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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 3. Februar 2020 06:08
An: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at; kontakt@bda.at; info@wienenergie.at; post@ma37.wien.gv.at; rauchfangkehrer@wkw.at
Cc: Ernst Schreiber; Walter Kuchta; Robert Pospichal; Mag. Asoka Michael Schuster 
Betreff: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
aufgrund der zu erwartenden weiteren Temperaturentwicklung durch den Klimawandel, insbesondere die sommerlichen Hitzeperioden sind die Beeinträchtigungen durch sehr hohe Raumtemperaturen vor allem für Kleinkinder, ältere und kranke Menschen jetzt schon hoch und weiter im Steigen begriffen.
 
Daher sind wir schon seit langem auf der Suche nach bestmöglichen und auch sinnvollen Abhilfe- bzw. Linderungsmöglichkeiten. Das Verhängen der Fenster mit allerlei Decken und Tüchern oder teils recht verhaltenskreative Lösungen für die Abluftverbringung mobiler Klimageräte durch die Fenster sind nicht nur ausgesprochen unschön und das denkmalgeschützte Bild unserer Wohnhausanlage störend, sondern bei z.B. auftretenden Starkwind- oder Starkregen-Ereignissen auch eine potentielle Gefahr für die Bausubstanz oder auch Personen. 
 
Daher unsere Fragen an Sie mit der Bitte um Ihre geschätzte Rückäußerung dazu:
 
Außenliegende Rollläden, Jalousien und Markisen:
  
Bekanntlich wird seit Dezember 2019 die Anschaffung solcher Sonnenschutz-Maßnahmen durch die Stadt Wien gefördert. Aber eben unter der Maßgabe: "Mieterinnen und Mieter müssen die Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers einholen. Innerhalb von Schutzzonen ist zudem eine Bewilligung notwendig." Deshalb die Fragen: 
 
Würde Stadt Wien - Wiener Wohnen und das Bundesdenkmalamt der Anschaffung und Installation solcher Sonnenschutz-Einrichtungen für unsere Wohnhausanlage zustimmen? 
Wenn ja: Unter welchen Auflagen? 
Gibt es sonst Stellen, die dazu befragt werden und ihre Zustimmung geben müssen?
Gibt es Optionen bzw. Möglichkeiten Ihrerseits, die akkordierte Beschaffung/Bestellung durch die Mieter zur Erzielung besserer Preisstaffeln bei den Anbietern zu unterstützen?
 
Raumklimatisierung:
 
Die Dachgeschoßwohnungen unserer Anlage werden ja z.B. durch vor Ort erfolgende Produktion im obersten Dachteil mit Warmwasser und dadurch auch Heizwärme versorgt.
 
Hat man auch schon die (ggf. durch Solarenergie gespeiste) lokale Produktion und optionale Einleitung von Kälte ventiliert bzw. wird darüber nachgedacht?
 
Die Entsorgung der Abluft von Klimageräten stellt die wohl größte Herausforderung bei der Raumklimatisierung dar - und derartige Installationen an den Fenstern bzw. durch die Wände sind natürlich gerade für einen denkmalgeschützten Bau besonders unschön. Wir haben auch schon die Abluftabfuhr durch die abgemeldeten Kamine für die Dachgeschoßwohnungen in Erwägung gezogen.
 
Welche baulichen bzw. organisatorischen Möglichkeiten sind dazu für Sie vorstellbar?
 
Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Rückäußerung!
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof 
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 3. Februar 2020 08:01
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze

Sehr geehrte Absenderin,

sehr geehrter Absender,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: Christian Habacht <info@habacht.at>
Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2020 10:42
An: gerhard_kuchta@hotmail.com <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: Rückmeldung zu Mail vom 03.02.2020

Sehr geehrter Herr Kuchta,

ich schreibe Ihnen als Vertreter der Landesinnung Wien der Wiener Rauchfangkehrer betreffend Ihres Mails vom 03.02.2020 und zu Ihrer Anfrage wegen der Abluftführung durch stillgelegte Abgasanlagen (Rauchfänge):

Stillgelegte bzw. umgewidmete Rauchfänge werden gerne zur Abluftführung herangezogen und sind dafür prinzipiell gut geeignet – für thermische Abluft.

Sollten Sie die Abluft von Klimaanlagen oder ähnliches in die Fänge einleiten wollen, so ist eine Einbaumaßnahme – feuchtigkeitsunempfindliches Rohr – unbedingt erforderlich.

Bei Klimaanlagen ist ein unverhältnismäßiger Feuchtetransport gegeben und die Kamine werden binnen kurzer Zeit durchnässt, d.h. sie bekommen nicht ansehnliche nasse Fleck im Mauerwerk bzw. das Mauerwerk wird unwiderruflich zerstört. Dieser Schaden kann nur mit sehr großem Aufwand repariert werden.

Daher bei Luftleitungsanlagen – sprich Abluftleitungen mit motorischer Absaugeinrichtung – ist immer eine feuchtigkeitsunempfindliche Ausführung notwendig!!

Ihr zuständiger Rauchfangkehrer kann Ihnen da sicher noch bessere und genauere Auskunft darüber geben, weil er die Gegebenheiten vor Ort kennt.

Bitte nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.

Sollten Sie noch weiter Fragen haben bitte ich Sie um Rückmeldung!!

Herzlichst
Christian HABACHT

Rauchfangkehrermeister


Firma

Kurt Habacht KG

Rauchfangkehrerbetrieb

Von: MA 37
Gesendet: Montag, 10. Februar 2020 16:52
An: 'gerhard_kuchta@hotmail.com' <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Ich habe Ihre Anfrage vom 03.02.2020 zur Bearbeitung erhalten und erlaube mir diese zu beantworten.

Primär liegen die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen – insbesondere ob diese am konkreten Objekt umgesetzt werden – innerhalb der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Ermessen des /der EigentümerIn. Das wäre, soweit ich es richtig herausgelesen habe, in Ihrem Fall Wiener Wohnen.

Gemäß Bauordnung für Wien sind gewisse Maßnahmen (baubehördlich) bewilligungsfrei. Diese sind im § 62a Bauordnung für Wien angeführt. Für darüber hinausgehende Vorhaben ist in weiterer Folge eine Bauanzeige gemäß § 62 oder gar eine Baubewilligung gemäß Bauordnung notwendig. Insbesondere kann auch noch § 85 BO (Äußere Gestaltung von Bauwerken) für diverse Änderungen relevant sein.

Für eine konkrete Auskunft, welche Maßnahmen wie bewilligt werden können bzw. müssen wäre eine konkrete Angabe der geplanten Maßnahmen und ggf. eine Vorbesprechung im zuständigen Bewilligungsdezernat der Baupolizei anzuraten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

DI Dr. Stephan Steller

Dezernatsleiter

Magistratsabteilung 37 – Baupolizei

Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 07:59
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: SAP 15048066 WG: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze

Sehr geehrter Herr Kuchta,

bezugnehmend Ihrer Anfrage bzgl. Anbringung von Außenrollläden darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Jede Mieterin und Mieter kann ein entsprechendes Ansuchen einbringen.

Da der Hugo Breitner Hof wie Sie wissen unter Denkmalschutz steht, gibt es bestimmte Vorgaben vom Bundesdenkmalamt bei der Montage der Rollladenkonstruktion zu beachten:

· Die Rollladenkästen sind in der Laibung der Fenster anzubringen und dürfen die Fassadenfläche nicht überragen.

· Die Röllläden sind in Aluminium auszuführen und sind entsprechend der Fensterfarbe zu beschichten.

Alle Herstellungs-, Wartungskosten- und Instandsetzungskosten sind von den MieterInnen zu tragen.

Die Zustimmung wird auf Dauer des Mietverhältnisses erteilt. Bei Ablauf des Mietverhältnisses kann Wiener Wohnen die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen, soweit kein Anspruch auf Belassung nach dem Mietrechtsgesetzes besteht.

Mit der Durchführung der Arbeiten sind befugte Gewerbetreibende zu betrauen. Für sämtliche Schäden, die durch nicht fach- und sachgerechte Abänderung entstehen sollten, haftet ie Mieterin oder der Mieter selbst.

Auch ist zu beachten, dass bei fanggebundenen Feuerstätten (Gaskombitherme, Gaskonvektor usw.) die notwendige Luftnachführung von außen gewährleistet ist.

Somit sind auch mobile Klimageräte, wie von Ihnen angeführt, nicht nur unansehnlich sondern lt. Rauchfangkehrerinnung auch sehr gefährlich!

Bezüglich eines Förderungsantrages ist die Magistratsabteilung 50 zu betrauen.

Leider sieht Wiener Wohnen keine Möglichkeit einer akkordierten Beschaffung vor um bessere Konditionen bei Bestellung für MieterInnen zu erlagen.

Ich hoffen, Ihnen damit ausreichend Information geliefert zu haben.

Abschließend wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie sowie dem gesamten Mieterbeirat ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund……

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Sachbearbeiterin

Stadt Wien - Wiener Wohnen

Von: BDA Amtskanzlei im Auftrag von service@bda.gv.at <service@bda.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 2. April 2020 10:54
An: gerhard_kuchta@hotmail.com 
Cc: post@wrw.wien.gv.at 
Betreff: 2020-0.074.017-2-A - Erledigung

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte - unter Angabe der Geschäftszahl - ausschließlich an die in dem Schreiben angeführte Abteilung: wien@bda.gv.at

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Leiterin des Referats Amtskanzlei

BUNDESDENKMALAMT

Referat Amtskanzlei

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