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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Antrag auf Legung der Abrechnungen‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Freitag, 10. Juli 2009 22:17:20
An: Schlichtungsstelle (schli01@ma50.wien.gv.at)
Cc: Ernst SCHREIBER (ernst.schreiber@gmx.at); WALTER Kuchta (walter3101@yahoo.de); Helga Sadik (MBR) (helga.sadik@tele2.at)
2 Anlagen
Schlichtu...PDF (137,1 KB), Vollmacht...jpg (406,2 KB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übermittle ich Ihnen einen mit der gebotenen Dringlichkeit zu behandelnden "Antrag auf Legung der Abrechnungen" (deshalb auch die elektronische Zusendung) sowie die darin erwähnte Beilage.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli01@ma50.wien.gv.at
Subject: Stellungnahme zu MA 50 - Schli-I/2879/2009
Date: Tue, 25 Aug 2009 10:08:22 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei meine Stellungnahme zum o.a. Antrag und Ihrer Aufforderung vom 20.8.2009

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
Die am 21.9.2009 erhaltenen Schreiben der Schlichtungsstelle samt beigefügten Stellungnahmen von Stadt Wien - Wiener Wohnen (nachfolgende Seiten).
Stellungnahme zu 2849/2009 und 2879/2009‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Mittwoch, 23. September 2009 10:37:29
An: Schlichtungsstelle (schli01@ma50.wien.gv.at)
Cc: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; helga.sadik@tele2.at; otmar.gehring@wien.gv.at; vab@volksanw.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; bernd.moidl@gruene.at; dworak@kutzendoerfer.at; post@b14.magwien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; buergeranwalt@orf.at; mieterecho@gmx.at; office@rechnungshof.gv.at; m.zingher@aon.at

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

zu den Verfahren

MA50-Schli-1/2849/2009 und
MA50-Schli-1/2879/2009

und den diesbezüglich erhaltenen Briefen vom 16.9.2009 (samt beigefügten Stellungnahmen) erlaube ich mir folgende Rückäußerung:

Erst einmal herzlichen Dank für die durch Sie vorgenommenen Unterstreichungen, die mich auf den Grund für die auch zuletzt erhaltenen zwei Schreiben aufmerksam gemacht haben. Ich gestehe, dass ich aufgrund der Sinngleichheit der beiden Schriftsätze vom 20.8.2009 den Umstand übersehen habe, dass die Schlichtungsstelle für meine Beschwerde gleich zwei Verfahren eröffnet hat (somit 2 Antwortschreiben gesendet wurden, die Anwältin von Wiener Wohnen 2 inhaltlich gleiche Stellungnahmen mit 2 Verfahrensnummern machen musste etc.).

Ich muss allerdings auch hinzufügen, dass ich der Logik dahinter nicht ganz folgen kann, da - wenn man die Verfahren schon für § 20 (Hauptmietzins) und § 21 (Betriebskosten) MRG trennt - eigentlich auch für meine Anforderung laut § 24 MRG (Anteil an besonderen Aufwendungen) ein eigenes Verfahren zu eröffnen gewesen wäre, da m.E. der Absatz 3 dieses Paragraphen dieselbe Wirkung hat, wie der § 21 (5) MRG. Außerdem wurde im Rahmen des Einspruchs aus 2008 die Korrespondenz für gleich drei eröffnete Verfahren mit nur jeweils einem Schriftsatz abgewickelt - wo also liegt hier die Logik? Jedenfalls freut es mich, dass diesmal wenigstens die Zusendung in nur einem Kuvert erfolgte - vielen Dank für diese Kostenersparnis aus Steuermitteln.


Zu den übermittelten Stellungnahmen von Stadt Wien - Wiener Wohnen:

Erst einmal belegen diese, dass die getroffene Äußerung in der am 6.8.2009 ergangenen Stellungnahme, die Antragsgegnerin wäre "sämtlichen, sie treffenden Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen", UNWAHR gewesen ist - denn sämtliche in der nunmehrigen Stellungnahme angeführten gesetzten Schritte durch Stadt Wien - Wiener Wohnen, auf die sich die Antragsgegnerin als quasi Erfüllung ihrer Verpflichtungen beruft, liegen zeitlich NACH der besagten Stellungnahme aus dem August 2009.

Es ist völlig richtig, dass mir der Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage dankenswerter Weise Einsicht in die ihm zugesendete Abrechnungs-CD für 2008 gewährt hat. Allerdings ist nicht der Mieterbeirat zur Gewährung einer Rechnungseinschau gesetzlich verpflichtet, sondern Stadt Wien - Wiener Wohnen als Eigentümer und Verwalter unserer Wohnhausanlage. Der Mieterbeirat hat - mietrechtlich gesehen - leider keinerlei Relevanz oder Vertretungsbefugnis für eine der beiden Seiten (Mieter oder Hauseigentümer/Verwalter).

Dass die CD sämtliche im Rechnungsjahr 2008 angefallenen Belege umfasst, "welche durch Aktivieren der jeweiligen Langfassungsposition einzeln aufgerufen werden können", ist UNWAHR. Hier spreche ich nicht nur davon, dass aus bisher unerfindlichen Gründen manche Buchungsbelege auf manchen PC's nicht geöffnet werden können (siehe Screenshot - links unten "Fehler auf der Seite"), sondern auch davon, dass keinerlei Belege für die Buchungen aus Hausbesorgerentgelten aufrufbar sind (siehe Screenshot) - obwohl nach meinem Informationsstand auch diese nicht mit Berufung auf den Datenschutz verweigert werden dürfen. Gerade die notwendige Plausibilisierung dieser Hausbesorgerentgelte unter "HB-Arbeiten und Fremdfirmenbetreuuung" wurde aber als eine der Begründungen für meine Anforderung einer Möglichkeit zur Rechnungseinschau am 30.6.2009 angegeben.

Auf die auf der Abrechnungs-CD (erst seit heuer) enthaltenen Bescheide (auch für frühere Abrechnungsjahre) und die hier getroffenen Aussagen bezüglich einer 1:1 vergleichbaren Qualität der beinhalteten Belege zu einer tatsächlichen Rechnungseinsicht vorort komme ich im Zuge von laufenden und neu einzubringenden Mietrechtsverfahren gerne zurück.

Es ist richtig, dass mir als Entgegenkommen von Stadt Wien - Wiener Wohnen, ohne Kostenbelastung und ohne meine Anforderung, eine Abrechnungs-CD für 2008 zugesendet worden ist (Erhalt: 14.9.2009). Dies habe ich auch per Mail bestätigt und mich dafür bei Herrn Winter (KD 16) herzlich bedankt. Die Antragsgegnerin meint diesbezüglich in der Äußerung vom 16.8.2009: "Eine Privilegierung einzelner Mieter, zum Beispiel der Antragstellerin, ist nicht möglich." Die fristgerechte Gewährung einer Rechnungseinschau wäre keine solche gewesen (sondern dokumentiertes Recht). Die Zusendung einer Gratis-Abrechnungs-CD aber ist eine (Normalpreis EUR 10,90). Dies zur Folgerichtigkeit von Aussagen!

Viele Details deuten darauf hin, dass Stadt Wien - Wiener Wohnen selbst die Verfügbarkeit einer Abrechnungs-CD für wohl nicht für allein ausreichend betrachtet - ob nun formal/rechtlich oder bezüglich Nachvollziehbarkeit/Vollständigkeit der Abrechnung sei dahingestellt:

* Dem Mieterbeirat unserer Anlage wurde - trotz Zusendung einer Abrechnungs-CD - nun endlich ein Termin für die Rechnungseinschau angeboten (warum mir nicht auch gleich, bleibt rätselhaft).
* Das auch der Äußerung vom 16.8.2009 beigefügte Informationsblatt verweist auf die Möglichkeit zur Belegeinsichtnahme - nicht auf die Abrechnungs-CD.
* In der obgenannten Äußerung wird selbst ausführlich auf die Belegeinsichtnahme nach Terminvereinbarung - und den damit verbundenen Aufwand - verwiesen, der eine frühere Einsichtnahme unmöglich gemacht hätte. Jetzt reicht - anscheinend nur in meinem Fall - die Abrechnungs-CD?

Einer Abweisung des Antrags kann ich ebenso wenig zustimmen, wie ich den Äußerungen der Antragsgegner(vertreter)in eine gütliche Beilegung des Streites entnehmen kann.

Allerdings wurde dem Mieterbeirat nun endlich der oben erwähnte Termin für eine Rechnungseinschau angeboten. Da Stadt Wien - Wiener Wohnen in seinem oben erwähnten Informationsblatt ersucht, möglichst "einen gemeinsamen Termin mit mehreren Mietern des Hauses oder mit dem Mietervertreter für die Belegeinsichtnahme zu koordinieren", erlaube ich mir - in Abstimmung mit dem Mieterbeirat - ebenfalls am angebotenen Termin für die Rechnungseinschau (5.10.2009) teilzunehmen, wodurch mein gestellter Antrag und das Einschreiten der Wiener Schlichtungsstelle einfach durch Zeitfortschritt obsolet wird.


Abschließend muss festgestellt werden, dass auch in dieser Angelegenheit

Stadt Wien - Wiener Wohnen
* den rechtlichen Erfordernissen nicht (zeitgereicht) nachgekommen ist. Aus dem ursprünglich in Aussicht gestellten Ende August/Anfang September als frühesten Termin für eine Rechnungseinschau ist mittlerweile der 5. Oktober geworden - wodurch die den Mieterinnen und Mietern gesetzte Frist für die Rechnungseinschau mehr als halbiert wurde.
* diesbezüglich unwahre Angaben gemacht hat - und das sanktionsfrei im Rahmen eines mietrechtlichen Verfahrens.

die Wiener Schlichtungsstelle
* für solche Beeinspruchungen als zwingend in Anspruch zu nehmende Instanz vorgesehen ist.
* einen (unnotwendig?) hohen Aufwand für solche Beeinspruchungen betreibt und auch verursacht.
* den leidtragenden Mieterinnen und Mietern gegen so eine Vorgehensweise von Stadt Wien - Wiener Wohnen keinerlei effektive Hilfe ist. Schließlich ist - nach den mir vorliegenden Informationen - die Legung der Jahresabrechnung mit der Gewährung der Rechnungseinschau als Einheit zu sehen und müssen diese im gleichen Zeitraum erfolgen, weshalb eigentlich auch die Fälligkeit einer Nachzahlung zu verneinen wäre - eine diesbezügliche, rechtlich daher gedeckte Anforderung hat der Mieterbeirat 2008 für die Abrechnung 2007 auch gestellt. Leider ohne jedwede Berücksichtigung bei Stadt Wien - Wiener Wohnen.

Quod erat demonstrandum / Was zu beweisen war!

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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