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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

StR Ludwig: Zwei-Klassen-System von MieterInnen beseitigen (Rathauskorrespondenz, 8.11.2012)

 

Umfassende Wohnrechtsreform notwendig. Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz gefordert
In Wien wurden 2011 rund 50.000 Wohnungen neu vermietet. Aufgrund fehlender oder unklarer bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen - Ein- und Zweifamilienhäuser sind etwa aus dem Schutz des Mietrechtsgesetz gänzlich ausgenommen - und der mangelnden Transparenz im Richtwertsystem sind die Mieten auf dem privaten Sektor weiteren Preissteigerungen unterworfen.

"Dieser Entwicklung kann nur durch eine klare bundesgesetzliche Regelung Einhalt geboten werden. Für Mieterinnen und Mieter sollte das MRG ein Schutzgesetz darstellen, was er derzeit bedauerlicherweise nicht ist. Insbesondere der Preis- und Kündigungsschutz stellen wichtige Kernelemente dar. Hier herrscht dringender Reformbedarf. Ein zeitgemäßes Mietrechtsgesetz sollte den Mieterinnen und Mietern Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz bieten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf klare gesetzliche Regelungen. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, um soziale Ausgewogenheit herzustellen", stellt Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig anlässlich der heute, Donnerstag, und morgen stattfindenden 2. Wohnrechtstage fest, die von Mietervereinigung, Mieterbund und den gemeinnützigen Wohnbauträgern veranstaltet werden.

Vier Forderungen an den Bundesgesetzgeber
Immer weniger Mietverhältnisse fallen durch die derzeit geltende Rechtslage in den Vollanwendungsbereich des MRG. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.

Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert vom Bundesgesetzgeber:

1. Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
2. Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
3. Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
4. Begrenzung der Wohnkosten

 

Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
Gefördert errichtete Wohnungen, die von den Wohnbauträgern zunächst an die bisherigen MieterInnen verkauft werden, fallen derzeit bei einer späteren Vermietung durch den/die nunmehrige/n WohnungseigentümerIn nicht mehr unter das WGG. Diese fallen nur mehr in den Teilanwendungsbereich des MRG und bieten Kündigungsschutz, aber keinen Preisschutz.

"Mieterinnen und Mieter von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in gefördert errichteten Wohnhäusern sollen nicht mehr als die kostendeckende Miete zahlen, die auch bei allen zur Anwendung kommt, die direkt vom Bauträger mieten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Wohnkosten und zum Erhalt von kostengünstigem Wohnraum, der mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurde, sowie zur Eindämmung von Spekulation", stellt Ludwig nachdrücklich fest.

Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen
Wer sich in einer Wohnung einmietet, die einem/einer WohnungseigentümerIn gehört, kann seine Rechte seit 2002 nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen. Er/Sie ist MieterIn zweiter Klasse. Ansprüche, die sich auf allgemeine Teile des Hauses beziehen, z.B. Erhaltungsarbeiten am Dach oder an den Außenfenstern, können MieterInnen nach geltender Judikatur nicht durchsetzen. Für die Durchführung derartiger Arbeiten ist die EigentümerInnengemeinschaft des Hauses und nicht der/die einzelne WohnungseigentümerIn als alleinige/r VertragspartnerIn zuständig.

"Mit der vorgeschlagenen Änderung können sämtliche mietrechtlichen Ansprüche, die wohnungseigentumsrechtlich von der Eigentümergemeinschaft zu erfüllen sind, von der Mieterin, dem Mieter - ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses - durchgesetzt werden", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat.

Befristete Mietverträge sind weitgehend einschränken
Wohnungssuchende am privaten Wohnungsmarkt sind zunehmend mit befristeten Mietvertragsangeboten konfrontiert. Die Ursache liegt in der weitgehenden Liberalisierung von Mietverträgen durch die damalige schwarz-blaue Bundesregierung im Jahr 2000. Etwa 55 Prozent aller privaten Neuvermietungen sind befristet, die durchschnittliche Befristungsdauer liegt unter fünf Jahren. Wie eine Studie der Arbeiterkammer 2011 belegte, kommt der Befristungsabschlag von 25 Prozent nicht zum Tragen. "Da sich die Befristung von Mietverträgen in der Praxis keineswegs mietzinsmindernd auswirkt, soll nur bei Vorliegen bestimmter Gründe -etwa bei Eigenbedarf - eine Befristungsmöglichkeit vorgesehen werden" fordert Ludwig, der in diesem Zusammenhang auf entsprechende Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland verweist.

Begrenzung der Wohnkosten mit drei Maßnahmen
Die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. Die Errechnung der Richtwertmiete ist für die MieterInnen daher nicht transparent. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:

• Transparenz bei den Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
• Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 Prozent vom Richtwert
• Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form

"Aufgrund der Fülle von möglichen Zuschlägen besteht keine Transparenz für Wohnungssuchende, weil für sie nicht nachvollziehbar ist, welche Zuschläge zur Anwendung kommen. Durch eine Vielzahl von Zuschlägen kann fast jede auf dem Markt erzielbare Miete gerechtfertigt werden - damit wird das Ziel, die Mieten zu begrenzen, weit verfehlt", führt Wohnbaustadtrat Ludwig aus.

Weiters stellt Ludwig fest, dass die Erfahrungen in der Praxis deutlich zeigen, dass einerseits zwar die Zuschläge intensiv genutzt würden, die im Gesetz vorgesehenen Abschläge jedoch de facto nicht angewendet werden. Neben den notwendigen Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge und deren verpflichtender Angabe im Mietvertrag sei es auch notwendig, entsprechende Obergrenzen einzuführen. "Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden", so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der Zu-und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll.

Stadt Wien in ihrem Einflussbereich vorbildlich
Wohnbaustadtrat Ludwig hält fest: "Im geförderten Wiener Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt." Die hohe Anzahl geförderter Wohnungen - 220.000 Gemeindewohnungen und mehr als 200.000 gefördert errichtete - sowie die umfassenden Investitionen im Bereich der Wohnhaussanierung wirken damit preisdämpfend auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt.

Daneben wurde mit Beginn 2012 in Wien bei gefördert sanierten Wohnungen eine Kostentragungsregelung bei den Maklergebühren eingeführt. "Wenn private Hausbesitzerinnen und -besitzer Makler für die Vermietung gefördert sanierter Wohnungen einschalten, so dürfen den Mieterinnen und Mieter keine Provisionen in Rechnung gestellt werden", erklärt Ludwig.

Richtwertmieten online oder bei den Servicestellen der Stadt überprüfen
Mit dem Wiener Mietenrechner, einem kostenlosen und praktischen Servicetool, kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses vor Abschluss eines Mietvertrages von Wohnungssuchenden errechnet oder von MieterInnen auch rückwirkend grundlegend überprüft werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - dazu zählen etwa Aufzüge, Kellerabteile, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar. "Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende mangelnde Transparenz für die Mieterinnen und Mieter sonst nicht möglich wäre", betont Ludwig abschließend.

Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-25900 möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung.

Rückfragehinweis für Medien:
Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail: christian.kaufmann@wien.gv.at

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/11/08008.html

 

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Antworten auf diese Diskussion

 

Becher: Änderungen im Wohnrecht sind dringend notwendig
Umsetzung der SPÖ-Forderungen lieber heute als morgen

Wien (OTS/SK) - "Es ist sehr wichtig, dass bei den Wiener
Wohnrechtstagen die aktuellen wohnrechtlichen Probleme aufgezeigt
werden, die übrigens auch unsere diesbezüglichen politischen
Forderungen bekräftigen", betonte SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher
heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Anlässlich der heute und morgen im Wiener Rathaus zum zweiten Mal
stattfindenden Wohnrechtstage zeigte der Wiener Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig einige Problemfelder auf, in denen das Wohnrecht
novelliert werden sollte. Ludwig plädierte dabei im Wesentlichen für
eine weitgehende Einschränkung von befristeten Mietverträgen, eine
Begrenzung der Mieten, gleiche Rechte für Hauptmieter von
Wohnungseigentümern sowie gleiche Mietenpreise für neue Hauptmieter
im Genossenschaftsbereich.

"Die SPÖ hat bei den Wohnrechtsverhandlungen mit der ÖVP zur
Novellierung des Mietrechtsgesetzes diese angeschnittenen Probleme
bereits mehrmals vorgebracht. Leider will der Koalitionspartner über
eine Begrenzung der Mieten und über eine starke Einschränkung von
befristeten Mietverträgen nicht einmal diskutieren", so Becher.

"Das Wichtigste im Wohnbereich ist jetzt eine finanzielle Entlastung
der Mieterinnen und Mieter und dazu haben wir bereits detaillierte
Vorschläge vorgestellt. Im Übrigen hoffe ich immer noch, dass der
Koalitionspartner endlich an den Verhandlungstisch zurückkehrt",
betonte Becher. (Schluss) ../mp

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0137 2012-11-08 11:34 081134 Nov 12 SPK0003 0200

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation,
Pressedienst,
Löwelstraße 18,
1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20121108_OTS0137/becher-aend...

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; ruth.becher@parlinkom.gv.at; werner.faymann@spoe.at; michael.spindelegger@bmeia.gv.at; eva.glawischnig@gruene.at; bgst@fpoe.at; josef.bucher@bzoe.at; info@stronachinstitut.at
CC: georg.niedermuehlbichler@spoe.at; kurt.stuerzenbecher@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; zentrale@mietervereinigung.at; service@mieterbund.at; office@mieterschutzwien.at; office@mieterinnen.org; konsument@vki.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; 899953@orf.at; c.mierau@oe24.at; redaktion@kleinezeitung.at; pelinka.peter@news.at; karin.strobl@regionalmedien.at; chronik@wienerbezirksblatt.at; redl.josef@profil.at; alexandra.foederl-schmid@derstandard.at; michael.jaeger@kurier.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; klenk@falter.at; a.laubner@bezirkszeitung.at; report@orf.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; konkret@orf.at; redaktion@heute.at; martina.schmidt@orf.at; office@datum.at; online@orf.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; andreas.koller@salzburg.com; walter3101@yahoo.de; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: Wg. der gestern andiskutierten Wohnrechtsreform
Date: Fri, 9 Nov 2012 09:38:47 +0100

 
Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich beziehe mich im Namen des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof auf die hier wiedergegebene
Wortmeldung zur angedachten Wohnrechtsreform, die von der Bundes-SPÖ offensichtlich begrüßt und gefördert wird.
 
Natürlich kann man rasch in Begeisterung und Vorfreude auf die Novellierung ausbrechen, wenn man Schlagworte wie "Rechtssicherheit, Fairness und Transparenz" vernimmt oder z.B. liest, man wolle eine "Begrenzung der Wohnkosten" oder das "Zwei-Klassen-System von MieterInnen beseitigen".
 
Bei näherer Betrachtung stellt man allerdings fest, dass sich die aufgelisteten Verbesserungsvorschläge in allen Fällen NICHT auf Wiener Wohnen auswirken, das Flaggschiff für sozialen Wohnbau unter jahrzehntelanger SPÖ-Verantwortung - somit auch nicht begünstigend für die Gemeindebau-Mieter. Wo, wenn nicht hier wäre heutzutage "dringender Handlungsbedarf, um soziale Ausgewogenheit herzustellen" ?
 
Nimmt man z.B. die Vorgehensweise von Wiener Wohnen bei der Inhausvergabe für die Grünflächenpflege an die Wiener Wohnen Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH und die damit verbundene Preisgestaltung als Maßstab, dann bekommt ein Satz wie "Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Wohnkosten und zum Erhalt von kostengünstigem Wohnraum"  überhaupt einiges an Schlagseite.
 
Und angesichts dessen beginnt man als betroffener Gemeindebaumieter angesichts der umfassenden Mietrechtsverfahren, die gegen Wiener Wohnen geführt werden müssen, und wo nachweislich nicht einmal bereits bekannte Abrechnungsfehler in den Folgejahren ausgebessert werden (in anderen Wohnhausanlagen schon überhaupt nicht), darüber nachzudenken, ob nicht schon eine Einhaltung der heute bestehenden Gesetzeslage ein wesentlicher Schritt nach vorne wäre. Für das gerade in Überarbeitung befindliche Mietermitbestimmungsstatut gilt übrigens genau dasselbe.
 
Wenn es da heißt "Immer weniger Mietverhältnisse fallen durch die derzeit geltende Rechtslage in den Vollanwendungsbereich des MRG. Dadurch werden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen.", dann muss man daran denken, WER das sagt - und dass der Anwalt Wiener Wohnens selbst versucht hat, Mieter aus dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes auszuschließen - noch dazu unzutreffender Weise. Wie passt das alles zusammen?
 
Da liest man: "Im geförderten Wiener Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt."  Es werden aber offenbar durch Wiener Wohnen keine gebührenden Abschläge vom anzuwendenden Richtwert vorgenommen. Soweit zur "mangelnden Transparenz im Richtwertsystem".
 
Wenn DAS das gute Beispiel  ist, an dem man sich bei der Gesetzwerdung orientieren möchte (Stadt Wien in ihrem Einflussbereich vorbildlich), dann haben die Mieterinnen und Mieter daraus nichts Gutes zu erwarten - siehe z.B. auch die eingebrachte Kritik an der mittlerweile in Kraft getretenen Novelle zum WWFSG (Wiener Landesrecht).

Außerdem heißt es "... die umfassenden Investitionen im Bereich der Wohnhaussanierung wirken damit preisdämpfend auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt."  Die hier nachzulesenden Darstellungen lassen darauf schließen, dass die Investitionstätigkeit von Wiener Wohnen stark zurückgegangen sein müsste. Außerdem kann natürlich bei einem generellen Umstieg von Kategorie- auf Richtwertmieten und einer gleichzeitigen Anhebung von 90%- auf 100%-Richtwert bei Neuvermietungen in keiner Weise von einem preisdämpfenden Effekt auf den Wiener Wohnungsmarkt die Rede sein. Ganz im Gegenteil!
 
Was ja auch kein Wunder ist, kann man doch aus den jüngst verkündeten Veränderungen bei Wiener Wohnen darauf schließen, dass dieses Unternehmen in nachhaltigen finanziellen Schwierigkeiten zu stecken scheint. Daher besteht von dieser Seite ein maßgebliches Interesse daran, dass den Vermietern eher Begünstigungen statt weitere Einschränkungen regulativ verschrieben werden. Was sich wiederum in der eingangs zitierten Wortmeldung widerspiegelt, welche die Interessen von Wiener Wohnen aus den Veränderungsvorschlägen ausspart.
 
Daher verbleibt in Anbetracht der obigen Ausführungen lediglich große Skepsis, ob es sich hier entweder sowieso nur um ein Vorwahlgeplänkel handelt, weil man sich seitens der SPÖ ohnehin sicher ist, dass eine Vermieter-minded Bundes-ÖVP jedwede Veränderung weiter blockieren wird (dann handelt es sich hier realpolitisch um heiße Luft), oder aber ob man sich gar auf ein "gemeinsam getragenes Wohnrechtspaket" einigt, das Verschlechterungen statt Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter mit sich bringt (wenn z.B. die Lage einer Wohnung keine Berücksichtigung in der Richtwertmiete mehr findet, dann wohl auch nicht bei den Abschlägen), wofür dann vermutlich wieder einmal die koalitionäre Harmonie als Begründung herhalten muss. 
 
Spricht man diese unangenehmen Aspekte an, erhält man seitens der Verantwortlichen KEINE ANTWORT (ja mittlerweile nicht einmal mehr einen Termin für eine Rechnungseinsicht zur aktuellen Jahresabrechnung)! 
 

Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

From: eva.glawischnig@gruene.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: AW: Wg. der gestern andiskutierten Wohnrechtsreform
Date: Thu, 22 Nov 2012 12:51:36 +0100

 

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Vielen Dank für Ihr Mail an Frau Glawischnig, in dem Sie die Mietrechtsproblematik bei Wiener Wohnen näher beleuchten. Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf unsere dringendsten Forderungen zur Reform des MRG aufmerksam machen, die wir bei einer Pressekonferenz letzte Woche präsentiert haben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Irina Hantschl

Mag.a IRINA HANTSCHL
Büro der Klubobfrau
DIE GRÜNEN - DER GRÜNE KLUB IM PARLAMENT
Löwelstraße 12 . 1017 Wien . Österreich

GRUENE.AT

 

 

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: eva.glawischnig@gruene.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; werner.faymann@spoe.at; michael.spindelegger@bmeia.gv.at; bgst@fpoe.at; josef.bucher@bzoe.at; info@stronachinstitut.at; noe-office@mutbuerger-innen.at; georg.niedermuehlbichler@spoe.at; kurt.stuerzenbecher@spoe.at; david.ellensohn@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; politik@henriettefrank.at; josef.neumayer@wien.gv.at; zentrale@mietervereinigung.at; service@mieterbund.at; office@mieterschutzwien.at; office@mieterinnen.org; konsument@vki.at; office@wmbr.at; mieterecho@gmx.at; 899953@orf.at; c.mierau@oe24.at; redaktion@kleinezeitung.at; pelinka.peter@news.at; karin.strobl@regionalmedien.at; chronik@wienerbezirksblatt.at; redl.josef@profil.at; alexandra.foederl-schmid@derstandard.at; michael.jaeger@kurier.at; christian.mayr@wienerzeitung.at; klenk@falter.at; a.laubner@bezirkszeitung.at; report@orf.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; konkret@orf.at; redaktion@heute.at; martina.schmidt@orf.at; office@datum.at; online@orf.at; wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at; andreas.koller@salzburg.com; florian.skrabal@dossier.at; walter3101@yahoo.de; ilse.mayer3@chello.at; ernst.schreiber@gmx.at
Subject: RE: AW: Wg. der gestern andiskutierten Wohnrechtsreform
Date: Fri, 23 Nov 2012 10:04:30 +0100
  

 
Sehr geehrte Frau Doktorin Glawischnig,
sehr geehrte Frau Magistra Hantschl,
 
vielen Dank für Ihre gestrige Antwort zum o.a. Betreff.
 
Leider musste ich - ebenso wie KollegInnen im Mieterbeirat - feststellen, dass (auch!) diese Antwort in keiner Weise auf die vom Mieterbeirat ausgeführte Problematik eingeht, geschweige denn in irgendeiner Weise geeignete Abhilfe schafft.
 
"Auch!"  deshalb, weil sich nicht nur Wiener Wohnen und der zuständige Stadtrat zu den vielen angesprochenen Problemstellungen wie taubstumm verhalten (möglicherweise weil die Aspekte, die wir vorbringen allesamt beweisbar und im Internet nachzulesen sind - und man daher vielleicht seitens der Verantwortlichen nicht mehr so recht weiß, was man uns denn erzählen soll), aber insbesondere "auch!"  weil z.B. die Wiener Grünen - auf Facebook zu den Problemen und zahlreichen Fragen mehrfach angesprochen - in den diversen Diskussionen keine Antworten oder Problemlösungen anbieten.
 
 
Obwohl es dort von den Wiener Grünen zuerst hieß "es muss einmal eine diskussion in gang kommen, das wollte die vizebürgermeisterin erreichen."  kam dann auf die konkreten Fragen und Anmerkungen nur eine Art von Antwort:
 
  • "du weisst aber schon, dass wiener wohnen bei stadtrat ludwig angesiedelt ist, oder?"
 
  • "du kannst stur hier deine fragen stellen, obwohl die falsche redasktion mitliest. oder unserer stadträtin direkt deine fragen stellen, auf ihrer fb seite, dort liest sie nämlich mit." (Als ich meine Beiträge dann auf die Facebook-Seite der Vizebürgermeisterin kopiert hatte, kamen ...??? ..... Richtig geraten: Auch keine Antworten!) 
 
  • "lieber herr kuchta, wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass wir nicht über wiener wohnen, sondern über die privat vermieteten wohnungen eine debatte führen. als mieterbeirat des hugo-breitner-hofes wissen sie genau, dass wir nicht ihre ansprechpartner sind - es ist daher vergebliche mühe uns hier mit postings zu überschwemmen."
 
  • "wir sind für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zuständig. bitte endlich zur kenntnis nehmen."
 
 
Auch von der Facebook-Seite der Wiener Grünen:
 
"Uns lassen die Menschen nicht kalt. Wir wollen Betroffene erreichen und die oft vorhandene Scham von Menschen in Not überwinden." Birgit Hebein
 
Soweit zur Theorie ....!
 
 
Dem ist - hier wie dort (Facebook) - entgegenzuhalten:
 
"sie sind die partei, die der spö und den spö-verantwortlichen in der stadtregierung seit ende 2010 eine mehrheit im gemeinderat und im landtag verschafft. für ALLE die kritisierten und hinterfragten aspekte in den diversen threads. und die offenbar zu diesen aspekten seit beteiligung in der stadtregierung die eigene meinung verloren hat - und anscheinend auch das freie stimmrecht in den politischen gremien.

nach dem florianiprinzip dort zündeln, wo man selber nicht verantwortlich ist, aber dort wegschauen, wo man im tatsächlichen sozialen wohnbau (d.h. bei mindestrentnern etc.) dringendsten handlungsbedarf mitzuverantworten hat: klar, dass sie das gern so haben wollen.

ebenso klar aber, dass es das umgekehrt auf kritikerseite nicht spielen wird!"
 
 
Denn die Praxis - wie zum Beispiel hier nachzulesen - sieht ganz anders aus!
 


Hochachtungsvoll
 
Gerhard Kuchta 

 

Wien will neues Mietrecht

Die Stadt Wien fordert eine Änderung des Mietrechts. Das derzeitige System sei durch die verschiedenen Mietverträge und die möglichen Zuschläge nicht mehr überschaubar. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) fordert daher transparentere Regeln.

Derzeit gibt es zwei verschiedene Formen von Mietverträgen: zum einen die auslaufenden Kategoriemieten und die aktuellen Richtwertmieten. Wer also eine Wohnung mietet, fällt automatisch unter den Richtwertmietzins. Der ist gerade in Wien allerdings kaum überschaubar. Denn zu den Regelungen pro Quadratmeter können diverse Zuschläge wie etwa ruhige Lage oder U-Bahnnähe eingehoben werden.

Fairer Lagezuschlag und Begrenzung bei Zuschlägen

Ruhige Lage kann in Wien aber auch bedeuten, weit weg von einem Öffentlichen Verkehrsmittel zu leben. U-Bahnnähe ist in der Innenstadt hingegen fast überall gegeben. Die Stadt fordert daher vom Nationalrat eine Änderung. Vor allem der Lagezuschlag soll fairer gestaltet werden.

Die Erfahrungen in der Praxis würden auch zeigen, dass einerseits zwar Zuschläge intensiv genützt würden. Die im Gesetz aber vorgesehenen Abschläge zum Mietpreis, etwa wenn es keine Badewanne gibt, würden de facto aber nicht angewendet. Daher sei es notwendig, die Bestimmungen zur transparenten Gestaltung der Zu- und Abschläge verpflichtend im Mietvertrag anzugeben.

Ludwig verlangt auch die Einführung entsprechender Obergrenzen. „Nur durch eine Begrenzung der Zuschläge kann erreicht werden, dass die Mieten generell angemessen bleiben und am privaten Sektor nicht weiter in die Höhe geschraubt werden“, so Ludwig, der sich dafür ausspricht, dass die Summe der Zu- und Abschläge mit maximal 25 Prozent des Richtwertes begrenzt werden soll.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558072/

 

 

Vassilakou will Mietenobergrenze
Die grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou hat mit einem Vorschlag aufhorchen lassen: In der Volksbefragung zum Parkpickerl im Februar soll neben anderen Themen auch gefragt werden, ob die Wienerinnen und Wiener für eine Obergrenze bei Wohnungsmieten sind.

„Die Mieten in Wien am privaten Sektor explodieren. Ich finde: Sieben Euro pro Quadratmeter sind genug“, sagte Vassilakou gegenüber „Österreich“. Die steigenden Mieten sind laut Vassilakou derzeit „das mit Abstand größte Problem“ der Wiener.

Wenn die Befragung der Wienerinnen und Wiener klar für eine gesetzliche Miet-Obergrenze ausfällt, soll eine gesetzliche Regelung kommen, „dass der Mietzins in Wien - ohne Sonderausstattung - mit sieben Euro pro Quadratmeter begrenzt wird“. Weil es sich beim Mietrechtsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, bräuchte Vassilakou allerdings die Unterstützung des Bundes.

ÖVP und FPÖ sehen KPÖ-Nähe
Bei ihren politischen Mitbewerbern stieß Vassilakous Idee auf wenig Gegenliebe. FPÖ-Wohnbausprecherin Henriette Frank lehnte in einer Aussendung „planwirtschaftliche Mietzinsobergrenzen“ im privaten Wohnbau ab und unterstellte Vassilakou Wohnungspolitik der Marke „Moskau 1982“.

Auch der Wiener ÖVP-Chef Manfred Juraczka sah die Grünen auf den Spuren der KPÖ. Klar sei, dass bei Umsetzung dieses Vorschlags jegliche Bautätigkeit in Wien eingestellt würde, weil sie sich schlicht und einfach nicht mehr rechnete. Er forderte Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) auf, seiner Vizebürgermeisterin eine längere Auszeit zu gönnen.

Öffentliche Zustimmung erntete die Grüne tatsächlich nur von Kommunisten. „Es ist gut, dass die Wiener Grünen auf den Spuren der KPÖ wandeln“, freute sich die Grazer Stadträtin Elke Kahr in einer Aussendung. Sie plädierte für leistbare Mieten, erst am Samstag seien in deutschen Städten tausende Menschen dafür auf die Straße gegangen.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558443/

 

 

Mietpreise: Faymann schaltet sich ein

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) findet im Zuge der Wiener Mietpreisdebatte eine Deckelung von Zuschlägen „begrüßenswert“. Allerdings gab er zu bedenken, dass die Sieben-Euro-Grenze in Wien ohnehin nur wenige beträfe.

Faymann war selbst früher Wohnbaustadtrat. Eine konkrete Beurteilung des Vorstoßes der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, die eine Obergrenze bei sieben Euro pro Quadratmeter einziehen will, kam von ihm am Dienstag im Anschluss an den Ministerrat zwar nicht. Er halte den Ansatz seines Amtsnachfolgers Michael Ludwig (SPÖ), der gerne über eine Deckelung von Zuschlägen reden würde, für „begrüßenswert“, sagte er aber.

Faymann gab aber auch zu bedenken, dass Mietpreise über sieben Euro nur ein kleines Segment beträfen, 80 Prozent der Wiener fielen nicht darunter. Zudem sei wohl manchen nicht bewusst, dass die Nettomiete, also der Betrag ohne Betriebskosten, zur Diskussion stehe.

Vassilakou will Mietenobergrenze

Die grüne Vizebürgermeisterin Vassilakou ließ zuletzt mit einem Vorschlag aufhorchen: In der Volksbefragung zum Parkpickerl im Februar solle neben anderen Themen auch gefragt werden, ob die Wienerinnen und Wiener für eine Obergrenze bei Wohnungsmieten sind - mehr dazu in Vassilakou will Mietenobergrenze.

Bei ihren politischen Mitbewerbern stieß Vassilakous Idee auf wenig Gegenliebe. ÖVP und FPÖ orteten sogar eine Nähe zur KPÖ. Aber auch Immobilien-Experten wiesen Vassilakous Vorschlag zurück - mehr dazu in Kritik an Vorschlag zu Mietobergrenze.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558737/

 

 

Kritik an Vorschlag zu Mietobergrenze

Die Fragen zur Wiener Volksbefragung im nächsten Jahr sind noch offen, auch der Vorschlag von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) zu einer Mietzinsobergrenze. Immobilien-Experten wiesen Vassilakous Vorschlag zurück.

Der Termin für die Wiener Volksbefragung ist noch nicht bestimmt, als bisher einziges Thema wurde die künftige Parkraumbewirtschaftung angekündigt. Ob über eine Mietzinsobergrenze abgestimmt wird, wie es von Vassilakou vorgeschlagen wurde, ist am Montag von einem Sprecher des Wiener Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) nicht kommentiert worden. „Wir werden die Fragen zeitgerecht bekannt geben“, hieß es.

Sicher ist: Die Mietzinsfrage wird nur dann gestellt werden, wenn der Regierungspartner, also die SPÖ, dies mitbeschließt. Häupl selbst hat im Sommer bereits einen Vorstoß unternommen, nämlich als er anregte, über Fahrradnummerntafeln zumindest nachzudenken. Direkt gefordert, diese Frage zu stellen, hat er jedoch nicht. Die Grünen waren trotzdem wenig begeistert.

Kritik von Immobilien-Experten

Vassilakou hatte dafür plädiert, dass eine Mietobergrenze von sieben Euro pro Quadratmeter eingeführt wird. Keine Wohnung soll gemäß dem Wunsch der grünen Stadträtin künftig teurer vermietet werden dürfen - mehr dazu in Vassilakou will Mietenobergrenze.

FPÖ und ÖVP haben das Ansinnen umgehend heftig kritisiert, Zustimmung kam hingegen von der Grazer KPÖ. Am Montag wies auch Michael Pisecky, der Obmann der Fachgruppe Wien der Immobilientreuhänder, den Vorschlag in einer Aussendung zurück. Erhaltung und Sanierung, so gab er zu bedenken, seien extrem kostenintensiv geworden: „Mit einer Obergrenze der Mieten würde niemand mehr sein Erspartes in Wohnungen investieren. Eine weitere Wohnraumverknappung und der Verfall des Stadtbildes wären die Folge.“

System schon „überregelt“

Laut Pisecky ist das System bereits jetzt „überregelt“. In Wien gebe es derzeit sieben verschiedene Mietzins-Berechnungsmethoden. Nötig sei eine geringere Regulierung. Diese würde die Neubauleistung erhöhen, wodurch auch leistbare Mieten geschaffen würden, zeigte sich Pisecky überzeugt.

Zustimmung für Vassilakou kam von Grünen im Rathaus und Parlament. Der Wiener Klubobmann David Ellensohn meinte, dass sich Familien und Einpersonenhaushalte am freien Markt eine Wohnung nur mehr mit Beihilfe leisten könnten. Albert Steinhauser, Justizsprecher im Parlament, nannte Wohnen ein Grundbedürfnis, daher brauche es transparente Mietzinsregeln und Obergrenzen.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558608/

 

 

Auch AK fordert Mietobergrenzen
Die Wiener Arbeiterkammer (AK) fordert weiterhin eine umfassende Mietrechtsreform. Dabei spricht sie sich ähnlich wie die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) für Mietobergrenzen aus. Um ihre Forderung zu untermauern präsentiert die AK zwei Studien.

Die Mieten sind laut Statistik Austria in den vergangenen zehn Jahren um 34,5 Prozent gestiegen, bei den Löhne und Gehälter machte der Anstieg allerdings nur 22 Prozent aus. Damit wurde der Anteil der Mietkosten am Haushaltsbudget immer größer.

Grund sind weniger Neubauten, die nicht mehr zweckgebundene Wohnbauförderung, explodierende Zinshaus- und Grundstückpreise - so das Ergebnis zweier Studien. Gabriele Zgubic von der Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Reform des Richtwertsystems: „Das Zuschlagssystem ist viel zu intransparent.“ Durch klare Mietbegrenzungen sollen die Mieten gesenkt werden, auch bei privaten Vermietungen.

Änderung bei Grundsteuer gefordert
Sinkende Mieten erhofft sich die AK auch durch das Abwälzen von Grundsteuer und Versicherungskosten auf die Hauseigentümer."Es ist nicht einzusehen, warum der Mieter eine Grundsteuer oder Versicherungen oder Verwaltungskosten tragen soll", erklärte Zgubic.

Weiters soll die Wohnbauförderung wieder zweckgebunden werden. Die Neubauten würden - entgegengesetzt zum Bevölkerungswachstum zurückgehen. Zgubic betonte, dass Wohnen ein besonderes Gut ist, welches staatliches Eingreifen rechtfertigt.

AK kritisiert Richtwertsystem
Kritik übt die AK wie auch Mieterschützer am geltenden Richtwertsystem. Die Richtwertmieten gelten für nach dem 1. März 1994 abgeschlossene Mietverträge für Altbauten und sind je nach Bundesland verschieden. Das Richtwertsystem macht Zuschläge auf die Richtwerte etwa auf Basis von Lage oder Ausstattung möglich - was von Mieterschützern und der AK seit Jahren als zu unbestimmt kritisiert wird.

Außerdem wäre eine Anpassung der Richtwertzinse alle fünf, statt alle zwei Jahre vollkommen ausreichend. Seit 1. April liegt der Wert bei 5,16 Euro pro Quadratmeter. Davor lag der Wert bei 4,91 Euro je Quadratmeter. Die AK hat zum Thema Mieten und Wohnungen zwei Studien beim Wifo und der TU Wien in Auftrag gegeben, die heute anlässlich einer Pressekonferenz präsentiert werden.

Vassilakou sprach sich für Mietobergrenzen aus
Ähnlich wie die AK hatte auch die Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) jüngst mit dem Vorschlag von Mietobergrenzen aufhorchen lassen. Einem „Presse“-Artikel zufolge würde die Begrenzung auf sieben Euro wenig bringen, die Zahl der leer stehenden Wohnungen in Wien beträgt demnach nicht 80.000, sondern 30.000. Vassilakou hatte auch gefordert, die Obergrenze in der Volksbefragung im nächsten Jahr zu thematisieren - mehr dazu in Vassilakou will Mietenobergrenze.

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) wollte den Vorstoß des Koalitionspartners „nicht kommentieren“. „Denn ich halte mich an das, was wir vereinbart haben - nämlich, dass wir uns Fragen nicht wechselseitig über die Medien ausrichten, sondern dass wir das besprechen“, sagte Häupl - mehr dazu in Mietpreise: „Kein Kommentar“ von Häupl.

Kritik an dem Vorstoß von Vassilakou kam hingegen von der Opposition. ÖVP und FPÖ orteten sogar eine Nähe zur KPÖ. Auch der Obmann der Fachgruppe Wien der Immobilientreuhänder wies Vassilakous Vorschlag zurück - mehr dazu in Kritik an Vorschlag zu Mietobergrenze.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558796/

 

 

 

Mietpreise: „Kein Kommentar“ von Häupl
Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) will den Vorstoß der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou in Sachen Mietobergrenze und Volksbefragung „nicht kommentieren“. Indessen meldete sich Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) zu Wort.

„Denn ich halte mich an das, was wir vereinbart haben - nämlich, dass wir uns Fragen nicht wechselseitig über die Medien ausrichten, sondern dass wir das besprechen“, sagte Häupl. Die Fragen sollen jedenfalls bis spätestens Jahresende feststehen, das Votum selbst in der ersten Märzhälfte über die Bühne gehen.

Es könne schon sein, dass das Thema Wohnen generell Teil des Bürgervotums sein werde, kündigte Häupl am Rande seiner wöchentlichen Pressekonferenz vor Journalisten an. Der Bürgermeister gab hinsichtlich der konkreten Idee Vassilakous aber zu bedenken, dass man in Wien nicht übersehen sollte, dass mehr als 50 Prozent aller Wohnungen unter der Obergrenze von sieben Euro lägen.

Volksbefragung: Fragen bis spätestens Jahresende
„Nachdem ja alle Mieten und Preise dazu neigen, bis an die Höchstgrenze zu gehen, würde das für Gemeindebau- und Genossenschaftsmieter eine Verteuerung bedeuten - und das wollen wir ja nicht“, mahnte Häupl. Als Foul will Häupl das Vorpreschen Vassilakous allerdings nicht verstanden wissen. „Meine Güte, ich lege nicht alles auf die Goldwaage. Schließlich sind wir in Wien und nicht in Bund“, so der Bürgermeister.

Das Argument, er, Häupl, selbst habe die Abmachung bereits wegen der Sache mit den Radnummerntaferln gebrochen, gelte nicht. Er habe lediglich gemeint, darüber zu diskutieren, „aber ich habe mit keinem Wort gesagt, dass das in den Kanon der Fragen aufgenommen werden soll“, rechtfertigte sich Häupl.

Über welche Fragen die Wiener abstimmen werden können, soll jedenfalls noch in diesem Jahr feststehen. „Denn wenn in der ersten Märzhälfte die Befragung stattfinden soll, dann haben wir eine achtwöchige Vorlaufzeit und wenn jemand glaubt, dass wir am 6. Jänner zusammenkommen - das glaube nicht einmal ich“, verwies Häupl auf das enge Zeitkorsett.

Faymann: Sieben-Euro-Grenze betrifft nur wenige
Faymann findet im Zuge der Wiener Mietpreisdebatte eine Deckelung von Zuschlägen „begrüßenswert“. Faymann war selbst früher Wohnbaustadtrat. Eine konkrete Beurteilung des Vorstoßes der grünen Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou, die eine Obergrenze bei sieben Euro pro Quadratmeter einziehen will, kam von ihm am Dienstag im Anschluss an den Ministerrat zwar nicht. Er halte den Ansatz seines Amtsnachfolgers Michael Ludwig (SPÖ), der gerne über eine Deckelung von Zuschlägen reden würde, für „begrüßenswert“, sagte er aber.

Faymann gab aber auch zu bedenken, dass Mietpreise über sieben Euro nur ein kleines Segment beträfen, 80 Prozent der Wiener fielen nicht darunter. Zudem sei wohl manchen nicht bewusst, dass die Nettomiete, also der Betrag ohne Betriebskosten, zur Diskussion stehe.

Grüne: Es geht nicht um Luxussegment
„Es geht nicht um das Luxusloft am Kohlmarkt“, versicherte der Klubchef der Wiener Grünen, David Ellensohn, am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Vielmehr solle erreicht werden, dass genügend leistbarer Wohnraum geschaffen werde - etwa für junge Menschen oder Familien. Diesen würden die Aufwendungen fürs Wohnen immer mehr zu schaffen machen. Die Wohnkosten sollten laut dem Grün-Politiker nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen.

Nötig wäre laut Ellensohn ein neues Mietrechtsgesetz, da das derzeitige zu „zahnlos“ sei, und auch Maßnahmen bei Widmungen. Bei einem Neubauprojekt sollte ein gewisser Teil der Wohnungen zu sozialen Bedingungen vergeben werden. Lob gab es für Initiativen der Stadt - etwa den „Smart“-Wohnungen. Ellensohn sprach sich dafür aus, dass etwa eine 60 Quadratmeter große Wohnung nicht mehr als 500 Euro kosten solle.

Er zeigte sich überzeugt, dass für die Volksbefragung eine Fragestellung erarbeitet werden könnte, die entsprechenden Druck auf den Bund erzeuge. Neu seien die Forderungen der Grünen in Sachen Mietpreise übrigens nicht, wie er versicherte. Sie würden bereits im Wahlprogramm 2010 zu finden sein.

Vassilakou brachte Debatte ins Rollen
Die grüne Vizebürgermeisterin Vassilakou brachte die Debatte ins Rollen: In der Volksbefragung zum Parkpickerl im Februar solle neben anderen Themen auch gefragt werden, ob die Wienerinnen und Wiener für eine Obergrenze bei Wohnungsmieten sind, forderte Vassilakou - mehr dazu in Vassilakou will Mietenobergrenze.

Bei ihren politischen Mitbewerbern stieß Vassilakous Idee auf wenig Gegenliebe. ÖVP und FPÖ orteten sogar eine Nähe zur KPÖ. Aber auch Immobilien-Experten wiesen Vassilakous Vorschlag zurück - mehr dazu in Kritik an Vorschlag zu Mietobergrenze.

 

http://wien.orf.at/news/stories/2558737/

 

 

Rathauskorrespondenz vom 14.11.2012:

StR Ludwig: Reform des Mietrechtsgesetzes dringend notwendig
MRG sollte Schutzgesetz für MieterInnen sein - Regelungslücken und Intransparenz gehören beseitigt

Aufgrund von Regelungslücken im Mietrechtsgesetz und insbesondere der mangelnden Transparenz im Richtwertsystem steigen österreichweit auf dem privaten Wohnungsmarkt die Mietpreise weiter an.

"Das Mietrechtsgesetz muss wieder zu einem Schutzgesetz für die Mieterinnen und Mieter mit eindeutigen Regelungen werden. Daher ist eine umfassende Reform des Mietrechtgesetzes dringend notwendig. Es sollte Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter bieten, transparent und fair gestaltet sein", so Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig Bezug nehmend auf die heute von der Arbeiterkammer präsentierten Studien.

Die derzeit geltende Rechtslage führe dazu, dass immer weniger Mietverhältnisse in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen. Dadurch würden immer mehr Wohnungen dem Schutzbereich des MRG ganz oder teilweise entzogen, so Ludwig.

"Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf klare gesetzliche Regelungen. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, um soziale Ausgewogenheit herzustellen. Das MRG sollte langfristig auf sämtliche Mietverhältnisse ausgedehnt werden ohne den Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes WGG zu schmälern", bekräftigt Stadtrat Ludwig seine bereits gestellten Forderungen an den Bundegesetzgeber.

Ausnahmebestimmungen für Dachgeschoßausbauten und Zubauten führten zu neuen Formen von "Mischhäusern" im Altbestand. So gilt etwa der Begriff der Betriebskosten im MRG nicht für MieterInnen von Dachgeschoßausbauten, für alle anderen, die im selben Haus wohnen, hingegen schon. Für Wohnungen im Teilanwendungsbereich des MRG sollte dieses wenigstens in Bezug auf Betriebskosten und vermieterseitige Erhaltungsverpflichtungen gelten. Mietverhältnisse über "Ein- und Zweiobjekthäuser", für die das MRG derzeit nicht gilt, sollten hinsichtlich des Kündigungsschutzes und der Befristungsbestimmungen wieder dem Teilanwendungsbereich des MRG unterliegen.

Wiens Forderungen an den Bundesgesetzgeber

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fordert vom Bundesgesetzgeber:

• Wohnkosten begrenzen durch Deckelung der Zuschläge mit 25 %
• Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken
• Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen
• Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen

 

Begrenzung der Wohnkosten mit drei Maßnahmen

"Die für ein Mietverhältnis relevanten Zu- und Abschläge müssen derzeit im Mietvertrag weder angeführt noch begründet werden. Die Errechnung der Richtwertmiete ist daher nicht transparent. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig tritt für folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Wohnkosten ein:

• Verpflichtende Angabe von Zu- und Abschlägen im Mietvertrag
• Deckelung der Summe der Zu- und Abschläge auf max. 25 % vom Richtwert
• Fairness durch Abschaffung des Lagezuschlags in der derzeitigen Form

 

Berechnungsbeispiele für Netto-Richtwertmieten bei max. 25% Zuschlägen pro m2:

• Kategorie A-Wohnung: Richtwert: Euro 5,16/m2 + max. 1,29 Euro Zuschlag = 6,45 Euro netto/m2
• Kategorie B-Wohnung: Richtwert: Euro 3,87/m2 + max. 0,97 Euro Zuschlag = 4,84 Euro netto/m2
• Kategorie C-Wohnung: Richtwert: Euro 2,58/m2 + max. 0,65 Euro Zuschlag = 3,23 Euro netto/m2


Befristete Mietverträge sind weitgehend einzuschränken

Etwa 55 Prozent aller privaten Neuvermietungen sind befristet, die durchschnittliche Befristungsdauer liegt unter fünf Jahren. Der Befristungsabschlag von 25 Prozent kommt nicht zum Tragen. "Da sich die Befristung von Mietverträgen in der Praxis keineswegs mietzinsmindernd auswirkt, soll nur bei Vorliegen bestimmter Gründe - etwa bei Eigenbedarf - eine Befristungsmöglichkeit vorgesehen werden" fordert Ludwig. der in diesem Zusammenhang auf entsprechende Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland verweist.

Gleiche Mietpreise für neue HauptmieterInnen geförderter Eigentumswohnungen

Gefördert errichtete Wohnungen, die von den Wohnbauträgern zunächst an die bisherigen MieterInnen verkauft werden, fallen derzeit bei einer späteren Vermietung durch den/die nunmehrige/n WohnungseigentümerIn nicht mehr unter das WGG. Diese fallen nur mehr in den Teilanwendungsbereich des MRG und bieten Kündigungs-allerdings keinen Preisschutz.

"Mieterinnen und Mieter von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern in gefördert errichteten Wohnhäusern sollen nicht mehr als die kostendeckende Miete zahlen, die auch bei allen zur Anwendung kommt, die direkt vom Bauträger mieten. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Wohnkosten, zum Erhalt von kostengünstigem Wohnraum, der mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurde, sowie ein wesentliches Instrument gegen Spekulation", hält Ludwig fest.

Gleiche Rechte für HauptmieterInnen von WohnungseigentümerInnen

Wer sich in einer Wohnung einmietet, die einem/einer WohnungseigentümerIn gehört, kann seine Rechte seit 2002 nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen. Er/Sie ist MieterIn zweiter Klasse. Ansprüche, die sich auf allgemeine Teile des Hauses beziehen, z.B. Erhaltungsarbeiten am Dach oder an den Außenfenstern, können MieterInnen nach geltender Judikatur nicht durchsetzen. Für die Durchführung derartiger Arbeiten ist die EigentümerInnengemeinschaft des Hauses und nicht der/die einzelne WohnungseigentümerIn als alleinige/r VertragspartnerIn zuständig.

"Mit der vorgeschlagenen Änderung können sämtliche mietrechtlichen Ansprüche, die wohnungseigentumsrechtlich von der Eigentümergemeinschaft zu erfüllen sind, von der Mieterin, dem Mieter - ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses - durchgesetzt werden", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat.

Stadt Wien in ihrem Einflussbereich beispielhaft

Die Wohnbauförderung und ihre Rückflüsse werden in Wien ausschließlich für die Bereiche Neubau, Sanierung und Subjektförderung, also die direkte finanzielle Unterstützung von Mieterinnen und Mietern, eingesetzt. Eine Zweckbindung der Wohnbauförderung wäre für Wien nicht relevant, stellt Ludwig fest: "Die Stadt stellt deutlich mehr Geld an Wohnbauförderung zur Verfügung, als sie über den früheren Finanzausgleich in Höhe von rund 400 Millionen bekommen hat. Allein für heuer beträgt das Budget 557,01 Millionen Euro."

Desweiteren hält der Wohnbaustadtrat fest: "Im geförderten Wiener Wohnbau oder im stadteigenen Bereich der Gemeindewohnungen gibt es keine Maklergebühren, keine Lagezuschläge und auch keinen Wiedervermietungseffekt, der die Mieten nach oben schnellen lässt." Die hohe Anzahl geförderter Wohnungen - 220.000 Gemeindewohnungen und mehr als 200.000 gefördert errichtete - sowie die umfassenden Investitionen im Bereich der Wohnhaussanierung - rd. 200 Millionen Euro jährlich - wirken damit preisdämpfend auf den gesamten Wiener Wohnungsmarkt. Daneben wurde mit Beginn 2012 in Wien bei gefördert sanierten Wohnungen eine

Kostentragungsregelung bei den Maklergebühren eingeführt. "Wenn private Hausbesitzerinnen und -besitzer Makler für die Vermietung gefördert sanierter Wohnungen einschalten, so dürfen den Mieterinnen und Mieter keine Provisionen in Rechnung gestellt werden", erklärt Ludwig.

Richtwertmieten online oder bei den Servicestellen der Stadt überprüfen
Mit dem Wiener Mietenrechner kann die Höhe des gesetzlich geregelten Richtwertmietzinses kostenlos überprüft werden - sowohl vor Abschluss eines Mietvertrages als auch bei bestehenden Mietverhältnissen. Eventuelle Ansprüche können drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Ermittlung werden lediglich Angaben zu Adresse, Wohnungsgröße und Ausstattungsmerkmale - etwa Aufzug, Kellerabteil, Balkon, Terrasse etc. - benötigt. Das Servicetool, das von der MA 25 (Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser) zur Verfügung gestellt wird, ist unter www.mietenrechner.wien.at abrufbar.

"Wir bieten den Wienerinnen und Wienern damit die Möglichkeit der Überprüfung, die derzeit durch die gegebenen Regelungslücken in der Bundesgesetzgebung und die einhergehende Intransparenz sonst nicht möglich wäre", stellt Ludwig klar.

Kostenlose Überprüfungen sind außerdem auch bei der Mieterhilfe und über das Mieterhilfe-Telefon unter der Nummer 01/4000-25900 möglich. Mit der Schlichtungsstelle der MA 50 steht zudem eine weitere unabhängige Service- und Beratungsstelle zur Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen, zum Beispiel im Bereich der Mietzinsüberprüfungen, zur Verfügung.

Rückfragehinweis für Medien:
Christian Kaufmann
Mediensprecher StR Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81277
E-Mail: christian.kaufmann@wien.gv.at

 

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/11/14019.html

 

 

Kein Ertrag bei Richtwertmieten?
Die Teuerungsrate ist zuletzt auf ein Achtmonatshoch geklettert, ein Grund dafür sind kräftig steigende Mieten. Die Arbeiterkammer (AK) forderte am Mittwoch ein Maßnahmenpaket, um Wohnen wieder billiger zu machen: Mietobergrenzen, weniger Befristungen, mehr Transparenz bei Zuschlägen, ein „Durchforsten“ des Betriebskostenkatalogs. Die Ausgaben für Wohnen fräßen mitunter bereits über 40 Prozent des Monatseinkommens auf, so die AK. Eigentümervertreter sehen das anders: In Österreich würden kaum marktgerechte Preise gezahlt, Richtwertmieten würfen in Wirklichkeit „kaum bis gar keinen Ertrag“ ab.

Richtwert plus 20 Prozent als Maximum
Die Kosten für Wohnen steigen deutlich stärker als die allgemeine Teuerungsrate und als die durchschnittlichen Bruttoeinkommen: die privaten Mieten binnen elf Jahren um fast 40 Prozent, die Einkommen parallel um 25 Prozent. Die Arbeiterkammer (AK) forderte daher am Mittwoch eine grundlegende Reform des gängigen Richtwertsystems - und einen Deckel für die Mietpreise.

Konkret wünscht sich die AK für die bundesweit 350.000 bis 400.000 Richtwertwohnungen (davon mit 200.000 der Großteil in Wien) einen Mietendeckel bei maximal 20 Prozent Aufschlag auf den Richtwert. Dieser beträgt derzeit in der Bundeshauptstadt durchschnittlich 5,16 Euro pro Quadratmeter (inklusive Mehrwertsteuer, aber ohne Betriebskosten 6,19 Euro).

Zuletzt hatte Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) eine Obergrenze von sieben Euro pro Quadratmeter gefordert und eine Volksbefragung dazu (parallel zur Parkpickerlbefragung, Anm.) vorgeschlagen. Vassilakou erntete dafür allerdings weniger Zustimmung als heftige Kritik unter Verweis auf „zwangswirtschaftliche Eingriffe in freie Verträge“ und „Planspiele der DDR“. Der Wiener Koalitionspartner SPÖ kommentierte den Vorstoß vorerst nicht - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Oft über zehn Euro netto pro Quadratmeter
Derzeit liegen in Wien die freien Mietzinse gemäß Paragraf 1 Abs. 4 Mietrechtsgesetz (MRG) laut von der APA erhobenen Daten im Durchschnitt in keinem Bezirk unter sieben Euro netto. Laut Immobilienpreisspiegel des Fachverbands der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sind es selbst in Ottakring 7,55 Euro, gefolgt von 7,65 Euro in Rudolfsheim-Fünfhaus und 7,77 Euro in Brigittenau. Spitzenreiter sind Innere Stadt mit 12,30 Euro, Döbling mit 10,20 Euro und die Josefstadt mit 10,08 Euro pro Quadratmeter und Monat.

AK-Wohnexperte Walter Rosifka zeigte sich am Mittwoch bei einem Pressegespräch in Wien überzeugt, dass sich für private Hausherren das Vermieten oder Renovieren von Wohnungen auch nach einer Mietendeckelung noch rentieren würde: „Für Wohnungsbesitzer rentiert es sich immer zu vermieten.“ Heute würden private Vermieter von Richtwertwohnungen oft einfach zehn Euro pro Quadratmeter verlangen und über die Zuschläge im Detail so gut wie keine Rechenschaft ablegen.

Ruf nach „Entschlackung“ der Betriebskosten
Neben einer Reform des Richtwertsystems samt Festlegung erlaubter Zu- und Abschläge gehöre auch der Betriebskostenkatalog „durchforstet“, verlangte Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Abteilung Konsumentenschutz. Warum sollte schließlich der Mieter etwa für Grundsteuern oder die Hausversicherung aufkommen. Hier sei eine „Entschlackung“ nötig.

Die AK untermauerte ihre Forderungen mit zwei beim Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) und der Technischen Universität (TU) Wien in Auftrag gegebenen Studien. Ein Fazit der Konsumentenschützer daraus: „Der freie Markt bringt nicht genügend leistbare Wohnungen. Das bedeutet, es braucht gesetzliche Spielregeln“, hieß es in der AK-Aussendung unter dem Titel „Wohnen muss billiger werden!“ Die hohen Mieten belasteten etwa "besonders junge Familien“, resümierte Zgubic. „Sie werden für das Wohnen immer stärker zur Kasse gebeten.“

Vermieter: „Kaum bis gar kein Ertrag“
Aus Perspektive der Eigentümer sieht die Sache naturgemäß ganz anders aus: Daran, dass oft junge Familien mehr zahlen müssten, seien in Wirklichkeit die vielen (niedrigeren) Altmieten schuld, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Verbandes der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII).

„Dass Eigentum von Miethäusern, deren Wohnungen dem Richtwertzins unterliegen, kaum bis gar keinen Ertrag abwirft“, sei eine Tatsache. „Würde in Österreich generell eine ganz normale marktgerechte Miete bezahlt werden wie fast überall in Europa und Altmieten langsam, aber beständig an eine normale Miethöhe herangeführt werden, dann hätten auch junge Menschen eher die Chance, günstige Mietwohnungen zu finden.“

Mehr Miete nur für mehr Lebensqualität?
Richtig sei, „dass im Allgemeinen mehr für Miete ausgegeben wird - Grund dafür ist, dass die Österreicher immer mehr Quadratmeter pro Person in Anspruch nehmen“. Das habe „mit einer Mietpreissteigerung nichts zu tun, sondern stellt eine Steigerung der Wohn- und Lebensqualität“ dar, die „leider nur allzu gerne falsch interpretiert“ werde.

Ähnlich der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), der die Forderungen der AK ablehnt: Ein Langfristvergleich aus Wien zeige, „dass auch die Richtwertmieten der allgemeinen Teuerung entsprechend gestiegen sind“. Von einem exorbitanten Preisanstieg könne folglich nicht die Rede sein, so der Verband am Mittwoch in einer Aussendung. „Wenn in der Gesamtstatistik deutliche Preisanstiege zu verzeichnen sind, dann deswegen, weil qualitativ weitaus höherwertige Wohnungen angeboten werden“, so der ÖIV.

„Spekulation“ versus „Panikmache“
Die AK ortet dagegen noch weitere Gründe für die „Preis-Mieten-Spiral“: rückläufige Wohnbaufördermittel, „steil nach oben schießende“ Grundstückspreise und einen starken Anstieg der Zinshauspreise. Leidtragende dieses „spekulativen Zinshausbooms“ seien die Mieter und Wohnungssuchenden. Sie müssten teure Mieten bezahlen, „damit die Renditen für die Finanzinvestoren passen“. Die Mieten würden „also zur Refinanzierung von Spekulation verwendet, nicht zur Refinanzierung von Investitionen“ - für den ÖVI wiederum eine „undifferenzierte Panikmache“.

 

http://www.orf.at/stories/2151070/

 

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