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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Hier werden einige lesenswerte Ausschnitte und Themen aus dem mittlerweile schon jahrelangen Bemühen darum herausgegriffen, eine Rückvergütung für diesen Abrechnungszeitraum zu erhalten.

 

Dieses Bemühen ist zur Zeit (6.3.2011 - also nach nun schon mindestens 3 1/2 Jahren) nicht abgeschlossen, der ergangene Sachbeschluss des Bezirksgerichts aufgrund von 2 Rekursen nicht rechtskräftig.

 

Ungeachtet dessen:

Einiges ist jetzt schon absolut beachtenswert und steht zum Teil auch schon außer Diskussion!

 

Die gesamte Dokumentation des Verfahrensverlaufs finden Sie im Themenkreis "Schlichtungsstelle".

Diesbezügliche Dokumente und Bilder sind von dort aus verlinkt.

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Verjährung des Abrechnungsjahres 2004:

 

Ursprünglich las sich am 1.9.2008 die Position von Wiener Wohnen dazu so ... 

 

 

 ... und setzte sich in der Argumentation der Antragsgegnerin in der Verhandlung beim Bezirksgerich Fünfhaus am 29.7.2009 so fort:

Dazu wurden diese "Abrechnungen" von Wiener Wohnen vorgelegt!

 

Die Antragstellerseite hat das vehement bestritten ...

... und mit Beweisen unterlegt.

 

Dazu hieß es dann in der Verhandlung von der Anwältin Wiener Wohnens:

 

Aber nach einigen weiteren geführten Beweisen auf Antragstellerseite hieß es dann in der Stellungnahme von Wiener Wohnen am 9.11.2009:

Kurz zusammengefasst muss man sagen, dass Wiener Wohnen hier dem Gericht Dokumente vorgelegt hat, die -  vorsichtig ausgedrückt - nicht das waren, was behauptet wurde ...!

 

Die Richterin hat den Umständen auch im Sachbeschluss vom 20.1.2011 ausführlich Rechnung getragen:

 

Da dieser Umstand auch nicht in einem Rekurs beeinsprucht worden ist, dürfte diese Behauptung von Wiener Wohnen vom Tisch sein.

 

 

Teilanwendung des Mietrechtsgesetzes für Dachgeschoßmieter:

 

Dann hat Wiener Wohnen in der Verhandlung beim Bezirksgerich Fünfhaus am 29.7.2009 versucht, die Dachgeschoßmieter aus dem Verfahren auszuschließen:

 

 

Nach einem geführten Beweis der Antragssteller ging auch das schief.

 

Die Richterin entschied im Sachbeschluss vom 20.1.2011:

 

Auch dieser Umstand wurde nicht in einem Rekurs beeinsprucht und dürfte daher ebenfalls vom Tisch sein.

 

 

Zur Richtigkeit der Abrechnung und der Berechtigung der Ansprüche generell:

 

Ursprünglich las sich die Position von Wiener Wohnen dazu am 1.9.2008 so:

 

Und in der Folge findet man daher:

 

Aber höchst bemerkenswert hat sich der Punkt dann - spätestens ab der Zeugenaussagen vom 22.9.2010 weiterentwickelt:

Also haben die Verantwortlichen bei Wiener Wohnen GEWUSST, dass ihr Abrechnungssystem nicht den mietrechtlichen Grundlagen entspricht!

Schließlich wurden sie ja sogar von der Wiener Schlichtungsstelle bereits am 7.11.2003 - laut eigenen Angaben vom 2.11.2007 übrigens - auf diese Tatsache aufmerksam gemacht: 

Und diese Abweichung von den Vorgaben des Mietrechtsgesetzes betraf nicht nur den Hugo Breitner Hof:

Ungeachtet dessen wollte man sich laut Zeugenaussage einfach ersparen, noch in ein altes Abrechnungssystem zu investieren, wenn man doch sowieso gerade dabei war, ein neues, sündteures SAP-System einzuführen!

 

Auch andere Auffälligkeiten im Verlauf dieser Abrechnungen blieben trotz Zeugenaussagen unklar - z.B. was seltsame Häuser betrifft, die laut Abrechnungsdaten unserem Verrechnungskreis zugeschlagen wurden: 

 

Aber gut, zumindest hat man sich bemüht, die Dinge zu Gunsten der Mieter zu lösen ...

 

... oder doch nicht????

Denn als es um die Vorlage dieser angeblich so mieterfreundlichen  Berechnungen ging, musste das Gericht dann im Sachbeschluss vom 20.1.2011 schließlich feststellen:

 

Was liest man sonst im besagten Sachbeschluss zu dem Thema?

...

...

...

...

 

Spannend, dass selbst im Rekurs von Wiener Wohnen vom 23.2.2011 gegen diesen Sachbeschluss das Folgende zugestanden wird:

 

Aber wie sahen die Anträge von Wiener Wohnen dazu aus?

Also nur um das einmal richtig zu verstehen: Wiener Wohnen räumt selber ein, dass die gelegten Abrechnungen möglicherweise unrichtig waren - beantragt aber im selben Atemzug, dass die Anträge der Mieter abgelehnt und ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden???!!!

 

Uns was meinte der zuständige Stadtrat Dr. Michael Ludwig zu diesem Verfahren in der Wiener Gemeinderatssitzung vom 17.9.2010?

 

Aus einer Anfrage-Beantwortung von Stadtrat Dr. Ludwig vom 31.5.2011:

 

Worauf sich die Feststellung "möglicherweise unrichtiges Zahlenwerk" bezogen hat, wird klar, wenn man auch den danach folgenden Satz im Rekurs von Wiener Wohnen liest:

 

 

Es ging dabei um die Bildung der zwei Verrechnungskreise, nicht um gelegentliche kleinere Fehlverrechnungen !!

 

 

 

In der Rekursbeantwortung von Wiener Wohnen heißt es auf Seite 3 ganz oben:

Was bedeutet denn dieser lapidare Satz in der Praxis?

 

Selbst in dem Fall, dass den Mietern in allen Punkten - sogar beim Obersten Gerichtshof - Recht gegeben werden würde, wehrt sich Wiener Wohnen (jetzt schon) dagegen, dass die Leute dann auch gleich ihr Geld zurück erhalten!

 

Die Mieter sollen gezwungen sein, dann zur Schaffung eines durchsetzbaren und exekutierbaren formalen Rückzahlungstitels noch einmal zu Gericht zu gehen - und zwar in einem streitigen Verfahren, also mit noch höherem Kostenaufwand und -risiko (weil Anwaltspflicht besteht etc.). Natürlich wieder für jeden einzelnen Mieter, der zuviel Geld bezahlt hat.

 

DAS ist Wiener Wohnen, die "Hausverwaltung, die immer für Sie da ist" !

 

Zum Vergleich:

Auf http://www.wienerwohnen-immerbesser.at/ liest man "Dabei orientiert sich Wiener Wohnen nicht am Gewinn, sondern am Wohl der GemeindemieterInnen. Dem zufolge konzentrieren sich alle Maßnahmen auf Vertrauensbildung und Unterstützung des einzelnen Mieters. ... Sie sind weder dem Gewinnstreben von HausbesitzerInnen noch der Willkür von windigen Hausverwaltungen ausgeliefert. Bei Wiener Wohnen stehen die MieterInnen an erster Stelle. Und das spürt man."

 

Soweit zum Unterschied zwischen Realität und plumper Propaganda ...

 

 

Aus einer Anfrage-Beantwortung von Stadtrat Dr. Ludwig vom 31.5.2011:

 

 

 

Anschluss weiterer Mieter:

 

Die Wiener Schlichtungsstelle hat dieses Verfahren nie ausgehängt oder auf andere Weise den Mietern zur Kenntnis gebracht. Ungeachtet dieses - auch per Mail vom 30.1.2009 von der Schlichtungsstelle bestätigten  - Umstandes wurde diese Tatsache von Stadtrat Dr. Ludwig in der Wiener Gemeinderatssitzung vom 17.9.2010 in Zweifel gezogen:

Zur Klarstellung: Bei insgesamt 126 Stiegen ist es völlig ausgeschlossen, dass diese Aushänge von den Mietern so flächendeckend entfernt worden wären, dass man von dem Aushang auf Mieterseite überhaupt nichts bemerkt hätte. Da ein Entfernen solcher Aushänge innerhalb einer amtlich definierten Frist verboten ist, wird hier den Mietern sogar ein widerrechtliches Handeln unterstellt.

 

Laut der nächsten Seite des Protokolls aus der o.a. Gemeinderatssitzung hat Dr. Ludwig auf den später erfolgten Aushang durch das Gericht verwiesen:

Wie man aber leicht selber nachlesen kann, fehlte in diesem ausgehängten Beschluss jeder Hinweis darauf, dass sich weitere Mieter dem Verfahren anschließen können bzw. die Erläuterung, wie das zu geschehen hat.

 

Als in der Verhandlung vom 22.7.2010 offenbar wurde, dass es hier zu umfangreichen Entscheidungen gegen Wiener Wohnen kommen könnte, ...

... war man durch die Anwältin von Wiener Wohnen sofort bemüht, die Zahl der Anspruchsberechtigten möglichst einzuschränken - wenn möglich überhaupt nur auf die 3 ursprünglichen Antragsteller. Siehe das Mail vom selben Tag zu diesem Betreff!

 

Die besagten Umstände führten auch zur oben zitierten Anfrage im Wiener Gemeinderat an Dr. Ludwig. Im Zuge dessen antwortete dieser unter anderem:

...

...

Da außerdem sogar in jenem Rechtswerk, für das die Anwältin von Wiener Wohnen als Mitautorin aufscheint, von genau solchen Gegebenheiten die Rede ist (Zitat aus dem Akt), ...

... müsste man doch eigentlich davon ausgehen können, dass dem Anschluss weiterer Mieter an das Verfahren durch Wiener Wohnen nun nichts mehr entgegengesetzt wird.

 

Aber weit gefehlt! Nur 5 Tage (!) nach dem oben zitierten Gemeinderat lief es am 22.9.2010 so ab:

 

Im Sachbeschluss des Bezirksgerichts liest man zu dem Thema:

 

Mittlerweile haben sich laut Akt insgesamt 292 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt.

Und aufgrund fehlender Einsprüche dazu in den bekannten zwei Rekursen dürfte deren Recht zur Beteiligung am Verfahren außer Zweifel stehen. Das mag erfreulich sein oder so klingen.

Andererseits aber bedeutet es, dass die übrigen der rund 1.450 Mieter unserer Anlage systematisch um ihr Recht auf eine richtige Abrechnung für die besagten Jahre 2004 - 2006 gebracht worden sind.

 

Die gesamte Informationsarbeit zum Anschluss der interessierten Mieter ging - samt Organisation der Beitrittsmöglichkeit - vom Mieterbeirat des Hugo Breitner Hofes aus.

 

Nur zu schade, dass von vielen Mietern die Postkasteneinwürfe des Mieterbeirats nicht gelesen, sondern mit der Fülle an mittlerweile zugestellter unbestellter Werbung in den neuen Hausbrieffachanlagen gemeinsam weggeworfen werden.

 

Ob man auf der Antragsgegnerseite mit solchen Gegebenheiten von Haus aus spekuliert hat?

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen!

Und das durch ein Unternehmen der Stadt Wien mit dem "Begriff, Zweck und Umfang der Unternehmung" laut Artikel I, § 2 (1) des Statuts für die Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“: Der Zweck der Unternehmung „Stadt Wien - Wiener Wohnen“ besteht in der Bereithaltung und Schaffung von einem modernen Standard entsprechenden Mietwohnungen für einkommensschwächere, wohnungsbedürftige Personen und Familien.  

 

 

Wie gut man auch an oberster Stelle über das hierzu diskutierte, wohl ganz bewusste Kalkül informiert sein dürfte, darauf deutet die folgende Passage aus einer Stellungnahme der Magistratsdirektion der Stadt Wien an die Volksanwaltschaft:

 

 

Aus einer Anfrage-Beantwortung von Stadtrat Dr. Ludwig vom 31.5.2011:

 

 

Kontrollen:

Im Sachbeschluss vom 20.1.2011 hielt die Richterin fest:

 

Eine "sparsame Wirtschaftsführung", sollte man meinen, beginnt mit der Kontrolle von dem, was an Rechnungen gelegt und den Mietern daher in Rechnung gestellt werden soll - und endet mit einer Nachkontrolle von dem, was an Abrechnung an die Mieter herausgekommen ist - damit eben keine Kosten verrechnet werden, "die bei einer vernünftigen Wirtschaftsführung im Rahmen der ortsüblichen Verhältnisse nicht aufgewendet werden".

 

Wie es aber mit diesen Kontrollen bei der Abrechnung durch Wiener Wohnen aussieht, darüber geben vor allem die Zeugenaussagen vom 15.11.2010 Aufschluss - zum Beispiel zur Kontrolle im Bereich der "Überrechnung" (das betrifft konkret Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Grundsteuer, Rauchfangkehrer, Versicherungen - also wirklich "große Brocken").

Die für die Buchhaltung verantwortliche Amtsrätin sagte:

 

Die damals stellvertretende Leiterin und heutige Leiterin des für uns zuständigen Kundendienstzentrums:

...

...

...

 

Und schließlich der kaufmännische Referatsleiter des Kundendienstzentrums:

...

 

Wenn  vorher nur sehr eingeschränkt kontrolliert wurde - wie sieht es dann mit der Nachkontrolle der fertigen Abrechnungs-CD aus?

Die für die Buchhaltung verantwortliche Amtsrätin dazu:

 

Die heutige Leiterin des für uns zuständigen Kundendienstzentrums:

 

Und schließlich der kaufmännische Referatsleiter des Kundendienstzentrums:

 

Im oben zitierten Sachbeschluss hielt die Richterin fest:

 

 

Zur "Richtigkeit" der Abrechnungs-CD's:

 

Wenn der kaufmännische Referatsleiter des Kundendienstzentrums in seiner Aussage vom 15.11.2010 wie oben zitiert meinte, man würde schadhafte Datenträger ohnehin gleich feststellen, so kann sich dies offenbar nur auf Brennfehler bei der Produktion bezogen haben, nicht auf inhaltliche Themen.

Siehe dazu die weiteren Aussagen am selben Tag von der damals stellvertretenden Leiterin und heutigen Leiterin des für uns zuständigen Kundendienstzentrums:

 

Hier die ursprüngliche Darstellung von Wiener Wohnen dazu vom 9.11.2009:

Hierzu ist zu bemerken, dass der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof bisher keine weitere Abrechnungs-CD eruieren konnte, die nach dem besagten Fehler von Wiener Wohnen ausgetauscht worden wäre - weder welche, die gratis für Mieterbeiräte noch welche, die gegen Gebühr für Mieter ausgefolgt worden sind. Das einzige uns bekannte ausgetauschte Exemplar ist das für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof - offenbar weil von hier Reklamationen ausgegangen sind. Uns sind aber zumindest 2 Fälle bekannt, wo ein Austausch der angeblich defekten Abrechnungs-CD's definitiv NICHT erfolgt ist (1 Mieterbeirat, 1 Mieter). 

 

Darüber hinaus hieß es in den Aussagen der für die Buchhaltung verantwortlichen Amtsrätin vom 15.11.2010:

...

 

 

Wozu überhaupt kontrollieren, ...

 

... wenn doch für die sogenannte "Überrechnung" (Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Grundsteuer, Rauchfangkehrer, Versicherungen) die Buchungen sowieso vollautomatisch erzeugt werden?

Die EDV macht doch keine Fehler!

 

Hierzu wieder eine Zeugenaussage der für die Buchhaltung verantwortlichen Amtsrätin vom 15.11.2010 zur "Überrechnung":

 

Wie es hinter dieser "Automatik" tatsächlich aussieht, das dokumentieren die ziemlich wahllos herausgegriffenen Belege aus den Jahren 2004, 2005 und 2006 zu den Buchungen bezüglich Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Grundsteuer, Rauchfangkehrer und Versicherungen. Klicken Sie einfach beliebig Belege zu dem Thema heraus und machen Sie sich selbst Ihr Bild!

Hinweis dazu: Anmerkungen in Farbe (rot ...) wurden von den Antragstellern für das Gericht angebracht. Aber das, was "Schwarz auf Weiss" übrig bleibt, spricht wohl eine deutliche Sprache.

Dieses Belegmaterial aus dem Hintergrund der "Automatik" dürfte übrigens eher unabsichtlich auf den Abrechnungs-CD's gelandet sein. Ungeachtet dessen sind sie aus den realen Vorgängen rund um die Buchhaltung bei Wiener Wohnen gegriffen - so wenig wir das selber glauben wollten ...

 

 

Einbindung in die Systemgestaltung:

 

Hier eine Aussage des kaufmännischen Referatsleiters unseres Kundendienstzentrums in der Verhandlung vom 15.11.2010 zur Einbindung in die Systemgestaltung:

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