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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Am 27.1.2014 haben Ernst Schreiber und Gerhard Kuchta von der Wiener Schlichtungsstelle folgende Unterlagen zur Endabrechnung für das Stammhaus (§ 18 etc. MRG) abgeholt:

  • Einen Antrag der Firma Heimbau auf neuerliche Bewilligung zur Einhebung erhöhter Hauptmietzinse nach § 18 (ff) und 19 MRG,
  • eine Auflistung von Identadressen für den Hugo Breitner Hof, 
  • ein Schreiben der Schlichtungsstelle, in dem über die Sachlage informiert wird und
  • 18 Ordner an Rechnungen (und nach erster Durchsicht nicht mehr).

Für allfällige Einwendungen wurde von der Schlichtungsstelle vorläufig eine Frist von 15 Wochen vorgemerkt.

Solche erste - ganz massive - Einwendungen sind bereits evident.

Der Mieterbeirat steht den Mietern dazu jederzeit für Rückfragen, Einsichtnahmen etc. zur Verfügung!

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW Zentrale Beschwerdemanagement - Clearingstelle [mailto:bm@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 01. Juli 2014 08:08
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: AW: Rückerstattung Sockelsanierung

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Danke für Ihre Nachricht.

Wir haben bereits die Überprüfung Ihres Anliegens veranlasst und werden Sie so rasch wie möglich über das Ergebnis informieren.

Bis dahin ersuchen wir um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Wiener Wohnen - Direktion

Service und Reklamation

Dezernat - Clearingstelle

Von: WrW Zentrale Beschwerdemanagement - Clearingstelle [mailto:bm@wrw.wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 15. Juli 2014 13:04
An: 'ernst.schreiber@gmx.at'
Betreff: AW: Rückerstattung Sockelsanierung - Ernst Schreiber; SAP 1247 2052

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Ihre Anfrage vom 30.06.2014 haben wir zum Anlass genommen, die zuständige Fachabteilung mit der Überprüfung Ihres Anliegens zu betrauen.

So wurde uns mitgeteilt, dass die Berechnung des rückzuzahlenden Betrages für jene Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlage, die zur Zeit ein aufrechtes Mietverhältnis haben, derzeit in Arbeit ist.

Aufgrund der Größe dieser Wohnhausanlage nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.

Wie in unserem Schreiben vom Mai 2014 angekündigt werden wir vor der Auszahlung eine weiteres Informationsschreiben übermitteln.

Wir ersuchen um Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

XXX

_______________________________________

Wiener Wohnen - Direktion

Dezernat Beschwerdemanagement-Clearingstelle

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: post@wrw.wien.gv.at
CC: bm@wrw.wien.gv.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: WG: Rückerstattung Sockelsanierung
Date: Tue, 15 Jul 2014 14:13:18 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der Tatsache, dass allein schon die heute erhaltene lapidare Antwort ohne jedweder konkreten Aussage und Festlegung zum anstehenden Thema Ihrerseits gute zwei Wochen in Anspruch genommen hat, und im Hinblick auf Ihre angebrachte Einschränkung "für jene Mieterinnen und Mieter der Wohnhausanlage, die zur Zeit ein aufrechtes Mietverhältnis haben" stehen folgende Fragen DRINGEND zur Beantwortung durch Sie an:
  • Wieviele Rückzahlungsansprüche wurden in der Zwischenzeit bearbeitet (Verständigung des jeweiligen Mieters, durchgeführte Rückzahlung)?
  • Nach welchem System wird dabei vorgegangen (nach Mieterliste - Stiegennummer/Top-Nummer, Alphabet, Wohnungstyp, ....)?
  • Wieviele Mitarbeiter von Wiener Wohnen sind derzeit mit der Berechnung und Auszahlungsvorbereitung beschäftigt?
  • Was geschieht bezüglich des Rückzahlungsanspruchs von Mietern, die ihr Mietverhältnis in der Zwischenzeit beenden oder wo es zum Ableben des Hauptmieters kommt (Verlassenschaft etc.)?
  • Was geschieht bei Mietern, die derzeit zwar einen Mietzinsrückstand aufweisen und ggf. in Gefahr einer Delogierung laufen, die aber aus dem Rückzahlungsanspruch ihre Verbindlichkeiten decken könnten?
  • Bis wann insgesamt ist mit einem Abschluss der Rückzahlungsdurchführungen zu rechnen?
Diese Fragen drängen sich deshalb auf, da es nicht sein kann, dass man Mietern ungerechtfertigt eine Mietzinserhöhung abverlangt hat, und dann seitens Wiener Wohnen aufgrund des exorbitant hohen Gesamtbetrags der Rückzahlungen (samt Zinsen) die anspruchsberechtigten Mieter einfach auf St. Nimmerlein vertröstet oder gar wartet, bis der letzte von ihnen ausgezogen oder verstorben ist.

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

From: bm@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Rückerstattung Sockelsanierung - Gerhard Kuchta; zu SAP 1247 2052
Date: Wed, 16 Jul 2014 04:31:10 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Wir haben Ihre Nachricht erhalten und sind bemüht, Ihre Fragen so rasch wie möglich zu beantworten.

Bis dahin ersuchen wir um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Wiener Wohnen - Direktion
Service und Reklamation
Dezernat – Beschwerdemanagement - Clearingstelle

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: bm@wrw.wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Rückvergütung Sockelsanierung
Date: Thu, 7 Aug 2014 10:58:01 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem weitere 3 Wochen vergangen sind, dürften Ihre BEMÜHUNGEN, uns eine verbindliche Antwort zukommen zu lassen, nicht sehr groß gewesen sein.
Ich ersuche Sie daher nochmals, mir die gestellten Fragen zu beantworten, bzw. mir einen Termin für die Rückzahlungen zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen
E. Schreiber

Anmerkung des Mieterbeirats: Zwar haben wir bisher keine Antwort auf dieses Mail erhalten - dafür aber die ersten uns bekannten Mieter konkrete Rückzahlungsschreiben von Wiener Wohnen. Allein für 2 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von rund 120 m2 beträgt der angekündigte Rückzahlungsbetrag weit über 13.000 EURO! Vorsicht, die Beträge sind je Wohnung unterschiedlich und ggf. inkl. Zinsenanteil zu überprüfen!

An die Bezieher von Beihilfen: Vorsicht, bitte klären Sie ab, inwieweit dadurch Rückzahlungsansprüche der auszahlenden Stelle zu bedenken sind!

Falls Sie nicht seit dem Beginn der Generalsanierung hier gewohnt haben: Überprüfen Sie, welcher Zeitraum Ihnen gegenüber abgerechnet worden ist. Ist es auch der Teil vor Ihrem Einzug, hat der Vormieter ggf. einen Zahlungsanspruch gegen Sie, ist es nur der Teil, für den Sie selber Miete bezahlt haben, dann hat der Vormieter einen Zahlungsanspruch für seine zuviel bezahlte Miete gegenüber Wiener Wohnen.

Dazu auch ein Schaukastenaushang.

From: ernst.schreiber@gmx.at
To: post@wrw.wien.gv.at
CC: bm@wrw.wien.gv.at; ingrid.graf@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; johann.gudenus@fpoe.at; wolfgang.aigner1@utanet.at; wien@teamstronach.at; matthias@strolz.eu; walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com; asokamichael@yahoo.de
Subject: § 18 Rückzahlung
Date: Tue, 26 Aug 2014 11:48:02 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stammhaus-Mieter im Hugo Breitner Hof wissen momentan nicht recht, ob sie lachen oder weinen sollen! 

 

Häufig sind Mieter im öffentlichen Bereich unserer Anlage anzutreffen, die mit dem gestern erhaltenen Schreiben samt Rückzahlungsbetrag aus der ungebührend eingenommenen § 18-Mietzinserhöhung zu den Nachbarn pilgern, die Beträge vergleichen und nicht wissen, ob es sich hier um "Heiteres Zahlen-Raten" oder "Lotto 6 aus 45" handelt. Eine Rückzahlung, übrigens, die von Mieter(vertreter)n durch ihre Hartnäckigkeit und Einsprüche gegen eine neuerliche § 18-Mietzinserhöhung ganz offenbar herbeigeführt worden ist. Und nun? Da gibt es teilweise Differenzen zwischen nach bestem Ermessen gleichgelagerten Ansprüchen von Tausenden Euro, die mangels einer beigefügten Abrechnung in keiner Weise nachvollzogen werden können

 

Den Mietern wird auf einer einzigen Seite an Zusendung von Wiener Wohnen lapidar ein Rückzahlungsbetrag zugeworfen, ohne dass nur in irgendeiner Weise eine Basis dafür geliefert wird. Als Beispiele für die vielen offenen Fragen dazu seien hier genannt:

 

  • Welche Differenz zwischen Soll- und Ist-Miete wurde im jeweiligen Fall pro Monat konkret herangezogen? 
  • Ist z.B. der - bei Vorhandensein von ausreichender Mietzinsreserve ebenfalls nicht zustehende - Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten von laufend wiederkehrenden Erhaltungsarbeiten ebenfalls in den Rückzahlungsanspruch einbezogen worden? 
  • Wie wurden die Zinsen für die ungerechtfertigt eingehobene Mieterhöhung berechnet?
  • Handelt es sich hier um die Rückzahlung bezüglich der gesamten § 18-Dauer für das Mietobjekt (allenfalls Rückforderungsansprüche des Vormieters an den Zahlungsempfänger) oder nur für die vom Mieter geleisteten Ansprüche?
  • Und was ist diesbezüglich mit Mietrechtsfortsetzungen?
  • Was ist mit den im Rahmen der Generalsanierung aufkategorisierten 229 Wohnungen, deren Kosten den Mietern auferlegt worden ist (wird bis heute noch als erhöhter Mietzins verrechnet)? Schließlich ist davon auszugehen, dass auch für diese Maßnahmen Mietzinsreserve vorhanden gewesen sein muss, sodass es ungerechtfertigt war, diese Kosten den Mietern aufzuerlegen.
  • Gibt es weitere den Mietern auferlegte Kosten (GasetagenheizungseinbauHuckepackverfahren, ...), die aufgrund der offenbar falsch angesetzten Mietzinsreserve ungerechtfertigt waren oder sogar noch sind? 
  • Ebenso fehlt ein Hinweis auf allfällige Beihilfen und eventuelle Rückzahlungsforderungen daraus. 

 

 

Nur in der Zusatzinformation zur Vorschreibung ist eine "Diff. HMZ zu § 18 berechnet ..." explizit ausgewiesen. Aber diese erhalten nur Zahlschein- bzw. Dauerauftragszahler, also lediglich ein Bruchteil der Mieter. In den sonst verfügbaren Unterlagen (jährliche Mietzinsvorschreibung - egal ob alte oder neue Form, Vorschreibung bei der Einstellung der § 18-EinhebungLangfassung der MietzinseinnahmenGrundsatzentscheidung der Schlichtungsstelle, Entscheidung der Schlichtungsstelle auf Verlängerung der § 18-Erhöhung, ...) ist keinerlei Aufschlüsselung und detaillierte Ausweisung des Erhöhungsbetrags von der regulären Miete auf die Miete nach § 18 MRG erfolgt.

 

Der Hinweis im Verständigungsschreiben, sich bei allfälligen Fragen an die (ja nicht direkt fachkundige) Hotline zu wenden, kann angesichts dieser Umstände ja nur ein schlechter Scherz sein!

 

Daher ist den einzelnen Mietern kurzfristig eine konkrete und ausreichend detaillierte, nachvollziehbare Abrechnung für das jeweilige Mietobjekt und die angekündigte Rückzahlung durch Stadt Wien - Wiener Wohnen zuzustellen.

 

Darüber hinaus ist auch dem Mieterbeirat ein Schema zu übermitteln, wie abgerechnet wurde, damit auch der Mieterbeirat entsprechend beauskunften und im Einzelfall nachrechnen bzw. die Korrektheit der Vorgehensweise insgesamt überprüfen kann (kein ungebührliches Ansinnen wenn man bedenkt, dass im Oktober 2013 noch Miete für die Sanierung nachgefordert wurde, während es ab Mai 2014 dann geheißen hat, es wäre sowieso genug Mietzinsreserve da, und man brauche daher die ganze § 18-Erhöhung nicht).

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass auch der Umstand, dass den betroffenen Mitgliedern des Mieterbeirats im Vergleich exorbitant HOHE Beträge angekündigt worden sind, NICHTS an dem Umstand ändert, dass sich der Mieterbeirat um eine KORREKTE und NACHVOLLZIEHBARE Abrechnung und Rückzahlung für ALLE betroffenen Mieter (auch die bereits nicht mehr in der Anlage wohnenden) in dieser Sache - ebenso wie in allen anderen - bemühen wird. 

 

Was' wiegt, das hat's!

 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Ernst Schreiber 
(Vorsitzender)

Ein Hinweis des Mieterbeirats als quasi Zusammenfassung zur Endabrechnung der Sanierung!

Das war heute in einem Mietervertreter-Postkasten:

Liebe Leute, GERN GESCHEHEN!

Wenn wir uns als EURE Vertreter wählen lassen, dann ist das einfach unser Job - wenn auch kein unbedingt immer kleiner, einfacher und dankbarer. Und gerade deshalb freut so eine einfache Anerkennung für das, was man da tagtäglich tut, ganz besonders!

Deswegen umgekehrt unser DANKE dafür! VIELEN, VIELEN DANK !!!

Liebe Familie XXX,

vielen herzlichen Dank für das Billet und die lieben Worte!

Nur bitte seien Sie nicht ungehalten, wenn ich Ihr Geldgeschenk nicht annehmen kann (anbei der Geldbetrag retour). Ich weiß, es ist ein Zeichen Ihrer Freude und der Anerkennung für unsere wieder einmal erfolgreiche Arbeit – aber wir sind von Ihnen als Mieter gewählte Mietervertreter, die ehrenamtlich arbeiten.

Daher ist es eine Selbstverständlichkeit, wenn wir für Sie auch bestmögliche Ergebnisse erzielen. Und im konkreten Fall ist es ja – wieder einmal – IHR zuviel bezahltes Geld, das wir einfach bloß wieder zurückgeholt haben.

Schenken Sie uns stattdessen bitte weiterhin Ihr Vertrauen, Ihren Rückhalt und Ihre Unterstützung wenn wir Hilfe brauchen – schließlich sind es immer die Angelegenheiten der Mieter, um die wir uns bemühen, auch vielleicht einmal Nachsicht, wenn etwas einmal nicht so gut klappen sollte oder wir Fehler machen. Auch das kommt beim besten Willen und Bemühen vor. Wo gearbeitet wird, passieren immer auch Fehler. Wir sind alle bloß Menschen!

Sagen Sie es bitte auch weiter. Die allermeisten wissen leider immer noch nicht, dass es uns überhaupt gibt und man unsere Hilfe in Anspruch nehmen kann bzw. wir uns selbständig sowieso schon um viele, viele Dinge bemühen.

Noch einmal vielen herzlichen Dank. Ihr nettes Billet habe ich gerne behalten – das bekommt einen Ehrenplatz – und gebe Ihre Danksagung mit Freude an das ganze Team weiter.

Herzliche Grüße

Gerhard Kuchta

Schriftführer des Mieterbeirats
im Hugo Breitner Hof

Man beachte: Datum der Anfrage 22.7.2014 - DIESE Antwort von Wiener Wohnen zu einer im Rahmen der Generalsanierung auf Mieterkosten sanierten Wohnung am 7.10.2014 !!

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