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Hugo Breitner Hof
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Was stimmt jetzt - und aufgrund welcher formalrechtlicher Beschlusslage?
Gilt nun für diese Privatstraße die Parkraumbewirtschaftung oder nicht?
Welche messbare Mehrleistung bezüglich Parkraum steht der zusätzlichen Gebühr für unsere Region aus der Parkraumbewirtschaftung gegenüber?
Im konkreten Fall der Dachgeschoßwohnungen im Hugo Breitner Hof wurden diese den Mietern verrechneten Beträge über autarke Entscheidung der Stadt (insbesondere vom Hauseigentümer Stadt Wien - Wiener Wohnen, einem Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Teil des Magistrats der Stadt Wien) in die Errichtung der APCOA-Garage gegenüber von Hanakgasse 1A eingebracht. Dass die von der APCOA verlangten Preise (derzeit über EUR 90,00 pro Monat) für viele Interessierte absolut unattraktiv sind, daher offenbar noch genügend Garagenplätze frei sind (daher nicht in optimaler Weise mit dem zur Verfügung gestellten Geld Parkraum geschaffen wurde), es an der Betreuung der Garage mangelt (stehendes Wasser nach Regen, Glatteis in der Einfahrt, ...), den Dachgeschoßwohnungen diese Parkplätze weder bei Abschluss des Mietvertrags noch später angeboten worden sind (obwohl es hieß "150 Pflichstellplätze für den Hugo Breitner Hof"), etc. kommt bei der Betrachtung der Gesamt-Thematik noch hinzu. Mit den durch die Mieter geleisteten Beträgen wurde die APCOA nicht nur in die Lage versetzt, den laufenden Betrieb ihrer Garage durch die zusätzlich eingenommenen Garagenmieten zu decken, sondern wohl auch positive Deckungsbeiträge zu erwirtschaften.
In ihrer Beantwortung vom 20.4.2012 schrieb das Büro von Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou dazu: Ihre Ausführungen zu der über die Baukosten verrechnete Ausgleichsabgabe (die anstelle der Errichtung eines Pflichtstellplatzes oder der vertraglichen Sicherstellung einer Einstellmöglichkeit bezahlt wird) beziehen sich auf Ihr privatrechtliches Innenverhältnis mit Ihrem Vermieter und haben mit der Parkraumbewirtschaftung nichts zu tun. Wir ersuchen Sie, dies auf direktem Weg mit Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter zu klären.
Die Vermieterin ist in diesem Fall "Stadt Wien - Wiener Wohnen", wie oben erwähnt ein Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Teil des Magistrats der Stadt Wien. Dieses Unternehmen hat sich im konkreten Fall weitgehend im Rahmen des zitierten Landesgesetzes bewegt - wenn auch nicht ausreichend problemlösend. Was also sollte mit dem Vermieter (insbesondere DIESEM Vermieter) diesbezüglich zu klären sein?
Frau Vizebürgermeisterin Brauner hat soeben in ihrem Schlusswort zur Budgetdebatte über die Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke die Zweckgebundenheit für die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung betont. Daher die Fragen:
Wieso sollten diese betroffenen Mieter und Bürger "ihre" Stellplätze über die Parkraumbewirtschaftung noch einmal bezahlen?
Kommt dies im Grund genommen nicht einer Doppelbesteuerung gleich - und wenn nein, warum nicht?
Sind diese Mieter ganz oder teilweise berechtigt, ein Parkpickerl zu lösen?
Falls ja: Müssen diese Mieter dann für diese Jahreszeit sowohl für das Parkpickerl als auch für die Garage bezahlen?
Welche Lösung gibt es für diese Touristen in der Zukunft - oder brauchen wir diese Besucher unserer Stadt nicht mehr?
Was machen diese Touristen in Zukunft mit ihrem Auto?
Vor einer Erweiterung der Zonen sollten zumindest die bisherigen Kennzeichnungen ausreichend sein. Das ist aber so nicht nachvollziehbar. Zwei herausgepickte Beispiele dafür: 1) Die Kennzeichnung an den Stadteinfahrten ist im Vorbeifahren bei jeweils erlaubter Geschwindigkeit nicht ausreichend bzw. vollständig auszunehmen. 2) Auf der Kreuzung Guldengasse/Hadikgasse ist die Zonenkennzeichnung auf der Fahrbahn der Guldenbrücker angebracht. Ein auf der Hadikgasse stadtauswärts fahrender Lenker, der in die Guldengasse einbiegt, hat keine Kenntnis, dass er sich nun in einer Zone der Parkraumbewirtschaftung befindet. Daher die Frage:
Wie wird eine tatsächlich klare und für die Fahrzeuglenker nachvollziehbare Regelung und eine ausreichende, vollständige Kennzeichnung der Parkraumbewirtschaftung in Wien bis zum 1.1.2013 sichergestellt?
Da ausreichende Zeit erforderlich ist, um einerseits bis zum 1.1.2013 eigene Dispositionen treffen zu können als auch andererseits, um als Mitglied des Mieterbeirats auch die Bewohner unserer Wohnhausanlage sachgerecht und rechtzeitig informieren zu können, ist eine Beantwortung der gestellten Fragen bis zum spätestens 3.12.2012 unabdingbar. Ich bitte dafür um Verständnis.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Tags:
Subject: MA 65 - 4375/2012
Date: Mon, 26 Nov 2012 10:02:57 +0100
From: monika.hofmann@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: post@gsk.wien.gv.at; post@md-p.wien.gv.at
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Nachstehend wird Ihnen oben angeführte Stellungnahme übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hofmann
Magistratsabteilung 65
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
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