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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2008 15:22
An: 'Josef.cser@wien.gv.at'
Cc: 'daniela.strassl@wien.gv.at'; 'michael.ludwig@gws.wien.gv.at'; 'bürgermeister@magwien.gv.at'; 'zentrale@mietervereinigung.at'; 'Kuchta, Walter'
Betreff: Vereinbarung laut Mieterversammlung vom 2.10.2008

Sehr geehrter Herr Magister Cser,

wir beziehen uns auf den Beschluss in der Mieterversammlung auf Neuaufnahme der Gespräche mit Wiener Wohnen – mit 14 Tagen Zeit für Sie, um die Basis dafür abzuklären. Diese 14 Tage wurden als Entgegenkommen vom Mieterbeirat erstreckt. Ursprünglich stand eine Woche zur Diskussion.

Wir schreiben heute den 21.10.2008 – und als Reaktion erhielten wir bisher NICHTS. Keinerlei Zusagen, negative Bescheide, Erklärungen, Bitten um Terminerstreckung oder sonst etwas – weder durch Sie, noch durch jemand anderen aus Ihrem Büro, von Wiener Wohnen oder aber der in der Mieterversammlung so bemüht tuenden Mietervereinigung.

Krank oder abwesend können Sie die ganze Zeit über nicht gewesen sein, da Sie bei der Mieterbeirats-Veranstaltung am 10.10.2008 im Rathaus anwesend waren und die Vertreter unseres Mieterbeirats begrüßten – aber das war es auch schon!

Damit setzt sich durch die Verantwortlichen in Ihrem Bereich genau jener Stil fort, der bisher schon für Verstimmungen bzw. weit unangenehmere Entwicklungen gesorgt hat, und der, wie beteuert wurde, der Vergangenheit angehören soll, über die man Ihrerseits gern den Mantel des Schweigens und Vergessens breiten möchte.

Kann es damit zusammenhängen, dass Ihre Geschäftsgruppe und Wiener Wohnen durch den Beschluss der Mieterversammlung genau das gesetzte Ziel erreicht haben?

* Der lästig gewordene Mieterbeirat verschwindet aus den Medien,
* der Verwalterwechsel liegt auf Eis und
* für das heiße Eisen Hanakgasse 1A haben Sie freie Hand!

Was bekamen die Mieter als Gegenleistung dafür? Schöne Worte – und sonst NICHTS!

Auch keine wirkliche Neuigkeit für uns.

Wir fordern Sie zur Stellungnahme bis zum 24.10.2008 auf – samt eines Vorschlags, wie Sie sich auf so einer Basis eine weitere Zusammenarbeit vorstellen.

Der Mieterbeirat fühlt sich jedenfalls seinerseits ebenso an seine Zusagen gebunden, wie Sie die Ihren eingehalten haben und wird die Mieter durch direkte Postwurfsendung über den wieder einmal untragbaren Status informieren.

In Ihrer Stellungnahme erklären Sie bitte auch folgende Aussagen von Ihnen in der besagten Mieterversammlung:

* Hanakgasse 1A war in den Verhandlungen mit dem Mieterbeirat über die Sonderverein­barung kein Thema: Wie kann das sein, wenn Ihr Büro nachweislich schon VOR der Mieter­versammlung Sitz und Stimme in der Jury angeboten hat?
* Man kann davon ausgehen, dass Hanakgasse 1A nicht mehr Teil des Hugo Breitner Hofes ist - deswegen wurde ja auch seitens Wiener Wohnen Geld rückverrechnet: Diese Absicht haben wir ursprünglich vermutet. Seitens der Verantwortlichen wurde aber ausdrücklich festgehalten und stets beteuert, dass die grundbücherliche Ausgliederung und die damit verbundenen Schritte KEINERLEI Bedeutung im Sinn einer Ausgliederung aus dem Hugo Breitner Hof haben – und DESWEGEN erhielten wir Geld zurück (Vergütung für die Leerstehungen).
* Die Anforderung (der Konditionen) hat nicht der Stadtrat bekommen, sondern Wiener Wohnen – und hat auch diesbezüglich geantwortet: Nach unseren Aufzeichnungen ist das unzutreffend – in beiderlei Hinsicht!
* Die Strafanzeige war so unsinnig, dass der Staatsanwalt sie zu Beginn gar nicht behandeln wollte: Woher haben Sie davon Kenntnis – wenn nicht über gute informelle Kontakte zur Staatsanwaltschaft? Es liegt der Verdacht nahe, dass in der Sache tatsächlich eine politische Einfluss­nahme erfolgte!

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

E. Schreiber H. Sadik

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Antworten auf diese Diskussion

Von: Cser Josef [mailto:josef.cser@wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 21. Oktober 2008 16:45
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: AW: Vereinbarung laut Mieterversammlung vom 2.10.2008

Sehr geehrter Hr. Schreiber, sehr geehrter Hr. Kuchta!

Wie bei der Mieterversammlung am 2.10.08 vereinbart, habe ich mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien über eine Wiederaufnahme der Gespräche Kontakt aufgenommen.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass mir eine grundsätzliche Bereitschaft, diese Gespräche wiederaufzunehmen, signalisiert wurde.

Bezüglich der Abwicklung der Überprüfung schlage ich jedoch vor, gemeinsam einen Fragenkatalog (mit konkreten Fragen und Themenkomplexen) zu erarbeitet und die Beantwortung einem Sachverständigen (da die meisten Fragen Rechtsfragen sind, wäre ein Rechtsanwalt wohl an sinnvollsten) zu übertragen. Diese Vorgehensweise würde die Ressourcen beider Seiten schonen und trotzdem das gewünschte Ergebnis liefern.

Damit beide Seiten "weiterdenken" können, erlaube ich mir die für mich klaren Eckpunkte festzuhalten:

* beide Seiten begegnen sich mit Respekt und Offenheit
* Einigung auf einen Sachverständigen
* Gemeinsame Erstellung eines Fragenkataloges
* Wiener Wohnen übernimmt die Kosten des Sachverständigen
* Das Überprüfungsergebnis wird gemeinsam präsentiert
* in der Überprüfungsphase gilt ein "mediales Stillhalteabkommen"
* der mietrechtlich verjährte Zeitraum von 2002 bis 2004 wird, im Hinblick auf die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Dachgeschosswohnungen und Stammhaus (Nutzflächenschlüssel), jedoch keine Betriebskosteneinzelpositionen, mit überprüft.
* Werden beim mietrechtlich verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, werden damit Gemeinschaftseinrichtungen finanziert bzw. verbessert - in Absprache mit den MieterInnen
* Werden beim mietrechtlich nicht verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, so werden diese an die MieterInnen, gemäß ihrem Betriebskostenanteil refundiert.
* In der Zeit der Überprüfung wird bezüglich der bei der Schlichtungsstelle anhängigen Verfahren "einfaches Ruhen" vereinbart.

Bitte ergänzen Sie die für Sie wichtigen Punkte.

Mit der Hoffung auf eine konstruktive Zusammenarbeit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Josef Cser
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Donnerstag, 23. Oktober 2008 10:39
An: 'Josef.cser@wien.gv.at'
Cc: 'Kuchta, Walter'
Betreff: Neustart - offene Probleme HUGO BREITNER HOF

Sehr geehrter Herr Magister Cser,

danke für Ihre Antwort.

Zum "Begegnen mit Respekt und Offenheit" gehört erst einmal, dass auch die gestellten Fragen beantwortet werden (Hanakgasse 1A, Konditionen für die Verwaltung, Staatsanwaltschaft, ...).

Insbesondere kommt eine Frage hinzu: Wieso bedarf es wieder einmal erst eines Mails von uns, damit man auf der Vis-a-vis-Seite aktiv wird? Das sind keine Vorzeichen, unter denen man sich unsererseits einen Neustart vorstellt!

Dass man nun keine Betriebskosten-Einzelpositionen (2002 - 2004) überprüfen will, ist neu - so etwas war nicht Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung!

Für die bei der Schlichtungsstelle bereits anhängigen Verfahren kann gar kein "einfaches Ruhen" vereinbart werden. Das ist Sache der einzelnen Mieter (und eindeutig auch Folge der gescheiterten Vereinbarung aus dem März 2008). Wie Sie wissen, heißt es bereits in der Präambel des Mietermitbestimmungsstatuts: "Diese Rechte der Mietergemeinschaft finden ihre Grenzen dort, wo bestehende Rechte Einzelner eingeschränkt werden. Die durch Gesetze und Verträge garantierten Rechte der einzelnen Mieter und Dritter bleiben somit voll gewährleistet. Keine Bestimmung dieses Statutes ist so zu verstehen, dass dadurch in bestehende Rechte Einzelner eingegriffen wird." Das gilt für meine Wenigkeit als Mieter - aber insbesondere für die beiden anderen Personen, die im Juni 2008 Schlichtungsstellenanträge eingebracht haben - denn diese sind nicht bzw. nicht mehr Mitglieder des Mieterbeirates und schon deswegen an keinerlei Vereinbarungen zwischen uns gebunden.

Was vielmehr vereinbart werden muss - und das war ursprünglich Bestandteil der Vereinbarung, ist ein "einfaches Ruhen" für noch gar nicht gestellte Forderungen, die mit Datum der Vereinbarung noch nicht verjährt sind.

Hochachtungsvoll

E. Schreiber
Von: Cser Josef [mailto:josef.cser@wien.gv.at]
Gesendet: Montag, 27. Oktober 2008 13:57
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Strassl Daniela; Celand Silvia
Betreff: AW: Neustart - offene Probleme HUGO BREITNER HOF

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Ich möchte Ihnen die für Sie noch offenen Fragen beantworten. Vielleicht gelingt es mir damit ein Stück weit, Ihnen ihre Ängste und Sorgen zu nehmen und so zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu kommen. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine konstruktiven Zusammenarbeit nicht wünschen, ersuche ich Sie um eine ehrliche Mitteilung. Das erspart uns beiden viel Zeit und Mühe.

Um die Beantwortung übersichtlich zu gestalten werde ich Ihre Fragen "blockweise" beantworten:

verspätete Rückäußerung

Vorweg möchte ich ihnen sagen, dass ich meine verspätete Rückäußerung bedauere. Es stimmt, dass wir für meine Rückmeldung etwa 14 Tage vereinbart haben. Es stimmt, dass diese Frist mit 17.10.08 abgelaufen ist. Das meine Rückäußerung 4 Tage (inkl. Wochenende!) später erfolgte war nicht beabsichtigt und hat sich aus geschäftsgruppeninternen Umständen ergeben.

Jedoch ersuche ich Sie eines zu bedenken: ich wurde von der Mieterversammlung ersucht mit den zuständigen Stellen der Stadt Wien in Kontakt zu treten um eine Wiederaufnahme der Gespräche herbeizuführen. Der von Ihnen angeführte Beschluss in der Mieterversammlung hat Sie als Mieterbeirat betroffen - Sie haben eine Auftrag von "Ihren" MieterInnen erhalten, nicht ich.

Dass ich bei Ihnen um eine "Terminerstreckung", wie bei behördlichen Verfahren ansuchen soll, kann ich unter diesen Gesichtspunkten nicht ganz nachvollziehen. Ebenso dürfte Ihre Aufforderung zur Stellungnahme mit Terminsetzung, wohl nicht ganz Ernst gemeint gewesen sein und wird von mir daher nicht extra kommentiert.

Ich werde auch in Zukunft in aller Regel einige Zeit für die Beantwortung Ihrer Schreiben brauchen, da manche Fragen erst abgeklärt werden müssen.

Hanakgasse 1A

Die "Alteleutesiedlung" wurde mit Stichtag 1.1.2008 ausgegliedert. Dh eigen EZ im Grundbuch.

Staatsanwaltschaft

Was wollen Sie damit sagen - wir hätten Einfluss genommen und/oder der Staatsanwalt ist beeinflussbar?

Bitte denken Sie diesen Punkt nochmals durch - sollten dann immer noch Fragen überbleiben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Überprüfung der Abrechnungen

Für die Überprüfung der BK - Positionen der Jahre 2002 - 2004 standen Ihnen 3 Jahre zur Verfügung. Das hat nichts mit der Flächenab- und zurechung zu tun. Aus diesem Grund bietet Wiener Wohnen jetzt diese Vorgehensweise an.

Schlichtungsstellenverfahren:

Danke für die Belehrung bezüglich des Mietermitbestimmungsstatutes.

Bitte erklären sie mir wie Sie sich die Zusammenarbeit vorgestellt haben.

Der Mieterbeirat arbeitet mit Wiener Wohnen konstruktiv an einer Lösung der vorhanden Probleme aber die einzelnen Mitglieder des Mieterbeirates führen in der selben Angelegenheit zur selben Zeit ein Mietrechtsverfahren gegen Wiener Wohnen. War das so gemeint??

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und auf Ihre Vorschläge und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Josef Cser
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2008 14:06
An: 'Josef.cser@wien.gv.at'
Betreff: Neustart - gemäß Vereinbarung laut Mieterversammlung vom 2.10.2008

Sehr geehrter Herr Magister Cser,

an einer konstruktiven Zusammenarbeit waren wir seitens des Mieterbeirats IMMER interessiert - und sind dies nach wie vor. Dazu hätte es keines Auftrags der Mieterversammlung bedurft. Nur für ein gedeihliches Miteinander sind eben mehr als bloß EIN Partner erforderlich!

Deshalb ist der aus Ihrem Mail abzuleitende Tenor "IHR habt ja den Auftrag der Mieterversammlung - macht was draus!" einer, den wir so als weder zweckdienlich noch im Sinn der recht konzilianten Töne in der Mieterversammlung vom 2.10.2008 empfinden.

Verspätete Rückantwort:

Sie werden vielleicht verstehen, dass die von Ihnen begründete Verzögerung in der Rückantwort ein (sogar mehrfaches) Deja vu auf unserer Seite ausgelöst hat. So ein "Warten auf Irgendwas" hatten wir doch schon ab und zu. Wohin das geführt hat, ist hinlänglich bekannt. Zur Vermeidung dieser neuerlichen Verstimmung hätte ein bloßes "Ich brauche noch etwas Zeit" vollkommen gereicht. Ist das schon zuviel verlangt? Wir dürfen daran erinnern, dass wir bei der letzten solchen Situation nach der Mieterversammlung im März dieses Jahres wochenlang gewartet haben - und auch da war erst eine Urgenz unsererseits erforderlich, um IRGENDEINE Rückantwort zu erhalten. Da geht es nicht um Ängste oder Sorgen - das kann kein Stil der Zusammenarbeit sein! Weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft.

Hanakgasse 1A:

Die von Ihnen erwähnte Ausgliederung per 1.1.2008 hat zeitlich nichts mit der erwähnten Schaffung einer eigenen Einlagenzahl im Grundbuch zu tun - die EZ 2373 wurde bereits 2004 mit der Tagebuchzahl 2569 geschaffen.

Wenn diese Ausgliederung, wie Sie sagen, per 1.1.2008 erfolgt ist: Wieso wurde uns bisher – insbesondere in den Gesprächen bis März 2008 – davon keine Mitteilung gemacht? Sieht so ein "Begegnen mit Respekt und Offenheit" aus? Wie verhält es sich hier mit den Mitteilungspflichten gemäß Mieterbeiratsstatut (§ 14, Abs. 2)? Welche gesetzlichen Hindernisse standen dieser Information da wieder entgegen?

Sollten Sie sich auf die „alleinige Sache des Hauseigentümers“ beziehen wollen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass so eine Ausgliederung auch Auswirkungen in den Betriebskosten für die Mieter hat. So ist zum Beispiel die Mitteilung des KD16 vom 2.5.2008 zu den Kosten für die Grünflächenpflege - gemäß Ihrer jetzigen Aussage - also falsch gewesen:

-------------------------

Von: Celand Silvia [mailto:silvia.celand@wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 02. Mai 2008 10:10
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Weber Karl; Winter Herbert; Toifl Georg; Schuhmacher Hubert; Bürchler Gabriele; Putz Josef
Betreff: AW: Grünflächenpflege

Sehr geehrter Herr Schreiber!

………………..

Die Kosten für die gesamten Pflegearbeiten wie Mähen, Laubabfuhr, Entsorgung, Gehölzgruppenpflege, Überhangschnitt, umstechen, heinl´n und lockern betragen € 0,14 pro m2 und Monat Grünfläche. Das ist in Ihrer Wohnhausanlage monatlich ein Betrag von € 11760,-.


-----------------------

11.760,- : 0,14 = 84.000 m2 – wie in den Jahren zuvor. Laut Grundbuch wären uns also dann 7622 m2 Grünfläche zuviel verrechnet worden.

Noch einmal: Seitens der Verantwortlichen wurde ausdrücklich festgehalten und stets beteuert, dass die grundbücherliche Ausgliederung und die damit verbundenen Schritte KEINERLEI Bedeutung im Sinn einer Ausgliederung aus dem Hugo Breitner Hof haben. Wieso wieder ein Schritt, der nicht mit dem übereinstimmt, was Wiener Wohnen dem Mieterbeirat – auch protokollarisch festgehalten – mitteilt? So soll Vertrauen geschaffen werden?

Offen ist außerdem noch die Beantwortung folgender gestellter Frage:

Hanakgasse 1A war in den Verhandlungen mit dem Mieterbeirat über die Sonderverein­barung kein Thema: Wie kann das sein, wenn Ihr Büro nachweislich schon VOR der Mieter­versammlung Sitz und Stimme in der Jury angeboten hat?

Staatsanwaltschaft:

Bitte beantworten Sie die Frage, woher Sie die Information über die Einschätzung unseres Falls durch die Staatsanwaltschaft haben.

Offen ist außerdem noch Ihre Rückäußerung zu folgender Behauptung: Die Anforderung (der Konditionen) hat nicht der Stadtrat bekommen, sondern Wiener Wohnen – und hat auch diesbezüglich geantwortet. Nach unseren Aufzeichnungen ist das unzutreffend – in beiderlei Hinsicht! Ein wesentlicher Punkt, da dies ja schließlich zu unserem Amtsenthebungsantrag geführt hat, der bei der Mieterversammlung apostrophiert wurde.

Überprüfung der Abrechnungen:

Ich zitiere aus IHREM Vorschlag einer Vereinbarung vom 7.3.2008:

„Gemeinsam mit der Mietrechtsexpertin xxxx wird der Mieterbeirat die Jahresabrechnung (mit Schwerpunkt Betriebskostenabrechnung) der Jahre 2002-2006, sowie die Berechnung der Nutzflächen (und somit den Nutzflächenschlüssel) überprüfen und die Problemkreise und Beträge gemeinsam eruieren. Ist die Klärung einzelner Fragen nicht sofort möglich, werden diese Fragen zu Fragenkomplexen zusammengestellt und an Wiener Wohnen zur unverzüglichen Beantwortung herangetragen.“

Das liest sich doch jetzt ein wenig anders!

Die Frage bezog sich insbesondere auf offene Punkte, die in der Phase NACH dem bereits verjährten Bereich liegen – auch diese müssen ja irgendwie gedeihlich aus der Welt geschafft werden, damit eine ungetrübte Zusammenarbeit für die Zukunft möglich ist. Andernfalls wäre ja schon aus dem Grund kein „einfaches Ruhen“ der Schlichtungsstellen-Anträge möglich, denn dort sind ja genau diese Themen auch mit-umfasst. In dem Zusammenhang wurde die Jahresabrechnung für 2004 erst Ende Juni 2005 gelegt – weshalb wir für diesen Zeitraum noch von keiner Verjährung ausgehen. Die Schlichtungsstellen-Anträge dafür wurden rechtzeitig eingebracht.

Anbei Zitate aus dem von IHNEN am 28.1.2008 modifizierten Gesprächsprotokoll (Gespräche vom 9. und 24.1.2008):

……….

Für die Jahre ab 2004 erfolgt eine tatsächliche Vergütung an die betroffenen MieterInnen.

…………..

Um weitere Verjährungen (zeitkritisches Jahr 2004) zu verhindern, wird ein Antrag auf Überprüfung bei der Schlichtungsstelle von zumindest einem Mieter eingebracht - (Vorbereitung und Organisation durch den Mieterbeirat – Unterschriftsliste, ggf. Vollmacht, ...).


Schlichtungsstellenverfahren:

Noch einmal: Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass neben meiner Wenigkeit die beiden anderen Personen, die im Juni 2008 Schlichtungsstellenanträge eingebracht haben, nicht bzw. nicht mehr Mitglieder des Mieterbeirates und schon deswegen an keinerlei Vereinbarungen zwischen uns gebunden sind. Wie stellen Sie sich vor, dass der Mieterbeirat die ureigensten Rechte dieser Mieter einschränkt?

Außerdem stand schon in den Gesprächen im Frühjahr 2008 außer Diskussion, dass trotz der gemeinsamen Verhandlungen und Überprüfungen jeder Mieter das uneingeschränkte Recht hat, die Schlichtungsstelle zu bemühen. Wieso sollte das jetzt ein K.O.-Punkt sein?

Meinerseits könnte ich mir eine Vereinbarung zum „einfachen Ruhen“ meiner Schlichtungsstellen-Anträge vorstellen, falls …

… die einzelnen Punkte der Schlichtungsstellenanträge auch in der gemeinsamen Überprüfung behandelt werden (wozu sollten die Anträge sonst ruhen?)

… der betraute Sachverständige / Rechtsanwalt muss einer sein, der auch unser bzw. mein Vertrauen genießt. Angesichts der uns bekannten und in letzter Zeit überwiegend zu Ungunsten von Wiener Wohnen ausgegangenen Prozesse bzw. angebotenen Vergleiche ist zu schließen, dass die von Wiener Wohnen betrauten Experten die Chancen des Auftraggebers offenbar sehr optimistisch beurteilen. Dass die für das Schlichtungsstellen-Verfahren von Wiener Wohnen beigezogene Juristin nicht einmal erkannt hat, dass sie unterschiedliche Anträge vor sich hat und Punkte beantwortet hat, die ich gar nicht beantragt habe (dafür andere gestellte nicht), spricht wohl für sich.

… für die Dauer der Überprüfungsphase ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung für noch gar nicht gestellte Forderungen vereinbart wird, die mit Datum der Vereinbarung noch nicht verjährt sind. Es kann nicht sein, dass langwierige Überprüfungen letztendlich dazu benützt werden, Mieter in der Zwischenzeit um ihre ureigensten Rechte zu bringen.

Es steht Ihnen ja frei, den beiden anderen Mietern Vorschläge für ein "einfaches Ruhen" zu machen. Sind diese Vorschläge akzeptabel und einleuchtend, können Sie bestimmt von einer Einigung ausgehen.

Da wir uns hier schon auf der Ebene der Vorschläge bewegen, möchte ich darauf hinweisen, dass für eine konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft bestimmte Reibungspunkte (z.B. Grünflächenpflege), Kostenfaktoren (z.B. Verwaltungskosten) oder mögliche zukünftige Belastungspotentiale (z.B. kursierende Meldungen zum Thema "Schädlingsbekämpfung") beseitigt bzw. so weit minimiert werden müssen, dass eine Akzeptanz auf Mieterseite gegeben ist.

Hochachtungsvoll

E. Schreiber
Von: Artner Natascha [mailto:natascha.artner@wien.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 29. Oktober 2008 16:14
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff:

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Im Auftrag von Herrn Mag. Cser möchte ich Ihnen mitteilen, dass Herr Cser diese Woche leider nicht mehr im Büro erreichbar ist, jedoch nächste Woche mit Ihnen in Kontakt treten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Natascha Artner
Büro d. Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
Tel.: 4000/DW 81271
Fax: 4000-99-81271
email: art@gws.magwien.gv.at
Von: Cser Josef [mailto:josef.cser@wien.gv.at]
Gesendet: Freitag, 07. November 2008 11:55
An: ernst.schreiber@gmx.at
Betreff: AW: Neustart - gemäß Vereinbarung laut Mieterversammlung vom 2.10.2008

Sehr geehrter Hr. Schreiber!

Bezüglich Ihres Gegenvorschlages der verjährten BK-Positionsüberprüfung spreche ich nächste Woche mit den Stadtrat und WrW. Sobald ich mehr weiß melde ich mich bei Ihnen.

Darüber hinaus, auch im Bezug auf die anderen Themen, halte ich ein persönliches Gespräch für sehr sinnvoll.

Wenn Sie auch dieser Meinung sind, ersuche ich Sie um eine kurze Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Cser
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Sonntag, 09. November 2008 20:50
An: 'Josef.cser@wien.gv.at'
Betreff: Neustart

Sehr geehrter Herr Magister Cser,

bitte melden Sie sich zu dem Vorschlag, so bald es geht. Die Zeit schreitet voran, und es ist kein gutes Vorzeichen, wenn man schon wieder für die ersten Eckpunkte einer Vereinbarung Wochen braucht. Wie soll dann die gesamte Zeitleiste aussehen, wenn man das hochrechnet?

Zum Vorschlag eines Gesprächs: Normalerweise würde ich so einen Vorschlag sofort annehmen - das haben wir auch in der Vergangenheit getan, um noch irgendwie zusammenzukommen und Dinge auszuräumen. Allerdings darf ich daran erinnern, dass die bisherigen Gespäche im Jahr 2008 dazu geführt haben, dass

* einerseits ziemliche Unklarkeit entstanden ist, was eigentlich Thema der Verhandlungen ist (Hanakgasse 1A) - und das sogar trotz schriftlicher Dokumentation

* und andererseits keine tatsächlichen Resultate erzielt werden konnten. Vor allem die nach dem März noch geführten Gespräche verliefen - trotz Vermittlung und Anwesenheit der Mietervereinigung - vollkommen ergebnislos. Es ist eben keine besonders günstige Basis, wenn man davon ausgeht, dass nur EINE Seite sich zu bewegen hat - nämlich der Mieterbeirat, der seinen Druck reduzieren oder ganz abstellen soll.

In den gegenständlichen Mails sind Punkte angefragt, die wichtig sind und einmal klar dokumentiert beantwortet gehören, damit eine weitere Zusammenarbeit auf tragfähigem Grund steht.

Sehen Sie mir deshalb bitte nach und nehmen Sie es nicht persönlich, wenn ich auf der momentanen Basis ein Gespräch für wenig zielführend erachte.

Mit freundlichen Grüßen

E. Schreiber
Von: Cser Josef [mailto:josef.cser@wien.gv.at]
Gesendet: Dienstag, 18. November 2008 11:58
An: ernst.schreiber@gmx.at
Cc: Ludwig Michael; Strassl Daniela
Betreff: AW: Neustart

Sehr geehrter Herr Schreiber!

Nach nochmaliger Rücksprache kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Gegenvorschlag bzgl. der Einzelpositionen der bereits präkludierten BK-Abrechnungen angenommen wurde. Wobei aber glaube ich klar ist, dass nicht alle BK-Positionen "automatisch" überprüft werden, sondern nur jene, bei denen im Zuge der Überprüfung Klärungsbedarf besteht.

Meiner Meinung nach bedeutet das für die Punktation für eine Vereinbarung folgendes:

* beide Seiten begegnen sich mit Respekt und Offenheit
* Einigung auf einen Sachverständigen
* Gemeinsame Erstellung eines Fragenkataloges
* Wiener Wohnen übernimmt die Kosten des Sachverständigen
* Das Überprüfungsergebnis wird gemeinsam präsentiert
* in der Überprüfungsphase gilt ein "mediales Stillhalteabkommen"
* Werden beim mietrechtlich verjährtem Zeitraum (2002 bis 2004) Überschreitungsbeträge zu Gunsten der MieterInnen festgestellt, werden damit Gemeinschaftseinrichtungen finanziert bzw. verbessert - in Absprache mit den MieterInnen
* Werden beim mietrechtlich nicht verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, so werden diese an die MieterInnen, gemäß ihrem Betriebskostenanteil refundiert.

Falls diese Eckpunkte für Sie passen, sind die nächsten Schritte folgende:
1. Ausformulierung und Unterfertigung der Vereinbarung (die Ausformulierung kann ich übernehmen, falls Sie das auch wünschen)
2. Erstellung eines Fragenkataloges
3. Einigung auf einen Sachverständigen - Ich ersuche Sie um Ihren Vorschlag
4. Bestellung und Beauftragung des Sachverständigen - Übergabe des Fragenkataloges - Erstellung eines Zeitplanes

Die Punkte 2. und 3. können, um Zeit zu sparen, parallel erfolgen.

Bezüglich der Hankagasse 1a ist zu sagen:

Die Belange der Verrechnung werden im Zuge der Überprüfung geklärt.

Bezüglich der weiteren Entwicklung der Liegenschaft Hanakg. 1a, werden die MieterInnen, sobald alle Vorfragen geklärt sind, informiert.

Bei der weiteren Vorgehensweise ist auch die Rolle des Mieterbeirates (bzw. die Mitwirkung der MieterInnen) noch zu klären, da sie ja in der Jury (des Bauträgerwettbewerbes) nicht vertreten sein wollten.

Zum Abschluss erlaube ich mir, Ihnen eine persönliche Frage zu stellen. Wie werden Sie den "Spagat" zwischen "persönlichem Mietrechtsverfahren" und "mieterbeirätlichem Verhandeln" hinbekommen?

Ich persönlich glaube, dass niemand beide Rollen richtig ausfüllen kann. (Offenheit!!) Für welche Rolle entscheiden Sie sich?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Cser
Von: Ernst Schreiber [mailto:ernst.schreiber@gmx.at]
Gesendet: Mittwoch, 26. November 2008 12:38
An: 'Josef.cser@wien.gv.at'
Cc: 'burka@heinke.at'
Betreff: Neustart

Sehr geehrter Herr Magister Cser,

es ist wirklich überaus reizend, dass Sie sich bezüglich meines "Spagats" zwischen "persönlichem Mietrechtsverfahren" und "mieterbeirätlichem Verhandeln" Ihren Kopf so sehr zerbrechen. Aber in Wirklichkeit bedeutet dies, dass die Bereiche, für die Sie sprechen, anscheinend nicht gewillt sind, die bereits erwähnten Voraussetzungen für ein "einfaches Ruhen" der Schlichtungsstellenverfahren zu schaffen bzw. auf jene Mieter, die Schlichtungsstellenanträge eingebracht haben, aktiv zuzugehen und ihnen ein adäquates Angebot zu unterbreiten. Denn nur in dem Fall könnte der von Ihnen angesprochene Konflikt für mich überhaupt entstehen.

Wieso verlangen Sie daher von einem einfachen Mieter Klarstellungen zu etwas, was bezüglich Gestaltungsspielraum in Ihrem ureigensten Bereich liegt - oder von einem Mieterbeirat irgendwelche Aktionen, obwohl dieser bezüglich Schlichtungsstellenverfahren so überhaupt nicht aktiv werden kann?

Ich habe keine Idee mehr, was Sie sich bezüglich der anhängigen Schlichtungsstellenverfahren vorstellen bzw. was Sie konkret anbieten. Bitte um Klarstellung!

Wg. nicht alle BK-Positionen "automatisch" überprüfen, sondern nur jene, bei denen im Zuge der Überprüfung Klärungsbedarf besteht: Einverstanden, aber unter der Voraussetzung, dass Fragen, die der Mieterbeirat stellt, im Rahmen des Verfahrens auch gehört und beantwortet werden. Momentan ist das nämlich nach wie vor nicht so (siehe nächster Punkt).

Beide Seiten begegnen sich mit Respekt und Offenheit: Dazu - um es neuerlich hervorzuheben - gehört, dass gestellte Fragen auch beantwortet werden! Momentan sind die nachfolgenden Fragen offen - und das sind nur die seit 2.10.2008 von uns gestellten:

* Die Anforderung (der Konditionen) hat nicht der Stadtrat bekommen, sondern Wiener Wohnen – und hat auch diesbezüglich geantwortet: Nach unseren Aufzeichnungen ist das unzutreffend – in beiderlei Hinsicht! Ihre Stellungnahme dazu?
* Die Strafanzeige war so unsinnig, dass der Staatsanwalt sie zu Beginn gar nicht behandeln wollte: Woher haben Sie davon Kenntnis – wenn nicht über gute informelle Kontakte zur Staatsanwaltschaft?
* Hanakgasse 1A: Wie hängt die von Ihnen erwähnte Ausgliederung per 1.1.2008 zeitlich und logisch mit der erwähnten Schaffung einer eigenen Einlagenzahl im Grundbuch zusammen?
* Hanakgasse 1A: Wenn die Ausgliederung per 1.1.2008 erfolgt ist: Wieso wurde uns bisher – insbesondere in den Gesprächen bis März 2008 – davon keine Mitteilung gemacht? Wie verhält es sich hier mit den Mitteilungspflichten gemäß Mieterbeiratsstatut (§ 14, Abs. 2)? Welche gesetzlichen oder sonstigen Hindernisse standen dieser Information entgegen? Wie erklärt sich der Umstand, dass seitens der Verantwortlichen bei Wiener Wohnen ausdrücklich festgehalten und stets beteuert wurde, dass die grundbücherliche Ausgliederung und die damit verbundenen Schritte KEINERLEI Bedeutung im Sinn einer Ausgliederung aus dem Hugo Breitner Hof haben?
* Hanakgasse 1A: Wie erklären sich die Informationen durch Wiener Wohnen vom 2.5.2008 bezüglich Grünflächenpflege? Laut Grundbuch wären uns 7622 m2 Grünfläche zuviel verrechnet worden.
* Hanakgasse 1A war in den Verhandlungen mit dem Mieterbeirat über die Sonderverein­barung kein Thema: Wie kann das sein, wenn Ihr Büro nachweislich schon VOR der Mieter­versammlung Sitz und Stimme in der Jury angeboten hat?

Selbst wenn laut Beschluss der Mieterversammlung vom 2.10.2008 "Hanakgasse 1A nicht in die Verhandlungen mit einbezogen sein soll", fällt doch auf, dass sich allein seit dieser Versammlung die vielen oben angeführten Ungereimtheiten, die dieses Objekt betreffen, ergeben haben. Was also eine Information der MieterInnen wert ist, "sobald alle Vorfragen geklärt sind", bleibt dahingestellt. Jedwede konkrete Information, jedwede einsehbare Unterlage seitens Wiener Wohnen zu diesem Thema fehlt bis heute - trotz zahlloser Anforderungen. Angesichts dessen und aus heutiger Sicht bewerte ich persönlich meine Entscheidung daher als vollkommen richtig, mich nicht als Feigenblatt oder Sündenbock in dieses Verwirrspiel hineinziehen zu lassen.

Einigung auf einen Sachverständigen: Wir schlagen Dr. Klaus Burka - Kanzlei Heinke, Skribe und Partner, Goldschmiedgasse 5, 1010 Wien (oder einen von ihm benannten Mietrechtsexperten dieser Kanzlei) als Sachverständigen vor.

Gemeinsame Erstellung eines Fragenkataloges: Dieser hat insbesondere auch die in momentan anhängigen Schlichtungsstellenverfahren für unsere Anlage enthaltenen Punkte zu umfassen. Eine Ausformulierung und Finalisierung dieses Katalogs hat erst mit dem gemeinsam ausgewählten Sachverständigen zu erfolgen.

Wiener Wohnen übernimmt die Kosten des Sachverständigen

Das Überprüfungsergebnis wird gemeinsam präsentiert

In der Überprüfungsphase gilt ein "mediales Stillhalteabkommen": Homepage und Aushänge bleiben - wie auch ursprünglich für den Versuch im Frühjahr dieses Jahres vereinbart - aktiv.

Werden beim mietrechtlich verjährten Zeitraum (2002 und 2003) Überschreitungsbeträge zu Gunsten der MieterInnen festgestellt, werden damit Gemeinschaftseinrichtungen finanziert bzw. verbessert - in Absprache mit den MieterInnen: Die Jahresabrechnung für 2004 wurde von Wiener Wohnen erst Ende Juni 2005 gelegt. Auch im Schriftverkehr mit Ihnen wurde Anfang 2008 auf ein noch nicht verjährtes Abrechnungsjahr 2004 Bezug genommen – weshalb wir für diesen Zeitraum noch von keiner Verjährung ausgehen. Die Schlichtungsstellen-Anträge dafür wurden rechtzeitig eingebracht und sind vollinhaltlich in Kraft. Daher ist es nicht legitim, diesen Zeitraum als verjährt hinzustellen und MieterInnen ggf. um direkte Rückzahlungen an sie zu bringen.

Werden beim mietrechtlich nicht verjährtem Zeitraum Überschreitungsbeträge zu Gunsten der jeweiligen MieterInnen festgestellt, so werden diese an die MieterInnen, gemäß ihrem Betriebskostenanteil refundiert.

"Einfaches Ruhen" - das ALLE MieterInnen unserer Anlage betrifft - für alle Abrechnungspositionen, die mit Datum der Vereinbarung noch nicht verjährt sind: Es kann nicht sein, dass langwierige Überprüfungen letztendlich dazu benützt werden, Mieter in der Zwischenzeit um ihre ureigensten Rechte zu bringen. In dem Fall wären nämlich dann weitere Schlichtungsstellenanträge zu erwarten - die Ihnen ja offensichtlich so ein Dorn im Auge sind.

Vereinbarung zur Vermeidung von bestimmten Reibungspunkten (z.B. Grünflächenpflege), Kostenfaktoren (z.B. Verwaltungskosten, Analyse der Einsparungsmöglichkeit bei Betriebskosten, konkrete Maßnahmen zur Schonung der Mietzinsreserve) oder möglichen zukünftigen Belastungspotentialen (z.B. kursierende Meldungen zum Thema "Schädlingsbekämpfung") in der Zukunft: Das war schon im Frühjahr dieses Jahres ein Thema - angesichts der unfassbaren Vorgänge bei der Grünflächenpflege und der uns vorliegenden Angebote für die Hausverwaltungs-Übernahme - mit weit geringeren Verwaltungskosten - wird diese Forderung eine "Conditio sine qua non" für die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

E.Schreiber

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