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Hugo Breitner Hof
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From: ernst.schreiber@gmx.at
To: kanzlei-west@wrw.wien.gv.at
CC: walter3101@yahoo.de; gerhard_kuchta@hotmail.com; asokamichael@yahoo.de; Thomas Kainz; Friedrich Krickl
Subject: Neuwahl des Mieterbeirats - Ihr Schreiben vom 11.7.2016
Date: Wed, 20 Jul 2016 10:08:59 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obigem Betreff wenden wir uns einerseits aus Dokumentationsgründen, andererseits schon wegen der falsch angegebenen Telefonnummer für die Kontaktaufnahme (Wiener Wohnen-Hotline statt Mieterbeirats-Hotline) lieber auf schriftlichem Weg an Sie.
Vielen Dank für die terminliche Erinnerung - welche wir an sich sowieso in Evidenz hatten. Doch vielleicht wäre es für Wiener Wohnen zweckdienlich, sich mit der eigenen Mieterbeirats-Homepage darauf zu einigen, ob wir nun bis 20.10.2016 im Amt sind, oder bis 20.4.2017 (also inklusive der im alten, aber für diese Funktionsperiode noch gültigen Statut vorgesehenen maximal sechsmonatigen Nachfrist). Gemäß heutiger Information auf dieser von Ihnen betriebenen Homepage nämlich immer noch letzteres.
Ungeachtet dessen haben wir natürlich keinerlei Scheu, uns in stets geübter Weise schon vor Ende der Dreijahresfrist auch schon im Oktober 2016 der Wiederwahl zu stellen und schlagen dafür Mittwoch, den 12.10.2016 um 18.30 Uhr als Termin vor.
Schließlich sehen wir auch mit einiger Spannung und großer Erwartungshaltung der Organisation dieser Wahlversammlung durch Sie entgegen. Bitte teilen Sie uns mit, ob nun nach Ihrer Meinung für diese Veranstaltung die inhaltlich doch etwas abweichende Wahlfibel als Basis gilt oder doch das vom Wiener Gemeinderat formal beschlossene Mitbestimmungsstatut.
Zum Ort der Wahl möchten wir nur der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass aufgrund der Zielsetzung des neuen Statuts, einer möglichst großen Personenanzahl eine Teilnahme bei der Wahl zu ermöglichen (§ 8, Abs. 8 des Statuts) und insbesondere der Altersstruktur in unserer Wohnhausanlage für uns nur ein Veranstaltungsraum in unmittelbarer Nähe unserer Wohnhausanlage in Frage kommt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Personenzahl bei bisherigen Mieterversammlungen zwischen knapp über 30 und über 600 geschwankt hat. Da die Gültigkeit der Wahl wohl nicht zulässt, wahlberechtigte Personen abzuweisen ist durch Sie für eine ausreichende Raumkapazität vorzusorgen.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls mit, wann und wie sämtliche Mieter von der Wahlveranstaltung, Teilnahme daran und Bewerbungsmöglichkeit als Kandidat in Kenntnis gesetzt werden.
Wir gehen mangels näherer Definition im Statut davon aus, dass spätestens ab Bestätigung des Wahltermins durch Sie nach § 8, Abs. 6 des Statuts Kandidaten schriftliche Wahlvorschläge an Sie übermitteln können, dies auch per Mail an diese hier verwendete Mailadresse erfolgen kann und auch ohne Empfangsbestätigung durch Sie Gültigkeit hat, sofern die Absendung des Mails an diese Adresse nachgewiesen werden kann.
Da eine Beurteilbarkeit der Leistung des bisher amtierenden Mieterbeirats wesentliche Voraussetzung für eine Wiederwahl-Entscheidung durch die Mieter ist, gehen wir davon aus, dass ein solcher - auch umfassenderer - Leistungsbericht im Rahmen der Kandidatenvorstellung für ALLE schon amtierenden Mietervertreter GEMEINSAM durch ein Mitglied des Mieterbeirats gelegt werden kann.
Da eine Hausversammlung für sonstige Entscheidungen gemäß § 10 des Statuts schon einen anderen Teilnehmerkreis hat, gehen wir davon aus, dass außer der Neuwahl keinerlei sonstige Themen berichtet, behandelt bzw. abgestimmt werden können.
Bitte um umgehende schriftliche Antwort!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
Ernst Schreiber
(Vorsitzender)
Tags:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre nicht nur ein Akt der Höflichkeit und Korrektheit gewesen, eine Textierung für die im Betreff angeführte Aktion vorher mit dem Vorsitzenden unseres Mieterbeirats tatsächlich abzustimmen, wenn Sie schon mit "Der Vorsitzende des Mieterbeirats: Ernst Schreiber e.h." mit-fertigen - sondern auch im Sinn der RICHTIGKEIT!
Darüber hinaus:
Ein TOHUWABOHU ALLERERSTER GÜTE !!!
Somit stellt sich aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen gemäß Mitbestimmungsstatut die Frage nach der formal korrekten Abhaltung der Mieterbeirats-Wahl am 7.10.2016.
Ich behalte mir daher auch als Person - mit erteilter und Ihnen bekannter Vollmacht meiner Ehefrau Hanna Kuchta (Ihre Mieterin) - gegebenenfalls eine Anfechtung vor.
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)Sehr geehrte Damen und Herren,
als Nachtrag zum beigefügten Mail darf ich nach Rücksprache mit Ernst Schreiber ergänzen, dass der Mieterbeirat auf die von uns angeforderten, aber von Ihnen ohnehin noch nicht übermittelten Kopien der Einladung zur Mieterbeiratswahl am 7.10.2016 für die Schaukästen verzichtet. Aufgrund der zuvor aufgelisteten Mängel kann der Mieterbeirat diese zwei Seiten sowieso nicht in den Schaukästen veröffentlichen. Wir identifizieren uns mit dem Text in KEINER Weise.
Stattdessen werden wir den Inhalt dieser zwei Mails auch in den Schaukästen aushängen.
Gerhard Kuchta
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