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Heute brachte ein Mieter einen Antrag auf Legung der Abrechnungen für das Jahr 2011 bei der Wiener Schlichtungsstelle ein.

 

Der Antrag

Die Eingangsbestätigung

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Heute traf per (normaler) Post dieser Brief von Wiener Wohnen zu der Sache ein.

Beigelegt eine CD - eine CD-RW (ReWritable)!

Darauf befanden sich, man möchte es kaum glauben, nicht die Belege (etc.) für 2011, sondern die Darstellungen der Jahresabrechnungen für 2007 und 2008 (Auswahl, Files, ...).

 

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli01@ma50.wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Aktenzahl MA 50-Schli-I/5705/2012 (???)
Date: Tue, 1 Jan 2013 09:38:02 +0100
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
meine Frau Hanna Kuchta hat - offenbar zum eingebrachten Antrag auf Legung der Abrechnungen für das Jahr 2011 vom 3.12.2012 (Datum des Eingangs bei der Schlichtungsstelle) - gestern die beigefügte Zuschrift von Wiener Wohnen erhalten. Ob die darauf angegebene Aktenzahl MA 50-Schli-I/5705/2012 tatsächlich richtig ist und zum eingebrachten Antrag passt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
 
Beigefügt war dem Schreiben in der hier beigefügten Hülle eine CD (Abbildung ebenfalls anbei).
 
Zur Erinnerung: Ursprünglich war Wiener Wohnen am 22.7.2012 vom Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage aufgefordert worden,
 
  • entweder unverzüglich ein komplettes Abbild der Jahresabrechnung (Buchungen, Belege, Bescheide, etc.) für 2011 und unsere Wohnhausanlage auf CD-ROM ("WORM-Datenträger") samt schriftlicher Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit (komplettes und authentisches Abbild der Belegeinsicht) bereitzustellen
  • oder einen ehebaldigen Termin für den Beginn der kompletten Einschau in die ORIGINALBELEGE (Belege, Bescheide, Zahlungsnachweise, ...) zu nennen. 

 

Tatsächlich eingetroffen ist nun der o.a. Brief von Wiener Wohnen
 

  • OHNE schriftlicher Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit (komplettes und authentisches Abbild der Belegeinsicht),
  • mit beigelegter CD-RW (ReWritable) - also KEINER CD-ROM ("WORM-Datenträger")
  • und darauf enthaltener Darstellungen der Jahresabrechnungen für 2007 und 2008 (Auswahl, Files, ... Abbilder beigefügt) - statt 2011, wie im Schreiben angeführt und verfahrensgegenständlich!


Daher kann die besagte Zusendung natürlich zu KEINER einvernehmlichen Einigung in der anhängigen Sache führen.

 

Im Gegenteil! Neuerlich stellt sich die Frage nach der Sorgfalt und den effizienten Kontrollen bei Wiener Wohnen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

 

Subject: ad MA 50-Schli-I/5705/2012 und 57096/2012 - Linzer Straße 299-325
Date: Mon, 7 Jan 2013 11:27:50 +0100
From: herbert.winter@wien.gv.at
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: gerhard_kuchta@hotmail.com

 

Sehr geehrte Frau Magister!

Unter Bezugnahme auf die Eingabe des Herrn Gerhard Kuchta zu obgenannten Geschäftszahlen musste festgestellt werden, dass der übermittelte Datenträger tatsächlich irrtümlich mit einem bereits vorab gespeicherten Altbestand aus den Rechnungsjahren 2007 und 2008 versehen wurde.

Mitterweile wurde an die Antragstellerin der neue Datenträger mit den regulären Beträgen und Belegen des Rechnungsjahres 2011 auf postalischem Wege übermittelt.

Die Forderung, diese Daten ausschließlich auf einer CD-ROM zur Verfügung zu stellen, kann allerdings nicht erfüllt werden, da derartige Exemplare nicht mehr im Lagerbestand der Stadt Wien – Wiener Wohnen befindlich sind.

Allerdings engt das Brennprogramm die Nutzung des Datenträger in der Form ein, als er nach Abschluss des Brennvorganges die Diskette abschließt und somit das Schreiben neuer bzw. weiterer Daten auf dieses Medium unterbunden ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen:

Herbert WINTER

(Kfm. Referatsleiter)

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: schli01@ma50.wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at
CC: irene.hillebrand@wien.gv.at; herbert.winter@wien.gv.at; michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: Re: ad MA 50-Schli-I/5705/2012 und 57096/2012 - Linzer Straße 299-325
Date: Mon, 7 Jan 2013 13:45:14 +0100
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
leider gibt die diesbezügliche Rechtsprechung die Norm des verwendeten Datenträgers vor ("WORM-Datenträger"), nicht die Form der Speicherung darauf. Daher wäre auch eine neue Zusendung in der von Herrn Winter im beigefügten Mail beschriebenen Form nicht ausreichend. Schließlich könnte ja der gesamte Bestand kopiert, z.B. durch Formatieren der CD-RW gelöscht und in veränderter Form wieder aufgespielt werden.
 
Gerne bin ich bereit, Wiener Wohnen zur elektronischen Bereitstellung der angeforderten Daten einen CD ROM-Rohling aus dem eigenen Bestand zur Verfügung zu stellen (um dem wirtschaftlichen Niedergang der angeblich größten Hausverwaltung Europas durch Anschaffung von ein paar CD-Rohlingen entgegenzuwirken), ebenso einen Stift zur Beschriftung von CD's, um einem allfälligen Vorhalt vorzubeugen, die CD wäre vielleicht dann nachträglich ausgetauscht worden (daher bitte diese gebrannte CD paraphieren).
 
Aus dem selben Grund werde ich natürlich auch gerne die offenbar bereits auf dem Postweg befindliche weitere CD-RW an Wiener Wohnen zurückgeben - und dies ungeachtet der (für viele wohl angebrachten) Überlegung, wieviele solche Rohlinge man um den Betrag nur einer einzigen bezahlten Anzeige in einer Wiener Tages- oder Gratiszeitung anschaffen könnte! Aber schließlich möchte ich dem Umstand Rechnung tragen, dass CD RW-Rohlinge in der Beschaffung normalerweise um einiges teurer sind, als CD ROM-Rohlinge.
 
Insbesondere möchte ich aber in der gegenständlichen Mietrechtssache darauf hinweisen, dass - aufgrund der Bestreitungen von Wiener Wohnen bzw. deren Rechtsvertretung in Vorverfahren - zur einvernehmlichen Einigung auch noch die rechtsverbindliche schriftliche Bestätigung ausständig ist, dass es sich bei der dann korrekt bespielten und paraphiert übergebenen CD-ROM tatsächlich um ein komplettes und authentisches Abbild der Belegeinsicht für das Abrechnungsjahr 2011 handelt. Ohne diese kommt es in der gegenständlichen Rechtssache auf diesem Weg zu keiner einvernehmlichen Einigung!
 
Ich bedaure es aufrichtig, dass das Verhalten der Rechtsvertretung von Wiener Wohnen in Mietrechtsverfahren leider - so wie oben nachzulesen - einen weit größeren Formalismus und Aufwand im Umgang mit Wiener Wohnen und im wahrscheinlichen Vorfeld neuerlicher Verfahren nach sich zieht, als unter anderweitigen Umständen angebracht und sinnvoll wäre. Dies liegt jedoch außerhalb des eigenen Gestaltungsspielraums, sondern geht auf die umfassenden Bestreitungen durch Wiener Wohnen in solchen Verfahren zurück!
 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
 

 

Ladung zur Verhandlung am 16.4.2013, 9.00 Uhr

 

 

Das Protokoll aus der Verhandlung vom 16.4.2013 - und die an Ort und Stelle erzeugte CD-ROM.

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: herbert.winter@wien.gv.at
Subject: MA 50-Schli-I/5705/2012 (etc.)
Date: Fri, 10 May 2013 16:30:10 +0200


Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,
 
zu o.a. Verfahren und der protokollierten Verhandlung vom 16.4.2013 teile ich der guten Ordnung halber mit, dass mir Wiener Wohnen nunmehr auch die Betriebskostenabrechnung der Hausbesorger für das Jahr 2011 übermittelt hat (heute eingelangtes Paket mit 55-seitigem EDV-Ausdruck und Begleitschreiben).
 
Somit gehe ich davon aus, nunmehr den vollständigen und authentischen Satz an Abrechnungsunterlagen für das Jahr 2011, unsere Wohnhausanlage betreffend, in Händen zu halten und betrachte aufgrund dieses Umstands daher die gesetzlich verankerte Verpflichtung von Wiener Wohnen auf Legung der Abrechnungen zum Abrechnungsjahr 2011 mit heutigem Tag als erfüllt - es sei denn, seitens der Antragsgegnerin würde in diesem Verfahren unverzüglich eine anders lautende Mitteilung an die Wiener Schlichtungsstelle und in weiterer Folge daher auch an mich als Antragsteller ergehen. 
 
 
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 

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