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Hugo Breitner Hof
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From: ernst.schreiber@gmx.at
To: daniela.strassl@wien.gv.at
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Subject: Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Date: Sat, 11 Jun 2011 10:13:27 +0200
Sehr geehrte Frau Doktor Strassl,
Ihr oben angeführtes Schreiben vom 7.6.2011 hat bei uns zuerst große Freude, dann aber beim näheren Hinsehen großen Ärger und Unverständnis ausgelöst.
Sie schreiben von klaren, verständlichen Informationen, welche die Jahresabrechnung von Wiener Wohnen ab nun enthalten soll. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick soll sie bieten, weil die Abrechnung bisher diesen Anforderungen nicht wirklich gerecht geworden ist. Hört, hört! Auch schon für das Jahr 2009 ist die Abrechnung angeblich noch übersichtlicher und verständlicher geworden.
Doch was ergibt sich bei näherem Hinsehen?
Wenn man Verbesserungen für die Mieter(beiräte) implementieren wollte, dann hätte man mit ihnen reden und darauf hören sollen, was die Leute tatsächlich brauchen, um eine transparente und leichter nachvollziehbare Abrechnung vor sich zu haben. Zum Beispiel:
Im Zusammenhang mit dem Folder verweise ich auf unsere Vorschläge zur Bereitstellung weiterführender Informationen für die Mieter vom 3.6.2008 und auf die von Vernetzungs- und Vergleichsmöglichkeiten vom selben Datum!!
Das weit größere Problem bezüglich Nachvollziehbarkeit befindet sich aber in der dahinter liegenden Rechnungslegung (z.B. Kompensationen Wasser/Abwasser und Müll/Grundsteuer, etc. etc. etc.) und daher auf der Abrechnungs-CD. Diese wird in dem gesamten Kompendium mit keinem einzigen Wort erwähnt. Ist es ein Zufall, dass dieser Hinweis nun auch in der Vorinformation fehlt?
Sie schreiben, wie sehr Sie sich freuen, diese neuen Jahresabrechnungen zu verschicken und dass Ihnen ein Stein vom Herzen fiele.
Er fällt - wie jedes Jahr - uns voll auf die Zehen. Daran ändern auch graue Zeilenfinder-Linien nichts! Es ist verwunderlich, wie oberflächlich bei der größten Hausverwaltung Österreichs gearbeitet wird und dies scheinbar ohne jedwede Kontrolle.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
E. Schreiber
(Vorsitzender des Mieterbeirates)
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: daniela.strassl@wien.gv.at
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Subject: Adaptierte Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Date: Sat, 11 Jun 2011 11:05:36 +0200
Sehr geehrte Frau Doktor Strassl,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine inhaltlich völlig gleichlautende Fassung der zuvor ergangenen Stellungnahme, in welcher die - auch zuvor eingefügten - Links zu den Originaldokumenten deutlicher erkennbar sind. So rasch in der Korrektur und Format-Anpassung zur Erleichterung für die Empfänger arbeitet - auch an einem langen Wochenende - ein ehrenamtlich tätiger Mieterbeirat!
Dennoch möchten wir nicht verabsäumen, uns für die vorhin ergangene sub-optimale Version zu entschuldigen.
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
__________________________________________
Anmerkung: Oben finden Sie natürlich bereits die verbesserte Version des Mails.
Von: GGr. SVKEB Post [mailto:post@gsk.wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 15. Juni 2011 14:38
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: GSK-1041/2011; AW: Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Büro der Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
1., Rathaus, 1082 Wien
GSK-1041/2011
Sehr geehrter Herr Schreiber!
Zu Ihrer E-Mail vom 11. Juni 2011 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin Mag.a Vassilakou betreffend „Stellungnahme zum Schreiben „Damit Sie sich schon vorher auskennen!““ möchte ich Sie informieren, dass Herr amtsführender Stadtrat Dr. Michael Ludwig zuständig ist, an den Sie Ihre E-Mail ebenfalls gerichtet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Smolik
Büroleiterin
Büro Vizebürgermeisterin und amtsführende
Stadträtin Mag.a Vassilakou
Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung
Subject: WW-D/30992/2011, Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Date: Fri, 1 Jul 2011 15:54:05 +0200
From: margit.aass@wien.gv.at
To: ernst.schreiber@gmx.at; gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: post@gws.wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Sehr geehrter Herr Ing. Schreiber!
Bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 11. Juni 2011 nehmen wir zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung.
Die Struktur der Abrechnung basiert auf der ÖNORM A 4000 und wurde deshalb von Wiener Wohnen auch nicht verändert.
Im Zuge der Umstellung auf das Corporate Design von Wiener Wohnen wurde darauf geachtet, dass eine weitgehende Übereinstimmung mit der ÖNORM A 4000 erhalten bleibt. Dabei dürfte das Datum, das sich auch auf der ÖNORM A 4000 nicht befindet, verloren gegangen sein. Gerne nehmen wir natürlich Ihren Hinweis zum Anlass, die nächste Abrechnung wieder mit einem Datum zu versehen. Die Rück- bzw. Nachzahlungen sind jedenfalls zum übernächsten Zinstermin der Legung der Abrechnung gegenüber den Mieterinnen und Mietern fällig. Da die Abrechnungen im Juni 2011 an die Mieter zugestellt wurden, ergibt sich jedenfalls eine Fälligkeit per 1. August 2011.
Die Dezimal- und Kommastellenaufbereitung ist in den Abrechnungen richtig dargestellt. Lediglich in den am 7. Juni 2011 übermittelten Mustern war noch die "unvorteilhafte" Darstellung enthalten.
Die Positionen "Garagenzinse Betriebskostenanteil" und "PKW-Gebühr" kommen nur bei Wohnhausanlagen zum Tragen, die über PKW-Ein- und Abstellplätze verfügen. Die "Verzinsung Hauptmietzinsguthaben" kommt nur bei Wohnhausanlagen, die unter Zuhilfenahme von Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurden und ein Hauptmietzins-Aktivum aufweisen, zum Tragen.
Der Saldenblock in der Abrechnung ist in der gleichen Form dargestellt wie bisher. Im Muster ist der 10jährige Saldo abgebildet, da das Muster von einem nicht vorhandenen § 18-Verfahren ausgeht.
Der Hinweis auf eine Nachzahlung in 5 Raten ist nur bei jenen Abrechnungen angeführt, bei denen sich auch tatsächlich eine Nachzahlung ergeben hat. Beim gegenständlichen Muster ist jedoch ein Guthaben ausgewiesen, weshalb dieser Hinweis hier nicht notwendig ist.
In der Abrechnung ist gegebenenfalls der Hinweis auf ein bestehendes § 18-Verfahren enthalten. Beim vorliegenden Muster liegt kein § 18-Verfahren vor.
Bei den Garagen erfolgt bei Vereinbarung eines Pauschalmietzinses eben keine Betriebskostenabrechnung, obwohl die Garagenfläche zur betriebskostentragenden Fläche zählt.
Der Anpassungsmodus hinsichtlich der Versicherungen hat sich nicht geändert. Der bisherige Hinweis hinsichtlich der Wertanpassung erschien entbehrlich und wurde deshalb im neuen Folder weg gelassen.
Ein Hinweis auf die CD-ROM ist in der Mieterbeiratsinformation, die Sie in der letzten Juni-Woche erhalten haben, enthalten.
Die durchgeführten Verbesserungen wurden vorweg mit einzelnen Mieterbeiräten abgestimmt und von diesen auch sehr positiv beurteilt. Bei den von Ihnen beispielhaft angeführten Verbesserungen handelt es sich um inhaltliche Punkte. Durch die Neugestaltung der Hausabrechnung sollte jedoch vor allem die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit verbessert und keine inhaltlichen Adaptierungen vorgenommen werden. Inhaltlich basiert die Hausabrechnung von Wiener Wohnen zur Gänze auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben unter Berücksichtigung der ÖNORM A 4000, wodurch der Gestaltungsspielraum für die Umsetzung von strukturellen Veränderungen äußerst gering ist.
Wiener Wohnen hofft, dass trotz Ihrer Kritik auch für Sie die eine oder andere Verbesserung bemerkbar ist und vor allem für die Mieterinnen und Mietern eine Erleichterung schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Strassl, MBA
Direktorin
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Stadt Wien - Wiener Wohnen
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: daniela.strassl@wien.gv.at
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Subject: RE: WW-D/30992/2011, Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Date: Wed, 6 Jul 2011 20:29:34 +0200
Subject: AW: WW-D/30992/2011, Stellungnahme zum Schreiben "Damit Sie sich schon vorher auskennen!"
Date: Tue, 19 Jul 2011 17:25:46 +0200
From: daniela.strassl@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; post@gws.wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihre untenstehende Anfrage bezieht sich weniger auf unser bezughabendes vorweg an die Mieterbeiräte ausgesendetes Informationsschreiben zum neuen Aussehen (!) der zur Versendung gelangenden Unterlagen betreffend Hausabrechnung an unsere MieterInnen, sondern auf inhaltliche Fragen einer Hausabrechnung. Diese Fragen sind zum einen bereits Teil der diversen anhängigen Verfahren und zum anderen auch in der umfangreichen Korrespondenz von Wiener Wohnen mit Ihnen ausführlich behandelt. Ein weiteres Eingehen darauf erspare ich mir bzw. Wiener Wohnen daher, sehen wir es doch zur Zeit als vorrangig notwendig an, unsere Ressourcen darauf zu konzentrieren, die einlangenden Fragen zur konkreten aktuellen Hausabrechnung zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniela Strassl, MBA
Direktorin Wiener Wohnen
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