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Hugo Breitner Hof
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Heute haben 3 Mieter
einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2014
samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).
Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.
Tags:
Schriftsatz von Wiener Wohnen zu den 7 Aufträgen des Gerichts (samt Beilagen).
4 Wochen Frist für die Antragsteller zur Stellungnahme.
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2019 10:01
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA)
Betreff: 49 MSCH 2/19 y – Äußerung zum Verfahren und AG-Schriftsatz
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
mit erteilter Vollmacht äußere ich mich für die Antragstellerseite zum Verfahren und zum im Betreff angeführten Schriftsatz gemäß Beschluss des Gerichts vom 5.11.2019 (zugestellt am 12.11.2019) in aufrechter Frist gemäß Beilage.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 2.12.2019.
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2019 17:24
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst Schreiber; Lucia Pilzer
Betreff: 49 MSCH 2/19 y – Äußerung zum Beschluss vom 2.12.2019
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
da sich der Beschluss des Gerichts vom 2.12.2019 im von mir ja vorgeschlagenen Handlungsspielraum bewegt begrüße ich diesen Beschluss und stimme ihm für die von mir vertretenen Antragsteller zu.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Durch einen Mieter-seitigen Antrag bei Gericht konnte eine Unterbrechung dieses Verfahrens zur Berücksichtigung der rechtskräftigen Entscheidungen aus den Vorverfahren 2008 - 2013 erreicht werden, um das Prozessrisiko entsprechend zu minimieren und auch keine unnötigen Verfahrenskosten auflaufen zu lassen. Siehe den diesbezüglichen Beschluss des BG XV.
Das Verfahren ist also bis auf weiteres ausgesetzt und kann nur auf Antrag einer der Parteien wieder aufgenommen werden!
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