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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

 

Unter diesem Titel ist HIER auf Wien.at ein Beitrag samt Video zu finden.

 

Der (auch im Originalbeitrag einblendbare) Videotext:

 

David Settelmaier, wien.at-TV: "Bei der Volksbefragung im vergangenen Jahr hat sich eine deutliche Mehrheit der Wiener für die Wiedereinführung der Hausbetreuer in den Gemeindebauten der Stadt ausgesprochen. Seit mehreren Monaten sind die Hausbetreuer jetzt im Einsatz - und sie werden wöchentlich mehr."

Früher gab es in Wien den nunmehr legendären Hausmeister. Heutzutage sind die modernen Hausbetreuer in den Wiener Gemeindebauten unterwegs. Der Job erfordert aber mehr als die klassischen Reinigungsarbeiten.

Michael Ludwig, Wohnbaustadtrat: "Der Hausbetreuer oder die Hausbetreuerin haben vor allem die Aufgabe, natürlich die Wohnhausanlage sauber zu halten, die Anlage zu reinigen, innen, aber auch außen, wie da zum Beispiel auch die Grünanlagen zu einem großen Teil. Aber vor allem soll sich der Hausbetreuer auch um den Kontakt zu den Mieterinnen und Mietern kümmern, das Gespräch suchen, schauen, ob’s zum Beispiel Reparaturmaßnahmen geben muss, die man entweder selbst erledigen kann oder zumindest eine Firma sehr schnell beauftragen. Und auch einen Kontakt zur Hausverwaltung herstellen, damit manche Dinge vielleicht etwas unbürokratischer und schneller funktionieren."

Hausbetreuer: "Genau arbeiten - das ist wichtig."

Hausbetreuerin: "Ohne Reden geht einmal gar nichts. Also mit den Leuten muss man schon Kontakt aufnehmen, die Wünsche irgendwie erfüllen, wenn es geht."

Hausbetreuer: "Wenn er das nicht kann, dann ist er fehl am Platz."

Mehr als zwei Dutzend Hausbetreuer sind derzeit im Einsatz. Doch die Bewerberliste ist groß und es kommen immer mehr neue dazu.

Elisabeth Miksch-Fuchs, Wiener Wohnen: "Wir haben in der Pipeline noch 600 Bewerbungen. Und von unseren internen Bewerbern sind auch 40 in der Warteschleife, um starten zu können."

Michael Ludwig, Wohnbaustadtrat: "Deshalb finden jetzt in vielen Wohnhausanlage Abstimmungen statt beziehungsweise bemühen sich die Mieterbeiräte auch mit Unterschriftenlisten uns kund zu tun, dass sie das in der Anlage wollen. Auf der anderen Seiten bilden wir aus. Also wir sind jetzt dabei, dass wir pro Monat so etwa acht bis zehn neue Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer einstellen können."

Mit einem Mythos will die Stadt allerdings gleich im Vorfeld aufräumen. Eine Dienstwohnung wie in vergangenen Tagen wird es nämlich nicht geben. Trotzdem sind die aktiven Hausbetreuer mit ihrem Job zufrieden - und auch die Rückmeldungen der Mieter sind positiv.

Hausbetreuerin: "Die Mieter sind alle begeistert, dass wieder wer fixer da ist, der die Stiegen betreut. Und auch ein Ansprechpartner für die Anliegen der Mieter."

Hausbetreuerin: "Sie sagen: 'Das ist brav jetzt, du bist ständig da, der Ansprechpartner und so weiter.' Sie sind zufrieden."

Hausbetreuer: "Sie sind sehr zufrieden mit mir. Und ich kenne schon die Leute sehr gut."

Hausbetreuerin: "Stress gibt es überhaupt keinen."

Hausbetreuerin: "Wir haben brave Mieter."

 

 

 

Nein, meine Damen und Herren!

 

Wie auch im verlinkten Ergebnis nachzulesen ist, lautete die damals den Bürgerinnen und Bürgern gestellte Frage anders:

 

Wien will's wissen: Volksbefragung 2010
Von 11. bis 13. Februar 2010 fand in Wien eine Volksbefragung statt. Mit dieser Volksbefragung hatten die Wienerinnen und Wiener die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Stadt mitzuentscheiden.

1.) Im Jahr 2000 wurde durch den Bundesgesetzgeber die Möglichkeit abgeschafft, Hausbesorgerinnen und Hausbesorger anzustellen. Eine bundesgesetzliche Neuregelung ist seither nicht zustande gekommen.
Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue Hausbesorgerinnen und Hausbesorger (mit modernem Berufsbild) einzustellen?

 

DAFÜR haben 302.559 Wienerinnen und Wiener gestimmt, für die Wiedereinführung der Hausbesorger - und nicht dafür, dass einem für einen Hausbetreuer mehr verrechnet werden kann, weil der z.B. irgendwo in der Nähe wohnt und bei der Arbeit sein Handy eingeschaltet hat!

 

Spannend auch, dass es im Beitrag heißt: "Trotzdem sind die aktiven Hausbetreuer mit ihrem Job zufrieden - und auch die Rückmeldungen der Mieter sind positiv." und dahinter nur die Hausbetreuer zu Wort kommen - nicht aber die Mieter! Was übrigens im Videobeitrag - rein zufällig natürlich - nicht gekennzeichnet wurde, sondern nur den Uniformen zu entnehmen ist.

 

Spannend auch, dass es in dem Beitrag ebenfalls heißt:

Mehr als zwei Dutzend Hausbetreuer sind derzeit im Einsatz. Doch die Bewerberliste ist groß und es kommen immer mehr neue dazu.

Elisabeth Miksch-Fuchs, Wiener Wohnen: "Wir haben in der Pipeline noch 600 Bewerbungen. Und von unseren internen Bewerbern sind auch 40 in der Warteschleife, um starten zu können."

 

Im verlinkten Beitrag auf Wien.at liest man dazu:

Aktuell sind 25 Wiener Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer bei der "Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung" beschäftigt. ... In Abstimmung mit den jeweiligen Wohnhausanlagen und in Einklang mit dem Wunsch der Mehrheit der Hausgemeinschaft wird das Angebot jeden Monat um acht bis zwölf Wiener Hausbetreuerinnen und -betreuer schrittweise ausgeweitet.

 

In einer Vorstellung des neuen Hausbetreuer-Modells am 18.4.2011 nannte Frau Mag. Miksch-Fuchs hingegen folgende Zahl: 17 Hausbetreuer, aber noch nicht alle sind in den Anlagen tätig. 

 

Was also stimmt jetzt - und wie sind diese Zahlen zu deuten?

Von einer überschäumenden Begeisterung für das neue Modell war bei den anwesenden Mieterbeiräten übrigens auch herzlich wenig zu spüren.

 

 

Außerdem stellte sich im Rahmen der Veranstaltung die Frage, wie diese Hausbetreuungsform pro Wohnhausanlage (Sprengel?) überhaupt beschlossen werden kann:

 

Da als Voraussetzung für die "Wiener Hausbetreuer/in" eine bereits bestehende Betreuung der Stiege durch ein Team der Haus- & Außenbetreuung GmbH vorausgesetzt und der Mieter/innen-Wunsch in einer Abstimmung (schriftliche Mieter/innen-Befragung, Unterschriftenlisten) dokumentiert werden soll, müsste es sich laut § 16 (2) des Mietermitbestimmungsstatuts um eine Abstimmung mit 2/3-Mehrheit der Mieter handeln (was auch immer man von so einer Praxis halten mag).

 

Frau Mag. Miksch-Fuchs erklärte aber, eine einfache Mehrheit wäre ausreichend und meinte dazu, das hätten die Juristen von Wiener Wohnen so entschieden. Sie wäre auf diese Frage nicht vorbereitet und wolle das daher nicht im Rahmen dieser Veranstaltung diskutieren. Die Antwort werde jedem Anwesenden per Mail zugehen ....

 

Diese Klarstellung ist bis jetzt noch ausständig.

 

 

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: office@hausbetreuung-wien.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; waltraud.roehsl@chello.at
Subject: Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"
Date: Wed, 27 Apr 2011 13:54:43 +0200


Sehr geehrte Frau Magistra Miksch-Fuchs,
 
zurückkommend auf die Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in" möchte ich eingangs festhalten, dass Sie den rund 25 Anwesenden (unter anderem 5 Mieterbeiräte aus dem Hugo Breitner Hof) eine schriftliche Information zugesagt haben, wie der von Ihnen erläuterte Entscheidungsmodus über die neue Betreuungsform (einfache Mehrheit reicht - Abstimm-Liste, aber ggf. auch eine solche in einer Mieterversammlung) zu den diesbezüglichen Bestimmungen im Mietermitbestimmungsstatut § 16 (2) passt.
 
Auffallend ist, dass in den ausgeteilten Präsentationsunterlagen nur von "Mieter/innen-Wunsch (Abstimmung)" die Rede ist, nicht aber dem erforderlichen Mehrheitsverhältnis, den befragten Mietern etc.! Nur die Schriftlichkeit wird festgehalten (womit eigentlich ein Beschluss in der Mieterversammlung überhaupt ausscheiden müsste). Aber in dem uns vorliegenden Begleitschreiben zum Abstimmbogen ist klar und deutlich von der "Mehrheit der Mieter/innen" die Rede.
 
Worauf begründet sich meine in der besagten Informationsveranstaltung geäußerte Annahme, laut § 16 (2) des Mietermitbestimmungsstatuts ...
 
Der Mieterbeirat ist von der Beendigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses zu verständigen. Wird zu diesem Zeitpunkt oder in weiterer Folge für diesen Hausbesorgersprengel keine Hausbesorgerbetreuung mehr gewünscht, hat die Stadt Wien - Wiener Wohnen bei Zustimmung von zwei Drittel der Mieter des betroffenen Sprengels eine andere Betreuungsform zu wählen. Bei Vorliegen lediglich der einfachen Mehrheit der Mieter des betroffenen Sprengels kann die Stadt Wien - Wiener Wohnen eine andere Betreuungsform umsetzen. Das Einholen der Zustimmung obliegt dem Mieterbeirat. Ein neuerlicher Wechsel der Betreuungsform bedarf der Zustimmung von zwei Drittel der Mieter.
 
... wäre eine Zustimmung von zwei Drittel der Mieter erforderlich?
 
Auf Seite 9 der von Ihnen ausgeteilten Präsentation liest man unter "Wiener Hausbetreuer/in - Voraussetzungen":
 
1. Bestehende Betreuung der Stiege durch ein Team der Haus- & Außenbetreuung GmbH
 
Also ist der im besagten Absatz des Statuts angeführte Wechsel von der Hausbesorgerbetreuung zu einer anderen Betreuungsform jedenfalls bereits erfolgt.
Und danach gilt: Ein neuerlicher Wechsel der Betreuungsform bedarf der Zustimmung von zwei Drittel der Mieter.

Was man auch immer von so einer Regelung halten mag (sicher reformbedürftig - wie auch in der Veranstaltung außer Zweifel gestellt), aber jedenfalls ist das der laut Statut geregelte Status quo.
 
Sie aber meinten dazu, das hätten die Juristen von Wiener Wohnen so entschieden, Sie selbst wären auf diese Frage nicht vorbereitet und wollten das daher nicht im Rahmen dieser Veranstaltung diskutieren. Die Antwort werde jedem Anwesenden per Mail zugehen - was bisher jedenfalls nicht geschehen ist.
 
Verwunderlich, dass Sie auf diese Frage nicht vorbereitet waren - haben wir doch mittlerweile erfahren, dass genau dieselbe Frage auch am 23.3.2011 im Zuge einer Mieterbeirats-Strategie-Sitzung des KD 12 gestellt worden ist. Bei dieser Sitzung waren Sie angeblich sogar anwesend. Dort hat man als des Rätsels Lösung, wieso die Juristen von Wiener Wohnen auf eine einfache Mehrheit entschieden hätten, präsentiert, es sei eigentlich gar keine Änderung in der Betreuungsform - weil ja beides von der Haus- & Außenbetreuung GmbH angeboten würde. Nun, wenn es KEINE Änderung in der Betreuungsform wäre, dann bräuchte man auch KEINE Abstimmung darüber - oder?
 
Bitte um Aufklärung in Form der zugesagten Beantwortung per Mail!
 
 
Im einem Beitrag auf Wien.at liest man:

Aktuell sind 25 Wiener Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer bei der "Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung" beschäftigt. ... In Abstimmung mit den jeweiligen Wohnhausanlagen und in Einklang mit dem Wunsch der Mehrheit der Hausgemeinschaft wird das Angebot jeden Monat um acht bis zwölf Wiener Hausbetreuerinnen und -betreuer schrittweise ausgeweitet.

 
In der Veranstaltung am 18.4.2011 nannten Sie hingegen folgende Zahl: 17 Hausbetreuer, aber noch nicht alle sind in den Anlagen tätig. 
 
Bitte auch hierzu um Ihre Stellungnahme.
 
 
Weiters stellen sich folgende Fragen, die leider am 18.4.2011 nicht mehr behandelt werden konnten
 
  • Sie betonten die Funktion der Haus- & Außenbetreuung GmbH als öffentliches Unternehmen mit sozialem Auftrag (Arbeitsplatzsicherung). Erhält die Haus- & Außenbetreuung GmbH bzw. ihre Mitarbeiter direkt oder indirekt eine Unterstützung des AMS? 
  • Betreut ein Wiener Hausbetreuer NUR eine einzige zugeordnete Wohnhausanlage - oder mehrere Anlagen?
  • Ist es richtig, dass es sich bei den genannten Mehrkosten im Vergleich zur vorherigen Betreuung durch Teams - wie Sie in der Veranstaltung betont haben - nur um erste Schätzgrößen aufgrund von konkreten Beispielen handelt? Im einen Fall ist von weit weniger als einem Cent pro m2 die Rede - im anderen Fall von mehr als 2 Cent pro m2. Wie weit können diese Mehrkosten pro m2 und Monat je Wohnhausanlage differieren? Wovon hängt dieser Unterschied ab?
  • Betont wurde die erforderliche Nähe der Hausbetreuer-Wohnung zur betreuten Wohnhausanlage (kleiner 300 Meter). Was geschieht, wenn dieser Dienstnehmer ausscheidet und kein Ersatz mit den erforderlichen Voraussetzungen bereitgestellt werden kann?
  • Es wurden auch die Preise für Zusatzleistungen durch die Haus- & Außenbetreuung GmbH angesprochen (z.B. Aushänge anbringen) - und ob diese sich bei der neuen Betreuungsform ändern. Es gibt bestimmt eine Preisliste für diese Zusatzleistungen. Können wir eine solche haben?
  • Verändert sich der verrechnete Preis, wenn im Fall von Krankheit, Urlaub des Wiener Hausbetreuers (und daher Betreuung durch das Team) nicht der volle von Ihnen angesprochene Zusatzkomfort erbracht werden kann?
  • Ist eine komplette Ablösung der Betreuung durch die Haus- & Außenbetreuung GmbH auch nur mit einfacher Mehrheit der Mieter im Sprengel möglich? Welche Regelungen gelten hier?
  • Was war in der Informationsveranstaltung mit "Wasserleitungswartung durch den Wiener Hausbetreuer" gemeint? Wieso werden diese "vermehrten Wartungsarbeiten" in den Preisaufschlag einkalkuliert?
  • Beim Winterdienst steht in den Hauptaufgaben des Wiener Hausbetreuers "Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug". Wie ist dies bei der bisherigen Betreuung durch das Team zu verstehen? 
  
Bitte auch zu diesen Fragen um Ihre Stellungnahme.
 
 
Darüber hinaus wurde von den Mieterbeiräten die Rückzahlung für die nicht erbrachten Winterbetreuungs-Arbeiten 2010/11 angesprochen. Unsere Anlage betrifft dies konkret bezüglich der nicht geräumten Nebenfahrbahn am Baumgartner Spitz.
 
Bitte auch hierzu um Ihre Stellungnahme.
 

Im Anschluss an die besagte Veranstaltung haben Sie zugesagt, die HIER abgebildete, für uns in der Höhe nicht nachvollziehbare Rückvergütung für nicht erfolgte Grünflächenpflege durch den zuständigen Prokuristen Ihrer Firma überprüfen zu lassen.
 
Bitte auch hierzu um Ihre Stellungnahme.
 
 
  
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 
 

From: bre@hausbetreuung-wien.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Date: Thu, 28 Apr 2011 16:31:39 +0200
Subject: AW: Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"

Sehr geehrter Herr Kuchta,

im Auftrag von Frau Mag. Miksch-Fuchs teile ich Ihnen mit, dass wir Ihnen ehest möglich eine Stellungnahme zu Ihren Anfragen übermitteln werden.
 

Mit freundlichem Gruß

Claudia Breitenfelder
____________________________________________
Assistentin d. Geschäftsführerin
Wiener Wohnen Haus- &
Außenbetreuung GmbH
Landstraßer Hauptstraße 99/1/3A
A - 1030 Wien

 

From: zou@hausbetreuung-wien.at 
To: Event@hausbetreuung-wien.at 
CC: bre@hausbetreuung-wien.at; kom@hausbetreuung-wien.at 
Date: Thu, 28 Apr 2011 18:39:24 +0200 
Subject: Antwort zur offenen Frage bei der MB-INFO-Veranstaltung/ Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH

 

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Vielen Dank nochmals für Ihr Interesse und die Teilnahme bei der Mieterbeirat-INFO-Veranstaltung, am 18.4.2011, zum Thema Wiener HausbetreuerIn.

Eine Frage konnte leider bei der anschließenden Fragerunde nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Anbei finden Sie die ergänzende Information dazu.

Wir hoffen Ihnen hiermit ausreichend Information nachgereicht zu haben und freuen uns Sie wieder bei einer unserer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.

Vielen Dank und liebe Grüße

Eva Zoufal
____________________________________________
Leitung Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH
Landstraßer Hauptstraße 99/1/3A
A - 1030 Wien

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: bre@hausbetreuung-wien.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; waltraud.roehsl@chello.at; zou@hausbetreuung-wien.at; kom@hausbetreuung-wien.at; event@hausbetreuung-wien.at; maria.vassilakou@gruene.at; dworak@kutzendoerfer.at; politik@henriettefrank.at
Subject: wg. Antwort zur offenen Frage bei der Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"
Date: Fri, 29 Apr 2011 07:23:23 +0200


 
Sehr geehrte Frau Magistra Miksch-Fuchs,
 
vielen Dank für die uns gestern übermittelte Beantwortung - die nur leider einen kleinen Schönheitsfehler hat: Sie geht an den realen Gegebenheiten vorbei!
 
Sie schreiben nämlich, als Kernpunkt in Ihrer Argumentation:  


Durch die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes hat es gar keine andere Möglichkeit gegeben als bei Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses eine andere Betreuungsform zu suchen. Deshalb war die Stadt Wien auch bemüht durch die Gründung der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH eine Betreuung vorzusehen, die der Betreuung durch den Hausbesorger nach Maßgabe der Gesetzeslage möglichst nahe kommt und kostengünstig ist. Die ersten vier Sätze des § 16 Abs 2 finden daher keine Anwendung.
 
 
Diese Darstellung ist unrichtig - da es in vielen Fällen sehr wohl eine andere Möglichkeit gegeben hat, nämlich die Mitbetreuung des vakant gewordenen Sprengels durch eine andere, noch im Dienst verbleibende Hausbesorgerin oder durch einen Hausbesorger. In großen Anlagen ist dies nach wie vor möglich. Siehe z.B. für unsere Wohnhausanlage in diesem, diesem und diesem Fall.
 
Natürlich ist eine derartige Vorgehensweise nur auf bestimmte Zeit und in bestimmten Fällen möglich, aber
  1. ist Ihre Darstellung im Licht dieser Gegebenheiten ganz einfach unrichtig und
  2. hätte die Wiener Stadtverwaltung seit dem Wegfall der Möglichkeit, neue Hausbesorger anzustellen (im Jahr 2000), wohl bis heute (wir schreiben das Jahr 2011) genügend Zeit gehabt, die betreffende Regelung im Mietermitbestimmungsstatut zu überarbeiten.
 
 
Es fragt sich daher, inwieweit schon bisher bei Dienstende eines Hausbesorgers und stattdessen der Beschäftigung von Hausbetreuungs-Teams die Regelung des § 16 (2) Mietermitbestimmungsstatut verletzt worden ist, wenn es gegebenenfalls Hausbesorger gegeben hätte, die durchaus bereit gewesen wären, den vakanten Sprengel zu übernehmen, der Mieterbeirat darüber nicht ausreichend informiert wurde und daher auch KEINE Abstimmung in die Wege geleitet worden ist.
 
In keiner Weise ist Ihre Aussage nachvollziehbar: 
  • Die nunmehr vorgeschlagene Änderung von der bestehenden Teambetreuung zur Betreuung durch den Wr. Hausbetreuer ist eine reine Organisationsmaßnahme und kein Wechsel in der Betreuungsform.
  • Die vorgesehene schriftliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt rein auf freiwilliger Basis von Wiener Wohnen um den MieterInnen im Sinne der politischen Ankündigung die Möglichkeit der Mitbestimmung zu ermöglichen, ist aber nirgends zwingend vorgesehen.
 
 
Dies insbesondere deshalb, da Wiener Wohnen bzw. Ihre Firma in anderen Fällen (z.B. der Grünflächenpflege) ja auch nicht davor zurückscheut - ohne vorherige Ankündigung oder Abstimmung - durch Übernahme der Betreuung durch Ihre Firma den Mieterinnen und Mietern exorbitante Mehrkosten zu verursachen und den ausdrücklichen Wunsch nach Herstellung des Status quo zu ignorieren, obwohl hier sehr wohl die Möglichkeit dazu bestünde. 
 
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass es sich bezüglich der Wiener Hausbetreuer um eine "freiwillige Abstimmung" handeln würde. Vielmehr entsteht der Eindruck, man habe sich im Rahmen der besagten Regelung des § 16 (2) Mietermitbestimmungsstatut - ungeachtet des Kontextes dafür - die am einfachsten erzielbaren Mehrheitsverhältnisse herausgepickt. Was wiederum nicht für die von Ihrer Firma behauptete Begeisterung für das neue Betreuungsmodell bei den betroffenen Mietern sprechen würde - denn wäre die gegeben, dann wäre wohl auch eine erforderliche 2/3-Mehrheit leicht erzielbar.
 
Der guten Ordnung halber halte ich fest, dass die übrigen Teile meiner Anfrage vom 27.4.2011 noch bezüglich Beantwortung offen sind (die Zusage einer Antwort ist gestern erfolgt).
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: bre@hausbetreuung-wien.at
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Subject: wg. Antwort zur offenen Frage bei der Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in" (Ergänzung)
Date: Fri, 29 Apr 2011 13:39:09 +0200



 
Ergänzung zu Ihrer Aussage:
 
Die nunmehr vorgeschlagene Änderung von der bestehenden Teambetreuung zur Betreuung durch den Wr. Hausbetreuer ist eine reine Organisationsmaßnahme und kein Wechsel in der Betreuungsform.
  
  
Siehe dazu im Vergleich die ausgeteilte und daher uns vorliegende Präsentation "Info-Veranstaltung Wiener Hausbetreuer/in" vom 18.4.2011:
 
Seite 7 (Zitat):
 
Folgende Betreuungsformen stehen für eine Haus-Betreuung zur Verfügung:
  • Betreuung durch eine/n HausbesorgerIn
  • Betreuung durch ein Reinigungs-Team
  • Betreuung durch eine/n Wiener HausbetreuerIn
 
(Zitat Ende)
 
 
Seite 10 (Zitat):
 
Unterschiedliche Betreuungsformen
  • Team-Betreuung durch Team-Mitarbeiter/innen 
  • Einzel-Betreuung durch Wiener Hausbetreuer/in
 
(Zitat Ende)
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

From: bre@hausbetreuung-wien.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; kanzlei-16@wrw.wien.gv.at; asokamichael@yahoo.de; otto.cerny@chello.at; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; waltraud.roehsl@chello.at
Date: Mon, 9 May 2011 09:50:52 +0200
Subject: AW: Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"


Sehr geehrter Hr. Kuchta,

zu Ihren offenen weiteren Fragen halte ich Folgendes fest:

1.) Beide Zahlen (25 und 17 ) sind richtig beziehen sich aber auf unterschiedliche Sichtweisen nach dem jeweiligen Stand. Unterschiede ergeben sich je nachdem ob man von Zusagen, unterschriebenen Dienstverträgen, Beginn der Ausbildung oder Beginn in der Wohnhausanlage ausgeht. Und diese Zahlen verändern sich monatlich durch weitere Aufnahmen aber auch durch Krankheitsfälle etc. Es erscheint müßig hier sich auf einzelne Zahlen zu konzentrieren, weil dadurch der Blick auf das Wesentliche verstellt wird, nämlich: der Ausbau der Wiener HausbetreuerIn findet dort statt, wo er von den MieterInnen mehrheitlich gewünscht wird.

2.) Soweit wir die Förderbedingungen erfüllen beziehen wir auch direkte oder indirekte Förderungen vom AMS.

3.) Ein/e Wr. HausbetreuerIn kann auch mehrere Wohnhausanlagen betreuen, wenn es arbeitszeitlich und organisatorisch sowie wirtschaftlich sinnvoll ist.

4.) Die Kosten können differieren, weil sie vom Zustand, der Bauweise und dem Alter der Wohnhausanlage aber auch vom Mieterverhalten etc. abhängig sind.

5.) Die Wohnhausanlage fällt in die Teambetreuung zurück, die Pauschale wird der „Teampauschale“ angepasst.

6.) Die Zusatzleistung sind ident mit den im Internet verfügbaren, Ihnen bekannten und auch von den Teams erbrachten Zusatzleistungen.

7.) Keine Preisänderung bei Krankheit, Urlaub etc. des/r Wr. HausbetreuerIn

8.) Hierzu gibt es keine ausdrückliche Regelung außerhalb des Mieterbeiratstatuts

9.) Wasserleitungswartung steht im Hausbesorgergesetz, darunter sind keine Installationsleistungen zu verstehen.

10.) Diese Frage verstehe ich nicht, denn die Teams befinden sich ja nicht vor Ort, daher kann es hier nicht eine gleiche Regelung geben.

11.) Zu Ihren Rückzahlungswünschen werden wir - wie mit Hr. Schreiber vereinbart - einen Termin mit Hr. Schreiber festlegen.


Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Miksch-Fuchs
____________________________________________

Geschäftsführung
Wiener Wohnen Haus- &
Außenbetreuung GmbH
Landstraßer Hauptstraße 99/1/3A
A - 1030 Wien

HG Wien, FN 223829k
Tel.: +43 -1 607 66 43/ 501
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Homepage: http://www.hausbetreuung-wien.at

 

 

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Subject: RE: AW: Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"
Date: Tue, 10 May 2011 07:52:36 +0200



Sehr geehrte Frau Magistra Miksch-Fuchs,
 
vielen Dank für Ihre gestern ergangene Antwort zu den gestellten Fragen.
 
Leider ergeben sich zu ein paar Aspekten Zusatzfragen bzw. möchte ich eine meiner Fragen näher erläutern. 
 
Zu 2) Direkte / indirekte Förderungen vom AMS: Die Personalkostenaspekte der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH waren und sind in den Gesprächen - auch jenem bei der Bundeswettbewerbsbehörde - stets ein wesentliches Kriterium und Argument für verrechnete Preise, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar sind. Bitte teilen Sie uns daher für die Jahre 2007 bis 2010 - auf die einzelnen Jahre aufgegliedert - mit, wie hoch gegebenenfalls die direkten Förderungen waren, die Ihre Gesellschaft vom AMS bereits bezogen hat. Bitte geben Sie uns auch eine Größenordnung des Wertes an eventuellen indirekten Förderungen für 2010 bekannt. Es ist anzunehmen, dass aus den Aufnahmegesprächen und der Vertragsgestaltung mit den Dienstnehmern diese Größenordnung in etwa bekannt sein müsste.
 
Zu 6) Zusatzleistungen: Wie aus meinem Mail ersichtlich, war die Preisliste für die Zusatzleistungen angefragt. Auch nach genauerer Recherche auf Ihrer Homepage war eine solche nicht aufzufinden. Es gibt einen diesbezüglichen Leistungskatalog (und auch der ist nach erster Überprüfung nicht vollständig - was einzeln verrechnete Zusatzleistungen betrifft), jedoch keine Preisliste dazu. Zumindest habe ich keine gefunden. Bitte übermitteln Sie uns eine solche.
 
Zu 9) Wasserleitungswartung: Wer führt eine solche bei der Teambetreuung durch?
 
Zu 10) Gefahr im Verzug: Wie Sie selbst in der Beantwortung zu Frage 3 ausführen, kann auch der Wiener Hausbetreuer bei Gefahr im Verzug (z.B. Schnee- und Eisglätte) nicht immer vor Ort bzw. naturgemäß nicht in allen zugeteilten Wohnhausanlagen gleichzeitig tätig sein. Daher ist hier der wesentliche Unterschied zur Teambetreuung bzw. die Verbesserung durch den Wiener Hausbetreuer nicht auf den ersten Blick auszunehmen (genau genommen auch nicht auf den zweiten). Da bei Gefahr im Verzug entsprechende Haftungen des Hauseigentümers bzw. -verwalters gegeben sind, ist diese wesentliche Frage zu stellen - sowohl für die Teambetreuung als auch für die Arbeiten des Wiener Hausbetreuers. Und wie die Erledigung der winterlichen Betreuung für die Saison 2010/2011 gezeigt hat, ist die gestellte Frage auch bezüglich der praktischen Auswirkungen durchaus berechtigt. Daher ersuche ich um Beantwortung.
 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)

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Date: Tue, 7 Jun 2011 16:26:18 +0200
Subject: AW: AW: Informationsveranstaltung vom 18.4.2011 "Wiener Hausbetreuer/in"


Sehr geehrter Herr Kuchta,

Ihre noch offenen Fragen kann ich Ihnen im Auftrag von Frau Mag. Miksch-Fuchs nun wie folgt beantworten:

ad2) Dieses Anliegen übersteigt die Möglichkeit der Auskunftserteilung an die Mieterbeiräte.

ad6) Die Preisliste ist nur für den internen Gebrauch zwischen den Vertragspartnern.

ad9) Die Hausbetreuer/innen bzw. ihr/e Vorarbeiter/in.

Ad10) Eine Verbesserung besteht darin, dass der/die Wiener Hausbetreuer/in eben vor Ort schneller ist, weil idR. täglich anwesend.


Mit freundlichem Gruß

Claudia Breitenfelder
____________________________________________
Assistentin d. Geschäftsführerin
Wiener Wohnen Haus- &
Außenbetreuung GmbH

 

 

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Subject: Zwei Anfragen zu "Hausbesorger NEU"
Date: Fri, 29 Apr 2011 12:21:39 +0200

 
Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,

mit der Volksbefragung in Wien vom 11. bis 13. Februar 2010 wurde – laut Darstellung der Stadtverwaltung – den Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit gegeben, die Zukunft ihrer Stadt mitzuentscheiden.

Eine der gestellten Fragen lautete konkret:
1.) Im Jahr 2000 wurde durch den Bundesgesetzgeber die Möglichkeit abgeschafft, Hausbesorgerinnen und Hausbesorger anzustellen. Eine bundesgesetzliche Neuregelung ist seither nicht zustande gekommen. Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue Hausbesorgerinnen und Hausbesorger (mit modernem Berufsbild) einzustellen?
 
 
Da in der Fragestellung auf die gesetzlichen Regelungen (die weggefallen und seither nicht zustande gekommen sind) Bezug genommen wurde und jene Begriffe in der Fragestellung gewählt wurden, die in diesem Gesetz geregelt waren (Hausbesorgerinnen, Hausbesorger), konnte ein befragter Bürger also mit Fug und Recht darauf schließen, dass hiermit eine dem ursprünglichen Hausbesorger adäquate Neuregelung gemeint war - d.h. auch auf erforderlicher neuer gesetzlicher Basis beruhend - und nur das Berufsbild den modernen Gegebenheiten angepasst werden soll (d.h. Kompetenzen, Tätigkeitsumfang etc.).
 
 
Unter dem Titel "Hausbetreuer sind sehr gefragt" ist HIER auf Wien.at ein Beitrag samt Video zu finden. 
 
In diesem Clip, in dem Sie auch zu Wort kommen, heißt es gleich zu Beginn:
"Bei der Volksbefragung im vergangenen Jahr hat sich eine deutliche Mehrheit der Wiener für die Wiedereinführung der Hausbetreuer in den Gemeindebauten der Stadt ausgesprochen. Seit mehreren Monaten sind die Hausbetreuer jetzt im Einsatz - und sie werden wöchentlich mehr."
  
 
Die Frage dazu:
 
Inwieweit gehen Sie mit dieser Aussage konform, die Wienerinnen und Wiener hätten im Februar 2010 über jene Betreuungsform abgestimmt, die jetzt von der Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH als "Wiener Hausbetreuer/in" angeboten wird?
 
  
 
Frau Magistra Miksch-Fuchs (Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH) hat uns gestern in einer Beantwortung unter anderem folgendes mitgeteilt:
 
Durch die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes hat es gar keine andere Möglichkeit gegeben als bei Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses eine andere Betreuungsform zu suchen. Deshalb war die Stadt Wien auch bemüht durch die Gründung der Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH eine Betreuung vorzusehen, die der Betreuung durch den Hausbesorger nach Maßgabe der Gesetzeslage möglichst nahe kommt und kostengünstig ist. Die ersten vier Sätze des § 16 Abs 2 finden daher keine Anwendung. 
 

Die Betreuung durch die Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH (vormalig Wiener Wohnen Hausbetreuungs GmbH) wurde aufgrund der Gesetzeslage ohne Abstimmung als Ersatz des Hausbesorgers eingeführt. Es war kein freiwillig gewählter Wechsel.

 


Die Frage dazu:
 
Wieso hat die Wiener Stadtverwaltung seit dem Wegfall der Möglichkeit, neue Hausbesorger anzustellen (im Jahr 2000), bis heute (wir schreiben das Jahr 2011) die betreffende Regelung im Mietermitbestimmungsstatut nicht überarbeitet?
 
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
 
hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
(Schriftführer)
 
 

From: politik@henriettefrank.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Zwei Anfragen zu "Hausbesorger NEU"
Date: Mon, 4 Jul 2011 15:24:54 +0200


Sehr geehrter Herr Kuchta!

Auch wenn die direkte Anfrage an Herrn STR Ludwig persönlich gerichtet war, möchte ich doch gerne die Dinge aus meiner Sicht schildern:

Von der FPÖ wurde das Hausbesorgergesetz abgelehnt, weil es nicht ausgegoren war und keinerlei konkrete Leistungen umfasste. So ging aus diesem „Gesetzesentwurf“ (tatsächlich obliegt das Hausbesorgergesetz dem Bund) nur hervor, dass der Hausbesorger keine fixen Anwesenheitszeiten hat, keine Reinigungsdienste vornehmen soll und nur für Mediation zuständig ist. Auch gibt es keine Hausbesorgerwohnungen mehr. Für uns war ein essentieller Bestandteil, die mehr oder weniger ständige Präsenz des Hausbesorgers in der Wohnhausanlage, um so vor Ort für Ruhe und Ordnung sorgen zu können. Dass er nicht selber putzen muss ist nicht vordergründig, allerdings ergeben sich daraus Mehrbelastungen, da ja auch die Hausbetreuung extra entlohnt werden muss und für Mediation bereits mobile Gebietsbetreuungen, Ordnungsberater, Mieterhilfe, Mietervertreter usw. zuständig sein sollen.

Grundsätzlich begrüßen wir eine Person, die vor Ort nach dem Rechten sieht, aber etwas konkreter müsste der Auftrag an den Hausbesorger neu schon sein, um eine effiziente Leistung einfordern zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Henriette Frank

Landtagsabgeordnete & Gemeinderätin

T: +43 (0)676 3725702
M: politik@henriettefrank.at

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