu auf, nicht nur im konkreten Fall die Quadratmeter-Zahl der Nutzfläche entsprechend zu korrigieren und die Hauptmiete entsprechend zu senken, sondern dies auch in gleichgelagerten anderen Fällen zu tun - und diese Vorgehensweise in Zukunft generell zu unterlassen!
 
Ebenso ersuchen wir den Stadtrechnungshof um Prüfung dieser Vorgehensweise (insbesondere auf eben ähnlich gelagerte Fälle - auch in anderen Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien).
 
Außerdem bringen wir diese Angelegenheit als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf strafrechtlich relevante Umstände ein (z.B. nach §§ 146 ff StGB).
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Donnerstag, 30. April 2026 12:11
An: Gerhard Kuchta
Betreff: WG: Falsche Mieten im Wiener Gemeindebau - Forderung der Richtigstellung sowie Prüfung durch den Stadtrechnungshof
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Es ist die Prüfung von Mietverträgen nicht Gegenstand der Mitbestimmung. Gerne können sich Mieter*innen bei Anliegen oder Problemen auch direkt an uns wenden.
 
Etwaige Anschuldigungen gegen das Unternehmen Wiener Wohnen werden zurückgewiesen.
 
 
Freundliche Grüße 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: WrW Dezernat Beschwerdemanagement
Gesendet: Mittwoch, 29. April 2026 09:35
An: Gerhard Kuchta
Betreff: AW: Kuchta, falsche Mieten im Wiener Gemeindebau, SAP 300010228
 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

 

danke für Ihren Hinweis in Ihrem Brief vom 21.4.2026 bezüglich der Wohnnutzfläche des Mietobjekts Stiege 126, Top 1.

 

Nach Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung & Kundenbetreuung ist hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen und wurde die Zinsfläche nicht wie vorgesehen an die Betriebskosten-Fläche angepasst.

Für diese Unachtsamkeit und die eventuell daraus entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Selbstverständlich wurde die Fläche rückwirkend mit Mietbeginn auf den richtigen Wert korrigiert. Das daraus entstandene Guthaben ist auf dem Mietzinskonto bereits verbucht.

 

Zur Aktion 65 Plus:  Es ist richtig, dass sich die Aktion an Hauptmieter*innen richtet, die mindestens 65 Jahre alt sind. Sie soll ihnen den Wechsel in eine kleinere, besser geeignete Wohnung erleichtern und gleichzeitig einen ermäßigten Mietzins ermöglichen. Maßgeblich ist dabei aber nicht nur das Alter der Interessent*innen, sondern es muss die alte Gemeindewohnung auch mindestens 65 m² groß sein und das Mietverhältnis seit 10 Jahren bestehen.

 

Diese Grundvoraussetzungen sind auch auf der Webseite von Wiener Wohnen: https://www.wienerwohnen.at/aktuelles/neuigkeiten/neues-aus-dem-gemeindebau/aktion-65-plus.html sowie auf der Webseite der Wohnberatung Wien: https://wohnberatung-wien.at/wohn-ticket/allgemeines öffentlich einsehbar.

 

Im Falle des von Ihnen genannten Beispiels war die Wohnungsgröße der bisherigen Wohnung deutlich kleiner, weshalb die Aktion leider nicht angewendet werden konnte. Im Rahmen eines Wiener Wohn-Tickets von groß auf klein kommt eine Ermäßigung des Mietzinses für die neue Wohnung daher auch nicht zum Tragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dezernat Beschwerdemanagement

Stadt Wien – Wiener Wohnen

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 30. September 2026 13:16
An: Elke Hanel-Torsch; Katharina Klement
Cc: Michael Ludwig; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Mieterhilfe (Wohnservice Wien); diverse Parteien; Arbeiterkammer (AK); Mietervereinigung; diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler 
Betreff: Neuerlich falsche Mieten und falsche Wohnungsangaben im Wiener Gemeindebau
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrte Frau Magistra Klement,
 
ich erinnere an unseren Offenen Brief diesbezüglich vom 21. April 2026 (Mail anbei) sowie das weitere Mail vom 28. April 2026 mit einer Forderung der Richtigstellung sowie Prüfung durch den Stadtrechnungshof und einer  Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.
 
Zunächst erhielten wir dazu am 29. April 2026 ein Mail des Dezernats Beschwerdemanagement bei Wiener Wohnen mit dem Inhalt - Zitat: Nach Rücksprache mit der zuständigen Hausverwaltung & Kundenbetreuung ist hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen und wurde die Zinsfläche nicht wie vorgesehen an die Betriebskosten-Fläche angepasst. Für diese Unachtsamkeit und die eventuell daraus entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Selbstverständlich wurde die Fläche rückwirkend mit Mietbeginn auf den richtigen Wert korrigiert. Das daraus entstandene Guthaben ist auf dem Mietzinskonto bereits verbucht. (Zitat Ende)
 
Dann folgte aber noch am 30. April 2026 ein Mail von Wiener Wohnen (Hausverwaltung und Kundenbetreuung) mit dem Inhalt - Zitat: Es ist die Prüfung von Mietverträgen nicht Gegenstand der Mitbestimmung. Gerne können sich Mieter*innen bei Anliegen oder Problemen auch direkt an uns wenden. Etwaige Anschuldigungen gegen das Unternehmen Wiener Wohnen werden zurückgewiesen. (Zitat Ende)
 
In § 13 (1) des Mitbestimmungsstatuts für Mieter*innen heißt es zum allgemeinen Inhalt der Mitwirkung jedoch:  Unbeschadet der gesetzlich zustehenden Einsichtsrechte jeder einzelnen Mieterin*jedes einzelnen Mieters ist der Mieter*innenbeirat berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über die Berechnung und Verwendung der Mietzinse und sonstigen Einnahmen der Wohnhausanlage zu überprüfen. (Zitat Ende) Daher blieb und bleibt der Mieterbeirat weiterhin in dieser Hinsicht tätig.
 
Seit 22.9.2026 ist nun das neue System zur Wohnungssuche der Wohnberatung Wien für Interessenten zugänglich - auch mit Mietobjekten aus unserer Wohnhausanlage, für welche uns insbesondere aus den gegen Wiener Wohnen geführten Mietrechtsverfahren recht konkrete Informationen vorliegen.
 
Hierbei stieß eine Interessentin auf das angebotene Objekt Molischgasse 9/58A/6 (Screenshots des Headers und der gesamten Angebotsseite liegen bei) - mit angegebenen 50 m2 Wohnfläche, einer Miete netto von EUR 337,00 und Betriebskosten netto von EUR 145,10.
 
Nun wissen wir aber schon seit der Vermessung unserer Wohnhausanlage durch die MA 25 im Jahr 2012, dass dieses Mietobjekt nur 48,53 m2 groß ist. Auch Wiener Wohnen weiß das, und dieses Vermessungsergebnis wurde längst rechtskräftig. Und siehe da: Auch diesem Wohnungsangebot liegt ein Bestandsplan über 48,53 m2 bei (Beilage zu diesem Mail)!
 
Die aktuelle Betriebskostenakontierung beträgt für die Mietobjekte in unserer Wohnhausanlage derzeit nach wie vor 2,99 EUR pro m2. Und spannender Weise: Hier wurden die Quadratmeter nach Bestandsplan angewendet: 2,99 x 48,53 = 145,1047. Weil es ja für Wiener Wohnen auch egal ist, auf wieviele Quadratmeter die Betriebskosten aufgeteilt werden - zahlen ja sowieso die Mieter!
 
Aber beim Wiener Wohnen zufallenden Hauptmietzins? 6,74 x 48,53 = 327,0922 - im Vergleich zu den tatsächlich hier verlangten EUR 337,00!
 
Also haben wir hier genau denselben Fall einer Irreführung und Fehlverrechnung vorliegen, wie in der Sache, für die sich das Dezernat Beschwerdemanagement von Wiener Wohnen am 29. April 2026 entschuldigt hat!
 
Ein Zufall ist ein Zufall.
Sind zwei Zufälle auch ein Zufall?
Und wieviele solche Zufälle gibt es noch?
 
An dieser Stelle ist anzumerken, dass wir weitere maßgebliche Aspekte im neuen System der Wohnberatung Wien vorgefunden haben, die einer Erörterung und Korrektur bedürfen.
Doch das ist noch aufzubereiten, und soll diese hier besonders zu untersuchende Gegebenheit in diesem Mail nicht überfrachten!
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Donnerstag, 1. Oktober 2026 17:30
An: Elke Hanel-Torsch; Katharina Klement
Cc: Michael Ludwig; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Mieterhilfe (Wohnservice Wien); diverse Parteien; Arbeiterkammer (AK); Mietervereinigung; diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Und die nächste falsche Miete samt falscher Wohnungsgrößenangabe im Angebotssystem der Wohnberatung Wien!
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrte Frau Magistra Klement,
 
es tut uns ja aufrichtig leid, Sie mit einer derartigen, fast schon in SPAM ausartende Dauerbelastung an Mails konfrontieren zu müssen - aber wir haben bereits die nächste falsche Hauptmiete und Wohnungsgröße im System zur Wohnungssuche der Wohnberatung Wien vorgefunden.
 
Bisher war noch KEINE der angezeigten Wohnungen aus unserem Gemeindebau richtig bzw. problemlos! Für die übrigen läuft noch die erklärende Aufbereitung.
 
Diesmal geht es um das angebotene Objekt Deutschordenstraße 20/69/2 (Screenshots des Headers und der gesamten Angebotsseite liegen wieder bei) - mit angegebenen 47,62 m2 Wohnfläche, einer Miete netto von EUR 320,96 und Betriebskosten netto von EUR 138,41.
 
Genau derselbe Fall wie gestern (hier im Anschluss eingefügt) - wir sollten uns schon ein standardisiertes Mail-Layout für diese Fehlangaben bauen!
 
Seit der Vermessung unserer Wohnhausanlage durch die MA 25 im Jahr 2012 wissen wir auch hier, dass dieses Mietobjekt nur 46,29 m2 groß ist. Auch dieses Vermessungsergebnis wurde längst rechtskräftig. Und auch diesem Wohnungsangebot liegt wieder ein Bestandsplan über nur 46,29 m2 bei (wieder Beilage zu diesem Mail)!
 
Besonders ulkig sind ja die Anmerkungen auf diesen Bestandsplänen:  DIE STÄRKE DER WOHNUNGSTRENNWÄNDE WURDE NICHT ÜBERPRÜFT UND STELLT NUR EINE ANNAHME DAR! FÜR MÖBELBESTELLUNGEN BITTE NATURMASSE NEHMEN! 
 
Hoppala!
 
Und auch hier wurden für die aktuelle Betriebskostenakontierung von 2,99 EUR pro m2 die Quadratmeter nach Bestandsplan angewendet: 2,99 x 46,29 = 138,4071.
 
Aber beim Wiener Wohnen zufallenden Hauptmietzins? Wie gestern wieder  6,74 x 46,29 = 311,9946 - im Vergleich zu den tatsächlich hier verlangten EUR 320,96!
 
Zufallszähler: 3 !
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Samstag, 3. Oktober 2026 17:11
An: Elke Hanel-Torsch; Katharina Klement
Cc: Michael Ludwig; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Mieterhilfe (Wohnservice Wien); diverse Parteien; Arbeiterkammer (AK); Mietervereinigung; diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Falsche Miete samt falscher Wohnungsgrößenangabe auch im Direktvergabesystem von Wiener Wohnen!
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrte Frau Magistra Klement,
 
es tut uns nach wie vor aufrichtig leid, Sie mit falschen Wohnungsgrößen und Hauptmieten in Ihrem Zuständigkeitsbereich konfrontieren zu müssen - aber wir haben jetzt auch im Direktvergabesystem von Wiener Wohnen genau dieselben Gegebenheiten entdeckt!
 
Nach wie vor: Bisher war noch KEINE der angezeigten Wohnungen aus unserem Gemeindebau richtig bzw. problemlos! Es folgen demnächst noch zwei weitere Beispiele.
 
Und besonders spannend ist: Die "Fehler" gehen immer ZU LASTEN der Mieter.
 
Diesmal geht es um ein Objekt in Cossmangasse 10. Anbei - aber diesmal können auch Personen ohne Wohnticket online mitschauen. Mit angegebenen 41,38 m2 Wohnfläche und einem monatlichen Mietzins (inkl. Betriebskosten) von EUR 438,42. Die TOP-Nummer wurde dazu zwar nicht angegeben, aber es war relativ leicht herauszufinden, um welche es sich handelt.
 
Wir haben ja bereits für das Betriebskostenverfahren für das Jahr 2008 (!) und die Aufteilung dieser Kosten die Aufstellung der mietzinstragenden Flächen von Wiener Wohnen via MA 50 übermittelt bekommen (Mail vom 21.8.2012 - anbei, inkl. Ausschnitt aus der mitgesendeten Mieterliste samt Flächenangabe).
 
Aber in dieser gab es für Cossmanngasse 10 (Stiege 128 unserer Wohnhausanlage) gleich zwei hier in Frage kommende Mietobjekte: TOP 2 und TOP 5 mit je 41,38 m2.
 
Da wir ja diese Flächen mit Fug und Recht angezweifelt haben, wurden die Mietobjekte unserer Wohnhausanlage durch die MA 25 im Jahr 2012 vermessen. Und jetzt raten Sie, welches der beiden Objekte tatsächlich 41,38 m2 gehabt hat. Richtig, keines der beiden! TOP 2 hatte 40,02 m2 und TOP 5 hatte 40,09 m2! Auch dieses Vermessungsergebnis wurde längst rechtskräftig. 
 
In der Flächenaufteilung für das Abrechnungsjahr 2019 (!), die immer noch falsch ist - fragt sich nur, wie sehr - hat Wiener Wohnen am 7.7.2025 eine neue Aufstellung für die Nutzflächen dem Bezirksgericht übermittelt - mit einer Erklärung, wie diese Aufstellung zu verstehen ist (beides anbei). Jetzt raten Sie, ob sich auch nur ein Objekt in Stiege 128 (Seite 40 und 41 der Liste) mit 41,38 m2 befindet. Nein, natürlich NICHT! Dafür finden wir die vermessenen 40,02 m2 und 40,09 m2! 
 
Um welches Objekt geht es also?
 
Das kann man errechnen!
 
41,38 m2 x 6,74 EUR für den Wiener Richtwert ergibt EUR 278,9012 an Hauptmiete.
 
Wurden für die aktuelle Betriebskostenakontierung von 2,99 EUR pro m2 die Quadratmeter nach jeweiliger Nutzfläche für 2019 angewendet, dann ergibt das:
 
40,02 m2 x 2,99 EUR = 119,6598 für TOP 2 und
40,09 m2 x 2,99 EUR = 119,8691 für TOP 5.
 
Addiert plus 10% USt und gerundet ergibt das für TOP 2 exakt den angegebenen monatlichen Mietzins (inkl. Betriebskosten) von EUR 438,42. 
 
Also wieder genau derselbe Fall wie an den Tagen zuvor.
 
Und auch hier WUSSTE Wiener Wohnen ganz offensichtlich über die bestehende Flächendifferenz Bescheid, denn es ist aufgrund der Mietzinsangaben und der vorgeschriebenen zu erbringenden Mindestanzahl von 15 Wohnticket-Bonuspunkten absolut unmöglich, dass hier die falschen Angaben vom derzeitigen Wohnungsmieter kommen würden. Diese Zahlen stammen von der Stadt Wien!
 
Und sie würden einen neuen Mieter dieses Objekts auf Basis des Status Quo pro Jahr zusätzliche 121,00 Euro kosten.
 
Zufallszähler: 4 !
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Sonntag, 4. Oktober 2026 14:00
An: Elke Hanel-Torsch; Katharina Klement
Cc: Michael Ludwig; Andreas Babler; Stadtrechnungshof Wien; Mieterhilfe (Wohnservice Wien); diverse Parteien; Arbeiterkammer (AK); Mietervereinigung; diverse Medien; Ernst Schreiber; Martin Kugler
Betreff: Zwei weitere fragwürdige Wohnungsangaben im Angebotssystem der Wohnberatung Wien!
 
Sehr geehrte Frau Stadträtin,
sehr geehrte Frau Magistra Klement,
 
wir haben versprochen, uns zu den problematischen Angaben zu angebotenen Gemeindewohnungen mit zwei weiteren Fällen zu melden - und wir halten unser Wort, hier sind sie!
 
Im System zur Wohnungssuche der Wohnberatung Wien standen am 29.9.2026 die Mietobjekte Sauergasse 14/55/12 und Molischgasse 11/58/4 (Screenshots der beiden relevanten Ausschnitte aus der Homepage wieder anbei).
 
Und auf den ersten Blick scheint da alles in Ordnung: Diese Werte wurden z.B. in der eingeklagten Betriebskostenabrechnung 2019 so angewendet, sowohl die Hauptmiete als auch die Betriebskosten wurden mit den selben, hier angegebenen Quadratmeter-Werten umgerechnet und auch die beiden Bestandspläne (anbei) weisen die im Offert angegebenen Werte aus: 57,46 m2 bzw.  47,54 m2.
 
Es scheint alles zu stimmen - wäre da nicht die zweite Vermessung unserer Wohnhausanlage durch die MA 25 im Jahr 2014 gewesen (weil manche Mieter beim Vermessungsversuch 2012 nicht angetroffen wurden). Aus der korrigierten Liste der MA 25 wissen wir daher, dass diese beiden Mietobjekte nur 56,35 m2 und 47,43 m2 groß sind. Auch dieses Vermessungsergebnis wurde längst rechtskräftig. 
 
Wiener Wohnen wurde im laufenden Mietrechtsverfahren für 2019 mit dieser Diskrepanz konfrontiert und hat für diese beiden Mietobjekte angegeben, es würde sich hier um "Einspielfehler" handeln, die Vermessungsergebnisse der MA 25 wären richtig. Die erklärende Stellungnahme von Wiener Wohnen sowie der hier relevante Ausschnitt aus der Aufstellung dazu - Seite 20 und 21 - liegen bei.
 
Hat nun Wiener Wohnen sogar das Bezirksgericht angelogen? Oder beschummelt diese Unternehmung der Stadt Wien auch hier wieder die Mieter??
 
In diesem Licht scheint nun auch die Anmerkungen auf den Bestandsplänen von Wiener Wohnen einen speziellen Sinn zu bekommen:  DIE STÄRKE DER WOHNUNGSTRENNWÄNDE WURDE NICHT ÜBERPRÜFT UND STELLT NUR EINE ANNAHME DAR! FÜR MÖBELBESTELLUNGEN BITTE NATURMASSE NEHMEN! 
 
 
Weiterhin gilt: Bisher war noch KEINE der angezeigten Wohnungen aus unserem Gemeindebau richtig bzw. problemlos! 
 
Zufallszähler: 6 !
 
Und die "Fehler" gingen bisher alle zu Lasten der Mieter ...
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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