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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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Subject: Unbeantwortete Anfragen bzw. Bezugnahme auf einen Amtsenthebungsantrag
Date: Thu, 16 Sep 2010 14:49:58 +0200


Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister Doktor Ludwig,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Doktor Häupl,
 
ich beziehe mich

 
  1. auf die Anfrage des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof vom 13.6.2008 und die dieser Anfrage vorangegangenen Mails zu den Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen aus dem Frühjahr 2008,
  2. auf auf die Anfrage des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof vom 14.9.2008 zum Projekt "NaTÜRlich sicher!",
  3. auf die Nachfrage bezüglich der Beantwortung von Anfragen vom 18.9.2009,
  4. auf einen Antrag auf Amtsenthebung gegen Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom 23.7.2008
  5. und insbesondere auf das geltende Wiener Auskunftspflichtgesetz, in dem es heißt:
     

§ 1. (1) Die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.

(2) Auskunft ist eine Wissenserklärung. Sie hat auf dem Wissen zu beruhen, über das ein auskunftspflichtiges Organ in dem Zeitpunkt verfügt, in dem das Auskunftsbegehren bei ihm einlangt.

(3) Jedermann hat das Recht, Auskünfte zu verlangen.

(4) Die Organe beruflicher Vertretungen sind nur gegenüber den diesen Vertretungen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird.

(5) Auskunft ist nur insoweit zu erteilen, als dadurch die Besorgung der übrigen Aufgaben eines Organes nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Auskunft ist nicht zu erteilen, wenn sie offenkundig mutwillig begehrt wird.
 
In § 3. (2) dieses Gesetzes ist zu lesen: Auskunft ist ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber acht Wochen nach dem Einlangen des Begehrens bei dem zuständigen Organ, zu erteilen. 
 
 
Zu den im ersten Absatz zitierten Anfragen und Nachfragen konnte zu Punkt 1 und 3 keinerlei adäquate Auskunftserteilung durch das Büro von Herrn Doktor Ludwig oder durch ihn selbst festgestellt werden. Und wir schreiben heute den 16.9.2010.
 
Lediglich zu Punkt 2 wurden schließlich am 30.11.2009 und 9.12.2009 Informationen durch das Büro Dr. Ludwig bzw. Wiener Wohnen gegeben. Diese jedoch bezogen sich auf eine neuerliche Anfrage des Mieterbeirats vom 8.11.2009 und die darin enthaltenen teilweise neuen, teilweise bereits vorher gestellten Anfragen. Auch im weiteren Verlauf blieben dazu wesentliche Aspekte offen bzw. erteilte Auskünfte nicht nachvollziehbar (was z.B. das Gebietsbetreuungstreffen vom 11.6.2008 und die dort gegebenen Informationen betrifft).
 

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Wiener Stadtregierung den laut Gerichtserkenntnis gegenüber Stadt Wien - Wiener Wohnen teilrechtsfähigen Mieterbeirat einer (noch dazu großen) Wohnhausanlage der Gemeinde Wien - hinter dem ja auch in Wien ansässige Einzelpersonen stecken - nicht unter dem Begriff "Jedermann" versteht und somit bezüglich Auskunftserteilung im Vergleich zu Wiener Bürgern schlechter stellen würde, beantrage ich für die im ersten Absatz zitierten und verlinkten, nicht beantworteten Anfragen 1 und 3 die Ausstellung entsprechender Bescheide gemäß § 3. (3) bzw. (5) des Wiener Auskunftspflichtgesetzes. 
 
Ferner begehre ich im Rahmen dieses Wiener Auskunftspflichtgesetzes eine Auskunft seitens des Wiener Bürgermeisters, weshalb ein eingebrachter und begründeter Antrag auf Amtsenthebung gegen Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom 23.7.2008 offenbar weder behandelt wurde, noch dem Antragsteller irgendeine Auskunft oder Stellungnahme zu dem Begehren abgegeben worden ist. Auch hier beantrage ich im Fall der Nicht-Erfüllung des § 3. (2) die Ausstellung entsprechender Bescheide gemäß § 3. (3) bzw. (5) des Wiener Auskunftspflichtgesetzes. 

 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta

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Antworten auf diese Diskussion

Subject: Erhalt Ihrer E-Mail vom 16.09.10 (GWS-2863/2008)
Date: Fri, 24 Sep 2010 11:10:02 +0200
From: bernhard.neustifter@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Herr Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig hat Ihr E-Mail, sowie das Vorangegangene von Herrn Schreiber, vom 16. September 2010 erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Bernhard Neustifter
für das Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
8., Bartensteingasse 9 / 2.Stock
Tel.: 4000/81273 DW
Fax: 4000/99 81273
E-Mail: bernhard.neustifter@wien.gv.at

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at
CC: daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; maria.vassilakou@gruene.at; david.ellensohn@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; christine.marek@oevp.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at; post@bv14.wien.gv.at; elisabeth.holzer@gruene.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; vab@volksanw.gv.at; buergeranwalt@orf.at; konsument@vki.at; andreas.anzenberger@kurier.at; florian.skrabal@datum.at; report@orf.at; g.rech@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Mein Mail vom 16.9.2010
Date: Sun, 23 Jan 2011 11:59:11 +0100
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Doktor Häupl,
sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
 

ich beziehe mich auf mein Mail vom 16.9.2010 mit dem Betreff "Unbeantwortete Anfragen bzw. Bezugnahme auf einen Amtsenthebungsantrag" und muss - nach nunmehr über 4 Monaten - mit Befremden feststellen, dass auch dieses Mail, abgesehen von einer Eingangsbestätigung durch das Büro Dr. Ludwig am 24.9.2010, ohne jedwede inhaltliche Reaktion geblieben ist: Weder wurden die beantragten Bescheide ausgestellt noch wurde die begehrte Auskunft gegeben.
 
Zwar lag dazwischen eine Gemeinderats-Wahl, aber dies entbindet die Wiener Stadtregierung in keiner Weise von den Verpflichtungen, die ihr Amt mit sich bringt - insbesondere weil ja keine Veränderung in der Besetzung der besagten Funktionen vorgenommen wurde.
 
Ich fordere Sie daher auf, nicht nur die am 16.9.2010 begehrten Auskünfte und beantragten Bescheide zu erteilen, sondern auch diese neuerliche Missachtung eines Begehrens / einer Anfrage zu begründen.
 
 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta

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