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Hugo Breitner Hof
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Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Tags:
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 3. Februar 2020 08:01
An: *EXTERN* Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze
Sehr geehrte Absenderin,
sehr geehrter Absender,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu erledigen.
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Von: Christian Habacht <info@habacht.at>
Gesendet: Dienstag, 4. Februar 2020 10:42
An: gerhard_kuchta@hotmail.com <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: Rückmeldung zu Mail vom 03.02.2020
Sehr geehrter Herr Kuchta,
ich schreibe Ihnen als Vertreter der Landesinnung Wien der Wiener Rauchfangkehrer betreffend Ihres Mails vom 03.02.2020 und zu Ihrer Anfrage wegen der Abluftführung durch stillgelegte Abgasanlagen (Rauchfänge):
Stillgelegte bzw. umgewidmete Rauchfänge werden gerne zur Abluftführung herangezogen und sind dafür prinzipiell gut geeignet – für thermische Abluft.
Sollten Sie die Abluft von Klimaanlagen oder ähnliches in die Fänge einleiten wollen, so ist eine Einbaumaßnahme – feuchtigkeitsunempfindliches Rohr – unbedingt erforderlich.
Bei Klimaanlagen ist ein unverhältnismäßiger Feuchtetransport gegeben und die Kamine werden binnen kurzer Zeit durchnässt, d.h. sie bekommen nicht ansehnliche nasse Fleck im Mauerwerk bzw. das Mauerwerk wird unwiderruflich zerstört. Dieser Schaden kann nur mit sehr großem Aufwand repariert werden.
Daher bei Luftleitungsanlagen – sprich Abluftleitungen mit motorischer Absaugeinrichtung – ist immer eine feuchtigkeitsunempfindliche Ausführung notwendig!!
Ihr zuständiger Rauchfangkehrer kann Ihnen da sicher noch bessere und genauere Auskunft darüber geben, weil er die Gegebenheiten vor Ort kennt.
Bitte nehmen Sie mit diesem Kontakt auf.
Sollten Sie noch weiter Fragen haben bitte ich Sie um Rückmeldung!!
Herzlichst
Christian HABACHT
Rauchfangkehrermeister
Firma
Kurt Habacht KG
Rauchfangkehrerbetrieb
Von: MA 37
Gesendet: Montag, 10. Februar 2020 16:52
An: 'gerhard_kuchta@hotmail.com' <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Betreff: AW: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Ich habe Ihre Anfrage vom 03.02.2020 zur Bearbeitung erhalten und erlaube mir diese zu beantworten.
Primär liegen die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen – insbesondere ob diese am konkreten Objekt umgesetzt werden – innerhalb der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Ermessen des /der EigentümerIn. Das wäre, soweit ich es richtig herausgelesen habe, in Ihrem Fall Wiener Wohnen.
Gemäß Bauordnung für Wien sind gewisse Maßnahmen (baubehördlich) bewilligungsfrei. Diese sind im § 62a Bauordnung für Wien angeführt. Für darüber hinausgehende Vorhaben ist in weiterer Folge eine Bauanzeige gemäß § 62 oder gar eine Baubewilligung gemäß Bauordnung notwendig. Insbesondere kann auch noch § 85 BO (Äußere Gestaltung von Bauwerken) für diverse Änderungen relevant sein.
Für eine konkrete Auskunft, welche Maßnahmen wie bewilligt werden können bzw. müssen wäre eine konkrete Angabe der geplanten Maßnahmen und ggf. eine Vorbesprechung im zuständigen Bewilligungsdezernat der Baupolizei anzuraten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
DI Dr. Stephan Steller
Dezernatsleiter
Magistratsabteilung 37 – Baupolizei
Von: WrW West Kanzlei <kanzlei-west@wrw.wien.gv.at>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 07:59
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: WG: SAP 15048066 WG: Maßnahmen gegen die Auswirkungen der ansteigenden Sommerhitze
Sehr geehrter Herr Kuchta,
bezugnehmend Ihrer Anfrage bzgl. Anbringung von Außenrollläden darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Jede Mieterin und Mieter kann ein entsprechendes Ansuchen einbringen.
Da der Hugo Breitner Hof wie Sie wissen unter Denkmalschutz steht, gibt es bestimmte Vorgaben vom Bundesdenkmalamt bei der Montage der Rollladenkonstruktion zu beachten:
· Die Rollladenkästen sind in der Laibung der Fenster anzubringen und dürfen die Fassadenfläche nicht überragen.
· Die Röllläden sind in Aluminium auszuführen und sind entsprechend der Fensterfarbe zu beschichten.
Alle Herstellungs-, Wartungskosten- und Instandsetzungskosten sind von den MieterInnen zu tragen.
Die Zustimmung wird auf Dauer des Mietverhältnisses erteilt. Bei Ablauf des Mietverhältnisses kann Wiener Wohnen die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen, soweit kein Anspruch auf Belassung nach dem Mietrechtsgesetzes besteht.
Mit der Durchführung der Arbeiten sind befugte Gewerbetreibende zu betrauen. Für sämtliche Schäden, die durch nicht fach- und sachgerechte Abänderung entstehen sollten, haftet ie Mieterin oder der Mieter selbst.
Auch ist zu beachten, dass bei fanggebundenen Feuerstätten (Gaskombitherme, Gaskonvektor usw.) die notwendige Luftnachführung von außen gewährleistet ist.
Somit sind auch mobile Klimageräte, wie von Ihnen angeführt, nicht nur unansehnlich sondern lt. Rauchfangkehrerinnung auch sehr gefährlich!
Bezüglich eines Förderungsantrages ist die Magistratsabteilung 50 zu betrauen.
Leider sieht Wiener Wohnen keine Möglichkeit einer akkordierten Beschaffung vor um bessere Konditionen bei Bestellung für MieterInnen zu erlagen.
Ich hoffen, Ihnen damit ausreichend Information geliefert zu haben.
Abschließend wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie sowie dem gesamten Mieterbeirat ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund……
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sachbearbeiterin
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Von: BDA Amtskanzlei im Auftrag von service@bda.gv.at <service@bda.gv.at>
Gesendet: Donnerstag, 2. April 2020 10:54
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Cc: post@wrw.wien.gv.at
Betreff: 2020-0.074.017-2-A - Erledigung
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Für allfällige Rückfragen wenden Sie sich bitte - unter Angabe der Geschäftszahl - ausschließlich an die in dem Schreiben angeführte Abteilung: wien@bda.gv.at
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Leiterin des Referats Amtskanzlei
BUNDESDENKMALAMT
Referat Amtskanzlei
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