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Hugo Breitner Hof
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Zu Hanakgasse 1A, die "Alte Leute Siedlung":
Am 29.4.2009 stellte Bezirksrat Krisch (Grüne) zu Hanakgasse 1A die Fragen, ...
Bezogen auf diese Anfragenbeantwortung an die Bezirksvorstehung Penzing vom 20.5.2009 ...
... hat der Mieterbeirat am 25.7.2010 19 kritische Fragen an Herrn Dr. Ludwig gerichtet, weil er der Meinung war, dass Stadtrat Dr. Ludwig die gestellten Fragen nicht beantwortet hat und noch dazu in der Anfragebeantwortung unwahre bzw. missverständliche Angaben enthalten waren:
1. Aus Ihren Ausführungen zu den Vorbereitungsarbeiten der Sanierung des Hugo Breitner Hofes ab 1997 würde der uninformierte Leser darauf schließen, dass der Mieterbeirat in seiner Einbindung bei den Vorbereitungen die Überlegungen zum Abriss und zur Ausgliederung der Alten Leute Siedlung geteilt hat - insbesondere auf Ihrer Darstellung dazu auf Seite 2 beruhend: Zusammenfassend wird festgehalten, dass bereits in der Vorbereitungsphase der Sanierung gemeinsam mit dem Mieterbeirat die Ausgliederung und der Abbruch der "Alten-Leute-Siedlung" angestrebt wurde. Ist das so? Wenn ja, dann legen Sie bitte authentische und nachvollziehbare Unterlagen dazu vor. Auch schriftlich dokumentiert ist nämlich genau das Gegenteil der Fall (von Wiener Wohnen am 24.11.1998 verteilte Unterlagen, Bürobesprechung vom 15.10.1998). Aus der Dokumentation der Bürobesprechung geht auch eindeutig hervor, dass schon damals offenbar am Mieterbeirat vorbei weitere Konzepte in Erwägung gezogen worden sind. Täuscht dieser Eindruck? Falls ja: Wie passt das zu den vorliegenden Dokumenten?
2. Ist es richtig, dass sowohl in der oben zitierten Bürobesprechung als auch in den von Wiener Wohnen erteilten Unterlagen (1. Blatt) ausdrücklich und schriftlich festgehalten wurde, dass sämtliche Objekte des Hugo Breitner Hofes in einer wirtschaftlichen Einheit erfasst sind und eine wirtschaftliche Einheit bilden? Ist es richtig, dass in dieser Unterlage von Wiener Wohnen den Mieterinnen und Mietern ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt wurde, dass die "Alte Leute Siedlung" erhalten bleibt, saniert wird und keine Neubauten hergestellt werden? Wieso erachten Sie diesen Umstand in Ihrer Berichterstattung an die Bezirksvorstehung Penzing für nicht erwähnenswert, obwohl Herr Bezirksrat Krisch dies gleich als erste Detailfrage seiner Anfrage gestellt hat?
3. Ist es richtig, dass trotz dieser Zusicherung an die Mieterinnen und Mieter offenbar schon damals parallel ein Abriss der Alten Leute Siedlung weiter betrieben wurde? Zumindest findet sich im Vorprüfbericht des WBSF vom 9.11.1998 auf Seite 6 neuerlich das Ersuchen um Prüfung des Abrisses. Wieso blieb die diesbezügliche ganz konkrete Detailfrage 2 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt?
4. Ist es richtig, dass die MA 25 daraufhin in ihrem Gutachten (Seite 4) vom 15.7.1999 die Alte-Leute-Siedlung für sanierbar befunden und die dazu gemachten Angaben für teilweise unzutreffend bezeichnet hat? Die Aufgabe des Abrisses samt Neuerrichtung erfolgte also nicht nur aus rein rechtlich-sozialen Gründen, sondern weil eine Sanierung von den Experten der Stadt Wien für durchführbar und die getätigten Angaben für unrichtig befunden worden sind.
5. Ist es richtig, dass sich die "überproportional hohen Sanierungskosten" für die Alte-Leute-Siedlung dann anscheinend als gar nicht so überproportional herausgestellt haben? Schließlich wurden sie ja am 27.10.1999 in das Gesamt-Sanierungsvorhaben für den Hugo Breitner Hof einbezogen (Hanakgasse 1A).
6. Ist es richtig, dass - ungeachtet dieser Einbeziehung in die Gesamtsanierung - keinerlei Anstalten gemacht worden sind, wenigstens die bereits leerstehenden Wohnungen bzw. Gebäudeteile zu sanieren oder schützende Arbeiten an Fassade oder Dach etc. durchgeführt wurden, sondern dass der Anlagenteil insgesamt weiter dem Verfall preisgegeben worden ist? Wieso blieb aus der diesbezüglich ganz konkreten Detailfrage 3 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt, ob Fördermittel beim Bundesdenkmalamt beantragt worden sind?
7. Ist es richtig, dass eine abschnittsweise Sanierung der Alten-Leute-Siedlung durch Umsiedlung der Bewohner in schon fertiggestellte Wohnungen schon ab Baubeginn für die Sanierung gegeben gewesen wäre, da auch schon zu diesem Zeitpunkt nur ein Teil der 24 Wohneinheiten in der Alten-Leute-Siedlung vermietet war? Ist es richtig, dass aber keinerlei baulich bedingte Umsiedelung innerhalb der Alten-Leute-Siedlung stattgefunden hat? Wenn nein: Warum nicht?
8. Kernpunkt der nunmehrigen Rückfrage an Sie ist aber die auf Seite 2 Ihrer Auskunft erwähnte Projektsitzung vom 23.2.2006, in welcher der Mieterbeirat eine Ausgliederung und Auslösung aus der Mietzinsfläche aus dem §18-Verfahren mitbeschlossen haben soll. Legen Sie bitte authentische und nachvollziehbare Unterlagen dazu vor. Wieso wäre eine solche mit dem Mieterbeirat verhandelte Vereinbarung bisher nirgendwo zur Sprache gekommen? Ganz abgesehen davon, dass eine solche Zustimmung gar nicht in der Kompetenz des Mieterbeirats alleine liegt, ja sogar eine solche der Mieterversammlung im Rahmen eines laufenden §18-Verfahrens nicht ausreichend sein dürfte. Dies noch dazu zu einem Zeitpunkt als die komplette Absiedelung unmittelbar bevor stand und endlich Sanierungsschritte hätten erfolgen können! Die erwähnte Ausgliederungsabsicht schon in der Vorphase der Sanierung war nachweislich nicht bei den Mietern bzw. dem Mieterbeirat gegeben, sondern nur bei der "Gegenseite".
9. Wann wurde die Schlichtungsstelle, wann die Mieter von dieser Auslösung aus dem §18-Verfahren informiert? Im uns zugänglichen Teil des Bauaktes (zu einen uns unbekannt großen Teil dieses Aktes wurde uns ja bisher von Wiener Wohnen der Zutritt verwehrt) finden sich ebenfalls keinerlei Hinweise auf so eine Verständigung.
10. Ist es richtig, dass Wiener Wohnen am 28.6.2006 beim Bundesdenkmalamt die Entlassung von Hanakgasse 1A aus dem Denkmalschutz beantragt und ein Gutachten über die Abbruchreife des Objekts vorgelegt hat? Wieso blieb diese ganz konkrete Detailfrage 4 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt?
11. Ist es richtig, dass der dem Bundesdenkmalamt vorgelegte "konzeptionelle (Bebauungs-)Entwurf ohne jegliche Detailplanung" Details bis hin zum einzeln eingezeichneten Stellplatz in der vorgesehenen Tiefgarage enthält? Wurden diese Unterlagen dem Mieterbeirat auf seinen ausdrücklichen Wunsch vom 13.3.2007 (und nachfolgende Urgenzen) übermittelt? Wenn nein: Warum nicht? Wie passen die nachweislich immer wieder erforderlichen Nachfragen und Urgenzen zu Ihrer Behauptung der "laufend informierten Mieterbeiräte"? Wieso blieb die diesbezügliche ganz konkrete Detailfrage 10 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt?
12. Ist es richtig, dass die Reduktion der Geschoßanzahl im vorgelegten "konzeptionellen Entwurf" auf Anraten des Bundesdenkmalamtes durchgeführt worden ist, da auf Basis einer größeren Gebäudehöhe keine Entlassung aus dem Objektschutz genehmigt worden wäre?
13. Wie passt diese von Ihnen erwähnte angeblich 2006 gemeinsam mit dem Mieterbeirat beschlossene Ausgliederung und Auslösung der "Alten-Leute-Siedlung" aus dem Hugo Breitner Hof zur bereits grundbücherlich erfolgten Auslösung im Jahr 2004? Wieso wurde die Jahreszahl oder das Datum dieser Eintragung nicht in Ihrer Auskunft erwähnt, sondern wird vielmehr der Eindruck erweckt, auch diese grundbücherliche Veranlassung wäre erst 2006 erfolgt?
14. Ist es richtig, dass die Alte-Leute-Siedlung im Jahr 2006 aus dem Verrechnungskreis des Hugo Breitner Hofes ausgegliedert wurde, aber so, dass nur die damals noch vorhandenen Hauptmietzinseinnahmen nicht der Anlage gutgeschrieben und die m2 der Wohnfläche dieses Anlagenteiles nicht im Aufteilungsschlüssel für die Betriebskosten des Hugo Breitner Hofes berücksichtigt, aber die Betriebskosten dieses Grundbuchskörpers sehr wohl dem Hugo Breitner Hof angelastet wurden?
15. Erfolgte damals eine aktive Verständigung des Mieterbeirats von dieser Ausgliederung oder von der Einreichung beim Bundesdenkmalamt? Wenn nein: Warum nicht? Wieso blieben die diesbezüglich ganz konkreten Detailfragen 5 und 6 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt?
16. Ist es richtig, dass die von Ihnen erwähnte Auskunft an den Mieterbeirat vom 27.2.2007 erst auf dessen konkrete Nachfrage am 7.2.2007 bezüglich der Alten-Leute-Siedlung erfolgt ist?
17. Ist es richtig, dass der Mieterbeirat im Rahmen einer Bürobesprechung mit Wiener Wohnen am 4.9.2007 zur Liegenschaft Hanakgasse 1A angefragt und von Ing. Weber (Wiener Wohnen, Leiter des KD 16) folgende Antwort erhalten hat: „.... Es gibt keinerlei Konzepte oder Einreichpläne – auch nicht beim Bundesdenkmalamt. ... Die grundbücherliche Ausgliederung hat mit der Ausgliederung aus dem Verrechnungskreis nichts zu tun.“ Warum sollte der Leiter des Wiener Wohnen - Kundendienstzentrums den Mieterbeirat so hinters Licht führen, wenn dieser Mieterbeirat am 23.6.2006 die Schritte alle mitgetragen hätte? Wieso blieben die diesbezüglich ganz konkreten Detailfragen 5 und 6 des Herrn Bezirksrat Krisch von Ihnen unbehandelt?
18. Sie schreiben, dass die Schaffung einer eigenen Einlagenzahl nicht mit der praktischen Ausgliederung aus der wirtschaftlichen Einheit gleichgesetzt werden kann: Wie passt das zur diesbezüglichen Judikatur (5Ob107/95), die genau das Gegenteil besagt? Stimmt es, dass die Alte-Leute-Siedlung aus-, ein- und dann wieder aus dem Hugo Breitner Hof ausgegliedert worden ist? Nach welchen Gesichtspunkten und auf welcher Rechtsbasis ist das erfolgt?
19. Da seit 4.4.2007 von Wiener Wohnen immer wieder das Argument gebracht wird, die Abtrennung der Liegenschaft sei deshalb durchgeführt worden, um die Mieter nicht mit unnötigen Errichtungskosten zu belasten: Ist es richtig, dass das Mietrechtsgesetz vorsieht, dass die Errichtungskosten - auch ohne Ausgliederung - den Mietern der neu errichteten Einheit in Rechnung gestellt werden können und dass von dieser Bestimmung sogar für die neu errichteten Dachgeschoßwohnungen im Hugo Breitner Hof Gebrauch gemacht wurde (wenn auch so gestaltet, dass es dadurch zu maßgeblichen, nun gerichtsanhängigen Problemen bei der Betriebskostenverrechnung gekommen ist)?
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Am 10.8.2010 traf eine Antwort von Wiener Wohnen - auch zu Hanakgasse 1A - ein, in der es zu diesem Thema nur hieß:
Zu Ihrem neuerlichen Einspruch gegen die Abtrennung des Bereiches Hanakgasse 1a von dem Komplex „Hugo Breitner-Hof“ muss neuerlich bekräftig werden, dass in Gegensatz zu Ihrer Ansicht im Mietermitbestimmungsstatut eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist.
Die Stadt Wien - Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen.
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Am 13.8.2010 protestierte der Mieterbeirat heftig gegen eine derartige Darstellung:
"Alte-Leute-Siedlung":
Keine einzige, der gestellten 19 Fragen wurde auch nur in irgendeiner Weise beantwortet.
Statt dessen erteilen Sie uns die Auskunft: "Zu Ihrem neuerlichen Einspruch gegen die Abtrennung des Bereiches Hanakgasse 1a von dem Komplex „Hugo Breitner-Hof“ muss neuerlich bekräftig werden, dass in Gegensatz zu Ihrer Ansicht im Mietermitbestimmungsstatut eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist. Die Stadt Wien - Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen."
Diese Auskunft ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert:
Einerseits ist für uns unerklärlich, wieso nach nunmehriger Darstellung eine Mitwirkung von Mietervertreter an der Neugestaltung von Nutzflächen nicht verankert ist und es weiter heißt, Wiener Wohnen war daher zu keiner Zeit verpflichtet und ist es auch jetzt nicht, hinsichtlich der Vorgangsweise und Planungsarbeiten in irgendeiner Weise gegenüber dem Mieterbeirat Rechenschaft abzulegen - wo doch laut Ihren diesbezüglichen Ausführungen vom 20.5.2009 die Rede davon ist, das Thema "Alte-Leute-Siedlung" wäre 1997 fast bei jeder Sitzung unter Einbeziehung des Mieterbeirats behandelt worden und es wäre am 15.10.1998 mit dem Mieterbeirat festgestellt worden, dass ein Abbruch des Objekts aus rechtlich-sozialen Gründen nicht möglich sei. Gemeinsam mit dem Mieterbeirat sei aber schon in der Vorbereitungsphase der Sanierung die Ausgliederung und der Abbruch der "Alten-Leute-Siedlung angestrebt worden. Insbesondere möchte ich auf Ihre Behauptung einer Projektsitzung vom 23.2.2006 gemeinsam mit dem Mieterbeirat verweisen, in der die völlige Absiedlung und die Ausgliederung festgelegt worden wäre. Dem Mieterbeirat wurde auch ein Sitz in der Jury des immer noch offenen Neugestaltungswettbewerbs angeboten. Um es kurz zu sagen: In Ihren Ausführungen vom 20.5.2009 stellen Sie den Mieterbeirat als ständigen Mitwisser und auch Mit-Betreiber für die Ausgliederung und den Abbruch des Objekts dar. Jetzt wiederum war man dem Mieterbeirat bezüglich der angefragten Vorgänge zu keiner Zeit verpflichtet und keinerlei Rechenschaft schuldig. Was stimmt denn nun?
Abgesehen von dem Umstand, dass man seitens Wiener Wohnen zumindest bezüglich der erfolgten grundbücherlichen Ausgliederung bzw. der Absplittung von der wirtschaftlichen Einheit des Hugo Breitner Hofes zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet gewesen wäre, weil dies ganz massive Auswirkungen auf die gesamte Gestionierung der Anlage hat.
Wesentlich erscheint uns aber der Hinweis, dass die ursprüngliche Anfrage von Bezirksrat Wolfgang Krisch stammt und die oben zitierte Auskunftserteilung an die Bezirksvorstehung Penzing ergangen ist. Auch wenn sich Wiener Wohnen (aus unserer Sicht völlig unberechtigt) zu keiner Auskunft an den Mieterbeirat oder zu dessen Einbindung verpflichtet fühlt: Der zuständige Stadtrat ist laut den geltenden Bestimmungen zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft, was die angefragten Sachverhalte betrifft, an die entsprechende Bezirksvorstehung verpflichtet. Und in diesem Kontext erachten wir es nicht nur für unser Recht, sondern vielmehr für unsere Pflicht, unserer Bezirksspitze bei derartigen Auskunftsinhalten mit einigen Hinweisen und Fragen behilflich zu sein. So ist dies hier geschehen.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass auch jedem Mieter persönlich bezüglich der Alten-Leute-Siedlung schriftlich eine Zusicherung im Rahmen eines §18-Verfahrens zugegangen ist. Auch diese ist Gegenstand der Anfragen und daher unserer Nachfrage. Die Verpflichtungen von Wiener Wohnen gehen also schon aus diesem Grund über die alleinige, im Statut verbriefte Mietermitbestimmung, weit hinaus.
Aus diesen Gründen ersuchen wir Sie, die zu dem Themenkomplex bisher gestellten Fragen zu beantworten!
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17.8.2010: Das Büro Dr. Ludwig hat das Mail des Mieterbeirats an Wiener Wohnen weitergeleitet.
7.9.2010: Wiener Wohnen:
Unter Bezugnahme auf Ihre neuerliche Eingabe vom 13. August 2010 ist anzumerken, dass aus Sicht der Stadt Wien – Wiener Wohnen den bereits an Sie übermittelten Stellungnahmen – soferne die aufgeworfenen Positionen nicht noch gerichtsanhängig sind – nichts mehr Weiteres hinzuzufügen ist.
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7.9.2010: Mail des Mieterbeirats an Dr. Ludwig und die Bezirksvorstehung Penzing:
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14.9.2010: Bezirksvorstehung Penzing:
Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Ihr Mail vom 7.9. zu antworten. Ich werde selbstverständlich auch mit dem Stadtrat-Büro in Kontakt treten.
Sobald mir Informationen vorliegen werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
15.9.2010: Büro Dr. Ludwig:
Wir ersuchen Sie, das beim zuständigen Bezirksgericht anhängige Verfahren abzuwarten und dem unabhängigen Gericht die Möglichkeit einer Aufklärung der strittigen Punkte einzuräumen.
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16.9.2010: Der Mieterbeirats-Vorsitzende beruft sich - auch als Privatperson - auf das Wiener Auskunftspflichtgesetz und fordert die Beantwortung der gestellten Fragen oder die Ausstellung eines diesbezüglichen Bescheides.
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21.9.2010: Das Mail vom 16.9.2010 wurde im Auftrag von Dr. Ludwig an Wiener Wohnen zur direkten Erledigung weitergeleitet.
28.9.2010: Bezirksvorstehung Penzing:
Danke für Ihr Mail. Mir wurde vom BüroStadtrat Ludwig mitgeteilt, dass Sie bereits eine Antwort-Mail mit dem Ersuchen, das beim zuständigen Bezirksgericht anhängige Verfahren abzuwarten, erhalten haben.
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26.11.2010: Der 10-seitige Bescheid von Wiener Wohnen (24.11.2010) trifft ein.
Das Auskunftsbegehren wird als unzulässig zurückgewiesen.
In der Begründung hieß es zum besagten Themenkomplex:
Der Text der vom Mieterbeirat gestellten Fragen ist oben nachzulesen - und überzeugen Sie sich selbst, was diesbezüglich in der Informationsveranstaltung vom 26.3.2009 behandelt und beauskunftet wurde (nämlich so gut wie NICHTS).
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Am 7.12.2010 hat der Mieterbeirats-Vorsitzende daher gegen den ausgestellten Bescheid berufen.
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Wir haben diese umgehend an die zuständige Fachabteilung von Wiener Wohnen weitergeleitet.
Wir werden Ihnen so rasch wie möglich eine Antwort übermitteln. Bis dahin ersuchen wir sie um etwas Geduld.
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Berufungsbescheid vom 1.4.2011: Die Berufung ...
...
...
...
Langer Rede kurzer Sinn:
Machen Sie selbst die Probe aufs Exempel und suchen Sie in den besagten Schriftstücken / Links nach den Antworten auf die 19 gestellten konkreten Fragen(komplexen)!
Wenn Sie fündig werden, geben Sie uns bitte Bescheid.
Sie helfen uns damit ungemein, denn uns ist das bisher nicht gelungen.
Einzige Ausnahme: Aus-, Ein- und Ausgliederung der Alten Leute Siedlung. Die hat der Mieterbeirat in die Informationsveranstaltung von sich aus als Thema eingebracht - und auch dort war es NICHT der Hauseigentümer und -verwalter Wiener Wohnen, der uns rechtzeitig reinen Wein eingeschenkt hätte.
Wir können leider auch nicht nachvollziehen, wie der Berufungssenat der Stadt Wien zur Hanakgasse 1A auf das Mail vom 10.8.2010 (dem Mieterbeirat zu keiner Zeit eine Rechenschaft schuldig) verweisen und gleichzeitig behaupten kann, es seien alle Themenkomplexe abgedeckt und die Auskünfte in ausreichendem Umfang gegeben worden. Mehr als die 2 weiter oben zitierten Absätze sind dort zu den 19 gestellten Fragen nicht auffindbar.
Auch bei den erstellten Bescheiden muss man festhalten, dass diese zu einem Gutteil aus einer Wiederholung dessen bestehen, was bereits an Texten vorlag (6 1/2 von 10 bzw. 16 von 24 Seiten).
Und wo hier zur Beantwortung relativ einfacher Fragen umfangreiche Gutachten oder sonstige Ausarbeitungen notwendig gewesen wären, die den Verwaltungsbetrieb der Stadt Wien an den Rand des Kollaps bringen ... vielleicht verstehen Sie das. Wir nicht!
Auch wo nicht gesichertes Wissen vorgelegen hätte, ist uns nicht klar. Schließlich wurden die Behauptungen durch den Stadtrat ja vorher als gesichert der Bezirksvorsteherin für Penzing übermittelt. Kennen Sie sich da noch aus?
Für uns stellt sich die Sache so dar, dass sich hier ein verantwortlicher Stadtrat in einer heiklen Sache unangenehmen Fragen bezüglich Beantwortung entziehen wollte - und immer noch will. Und dass dieser verantwortliche Stadtrat dabei auch nicht davor zurückgescheut hat, bei seiner Beantwortung in die politisch bewährte Trickkiste der Unwahrheiten, Verdrehungen und Zweideutigkeiten zu greifen.
Nun sollen die Beschwerdeführer gegen solche Vorgehensweisen - in kostenpflichtigen Verfahren natürlich - bis zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof gehen müssen, um wenigstens Richtigstellungen zu erreichen, die der Wahrheit gerecht werden.
Na bravo!
Betriebskosten-Akontierung (insbesondere für 2009):
Nachfolgend die ursprüngliche Anfrage des Bezirksrats Wolfgang Krisch vom 29.4.2009:
Die Auskunftserteilung an die Bezirksvorstehung Penzing vom 19.5.2009 dazu:
Am 27.7.2010 richtete der Mieterbeirat zu dieser Auskunftserteilung folgende Fragen an Dr. Ludwig:
1. Sie schreiben, dass Wiener Wohnen die Betriebskosten - Akonti für 2009 so berechnet hat, dass sie nicht über dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz liegen und dass dies auch für den Hugo Breitner Hof zutrifft. Wie passt das zu dem Mail von Wiener Wohnen vom 12.2.2009, in dem sogar Wiener Wohnen von einer zustehenden Verminderung um 0,07 EUR pro m2 und Monat spricht? Immerhin beträgt schon dies eine zu hohe Akontierung im Ausmaß von 60.361,89 EUR für unsere Anlage (bezogen auf die dann tatsächlich abgerechnete m2-Zahl für 2009). Laut unserer Berechnung und Jahr betrug das zu Unrecht eingehobene Akonto sogar 1,06 EUR pro m2 und Jahr (und nicht, wie von Wiener Wohnen zugestanden 0,84 EUR).
2. Ist es zutreffend, dass Wiener Wohnen bei der gegenständlichen Errechnung der Akontierungsbasis zwar Korrekturen, die auf vorangegangene Jahre Bezug genommen und Wiener Wohnen begünstigt haben, berücksichtigt, aber solche zu Gunsten der Mieter leider "vergessen" hat - obwohl das Vorliegen solcher Korrekturen längst bekannt war?
3. Ist es richtig, dass die zuständigen Mitarbeiter von Wiener Wohnen in einer Besprechung am 27.2.2009 unter Punkt 7) die Richtigkeit der Mieterbeirats-Überlegungen bestätigt haben: "Betriebskosten -Akonto 2009: Die Mitarbeiter von Wiener Wohnen bestätigen grundsätzlich die Richtigkeit der Überlegungen des Mieterbeirats bezüglich der Akonto-Höhe, weisen aber darauf hin, dass sich bei einer Reduktion und Rückvergütung der geleisteten Beträge eine höhere Nachzahlung bei der Abrechnung für 2009 – also im Jahr 2010 - ergeben könnte. Sie ersuchen den Mieterbeirat um Rückäußerung diesbezüglich."?
4. Ist es richtig, dass Wiener Wohnen erst dann (ab der Stellungnahme vom 18.3.2010) zu dem Standpunkt übergegangen ist, das Akonto richtig berechnet zu haben, als der Mieterbeirat in seiner Sitzung am 2.3.2009 zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eine Richtigstellung tatsächlich unumgänglich ist und dies Wiener Wohnen mittels Anmerkung im o.a. Protokoll vom 27.2.2010 so mitgeteilt hat? Ab dann hieß es von der Seite Wiener Wohnens lapidar: "Es steht Ihnen selbstverständlich zu, sollten Sie damit nicht einverstanden sein, die vorgesehenen Rechtsmittel auszuschöpfen." Dies wohl wissend, dass bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens das Akonto längst von Wiener Wohnen restlos eingehoben wäre.
5. Ist es zutreffend, dass Wiener Wohnen bei der Akonto-Berechnung und -Einhebung generell nicht von der Betriebskosten-Basis des vorausgegangenen Kalenderjahres ausgeht, wie in § 21, Abs. 3 MRG vorgesehen - "Der Vermieter darf zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen (Jahrespauschalverrechnung), der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist und im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben um höchstens 10 vH überschritten werden darf." - sondern nachweislich von der Basis aus einem Jahr davor? Ist es zutreffend, dass Wiener Wohnen eigentlich, wenn die Betriebskostenbasis des vorausgegangenen Kalenderjahres noch gar nicht vollständig ermittelt worden ist bzw. zwischenzeitlich keine Erhöhung von Betriebskosten oder öffentlichen Abgaben stattgefunden hat, laut Mietrechtsgesetz GAR KEINE Anhebung des Betriebskostenakontos durchführen dürfte?
6. Ist es richtig, dass für das Abrechnungsjahr 2009 dann per 1.8.2010 nicht unbeträchtliche Rückzahlungen an die Mieterinnen und Mieter des Hugo Breitner Hofes zu leisten sind, die letztendlich ausschließlich auf die zu hohe Akontierung zurückgeführt werden müssen? Denn von den Vorschlägen zur Betriebskostenreduktion, die der Mieterbeirat im o.a. Protokoll vom 27.2.2009 eingebracht hat, wurde kein einziger von Wiener Wohnen umgesetzt (Verwaltungskosten auf deutlich unter 2 Euro / m2 senken; Preise bei allen Kostenverursachern seitens der Stadt Wien deutlich senken, die Gewinne ausweisen; Kosten aus den „Inhaus-Vergaben“, wie z.B. bei der Grünflächenpflege, wieder auf einen marktgerechten Wert absenken).
7. Sind Sie immer noch der Meinung, dass diesbezüglich "keine weiteren Sicherstellungen für zukünftige Vorgänge nötig" sind, da "die Berechnungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen"?
8. Werden Sie bezüglich solcher Gegebenheiten von Wiener Wohnen falsch informiert oder informieren Sie die Bezirksvorstehung Penzing falsch?
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Die Antwort von Wiener Wohnen vom 10.8.2010 dazu:
Betrifft: "Betriebskosten-Akontierung", Ihre Auskunft GWS 1360/2009/Scp/Art vom 19.5.2009
Zur Betriebskostenakonto-Berechnung für das Jahr 2010:
Jener (zu jedem Zinstermin gleichbleibende) Teilbetrag, der zur Deckung der im Jahr 2010 fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zur Anrechnung gebracht werden darf, ist auf Basis der Betriebskosten (und öffentlichen Abgaben) des Jahres 2009 zu berechnen. Dabei darf eine Überschreitung von bis zu 10 vH bei zwischenzeitlichen Erhöhungen erfolgen.
Die Betriebskostenausgaben (inkl. öffentliche Abgaben, aber ohne Ersätze aus Vorperioden in der Höhe von € 7.817,80) für das Jahr 2009 im Hugo-Breitner-Hof betrugen EUR 1,715.193,98. Bei einer Nutzfläche von 71.859,39 m² ergibt sich somit ein Monatsbetrag von € 1,99/m2. Aufgrund zwischenzeitlicher Erhöhungen (Wasser, Kanalgebühren, Müllabfuhr, Verwaltungskosten usw.) wäre eine Überschreitung um 10 %, also auf einen Monatsbetrag (Betriebskostenakonto) von € 2,19/m², lt. § 21 Abs. 3 Mietrechtsgesetz (MRG) zulässig. Tatsächlich erfolgte jedoch eine Festsetzung des Monatsbetrags auf € 2,08/m², was einer Erhöhung von lediglich 4,5 % entspricht und somit deutlich unter der gesetzlichen Grenze liegt.
Zum Modus der Betriebskostenakonto-Kalkulation:
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Betriebskosten und öffentlichen Ausgaben des vorvergangenen Jahres niedriger sind (als jene des vergangenen Jahres), erfolgt die Grundkalkulation der Betriebskostenakonti im Dezember des Vorjahres vorerst auf Basis dieser Kosten. Diese zentral kalkulierten Werte werden dann an die für die jeweilige Wohnhausanlage zuständigen Hausverwalter von Wiener Wohnen zur Kontrolle und eventuell erforderlichen Adaptierung übermittelt. Dabei werden auch Korrekturen vorangegangener Jahre mitberücksichtigt. Dadurch kann vermieden werden, dass es aufgrund besonderer Umstände in einer einzelnen Wohnhausanlage bei der Betriebskostenakonto-Festsetzung zu überhöhten Werten, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kommt. Der klare Vorteil für die MieterInnen liegt darin, dass die Betriebskosten des vorvergangenen Jahres bereits geprüft und abgerechnet wurden und auch durch die MieterInnen und MieterbeirätInnen eingesehen werden konnten, was für die Betriebskosten des vorausgegangenen Kalenderjahres zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht zutrifft.
Zur Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009:
Erfreulicherweise ist es im Hugo-Breitner-Hof diesmal zu keinen Nachzahlungen auf Grund der Betriebskostenabrechnung gekommen. Vielmehr konnten den MieterInnen durchschnittlich ca. € 62,-- (netto) im August 2010 gutgeschrieben werden. Die Akontierung der Betriebskosten für das Jahr 2009 mit € 2,08/m² und Monat erfolgte selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
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Der Mieterbeirat erwiderte am 13.8.2010 dazu:
"Betriebskosten - Akontierung":
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17.8.2010: Das Büro Dr. Ludwig hat das Mail des Mieterbeirats an Wiener Wohnen weitergeleitet.
7.9.2010: Wiener Wohnen:
Unter Bezugnahme auf Ihre neuerliche Eingabe vom 13. August 2010 ist anzumerken, dass aus Sicht der Stadt Wien – Wiener Wohnen den bereits an Sie übermittelten Stellungnahmen – soferne die aufgeworfenen Positionen nicht noch gerichtsanhängig sind – nichts mehr Weiteres hinzuzufügen ist.
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7.9.2010: Mail des Mieterbeirats an Dr. Ludwig und die Bezirksvorstehung Penzing:
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14.9.2010: Bezirksvorstehung Penzing:
Entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Ihr Mail vom 7.9. zu antworten. Ich werde selbstverständlich auch mit dem Stadtrat-Büro in Kontakt treten.
Sobald mir Informationen vorliegen werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.
15.9.2010: Büro Dr. Ludwig:
Wir ersuchen Sie, das beim zuständigen Bezirksgericht anhängige Verfahren abzuwarten und dem unabhängigen Gericht die Möglichkeit einer Aufklärung der strittigen Punkte einzuräumen.
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16.9.2010: Der Mieterbeirats-Vorsitzende beruft sich - auch als Privatperson - auf das Wiener Auskunftspflichtgesetz und fordert die Beantwortung der gestellten Fragen oder die Ausstellung eines diesbezüglichen Bescheides.
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21.9.2010: Das Mail vom 16.9.2010 wurde im Auftrag von Dr. Ludwig an Wiener Wohnen zur direkten Erledigung weitergeleitet.
28.9.2010: Bezirksvorstehung Penzing:
Danke für Ihr Mail. Mir wurde vom BüroStadtrat Ludwig mitgeteilt, dass Sie bereits eine Antwort-Mail mit dem Ersuchen, das beim zuständigen Bezirksgericht anhängige Verfahren abzuwarten, erhalten haben.
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26.11.2010: Der 10-seitige Bescheid von Wiener Wohnen (24.11.2010) trifft ein.
Das Auskunftsbegehren wird als unzulässig zurückgewiesen.
In der Begründung hieß es zum besagten Themenkomplex:
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Am 7.12.2010 hat der Mieterbeirats-Vorsitzende daher gegen den ausgestellten Bescheid berufen. Unter anderem hieß es darin:
Aus dieser Vorkorrespondenz – insbesondere aus dem Mail vom 13.8.2010 ergibt sich zweifelsfrei, dass die allermeisten gestellten Fragen nicht beantwortet wurden – weder nach den Mails aus dem Juli 2010, noch zuvor (sonst wären die Fragen ja nicht gestellt worden). Ich gehe davon aus, dass das Auskunftspflichtgesetz so auszulegen ist, dass sich der Inhalt einer Antwort auch auf die gestellte konkrete Frage zu beziehen hat. Eine Antwort, die zwar im Betreff oder Titel den Auskunftsgegenstand trägt, aber die Antworten auf die gestellten Fragen vermissen lässt, kann wohl nicht im Sinn des besagten Gesetzes sein.
Die im Juli 2010 gestellten Fragen beinhalten, zugegeben, auch Sachverhalte, zu denen z.B. bereits Vorkorrespondenz existiert. In diesen Fällen bezogen sich diese Fragen auf Widersprüche in den vorangegangenen Aussagen und auf dargestellte Sachverhalte, die nach meiner Wahrnehmung nicht den Tatsachen entsprechen. Dies wurde in den gestellten Fragen und in der nachfolgenden Korrespondenz ausreichend erläutert. Solche Widersprüche und Darstellungen erzeugen Verunsicherung und schränken massiv das Vertrauen in die handelnden Personen ein. Da jeder Bürger einen Anspruch darauf hat, dass die für ihn zuständige Verwaltung (ein amtsführender Stadtrat, ein Unternehmen der Stadt Wien) vertrauenswürdig und schlüssig agiert, sowie dem Wahrheitsgebot bei Auskunftserteilungen nachkommt, ergaben sich die im Juli 2010 gestellten Fragen zwangsläufig, um Unklarheiten auszuräumen und entstandener Verunsicherung
möglichst entgegenzuwirken.
Zur Beauskunftung bezüglich der Betriebskosten-Akontierung: Das bereits erwähnte Mail vom 13.8.2010 stellt klar, dass zur gestellten Anfrage (8 Punkte) vom 27.7.2010 am 10.8.2010 nur eine Beantwortung (zu Punkt 5 – und dort nur teilweise) erfolgt ist. Der Rest der erteilten Auskunft geht auf die gestellten Fragen nicht ein. Daher ist ein Verweis auf diese Beauskunftung zur Abweisung des Auskunftsbegehrens unzulässig.
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Wir haben diese umgehend an die zuständige Fachabteilung von Wiener Wohnen weitergeleitet.
Wir werden Ihnen so rasch wie möglich eine Antwort übermitteln. Bis dahin ersuchen wir sie um etwas Geduld.
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Berufungsbescheid vom 1.4.2011: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Siehe dazu den Text weiter oben. Als Begründung dafür wurde insbesondere das oben zitierte Mail vom 10.8.2010 verwendet.
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Im Lichte dessen stellt sich die Frage:
Lesen Berufungsinstanzen eigentlich nur die Texte von Wiener Wohnen und dem Büro Dr. Ludwig - oder auch die der Mieter(beiräte)?
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