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Hugo Breitner Hof
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Die Neuvergabe der Arbeiten:
Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007 und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.
Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.
In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)
Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.
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Nach einer Äußerung von Wiener Wohnen am 4.5.2010, einer Stellungnahme der antragstellenden Mieter dazu vom 16.7.2010 und 3 weiteren Verhandlungen vom 22.7.2010, 22.9.2010 und 15.11.2010 (unter anderem Einvernahme von 6 Zeugen) erging am 20.1.2011 ein Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus, der auch die Grünflächenpflege betraf. Sie finden HIER eine sicher lesenswerte Zusammenfassung dazu.
Dazu ist nicht nur zu bemerken, dass dieser Sachbeschluss von beiden Seiten durch einen Rekurs angefochten wurde, sondern dass insbesondere in diesem Mietrechtsverfahren die massiv erhöhten Grünflächenpflegekosten aufgrund der Vergabe an die Haus- und Außenbetreuungs GmbH. noch gar nicht das Thema sind.
Im derzeitigen Verfahren geht es um die Abrechnungsjahre 2004 bis 2006. Daher sind dort - unter anderem - die bis 2008 zu groß bemessenen Grünflächen, die nicht gerechtfertigte Einbeziehung des Schönbergplatzes und die nicht nachvollziehbaren Hausbesorgerkosten für die Grünflächenbetreuung das Thema, nicht aber die spätere Kostenerhöhung durch die Inhausvergabe.
Diese fand ja erst ab 2007 statt und ist daher Gegenstand weiterer, noch folgender Mietrechtsverfahren.
Und wie geht es weiter bzw. wie ging es dann weiter?
Für das bereits laufende Verfahren bezüglich der Betriebskosten 2004 bis 2006 besteht große Zuversicht.
Gegen die Inaktivität der angerufenen Instanzen werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
Eine Fortführung der Beschwerde bei den zuständigen EU-Kommissionen ist bereits wieder im Gang.
Für die Jahre ab 2007 werden, wie angekündigt, weitere Schlichtungsstellenanträge eingebracht werden. In diesen wird den Kosten für die Grünflächenpflege widersprochen werden.
Und die Forderung des Mieterbeirates war, ist und wird bezüglich der Grünflächenpflege (ebenso wie für andere Dienstleistungen) immer sein:
Alles andere bedeutet großes Konfliktpotential auf Dauer!
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