Was gibt es Neues?

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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Die Neuvergabe der Arbeiten:


Obwohl zwischen dem Mieterbeirat und Wiener Wohnen am 4.9.2007  und 4.10.2007 große Besprechungen stattfanden, erfolgte über die bevorstehende bzw. schon durchgeführte „Inhausvergabe“ für die Grünflächenpflege keine aktive Information durch Wiener Wohnen.

 

Erst als der Mieterbeirat bei der Rechnungseinschau am 15.10.2007 Wiener Wohnen aufgrund erhaltener Informationen und in Umlauf befindlicher Gerüchte von sich aus ansprach, berichtete man von den vorgenommenen Veränderungen: Der für die Grünflächenbetreuung zuständige Werkmeister teilte dem Mieterbeirat mit, dass die Hausbetreuungs GmbH rückwirkend mit 1.10.2007 die gärtnerische Normpflege übernommen hätte. Diese Anordnung sei erst jetzt von der Direktion gekommen, und der zuständige Sachbearbeiter im Hausbesorgerreferat wäre längere Zeit im Krankenstand gewesen. Der Werkmeister wusste bisher auch nichts von der Verlagerung, daher konnte er den Mieterbeirat nicht früher davon informieren. Die Frage, ob dadurch die Kosten für die Mieter geringer würden, konnte der Werkmeister nicht beantworten. Man solle sich diesbezüglich an die Hausbetreuungs GmbH wenden.


In einer schriftlichen Fragenbeantwortung am 16.12.2007 teilte Wiener Wohnen folgendes mit: Wienweit werden bei allen Verträgen mit Grünflächenbetreuungsfirmen, welche auslaufen, diese nicht neu ausgeschrieben, sondern in allen Fällen die Wiener Wohnen-Außenanlagenbetreuungs Ges.m.b.H. mit der Wahrnehmung dieser Agenda beauftragt. Für die Wohnhausanlage „Hugo Breitner-Hof“ erfolgte die Übernahme dieser Tätigkeiten mit 1. Oktober 2007. (Zitat Ende)


Schon hier stellt sich die Frage, weshalb der Wechsel / das Auslaufen der Verträge mit Beginn der „toten Zeit“ (Winter) erfolgt, wodurch besonders bei dieser neuen Auftragsvergabe für etwa 6 Monate exorbitant hohe Mehrkosten für praktisch keine Leistung erzeugt wurden.

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Antworten auf diese Diskussion

Urgenzen und weiteres Vorgehen bei der Bundeswettbewerbsbehörde:

Am 18.8.2009 erfolgte die erste Urgenz (Sachbearbeiterin auf Urlaub), am 11.9.2009 die zweite Nachfrage.

Am 17.9.2009 teilte die Bundeswettbewerbsbehörde mit, bereits Gespräche geführt zu haben und Angebote einzuholen. Auf den ersten Blick scheint der m2 Preis hoch aber nicht überhöht zu sein. (Zitat Ende)

Ebenso am 17.9.2009 erging eine Stellungnahme des betreffenden Mieters dazu. Auch wurde vorgeschlagen, die Kostenverrechnung zwischen der Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH und der Firma Maschinenring zu überprüfen.
Rückvergütungen für die Grünflächenpflege:

Durch – auch hier rechtswidrig spätem - Erhalt der Abrechnungs-CD als Rechnungseinschau für 2008 am 14.9.2009 und den auf der CD vorhandenen Belegen wurde offenbar, dass - wie angekündigt - für die durch die Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH 2007 und 2008 falsch verrechnete Quadratmeteranzahl ein Betrag von EUR 33.579,84 und für das Nicht-Erbringen des 6. und 7. Mähganges sowie den nicht durchgeführten Heckenschnitt im Jahr 2008 EUR 8.449,85 gutgeschrieben wurden. Kein Cent mehr!

Zusätzlich wurde der bei Gericht angekündigte Betrag von EUR 35.474,06 für die bei den Gärtnerarbeiten zu groß bemessene Grünfläche in den Jahren 2005 bis 2007 gutgeschrieben. 2004 zum Beispiel fehlte hier nach wie vor.
Probleme bei der Entsorgung von Laub:

Am 6.11.2009 traten Probleme mit der Entsorgung von Laub auf.

Angegebener Grund: Probleme an einem LKW.
Äußerung von Wiener Wohnen zum Gerichtsprotokoll:

Am 9.11.2009 verfasste Wiener Wohnen eine umfangreiche Äußerung.

Darin wurde der „Irrtum“ mit der falsch datierten Jahresabrechnung 2004 zugegeben.

Der Vertrag mit dem zuletzt beschäftigten „freien Gärtner“ wurde von Wiener Wohnen nach wie vor nicht vorgelegt.

Die Mitbetreuung fremder Flächen wäre wechselseitig und daher aufkommensneutral erfolgt.

Zwar wurden die kleineren Grünflächenausmaße für den Hugo Breitner Hof zugegeben – dennoch stieg die für die Hausbesorger zu betreuende Grünfläche an. Eine Begründung dafür blieb Wiener Wohnen schuldig.

Auf hartnäckige Nachfragen des Mieterbeirats ab 6.8.2009 bezüglich veränderter Bewässerungsaufträge für Grünflächenausmaße, die mit dem den Hausbesorgern zur Verfügung stehenden Gerät teilweise gar nicht zu bewässern sind, gab es von Wiener Wohnen keine auch nur irgendwie aussagekräftige Antwort.
Entgelte für das Rasenmähen durch Hausbesorger:

In einer dem Mieterbeirat am 17.11.2009 vom Wiener Wohnen-Hausbesorgerreferat übergebenen Aufstellung über Hausbesorgerentgelte scheint die Entlohnung für das Rasenmähen im Jahr 2007 mit EUR 0,45 pro m2 und Jahr auf, im Jahr 2008 mit EUR 0,46 pro m2 und Jahr. Selbst dies ergäbe bei Beauftragung einzelner, fix beschäftigter Hausbesorger für das Jahr 2008 unter Anwendung jenes Prozentsatzes, der vorher für die Gärtner am freien Markt Geltung hatte, ein vergleichbares Entgelt von EUR 75.900,- (statt der EUR 155.232,- der Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH, jeweils inkl. Umsatzsteuer)!
Gesetzte Bäume, Fassadenbeschädigung:

Am 20.1.2010 hatten wir es mit einer fragwürdigen Baumpflanzung und Fassadenschäden zu tun.
Stellungnahme an das Bezirksgericht Fünfhaus:

Am 21.1.2010 brachten die Antragsteller eine umfangreiche Stellungnahme ein, in der den Aussagen von Wiener Wohnen vom 9.11.2009 weitestgehend widersprochen wurde. Insgesamt wurden weit über 100 Ungereimtheiten aufgedeckt.
Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus:

Am 18.3.2010 trug das Bezirksgericht Fünfhaus in einem Beschluss Wiener Wohnen auf, sich binnen 6 Wochen zu acht offenbar nach wie vor unklaren Punkten zu äußern, wobei sich die Punkte 2, 4 und 5 auf die Grünflächenpflege bezogen.

Nach einer Äußerung von Wiener Wohnen am 4.5.2010, einer Stellungnahme der antragstellenden Mieter dazu vom 16.7.2010 und 3 weiteren Verhandlungen vom 22.7.2010, 22.9.2010 und 15.11.2010 (unter anderem Einvernahme von 6 Zeugen) erging am 20.1.2011 ein Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus, der auch die Grünflächenpflege betraf. Sie finden HIER eine sicher lesenswerte Zusammenfassung dazu.

 

Dazu ist nicht nur zu bemerken, dass dieser Sachbeschluss von beiden Seiten durch einen Rekurs angefochten wurde, sondern dass insbesondere in diesem Mietrechtsverfahren die massiv erhöhten Grünflächenpflegekosten aufgrund der Vergabe an die Haus- und Außenbetreuungs GmbH. noch gar nicht das Thema sind.

 

Im derzeitigen Verfahren geht es um die Abrechnungsjahre 2004 bis 2006. Daher sind dort - unter anderem - die bis 2008 zu groß bemessenen Grünflächen, die nicht gerechtfertigte Einbeziehung des Schönbergplatzes und die nicht nachvollziehbaren Hausbesorgerkosten für die Grünflächenbetreuung das Thema, nicht aber die spätere Kostenerhöhung durch die Inhausvergabe.

 

Diese fand ja erst ab 2007 statt und ist daher Gegenstand weiterer, noch folgender Mietrechtsverfahren.

 

Urgenz und weiteres Vorgehen bei der Bundeswettbewerbsbehörde:

Am 26.1.2010 erfolgte die nächste Urgenz.

Am 28.1.2010 erfolgte die Antwort der Bundeswettbewerbsbehörde: Angebote wurden eingeholt, ein Fragebogen/Angebot fehlt noch.

Am 18.2.2010 wurde seitens der Bundeswettbewerbsbehörde eine abschließende Gesprächsrunde für Ende März 2010 in Aussicht gestellt.

Und wie geht es weiter bzw. wie ging es dann weiter?

Für das bereits laufende Verfahren bezüglich der Betriebskosten 2004 bis 2006 besteht große Zuversicht.

Gegen die Inaktivität der angerufenen Instanzen werden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft werden.

Eine Fortführung der Beschwerde bei den zuständigen EU-Kommissionen ist bereits wieder im Gang.

Für die Jahre ab 2007 werden, wie angekündigt, weitere Schlichtungsstellenanträge eingebracht werden. In diesen wird den Kosten für die Grünflächenpflege widersprochen werden.

Und die Forderung des Mieterbeirates war, ist und wird bezüglich der Grünflächenpflege (ebenso wie für andere Dienstleistungen) immer sein:

  • Beauftragung eines tatsächlich geeigneten Unternehmens zu marktkonformen Konditionen.
  • Bei der Betreuung größerer Flächen durch Tochtergesellschaften von Wiener Wohnen unter Nutzung von Skaleneffekten soll zumindest die gleiche Qualität wie durch die Gärtner auf dem freien Markt (inkl. prompte Schnittgutentsorgung etc.) geboten werden - zu einem Preis, der UNTER dem der bisher beschäftigten Gärtner (Billigstbieter) liegt.


Alles andere bedeutet großes Konfliktpotential auf Dauer!

 

Am 14.4.2010 fand bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein "abschließendes Gespräch" statt. Hier die Mitschrift dazu.

Da keine weiteren Aktivitäten seitens der Bundeswettbewerbsbehörde erkennbar waren, erfolgte am 14.5.2010 eine Nachfrage nach Status und weiterem Verlauf. Die Behörde gab an, einen weiteren Fragebogen zur Ermittlung des Marktanteiles zu versenden.

Am 17.7.2010 erfolgte eine weiter Urgenz, da keine Aktivitäten bzw. Ergebnisse seitens der Bundeswettbewerbsbehörde feststellbar waren.

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