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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).


Heute haben 3 Mieter
einen umfassenden Antrag zum Abrechnungsjahr 2014
samt detaillierter Begründung bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Hier die Annahmebestätigungen der Schlichtungsstelle dafür (die zum Antrag, die zur Begründung).


Zur Vereinfachung werden die beiden Antragsteile auch hier als Beilage eingefügt.

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Anhänge:

Antworten auf diese Diskussion

Antrag von Wiener Wohnen auf Fristerstreckung für die erteilten 7 Aufträge (vom Gericht genehmigt).

Schriftsatz von Wiener Wohnen zu den 7 Aufträgen des Gerichts (samt Beilagen).

4 Wochen Frist für die Antragsteller zur Stellungnahme.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 2. Dezember 2019 10:01
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA)
Betreff: 49 MSCH 2/19 y – Äußerung zum Verfahren und AG-Schriftsatz

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

mit erteilter Vollmacht äußere ich mich für die Antragstellerseite zum Verfahren und zum im Betreff angeführten Schriftsatz gemäß Beschluss des Gerichts vom 5.11.2019 (zugestellt am 12.11.2019) in aufrechter Frist gemäß Beilage.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 2.12.2019.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 12. Dezember 2019 17:24
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst Schreiber; Lucia Pilzer
Betreff: 49 MSCH 2/19 y – Äußerung zum Beschluss vom 2.12.2019


Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

da sich der Beschluss des Gerichts vom 2.12.2019 im von mir ja vorgeschlagenen Handlungsspielraum bewegt begrüße ich diesen Beschluss und stimme ihm für die von mir vertretenen Antragsteller zu.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Durch einen Mieter-seitigen Antrag bei Gericht konnte eine Unterbrechung dieses Verfahrens zur Berücksichtigung der rechtskräftigen Entscheidungen aus den Vorverfahren 2008 - 2013 erreicht werden, um das Prozessrisiko entsprechend zu minimieren und auch keine unnötigen Verfahrenskosten auflaufen zu lassen. Siehe den diesbezüglichen Beschluss des BG XV.

Das Verfahren ist also bis auf weiteres ausgesetzt und kann nur auf Antrag einer der Parteien wieder aufgenommen werden!

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