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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Gestern wurde von vier Mietern ein

 

bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.

 

Weitere Informationen dazu folgen!

 

 

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

Von: RUDECK - SCHLAGER Rechtsanwalts KG <rudeck-schlager@aon.at>
Gesendet: Montag, 17. Oktober 2016 10:47
An: 'Gerhard Kuchta'
Betreff: 1140 Wien, Linzer Straße 299-325, Hugo-Breitner-Hof

Sehr geehrter Herr Kuchta!

In der Anlage übermittlen wir unsere Replik zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

RUDECK – SCHLAGER
RECHTSANWALTS KG

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 11:41
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Erledigung

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

in Erledigung des gestern in der Verhandlung erhaltenen Auftrags gebe ich bekannt, dass die MA 25 zu der von den Antragstellern angefertigten Aufstellung bezüglich Liftkosten(befreiung) in ihrer Äußerung vom 15.1.2015 Stellung genommen hat (zu Pkt. 3 der Anfrage). Siehe die Beilage zu Ihrer Orientierung.

Weiters übermittle ich - wie gestern angeboten - die von uns angefertigte Hilfsaufzeichnung zu den Mietobjekten als Excel-Sheet in der derzeit aktuellen Fassung, verzichte dabei aber (um den Akt nicht aufzublähen) auf ein offizielles Einbringen dessen. Die Aufzeichnung dient lediglich zur Unterstützung des Gerichts und Verwendung dessen nach Gutdünken. Für weitere Erläuterungen dazu stehe ich jederzeit zur Verfügung.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Das Protokoll aus der Verhandlung vom 19.10.2016.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 08:55
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Mag. Helmut Winkler (BG 15); Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Äußerung zur Stellungnahme der AG vom 21.11.2016

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
sehr geehrter Herr Magister Winkler,

zur Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 21.11.2016 äußere ich mich mit erteilter Vollmacht gemäß Beilage und füge auch die in der Äußerung erwähnte Aufstellung an.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Anm.: In der hier verlinkten Aufstellung wurden die dem Gericht ebenfalls übermittelten Mieternamen (soweit bekannt) entfernt.

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 09:30
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Mag. Helmut Winkler (BG 15); Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Erratum zur heutigen Äußerung

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
sehr geehrter Herr Magister Winkler,

in der heutigen Äußerung zur Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 21.11.2016 hat sich in Punkt 1, 1. Absatz leider ein gravierender Tippfehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen:

Was die Antragsgegnerin mitteilt ist aber offensichtlich nur der DERZEITIGE Stand der Befreiungen (also zum Zeitpunkt der Stellungnahme), woraus sich keine Erklärung für den Verlauf ablesen ließe.

Ich bitte um Entschuldigung!


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Montag, 06. November 2017 14:19
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta 
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Beweisanträge zum Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 23.10.2017
 

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zum im Betreff angeführten Schriftsatz, der allenfalls erforderlichen gerichtlichen Ermessensentscheidung zur Größe der noch nicht vermessenen Mietobjekte und grundsätzlichen Vorgehensweise der Antragsgegnerin bezüglich Mietobjektsgröße - insbesondere seit bekanntem gestellten Antrag auf Vermessung - erlaubt sich die Antragstellerseite folgende zusätzliche Beweisanträge einzubringen:

  • Die Antragsgegnerin möge dazu verhalten werden, die (noch ausständigen) Karteikarten und Mietobjekts-bezogenen SAP-Ausdrucke für sämtliche noch nicht vermessenen Mietobjekte vorzulegen.
  • Die Antragsgegnerin möge dazu verhalten werden, die  vorhandenen, möglichst aktuellen Baupläne für sämtliche Stiegen vorzulegen, in welchen sich derzeit noch nicht vermessene Mietobjekte befinden.
  • Die Antragsgegnerin möge dazu verhalten werden, eine Zeugin/einen Zeugen zu nominieren, die/der über das Vorgehen der Vermieterin bezüglich bemessener Mietobjektsgröße und deren Feststellung/Festlegung bei Neuvermietungen (im weiteren Sinn) Auskunft geben kann.

  
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2016 07:33
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: Ernst SCHREIBER
Betreff: Mietrechtsverfahren 12 MSch 22/16p

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

für das im Betreff angeführte Verfahren mache ich für die Antragsteller formal die laut Beilage vorgeschriebenen und von Ernst Schreiber laut Beilage am 6.9.2016 zur Überweisung beauftragten EUR 78,00 an Pauschalgebühr als der Antragsgegnerin in der Kostenentscheidung anzulastende Verfahrenskosten geltend.

Kleine Anmerkung: Ich verstehe nicht, weshalb zwar meine Wenigkeit (samt Adresse) in der Lastschriftanzeige, Seite 2 als zahlungspflichtig genannt ist, aber Ernst Schreiber der Adressat der Vorschreibung und Zahlungspflichtige auf der Zahlungsanweisung war (bedarf aber keiner gesonderten Aufklärung/Beantwortung Ihrerseits).


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: irene.hillebrand@wien.gv.at; rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: GZ 12 MSch 22/16p - Schreiben und Beschluss vom 28.7.2016
Date: Tue, 2 Aug 2016 14:35:29 +0200

Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,

zu Ihrem heute bei mir eingetroffenen Schreiben und dem Beschluss vom 28.7.2016 im Rahmen des o.a. Mietrechtsverfahrens teile ich Ihnen wunschgemäß und innerhalb aufrechter Frist mit, dass - wie Sie richtig angenommen haben - nur das Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-I/5724/2012 aufgrund der Entscheidung der MA 50 vom 2.6.2016 in Sachen nach §§ 17 und 24 MRG von der Wiener Schlichtungsstelle abgezogen und eine Entscheidung durch das Gericht beantragt wurde. So lautet auch die in dem Antrag an das Gericht gleich eingangs auf Seite 1 angebrachte Erläuterung zum bisherigen Verlauf. 

Warum die Wiener Schlichtungsstelle dem Gericht auch den Akt zum Mietrechtsverfahren MA 50-Schli-I/3071/2012 zu den Betriebskosten gemäß §§ 21 – 24 MRG übermittelt hat, ist aus unserer Sicht nicht erklärbar. Möglicherweise in der (natürlich unberechtigten) Hoffnung, damit der längst überfälligen zügigen Weiterbearbeitung dieser Sache ledig zu sein.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass im vorletzten Satz des Beschlusses wohl ein Schreibfehler vorliegt (zweimal MA 50-Schli-I/5724/2012 - bei letzterem dürfte MA 50-Schli-I/3071/2012 gemeint gewesen sein).

  
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; ulrike.hostek@justiz.qv.at
Subject: Aktenanforderung 12 MSch 22_16p-2
Date: Tue, 2 Aug 2016 13:39:59 +0000

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Wie Sie der angeschlossenen Aktenanforderung des Bezirksgerichtes Fünfhaus entnehmen können, wurden beide Akten vom Bezirksgericht angefordert. Damit ist wohl hinreichend erklärt, " warum die Schlichtungsstelle dem Gericht auch den Akt zum Mietrechtsverfahren MA 50 - Schli-I/3071/2012 zu den Betriebskosten gemäß §§ 21-24 MRG übermittelt hat".

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Irene Hillebrand

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; ulrike.hostek@justiz.gv.at
Subject: RE: Aktenanforderung 12 MSch 22_16p-2
Date: Wed, 3 Aug 2016 07:05:56 +0200

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

vielen Dank für Ihr Mail und die darin überlassene Information zur Sachlage.
Natürlich stehe ich nicht an, mich für die eingefügte unzutreffende Mutmaßung zu entschuldigen. Für die möge man mir zugutehalten, dass nicht davon auszugehen war, das Gericht würde zu einem selbst angeforderten und über den Antrag hinausgehenden Akt beim Antragsteller eine Klarstellung einholen. 

Außerdem bezog sich die Mutmaßung auch auf Ihre in der Verhandlung vom 14.6.2016 an uns Antragsteller gerichtete Frage, warum die Mieter die Verfahren nicht zu Gericht abziehen weil die Schlichtungsstelle nicht für so komplexe Einsprüche ausgelegt ist. 

Darüber hinaus muss leider auf die Gründe für die hier gegenständliche Anrufung des Gerichts und die immer noch offene Frage zum weiteren Vorgehen für die übrigen Verfahren 2008 bis 2010 hingewiesen werden. Aus unserer Sicht wären solche nun eingetretenen Komplikationen und Verwirrungen nämlich gar nicht notwendig.

  
Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Dienstag, 04. April 2017 11:00
An: Mag. Irene Hillebrand (Schli - I)
Cc: Rudeck & Schlager (RA); Wiener Wohnen West Kanzlei; Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta 
Betreff: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren
 

Sehr geehrte Frau Magistra Hillebrand,

  

zu den bei der MA 50 noch anhängigen Verfahren(steilen) bezüglich Betriebskosten und deren Aufteilung aus den Abrechnungsjahren 2008 bis 2012 stelle ich gemäß Beilage mit erteilter Vollmacht für die jeweiligen Verfahren den Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden Bestätigung nach § 40 (3) MRG, um dafür das Verfahren bei Gericht einzuleiten.

  

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

 

Von: MA 50 Schlichtungsstelle Kanzlei 
Gesendet: Dienstag, 04. April 2017 12:01
An: 'Gerhard Kuchta *EXTERN*'
Betreff: AW: Antrag auf Bestätigung gem. § 40 (3) MRG zu mehreren Mietrechtsverfahren

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