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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Sonntag, 21. September 2025 13:10
An: WRW Fachbereich HV & KB 
Cc: Stadträtin Kathrin Gaal; Wiener Bürgermeister; diverse politische Parteien, diverse Medien, Mieterbeirat
Betreff: Minimierung falscher Mietvertragsabschlüsse durch Wiener Wohnen
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Anlass für unsere Anforderung und den damit verbundenen Unterstützungsvorschlag durch den Mieterbeirat ist einerseits, dass leider im gerichtlich anhängigen Betriebskostenverfahren für 2019 (!!) festgestellt werden musste, dass die für 2008 (!!) in den Jahren 2012 und 2015 per amtlicher Vermessung festgestellten Mietobjektsgrößen immer noch nicht richtig in das Abrechnungssystem von Wiener Wohnen übernommen wurden. Allein wenn durch Wiener Wohnen bei der Einspielung elektronischer Daten aus einem anderen Bereich des Magistrats fast 100  "Übertragungsfehler" (bei insgesamt rund 1.400 Mietobjekten) eingestanden werden mussten, dann spricht das eine deutliche Sprache - und bedeutet natürlich, dass auch alle anderen Abrechnungsjahre auf falschen Werten aufgesetzt haben - wohl bis zum zuletzt abgerechneten Jahr 2024. Inklusive Aufteilung der Liftkosten und ganz abgesehen von zahlreichen weiteren gravierenden Mängel bzw. Ungereimtheiten in den Nutzflächen sowie Belegen dafür, die hier seitens der Mieter aufgezeigt werden mussten.
 
Nun ist aber leider mit Fug und Recht davon auszugehen, dass diese Unzulänglichkeiten nicht nur auf die Betriebskostenabrechnungen Einfluss genommen haben, sondern dass vielfach auch in den Mietverträgen falsche Abrechnungsparameter pro Wohnung Eingang gefunden haben.
 
Bis vor geraumer Zeit konnte der Mieterbeirat zumindest ein wenig Abhilfe schaffen, da ein Mietervertreter als Privatperson ehrenamtlich auch am Projekt "Willkommen Nachbar" teilgenommen und neue Mieter begrüßt hat - sofern dabei überhaupt alle neu bezogenen Adressen mitgeteilt wurden (was nicht der Fall war) und die Mieter dann trotz vorheriger Terminvereinbarung anzutreffen waren. Dabei wurden nicht nur Informationen über die Wohnhausanlage und Umgebung gegeben, auf die Hausordnung hingewiesen (sofern das in dem Durcheinander zu dem Thema überhaupt möglich war) und auf die Hilfestellungsmöglichkeit durch den Mieterbeirat aufmerksam gemacht, sondern es wurden die Mieter je nach konkreter Wohnung auch darauf aufmerksam gemacht, wo sie in der Vertragsgestaltung mit Wiener Wohnen und im Mietzins umgehend genauer hinsehen sollten. Dieses 2019 noch als "voller Erfolg" hochgelobte Projekt, das wirklich Sinn stiften konnte, wurde aber inzwischen ersatzlos eingestellt.
 
Auch bei der Durchsicht einzelner Mietverträge, die uns Mieter im Rahmen ihrer Anliegen an den Mieterbeirat zur Überprüfung vorgelegt haben, haben wir - über die besagten Unzulänglichkeiten in den Nutzflächen hinausgehend - zahlreiche Mängel (z.B. falsche, doppelt so hohe Verminderung der Finanzierungsbeitrags-Rückzahlung bei Auszug) , fragwürdige Rechenpositionen (z.B. Höhe der Finanzierungsbeiträge), falsche Angaben zum aktuellen Status und problematische Lücken bzw. unklare Formulierungen im Sinn der jüngsten Klauselentscheidungen nach KSchG gefunden.
 
Nun wäre das weniger ein Problem, wenn entweder Wiener Wohnen später auftauchende Fehler unbürokratisch und vollständig korrigieren würde, falls sie zu Lasten der Mieter gehen. Schließlich schreibt dieses Unternehmen der Stadt Wien ja in der Präambel zu ihrem Mitbestimmungsstatut - Zitat:  "So muss etwa gewährleistet bleiben, dass der Gemeindewohnbau auch in Zukunft in erster Linie zur Schaffung von Wohnraum für finanziell Schwächere da ist." Dem ist aber nicht so! Urgiert ein Mieter verspätet, dann wird beinhart Verjährung geltend gemacht. Was allein schon bedeutet, dass nicht nur zu hoch verrechnete Beträge aus der Vergangenheit nicht beglichen werden, sondern dass auch für die Zukunft auf der Basis falscher Parameter weiterverrechnet wird. Oder aber man geht seitens Wiener Wohnen auf die Einwände gar nicht konkret ein und wartet ab, ob die - finanziell bekanntlich ja schwächeren - Mieter sich wirklich zu klagen trauen! 
 
Es wäre auch kein Problem, wenn die Mieter selbst ausreichende Kenntnisse oder Möglichkeiten hätten, die Mietverträge und Rechenbeträge mit der geforderten Gründlichkeit zu prüfen oder durch tatsächlich unabhängige rechtskundige Stellen prüfen zu lassen. Aber meist kommen sie ja gar nicht auf die Idee, dass ausgerechnet die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ - vom Wiener Gemeinderat per verordnetem Statut zur Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien verpflichtet - derartige Praktiken oder zumindest grobe Nachlässigkeiten an den Tag legt!
 
Nachdem wir als Mieterbeirat aber NICHT davon ausgehen möchten, dass derartige Unzulänglichkeiten sogar mit voller Absicht geschehen - offensichtlich sind nur die zuständigen Kapazitäten bei Wiener Wohnen zeitlich schlicht in der Dimension und Menge der eigenen Aufgabe überfordert  - können wir eine maßgebliche Gratis-Hilfestellung für das Unternehmen und insbesondere die Mieter in der Sache anbieten und ersuchen Sie, die Voraussetzung für die umgehende Umsetzung herbeizuführen
 
Das Mitbestimmungsstatut für Mieter*innen von Stadt Wien - Wiener Wohnen besagt nämlich in § 13 (1) - Zitat: Unbeschadet der gesetzlich zustehenden Einsichtsrechte jeder einzelnen Mieterin*jedes einzelnen Mieters ist der Mieter*innenbeirat berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über die Berechnung und Verwendung der Mietzinse und sonstigen Einnahmen der Wohnhausanlage zu überprüfen. ... Von der Einsichtnahme sind nur solche Unterlagen ausgenommen, durch deren Kenntnisnahme schutzwürdige Interessen einzelner Mieter*innen verletzt werden (Datenschutz). ..."
 
Glücklicherweise schließt diese Kompetenz die Prüfung von einzelnen Mietverträgen nicht aus, wenn der betroffene Mieter einer Überprüfung des Mietvertrags durch den Mieterbeirat datenschutzrechtlich zustimmt - natürlich ohne zwingende Übermittlung personenbezogener Daten, die für die o.a. Prüfung nicht erforderlich sind.
 
Dies geht auch mit den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes konform und würde als Gratisleistung sowohl der Unternehmung Wiener Wohnen gemäß ihrem statutarischen Unternehmenszweck als auch den Mieterinnen und Mietern im Hugo Breitner Hof zugute kommen.
 
Diese Zustimmungsmöglichkeit ersuchen wir Sie - im Interesse von Mieter und Vermieter - in die Verträge ab jetzt einzubauen und die nach wahrheitsgetreuer Information durch Sie, nachfolgender Abwägung und ggf. positiver Entscheidung der Mieter dazu freigegebenen Vertragskopien dem Mieterbeirat zur bestmöglichen Überprüfung zukommen zu lassen
 
Eine Makellosigkeit können natürlich auch wir als Mieterbeirat nicht gewährleisten, aber: Vier Augen sehen mehr als zwei!
 
Bei dieser Gelegenheit erinnern wir außerdem daran, dass zahlreiche durch den Mieterbeirat bei Ihnen angeforderten Unterlagen Ihrerseits noch ausständig sind! Um diese nur beispielhaft aus der jüngeren Vergangenheit aufzuzählen: 
 
  • Vereinbarung für die Restfinanzierung (Hauptdarlehen)
  • Dokumentation der Anpflanzungen durch Mieter und Wiener Wohnen
  • Richtlinien für die Mieteranpflanzungen
  • Vermessungsergebnisse nach Errichtung des Radwegs
  • Dokumentation zu den jüngst gerodeten Bäumen
  • Die ausständigen Rückgabeprotokolle
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

(Schriftführer)

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Antworten auf diese Diskussion

Von: WRW Fachbereich HV & KB 
Gesendet: Donnerstag, 25. September 2025 15:19
An: Gerhard Kuchta
Betreff: AW: Minimierung falscher Mietvertragsabschlüsse durch Wiener Wohnen 17958372
 
Sehr geehrter Herr Kuchta,
 
Ihre Eingabe vom 21.09.2025 wurde uns zur Beantwortung übergeben.
 
Ihre Anfrage zu den Mietobjektsgrößen und den damit verbundenen Abrechnungsmodalitäten ist aktuell gerichtsanhängig.
Wir ersuchen daher höflich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme erfolgen kann.
 
Hinsichtlich der begehrten Rückgabeprotokolle bedauern wir mitteilen zu müssen, dass es hier aktuell technische Probleme gibt.
Es wird intensiv an der Behebung gearbeitet, damit die Protokolle möglichst rasch übermittelt werden können.
 
Das von Ihnen angesprochene Projekt „Willkommen Nachbar“ musste aus datenschutzrechtlichen Gründen eingestellt werden.
Für Ihr diesbezügliches Engagement bedanken wir uns.
 
Von der Prüfung von einzelnen Mietverträgen durch den Mieterbeirat wird dankend abgesehen, da sowohl Vorbereitung, Vertragsabschluss als auch weiterführende Verwaltung im alleinigen Aufgabenbereich von Wiener Wohnen liegen, welchem gewissenhaft und mit einem hohen Anspruch an Genauigkeit nachgegangen wird
Sollten Mieter*innen trotzdem Unklarheiten oder Fragen zu bereits abgeschlossenen Verträgen haben ersuchen wir Sie höflich, diese umgehend direkt an uns zu verweisen.
Gerne werden wir die Anliegen individuell prüfen und uns um rasche Abklärung bemühen.
 
Zu den von Ihnen angesprochenen Punkten Bepflanzungen und gerodete Bäume erfolgt eine gesonderte Beantwortung auf die von Ihnen getätigte Eingabe.
 
 
Freundliche Grüße 

XXX
Hausverwaltung und Kundenbetreuung
Gebietsteil West
 
Stadt Wien – Wiener Wohnen

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