In diesem Schreiben wird nämlich - diametral
von aller sonstiger Kommunikation dazu abweichend - die bereitgestellte CD-ROM bzw. der neuerdings ausgefolgte USB-Stick
NICHT als komplette Jahresabrechnung im Detail samt aller Belege (und daher für beide Seiten - Mieter und Vermieter/Verwalter - verbindliche Basis für einen allfälligen mietrechtlichen Einspruch gegen die Betriebskosten) dargestellt, sondern lediglich als
Auszug daraus und eigentlich
unverbindliche Serviceleistung, die im Grund genommen
nur als Vorbereitung für eine daher notwendige Einschau in die Belegsammlung dienen soll.
Und das ungeachtet dessen, dass die
CD-ROM als
"Hausabrechnung" bezeichnet ist, auf dem
Cover von einer
"Jahresabrechnung" die Rede ist, und den Mieterinnen und Mietern für diese
"Betriebskosten-CD", die "alle Betriebskosten-Belege des Wohnhauses (samt zugrundeliegender Bescheide)" enthält und "in aller Ruhe zuhause studiert werden" kann, ein "Kostenersatz von 10,50 Euro" abgeknöpft wird. Zitat aus der stadträtlichen Verlautbarung für das eben gelegte Abrechnungsjahr 2011: Die "Betriebskosten-CD" enthält alle Betriebskosten-Belege des Wohnhauses (samt zugrundeliegender Bescheide) und kann in aller Ruhe zuhause studiert werden. Sie wird allen gewählten Mieterbeiräten von Wiener Wohnen kostenlos (!) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird diese Zusammenstellung auf Wunsch auch den MieterInnen gegen einen Kostenersatz von 10,50 Euro persönlich zugesandt.(auch unrichtig - es sind EUR 10,90). Fraglich, ob die Mieterinnen und Mieter wirklich diesen Betrag investieren würden, wenn sie wüssten, dass sie nicht die tatsächlich komplette und verbindliche Jahresabrechnung vor sich haben, sondern nur ein unverbindliches Teil-Irgendwas!
Von einer - für einen allfälligen Betriebskosteneinspruch erforderliche - Einsicht in die Belegsammlung bei Wiener Wohnen vor Ort ist NIRGENDWO die Rede - außer in dem besagten Schreiben der Mieterhilfe an EINE Person auf gezielte, konkrete Nachfrage hin. Ja selbst dem Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof hat man auf die bereits am 22. Februar 2012 (!!) gestellten
Fragen dazu bisher
keinerlei Auskunft und Antwort zur Verbindlichkeit und Bedeutung von USB-Stick bzw. CD erteilt! Soweit zur Einhaltung des bestehenden Mietermitbestimmungsstatuts (konkret
§ 14, Abs. 2), dessen man sich so rühmt (von den Seltsamkeiten bei der gerade laufenden
Neufassung ganz zu schweigen).
Fragt man dann angesichts dessen bei Wiener Wohnen wegen eines
Termins für die daher erforderliche Einsichtnahme in die Belegsammlung vor Ort an:
Antwort NULL!
Dass z.B. das eine Kundendienstzentrum auf eine
Wiederverwendung des USB-Sticks für das Folgejahr verweist, das
andere nicht, oder dass nicht nachvollziehbar ist, wer jetzt warum einen USB-Stick bekommt und wer eine CD, fällt in dem ganzen Tohuwabohu fast gar nicht mehr ins Gewicht!
Dem aber leider noch lange nicht genug!
Es wäre schön, wenn es sich bei dem elektronischen Kompendium, das Wiener Wohnen wie oben dargestellt übersendet, tatsächlich um einen
"Auszug - im Prinzip also eine Kopie - aus der Belegsammlung" handeln würde, wie im Schreiben der Mieterhilfe dargestellt. Wahr ist aber vielmehr, dass Wiener Wohnen im Rahmen eines
Mietrechtsverfahrens dann durchaus auch
ANDERE Belege zu den einzelnen Buchungen vorlegt (hier als Beispiele zu
Strom- und
Rauchfangkehrerkosten), als sich auf dem Datenträger befinden - und quasi
behauptet, man wäre als antragstellender Mieter eben selbst schuld, wenn man sich nicht durch eine (dann ja notwendigerweise komplette) Belegeinschau vor Ort von den jeweiligen Gegebenheiten überzeugt hätte. Aus dem ergibt sich, dass Mieterinnen und Mieter aufgrund dieser Gegebenheiten ein
in keiner Weise bewusstes Verfahrens- und Kostenrisiko bei nachfolgenden Mietrechtsverfahren eingehen, das gerade für Betroffene im sozialen Wohnbau gewaltig ist! Wie die (ggf. erst oberstgerichtliche) Judikatur mit diesen Gegebenheiten umgeht, bleibt abzuwarten.
Aber dem leider immer noch nicht genug!
Wiener Wohnen legt in Mietrechtsverfahren der Schlichtungsstelle bzw. dem Gericht gegebenenfalls
auch abweichende Versionen der CD-ROM vor! Da fehlt der
Hauptmietzinsteil, da sind
Bescheidsammlungen enthalten, die es damals noch gar nicht gegeben hat, aber vor allem: Es sind
wieder ANDERE Belege zu den einzelnen Buchungen auf der CD enthalten! Um ein Beispiel herauszugreifen: Zu ein- und derselben Rauchfangkehrer-Buchung (strittiges Jahr 2007,
CD-Zeile 292) gibt es mittlerweile nicht eine, nicht zwei, sondern
inzwischen DREI unterschiedliche Rechnungs-Versionen (eine auf der
ursprünglichen CD, eine auf der von Wiener Wohnen der Schlichtungsstelle
vorgelegten CD, eine von Wiener Wohnen als
Ausdruck vorgelegte Fassung)!! Dass dann von Wiener Wohnen noch eine
Zeugeneinvernahme beantragt wird, um die Authentizität der ausgedruckten Fassung zu belegen, kann nur mehr mit uneingeschränktem Staunen zur Kenntnis genommen werden.
Und das alles sind nur Ausschnitte aus der Gesamt-Problematik - NUR zu Abrechnungs-CD, USB-Stick und Belegeinschau. Ja selbst dort könnte man - fast nach Belieben - weiter fortsetzen (z.B. zur Handhabung bei nachweislich falschen CD's, wie für das Jahr 2006, zur Kontrolle der CD's etc. etc. etc.)!
Wo sind denn noch Grenzen ???
Würde sich ein "kleiner, windiger Hausverwalter" solcher Vorgehensweisen bemüßigen, würde man wohl meinen: "Na typisch!"
Wir sprechen hier aber von einem Unternehmen nach Wiener Stadtrecht, mit dem
statutarischen Zweck und Auftrag der "Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für
einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien".
Betroffen sind
rund 210.000 Mieterinnen und Mieter - samt ihren Familien, also wohl gut über eine halbe Million Menschen!
Allein für unsere Wohnhausanlage handelt es sich pro Jahr um rund 6.000 Buchungen und mehr (nur
Betriebskosten-Ausgaben, nicht auch Hauptmietzins-Einnahmen und -Ausgaben) samt dazugehöriger Belege, Bescheide etc.!
All diesen Mieterinnen und Mietern sowie ihren Mietervertretern müssen wir aufgrund der nunmehrigen Gegebenheiten DRINGEND raten, sich weder auf die Propaganda von Wiener Wohnen und des Stadtratsbüros (leider nicht anders zu bezeichnen) noch auf die übermittelten Datenträger zu verlassen, sondern - wie von Wiener Wohnen per Anwalt hingewiesen wurde - auf einer Einschau in die Belege bei Wiener Wohnen vor Ort zu beharren. Aufgrund der nicht vorhersehbaren abweichenden Vorlagen bei Gericht: In die KOMPLETTEN Belege. Eine nur stichprobenweise Einschau via Bildschirm ist dann wohl kaum praktizierbar (die dafür abgeholzten Wälder lassen grüßen).
Und in nächster Zeit wohl gut beraten, ein paar Stellenanzeigen zu schalten und sich um geeignete größere Räumlichkeiten umzusehen!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta (Schriftführer)