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Gestern wurde von vier Mietern ein
bei der Wiener Schlichtungsstelle eingebracht.
Weitere Informationen dazu folgen!
Tags:
Von: RUDECK - SCHLAGER Rechtsanwalts KG <rudeck-schlager@aon.at>
Gesendet: Montag, 17. Oktober 2016 10:47
An: 'Gerhard Kuchta'
Betreff: 1140 Wien, Linzer Straße 299-325, Hugo-Breitner-Hof
Sehr geehrter Herr Kuchta!
In der Anlage übermittlen wir unsere Replik zur Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
RUDECK – SCHLAGER
RECHTSANWALTS KG
Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 11:41
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Erledigung
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
in Erledigung des gestern in der Verhandlung erhaltenen Auftrags gebe ich bekannt, dass die MA 25 zu der von den Antragstellern angefertigten Aufstellung bezüglich Liftkosten(befreiung) in ihrer Äußerung vom 15.1.2015 Stellung genommen hat (zu Pkt. 3 der Anfrage). Siehe die Beilage zu Ihrer Orientierung.
Weiters übermittle ich - wie gestern angeboten - die von uns angefertigte Hilfsaufzeichnung zu den Mietobjekten als Excel-Sheet in der derzeit aktuellen Fassung, verzichte dabei aber (um den Akt nicht aufzublähen) auf ein offizielles Einbringen dessen. Die Aufzeichnung dient lediglich zur Unterstützung des Gerichts und Verwendung dessen nach Gutdünken. Für weitere Erläuterungen dazu stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Das Protokoll aus der Verhandlung vom 19.10.2016.
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 08:55
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Mag. Helmut Winkler (BG 15); Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Äußerung zur Stellungnahme der AG vom 21.11.2016
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
sehr geehrter Herr Magister Winkler,
zur Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 21.11.2016 äußere ich mich mit erteilter Vollmacht gemäß Beilage und füge auch die in der Äußerung erwähnte Aufstellung an.
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Anm.: In der hier verlinkten Aufstellung wurden die dem Gericht ebenfalls übermittelten Mieternamen (soweit bekannt) entfernt.
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 16. März 2017 09:30
An: Ulrike Hostek (BG 15)
Cc: Mag. Helmut Winkler (BG 15); Rudeck & Schlager (RA); Ernst SCHREIBER; Walter Kuchta
Betreff: 12 MSCH 22/16 p – Erratum zur heutigen Äußerung
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
sehr geehrter Herr Magister Winkler,
in der heutigen Äußerung zur Stellungnahme der Antragsgegnerin vom 21.11.2016 hat sich in Punkt 1, 1. Absatz leider ein gravierender Tippfehler eingeschlichen. Richtig muss es heißen:
Was die Antragsgegnerin mitteilt ist aber offensichtlich nur der DERZEITIGE Stand der Befreiungen (also zum Zeitpunkt der Stellungnahme), woraus sich keine Erklärung für den Verlauf ablesen ließe.
Ich bitte um Entschuldigung!
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
zum im Betreff angeführten Schriftsatz, der allenfalls erforderlichen gerichtlichen Ermessensentscheidung zur Größe der noch nicht vermessenen Mietobjekte und grundsätzlichen Vorgehensweise der Antragsgegnerin bezüglich Mietobjektsgröße - insbesondere seit bekanntem gestellten Antrag auf Vermessung - erlaubt sich die Antragstellerseite folgende zusätzliche Beweisanträge einzubringen:
Gerhard Kuchta
Von: gerhard_kuchta@hotmail.com
Gesendet: Donnerstag, 15. September 2016 07:33
An: ulrike.hostek@justiz.gv.at
Cc: Ernst SCHREIBER
Betreff: Mietrechtsverfahren 12 MSch 22/16p
Sehr geehrte Frau Doktor Hostek,
für das im Betreff angeführte Verfahren mache ich für die Antragsteller formal die laut Beilage vorgeschriebenen und von Ernst Schreiber laut Beilage am 6.9.2016 zur Überweisung beauftragten EUR 78,00 an Pauschalgebühr als der Antragsgegnerin in der Kostenentscheidung anzulastende Verfahrenskosten geltend.
Kleine Anmerkung: Ich verstehe nicht, weshalb zwar meine Wenigkeit (samt Adresse) in der Lastschriftanzeige, Seite 2 als zahlungspflichtig genannt ist, aber Ernst Schreiber der Adressat der Vorschreibung und Zahlungspflichtige auf der Zahlungsanweisung war (bedarf aber keiner gesonderten Aufklärung/Beantwortung Ihrerseits).
Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: ulrike.hostek@justiz.gv.at
CC: irene.hillebrand@wien.gv.at; rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de
Subject: GZ 12 MSch 22/16p - Schreiben und Beschluss vom 28.7.2016
Date: Tue, 2 Aug 2016 14:35:29 +0200
Gerhard Kuchta
From: irene.hillebrand@wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; ulrike.hostek@justiz.qv.at
Subject: Aktenanforderung 12 MSch 22_16p-2
Date: Tue, 2 Aug 2016 13:39:59 +0000
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Wie Sie der angeschlossenen Aktenanforderung des Bezirksgerichtes Fünfhaus entnehmen können, wurden beide Akten vom Bezirksgericht angefordert. Damit ist wohl hinreichend erklärt, " warum die Schlichtungsstelle dem Gericht auch den Akt zum Mietrechtsverfahren MA 50 - Schli-I/3071/2012 zu den Betriebskosten gemäß §§ 21-24 MRG übermittelt hat".
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Irene Hillebrand
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: irene.hillebrand@wien.gv.at
CC: rudeck-schlager@aon.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; ulrike.hostek@justiz.gv.at
Subject: RE: Aktenanforderung 12 MSch 22_16p-2
Date: Wed, 3 Aug 2016 07:05:56 +0200
Gerhard Kuchta
Gerhard Kuchta
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