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Hugo Breitner Hof
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 64. Gemeinderatssitzung vom 17.9.2010 beantwortete Stadtrat Dr. Ludwig eine Anfrage von Gemeinderätin Claudia Smolik bezüglich des gerichtsanhängigen Überprüfungsverfahrens für die Betriebskostenabrechnungen 2004 - 2006, unsere Wohnhausanlage (Hugo-Breitner-Hof) betreffend, unter anderem wie folgt:
"... Ich denke, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden sollen, um entsprechend Klarheit zu schaffen. Das gilt natürlich für alle, die sich an diesem Verfahren beteiligen. Von daher auch mein Aufruf, wenn es Mieterinnen und Mieter gibt, die sich daran beteiligen wollen, das zu tun. Diese Möglichkeit besteht. Sie besteht vom Gesetz her, und sie besteht natürlich auch mit der notwendigen Unterstützung unsererseits. ..."
Ungeachtet dessen hat die Rechtsvertretung Wiener Wohnens nur 5 Tage später vor Gericht sogar die Beteiligungsmöglichkeit jener Mieter am Verfahren bestritten, die sich dem Verfahren mittlerweile bereits angeschlossen hatten.
Eine Stellungnahme der Magistratsdirektion der Stadt Wien an die Volksanwaltschaft hat offen gelassen hat, wer im Fall einer Entscheidung für die Mieter in den Genuss einer Rückzahlung kommen soll (nur die am Verfahren beteiligten Mieter oder ALLE Mieter der Wohnhausanlage):
Sollte vom Bezirksgericht Fünfhaus im Zuge des anhängigen Gerichtsverfahrens die Ansicht vertreten werden, dass auch die Ausgaben für das Jahr 2004 anteilsmäßig refundiert werden müssten, würde dies entsprechend der noch ausständigen Gerichtsentscheidung entweder pauschal in der nächsten Jahresabrechnung oder individuell prozentuell lediglich an die antragstellenden Mieter berücksichtigt werden können.
Im Unterschied dazu war wenig später in einer Anfragebeantwortung von Stadtrat Dr. Ludwig an Gemeinderat Mag. Dworak wieder von Rechtswirkungen für sämtliche MieterInnen der gegenständlichen Wohnhausanlage die Rede. Für die laufenden Verfahren aber nicht verbindlich, wie uns die Anwältin Wiener Wohnens schon in der besagten Verhandlung vom 22.9.2010 deutlich gemacht hat.
Wegen dieser Ungereimtheiten wurde Wiener Wohnen für das Folgeverfahren (Betriebskosten für das Jahr 2007) von den antragstellenden Mietern am 29.4.2012 aufgefordert, dazu im Rahmen des Verfahrens eine verbindliche Klarstellung abzugeben.
Aber obwohl im Zuge dieser Aufforderung auch auf den andernfalls entstehenden Mehraufwand hingewiesen worden ist, hat Wiener Wohnen bzw. deren Anwalt dazu keinerlei Stellungnahme eingebracht.
Aufgrund dessen - und nach Abklärung mit einer Rechtsvertretung - wurden vom Mieterbeirat unserer Wohnhausanlage Briefkasteneinwürfe an die Mieter konzipiert, um sie auf die derzeitige Situation aufmerksam zu machen und ihnen zu empfehlen, sich vorsichtshalber dem Verfahren für 2007 anzuschließen.
Nicht nur im Hinblick auf die eingangs zitierte "Unterstützung unsererseits" von Dr. Ludwig, sondern auch unter Voraussetzung der Einhaltung von § 21 des geltenden Mietermitbestimmungsstatuts (Die Stadt Wien - Wiener Wohnen ist verpflichtet, die Tätigkeit des Mieterbeirats zu unterstützen, ...) hat der - ehrenamtlich und daher unentgeltlich tätige - Mieterbeirat Wiener Wohnen am 12.11.2012 um die Anfertigung der erforderlichen Kopien ersucht.
Am 15.11.2012 traf die Antwort von Wiener Wohnen dazu ein:
Unter Bezugnahme auf Ihr Ersuchen vom 12. November 2012 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass diesem nicht stattgegeben werden kann, da die Stadt Wien – Wiener Wohnen aus grundsätzlichen Erwägungen keine gegen die Unternehmung gerichteten Aktivitäten forciert, wenn in den anhängigen Verfahren eine gegenteilige Rechtsmeinung vertreten wird.
SO - und nicht anders - läuft das DOPPELTE SPIEL, das von Wiener Wohnen und dem Büro Dr. Ludwig getrieben wird!
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof
hochachtungsvoll
Ernst Schreiber
(Vorsitzender)
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Subject: Verhalten von Wiener Wohnen in Mietrechtsverfahren
Date: Tue, 26 Mar 2013 08:13:24 +0100
Subject: Verhalten von Wiener Wohnen in Mietrechtsverfahren; zu SAP 1197 3149
Date: Fri, 19 Apr 2013 10:58:16 +0200
From: bm@wrw.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Ihre EMail vom 26. März 2013 an Herrn Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig wurde Wiener Wohnen zur direkten Beantwortung übermittelt.
Zum Verhalten, hinsichtlich der Rückerstattung der laut Gerichtssachbeschluss entschiedenen überhöht zur Vorschreibung gebrachten Betriebskostenanteile, darf darauf verwiesen werden, dass die Stadt Wien - Wiener Wohnen lediglich die Rechtspraxis, welche sowohl seitens der Schlichtungsstelle der Stadt Wien als auch der Gerichte angewendet hat, umsetzt und auf § 37, Abs. 3, Zi. 2 des Mietrechtsgesetzes beruht:
"In einem Verfahren, das von einem oder mehreren Hauptmietern des Hauses gegen den oder die Vermieter eingeleitet wird, ist der verfahrenseinleitende Antrag auch jenen anderen Hauptmietern des Hauses (Anm.: mittels Stiegenhausaushang gem. Zi. 4) zuzustellen, deren Interessen durch eine stattgebende Entscheidung darüber unmittelbar berührt werden könnten; diesen HauptmieterInnen ist Gelegenheit zur Teilnahmen auf Verfahren zu geben, wofür es genügt, wenn sie zu einem Zeitpunkt, zu dem dies noch zulässig ist, Sachvorbringen erstatten können."
Diese Voraussetzungen wurden vollinhaltlich erfüllt. Eine darüber hinausgehende Begünstigung von Personen, welche in dem jeweiligen Verfahren keine Parteistellung innehatten, ist gemäß der derzeit geltenden Rechtspraxis nicht vorgesehen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Andrea Weiss
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Stadt Wien - Wiener Wohnen - Direktion
Beschwerdemanagement-Clearingstelle
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Subject: Stadtrat Ludwig informiert Gemeinderat und Bezirksvorstehung falsch!
Date: Fri, 19 Apr 2013 12:49:16 +0200
Doch strategisch zur oben geschilderten Vorgehensweise passend versucht Wiener Wohnen in Wahrheit unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mittel, die Anzahl der an Mietrechtsverfahren beteiligten Mieter zu reduzieren:
Subject: AW: Stadtrat Ludwig informiert Gemeinderat und Bezirksvorstehung falsch!
Date: Mon, 22 Apr 2013 09:19:31 +0200
From: post@bv14.wien.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
BV 14 – zu A 1248/92
Lieber Herr Kuchta!
Ich werde mir gerne unseren Antwortakt ausheben lassen und diesbezüglich nochmals mit dem Büro von Stadtrat Dr. Ludwig in Kontakt treten.
Halte Sie über die weiteren Schritte am Laufenden.
Mit lieben Grüßen
Andrea Kalchbrenner
Bezirksvorsteherin Penzing
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