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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).

Häuserspekulation: Wiener Grüne präsentierten Lösungsmöglichkeiten (Rathauskorrespondenz, 31.7.2014)

Im Rahmen eines Pressegesprächs am heutigen Donnerstag, 31. Juli zum Thema "Häuserspekulation" hat sich Christoph Chorherr, Gemeinderat der Grünen Wien, dafür ausgesprochen, das Mietrechtsgesetz stärker zu nützen, um gegen SpekulantInnen vorzugehen. Der Ablauf sei bei der Spekulation mit Häusern immer derselbe: so werde versucht eingesessene MieterInnen mit schikanösen Methoden aus dem Gebäude zu bekommen. Als Beispiel nannte er das Haus am Bauernmarkt 1 im ersten Bezirk.

Allerdings, so Chorherr, biete das Mietrechtsgesetz den Gemeinden rechtliche Möglichkeiten, um selbst Anträge bei der Schlichtungsstelle bzw. beim Bezirksgericht auf dringend nötige Sanierungsarbeiten zu stellen. In diesem Zusammenhang nannte Chorherr als Möglichkeit etwa den Paragraphen 6 des Mietrechtsgesetzes, der öffentlichkeitswirksam und generalpräventiv angewendet werden sollte, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Als weitere Möglichkeit erwähnte er, dass der Druck, der auf MieterInnen ausgeübt werde, auch strafrechtlich relevant sein könnte: beispielsweise wenn Nötigung oder Betrug nachgewiesen werde.

Abschließend richtete Chorherr einen Appell an die Immobilienwirtschaft, eine Ethikkommission von Bauträgern einzurichten.

(Schluss) hie

Rückfragehinweis für Medien:

Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion
Diensthabende/r Redakteur/in
Telefon: 01 4000 81081

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/07/31006.html

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Antworten auf diese Diskussion

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: christoph.chorherr@gruene.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; wolfgang.aigner1@utanet.at; johann.gudenus@fpoe.at; office@ovi.at; office@oehgb.at; wien@teamstronach.at; matthias@strolz.eu; kontakt@europaanders.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Ihre präsentierten Lösungsmöglichkeiten gegen Häuserspekulation
Date: Fri, 1 Aug 2014 10:00:16 +0200

Sehr geehrter Herr Chorherr,
 
ich beziehe mich auf den gestrigen Bericht der Rathauskorrespondenz zum o.a. Thema, den wir mit großem Interesse gelesen haben.
 
Unsere Frage dazu: Gelten Ihre Vorschläge (z.B. Tätigwerden der Gemeinde im Rahmen des § 6 MRG, Untersuchung der Vorgehensweise des Vermieters/Verwalters auf strafrechtliche Relevanz, Überprüfungen durch eine zu implementierende Ethikkommission, ...) auch in Fällen, wo der Hauseigentümer/Vermieter und gleichzeitig Verwalter "Stadt Wien - Wiener Wohnen" heißt???


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

Date: Fri, 1 Aug 2014 14:23:35 +0200
From: christoph.chorherr@gruene.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Re: Ihre präsentierten Lösungsmöglichkeiten gegen Häuserspekulation

Sehr geehrter Herr Kuchta,

Danke für Ihr mail.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Wiener Wohnen ähnliche Vorgangsweisen wie die von mir kritisierten wählt.
Hier die Unterlagen und Informationen zu meiner gestrigen Pressekonferenz:
chorherr.twoday.net
Auch wenn Wiener Wohnen nicht zu dem von uns Grünen geführten Ressort gehört,  würden mich Ihre konkreten Kritikpunkte interessieren
mfg
c.c.

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: christoph.chorherr@gruene.at
CC: michael.ludwig@gws.wien.gv.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; wolfgang.aigner1@utanet.at; johann.gudenus@fpoe.at; office@ovi.at; office@oehgb.at; wien@teamstronach.at; matthias@strolz.eu; bundesvorstand@kpoe.at; bv@piratenpartei.at; daniela.platsch@derwandel.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Konkrete Kritikpunkte und Handlungsbedarf zu Wiener Wohnen
Date: Sun, 3 Aug 2014 10:48:52 +0200

Sehr geehrter Herr Chorherr,
ich habe mir die von Ihnen genannte Seite chorherr.twoday.net angesehen, um zu wissen, worüber diesbezüglich die Rede ist - und ob dies auch auf Häuser bzw. Mieter von Stadt Wien - Wiener Wohnen zutrifft. 
 
Was findet man da?
 
Jährlich falsche (und gerichtlich als falsch erkannte) Betriebskostenabrechnungen / Eigentümer zu Rückzahlungen verurteilt:

Die Liste an Abrechnungsthemen (insgesamt, inkl. Hauptmietzins und Verfahrensführung - aber dafür nur eine reine Auflistung von "Überschriften" ohne näherer Ausführung oder selbstverständlich erbringbarem Beweis zu den einzelnen Punkten) hat nur deswegen derzeit noch 17 Seiten, weil es noch nicht möglich war, die etwa im Wochentakt entdeckten oder einlangenden Updates alle einzuarbeiten. 
 
Diese Liste ist Wiener Wohnen weitestgehend bekannt, und viele Punkte sind auch längst ausjudiziert bzw. stellen selbstverständliche Abrechnungsfehler bzw. bereits bekannt überhöhte Rechnungspositionen dar, aber dennoch führt Wiener Wohnen die meisten dieser Punkte fort - entweder in den nachfolgenden Abrechnungsjahren oder in anderen Wohnhausanlagen - oder zumeist sogar beides. 
 
Mit Fug und Recht kann hier angenommen werden, Wiener Wohnen spekuliere damit, dass die per Statut in die Obhut anvertrauten im sozialen Wohnbau ansässige Mieter die Abrechnungen a) gar nicht überprüfen oder b) dann nicht verstehen, weil sie nicht genügend im Lesen einer Abrechnung und der Belege kundig sind, oder c) dann nicht rechtlich beurteilen können, weil sie nicht genügend in den gesetzlichen Regelungen bewandert sind, oder d) sogar dann aufgrund ihrer finanziellen Gegebenheiten nicht ausreichend Rechtsschutz-versichert sind, um sich auf riskante Verfahren gegen den angeblich größten Hauseigentümer und -verwalter Europas einzulassen, der als Unternehmen nach Wiener Stadtrecht und Bestandteil des Wiener Magistrats darauf bauen kann, bezüglich seiner eigenen Verfahrenskosten und Entscheidungen zu seinen Lasten im Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder ähnlichem Unbill durch die Stadt Wien und somit Steuermittel (auch jene der Verfahrensgegner) letztendlich doch genügend abgedeckt zu sein.
 
Eine Kooperation mit Wiener Wohnen im 2. Halbjahr 2013, um diese Aspekte auszuräumen und endlich die Serie der erforderlichen und für Wiener Wohnen letztendlich nicht billigen Mietrechtsverfahren zu beenden, musste aus prozessualer Vorsicht aufgegeben werden, da sich Wiener Wohnen über Anraten des Anwalts entschlossen hat, die schon laufenden Verfahren - entgegen der ersten Ankündigung - doch im Streit fortzuführen. 
In den Verfahren werden die beanstandeten Punkte - wenn überhaupt - mit großteils schier unglaublichen, in keiner Weise nachvollziehbaren Argumenten gerechtfertigt (zum Teil sogar Vorlage "unzutreffender Unterlagen" - z.B. falsch datierte Abrechnungen, mit denen eine Verjährung behauptet wurde, drei verschiedene Rechnungen zu einer einzigen Buchungsposition, ...), die Verfahren weit über Gebühr in die Länge gezogen und die Verfahrenskosten unnotwendig erhöht (die dann über Antrag von Wiener Wohnen trotz bereits teilweise rechtskräftig entschiedener Betriebskostenüberschreitungen den Mietern aufgebürdet werden sollen).
Wir fordern: Eine korrekte und auch für durchschnittliche Mieter nachvollziehbare Betriebskostenverrechnung im Sinne des Mietrechtsgesetzes und der darauf aufbauenden Judikatur, eine rechtzeitige Legung der Abrechnungen inkl. möglicher Belegeinschau in elektronischer Form (WORM-Datenträger) VOR Fälligkeit der Gutschrift/Nachzahlung, eine laufende Anpassung der Verrechnung an die aktuellen Entscheidungen, eine gütliche Bereinigung für die derzeit noch nicht präkludierten Abrechnungen und laufenden Verfahren mit Rückzahlung an ALLE Mieter, die zu hohe Betriebskosten gezahlt haben, den Verzicht auf das Geltendmachen von Verfahrenskosten seitens Wiener Wohnen wenn einmal Betriebskostenüberschreitungen festgestellt worden sind, das rigorose Ausschöpfen der Kostensenkungspotentiale im Sinn der statutarisch festgelegten Interessenswahrung für Mieter im sozialen Wohnbau der Stadt Wien und die elektronische Offenlegung der Abrechnungsdaten (Kurzfassung HMZ und BK) für ALLE Wohnhausanlagen der Stadt Wien für mindestens die jeweils letzten vier Abrechnungsjahre!
 
Da es sich hier um für ganz Wien auflaufende Millionenbeträge handeln dürfte, die jährlich falsch bzw. ungerechtfertigt den Mietern verrechnet werdenbesteht zu diesem Punkt IHRERSEITS DRINGENDER Handlungsbedarf!

 
Notwendige Sanierungen wurden unterlassen:
 
Es scheint, dass bei Wiener Wohnen in den allermeisten Fällen aufwendigere Sanierungen nur dann (mit entsprechender Priorisierung) durchgeführt werden, wenn deren Kosten über ein Verfahren nach § 18 ff. MRG den Mietern auferlegt werden können. Ein mir bekanntes Musterbeispiel hierfür (aber bestimmt nicht das Schlimmste in Wien - siehe z.B. auch die Wohnhausanlagen Deutschordenstraße 7-25 und 27-35) ist die Wohnhausanlage 1130 Wien, Gemeindeberggasse 10-24, in der ich früher Mietervertreter war: Erstmalig wurde seitens Wiener Wohnen eine umfassende und "dringend notwendige" Sanierung Ende 1998 in Diskussion gebracht - und postwendend wieder fallen gelassen (keine Einreichung bei der Schlichtungsstelle, keine Durchführung), nachdem der dann gewählte Mieterbeirat bei einer Einschau in die Hauptmietzinsrechnungen höchst Bemerkenswertes zu Tage gefördert hat (z.B. eine für korrekt befundene und angewiesene, bezahlte Rechnung für einen 1m-Handlauf mit 40 Arbeitsstunden reiner Montagezeit etc.). Und ein nächstes Mal Ende 2009 (mittels § 18-Antrag bei der Schlichtungsstelle) - man beachte: Knapp nachdem sämtliche vorher zu beanstandenden Rechnungen aus der Hauptmietzinsreserve gefallen waren! Wieder wurde mit dem dringenden und unaufschiebbaren Sanierungsbedarf argumentiert (und das ja grundsätzlich zu Recht). Aber nachdem die Mieter mit ihren Einsprüchen gegen die § 18-Mietzinserhöhung und DIESE geplante Form der Sanierung ("Einpacken" einer schwer vom Hangwasser beeinträchtigten Anlage in THEWOSAN ohne vorherige/gleichzeitige Lösung dieses Problems - massive Gefahr des Verschimmelns von innen) wiederum durchgedrungen sind: Weiterhin NICHTS!!!
 
Generell ist mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass Wiener Wohnen unter Behauptung eines (unkorrekt berechneten und aus der Nichteinhaltung der Vorgaben des MRG resultierenden, teils dramatischen) negativen Hauptmietzinssaldos je Wohnhausanlage die Unfinanzierbarkeit laufender Erhaltungen und Verbesserungen der allgemeinen Teile des Hauses behauptet und in der laufenden Verwaltung weitgehend unterlässt, auf diese Weise auch die laut Statut vorgesehene Mitbestimmung des Mieterbeirats in diesen Fragen ausschaltet und so lange zuwartet, bis sich aus dem aufgelaufenem Sanierungsaufwand samt dazugepackter THEWOSAN-Sanierung (jetzt schon nach Passivhausstandard, damit sich das bei den nun auf 100 % Richtwert plus sehr wohl für viele Mietobjekte gerechneter Zuschläge ja ausgeht) und allenfalls noch möglicher Dachgeschoßausbauten samt Lifterrichtung samt aufgelaufenem, vermeidbar hohem und in den meisten Fällen nicht nachvollziehbarem Passivum eine Überwälzung der Gesamtkosten auf die Mieter darstellen lässt (sogar die Vorgaben laut MRG überschießend - z.B. durch überhöhte Bauüberwachungskosten) - was auch bei der Schlichtungsstelle durchgewunken wird, falls sich die Mieter nicht mit entsprechender Kenntnis der Materie, entsprechendem Engagement und Risikobereitschaft gegen die so ungerechtfertigten Anträge zur Wehr setzen.
 
Wir fordernInsbesondere eine korrekte und nachvollziehbare Darstellung der Hauptmietzinsreserve, von diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben, eine rigorose Aufklärung der dort entdeckten Ungereimtheiten, die Einhaltung der Vorgaben des Mietrechtsgesetzes und des Mietermitbestimmungsstatuts, eine laufende Abarbeitung der anstehenden Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten aus den erzielten Mietzinseinnahmen, eine ausreichende Bauüberwachung, die lückenlose Inanspruchnahme von Gewährleistung und Versicherungsleistungen, eine Kosten/Nutzen-Optimierung bei der Gestaltung der Leerwohnungssanierungen und -verbesserungen, eine je Anlage angepasste thermische Wohnhaussanierung und Dachgeschoßausbauten samt Lifteinbau bei jeweils Zustimmung der Mietermehrheit oder Vorliegen einer ausreichenden Hauptmietzinsreserve, eine Überprüfung bzw. Revidierung der derzeit laufenden Verfahren, eine umgehende Durchführung aller noch offenen und in Zukunft anfallenden Endabrechnungen samt ggf. Rückzahlung an ALLE betroffenen Mieter, die ungerechtfertigt einen erhöhten Hauptmietzins gezahlt haben, eine laufende Korrektur der Mietzinsreserve bei berechtigtem Einspruch der Mieter(vertreter) gegen Rechnungen (auch ohne § 18-Verfahren), ein rigoroses Vorgehen gegen ungerechtfertigte oder ungerechtfertigt hohe Rechnungen, sowie gegen Preis- oder Gebietsabsprachen (statt Begünstigung solcher Vorgehensweisen durch die eigenen Ausschreibungsmodalitäten und Bündelungen) sowie eine generelle Rückführung des im sozialen Wohnbau begehrten Hauptmietzinses vom derzeit verlangten Richtwert (und darüber!) auf generell den bei ordentlicher Hauptmietzinsgestionierung durchaus ausreichenden Kategoriemietzins!
 
Da es sich hier um den wohl größten Kostenblock handelt, mit dem Mieter in den allermeisten Fällen ungerechtfertigt bzw. zumindest ungerechtfertigt hoch belastet werden, besteht auch zu diesem Punkt IHRERSEITS DRINGENDER Handlungsbedarf!
 
 
Angedrohte Mietzinserhöhungen und DG-Ausbauten:
 
Nach langer, langer Verzögerung und ständigen Urgenzen durch den Mieterbeirat kam es einerseits Anfang 2013 zur exorbitant hohen Rückzahlungen aus der Neuerrichtung der 199 Dachgeschoßwohnungen in unserer Wohnhausanlage, wobei Wiener Wohnen Fragen nach den Ursachen für die zu hohen Mietzinseinnahmen bis heute nicht beantwortet hat. Ausgezogene Mieter erhielten auch dann von Wiener Wohnen keine Verständigung oder Rückzahlung, wenn die neue Adresse bzw. Erreichbarkeit durchaus bekannt war.
 
Aus den vorgelegten Unterlagen für die Endabrechnung des Stammhauses ist ersichtlich, dass offenbar auch für die 199 neu errichteten Dachgeschoßwohnungen noch nicht alle ungerechtfertigten Kosten und Beträge berücksichtigt und rückerstattet worden sind. Eine mietrechtliche Endabrechnung für diese neuerrichteten Wohnungen fehlt.
 
Im Zuge der Endabrechnung des Stammhauses hat Wiener Wohnen im Oktober 2013 eine weitere massive Nachzahlung für die mit Beschluss aus dem Jahr 1999 erfolgte Sanierung seitens der betroffenen Mieter begehrt. Dies löste einen massiven Einspruch auf Mieterseite gegen das § 18-Verfahren und die Forderungen von Wiener Wohnen bei der Wiener Schlichtungsstelle aus. Und siehe da: Keine zwei Wochen später 

zog der Beauftragte von Wiener Wohnen den gesamten § 18-Mieterhöhungsantrag zurück und sagte den Mietern eine Rückzahlung der geleisteten Beträge zu, weil ohnehin genügend Einnahmen vorhanden seien.

 
Mit Fug und Recht darf man die Frage nach der Seriosität und Absicht des Antrags per Oktober 2013 stellen - denn immerhin geht es in diesem Verfahren um insgesamt zu leistende über 32 Millonen Euro (schon nach Abzug der Förderungen - plus jetzt 4% Zinsen jährlich noch dazu!).
 
Und wenn wir schon beim Thema der Seriosität sind: Fragen nach den Rückerstattungsmodalitäten wurden von Wiener Wohnen bisher (und schon seit Wochen) nicht ausreichend konkret beantwortet!
 
Auch aus anderen Gemeindebauten sind uns Vorgehensweisen von Wiener Wohnen bekannt, die - entgegen den Vorkehrungen des Mietrechtsgesetzes und teilweise auch der vom Gemeinderat beschlossenen Mietermitbestimmung - die Kosten einer Generalsanierung (samt bisher aufgelaufenem, teils ungerechtfertigt hohem Hauptmietzinsdefizit, nicht nachvollziehbaren Einnahmen und überhöhten Ausgaben) den Mietern auferlegen, obwohl Wiener Wohnen bei der Verwendung der Hauptmietzinsreserve sogar die grundlegendsten Regelungen des Mietrechtsgesetzes missachtet.
 
Wir fordern: Einen unverzüglichen Beginn und eine zügige Abwicklung der (korrekten!) Rückzahlung an die Stammhausmieter (inkl. Offenlegung und Berücksichtigung für die sanierten/aufkategorisierten Einzelmietobjekte) sowie eine komplette Offenlegung der restlichen Aspekte bezüglich der Abrechnung für die neu errichteten Dachgeschoßwohnungen und eine außergerichtliche VOLLSTÄNDIGE Rückerstattung der auch dort ungerechtfertigt eingehobenen und noch nicht in der Abrechnung berücksichtigten Beträge. Und natürlich eine entsprechende Überprüfung auch für die laufenden bzw. angestrebten Verfahren in anderen Wohnhausanlagen!
 
Da es sich hier um exorbitant hohe Beträge je Mietobjekt handelt und gegen manche Mieter sicher derzeit Mietzinsmahnungen bzw. darauf aufbauende Rechtsmittel laufen (und auch diesbezügliche Fragen von Wiener Wohnen nicht beantwortet worden sind), besteht auch zu diesem Punkt IHRERSEITS DRINGENDER Handlungsbedarf!
 
(Fortsetzung des Mails im nächsten Posting)

(Fortsetzung des Mails aus dem vorangegangenen Posting)

Räumungsklagen:
 
Die zahlreichen mit den Mietzins-Vorschreibungen und -Mahnungen verbundenen Probleme sind in der eingangs erwähnten Liste an Abrechnungsthemen ebenfalls zum Großteil enthalten - und auch Wiener Wohnen bekannt. Doch trotz dieser Kenntnis sind keinerlei Verbesserungen diesbezüglich erkennbar, sodass man die Ursachen dafür kritisch hinterfragen muss.
 
Zwei konkret in unserer Wohnhausanlage in jüngster Zeit vorliegende Beispiele können dies weiter untermauern (die entsprechenden Unterlagen dazu liegen mir vor): Ein Mieter, der aufgrund der Mietzinserhöhung per Mai 2014 und nicht rechtzeitig geändertem Dauerauftrag in Verzug geraten ist, und die restliche Miete separat nachgezahlt hat, erhielt dennoch nachfolgend eine Mahnung, sprach im Kundendienstzentrum Opfermanngasse vor, erhielt dort die Auskunft, dass kein Mietzinsrückstand vorliege - und postwendend wenige Tage später die nächste Mahnung (samt Mahnspesen natürlich - und der Androhung nachfolgender gerichtlicher Schritte). Noch dramatischer der Fall einer Mieterin, deren unmittelbar bevorstehende Delogierung uns durch Zufall Anfang April 2014 bekannt geworden ist! Gemahnter Rückstand zu diesem Zeitpunkt: 118,20 EUR (die dafür doppelt ausgedruckt - und nur bestehend aus Barauslagen und Gerichtskosten). Laut Auskunft der Mitarbeiterin von Wiener Wohnen beim (abgewendeten!) Delogierungsversuch sei der bei Gericht geltend gemachte Mietzinsrückstand in Wahrheit viel höher. "Man müsse aber nicht immer alles extra einmahnen, schließlich müsse der Mieter ja selber wissen, was er noch schuldig ist." Extrem problematisch ist dieser konkrete Fall deswegen auch, weil die betroffene Mieterin wegen einer schweren Krebserkrankung und einer nachweislichen stationären Chemotherapie die Gerichtsverständigungen und Termine übersehen hat bzw. nicht wahrnehmen konnte. Man fragt sich in dem Zusammenhang daher, ob die Gerüchte stimmen, dass die von der Stadt Wien eingerichtete Delogierungsprävention eher dazu geschaffen worden ist, die für Wiener Wohnen extrem schlechte Durchsetzungsrate von Delogierungen bei Gericht durch Informationsaustausch zwischen den einzelnen Stellen zu verbessern, statt den Betroffenen wirklich zu helfen.
 
Jedenfalls scheint Sinn und Zweck der geübten Praxis zu sein, vor allem Mieter mit noch günstigen "Altverträgen" aus ihrem Mietverhältnis mit der Stadt Wien zu bekommen, um diese Wohnungen dann zum weit höheren 100%-Richtwert (samt allenfalls Zuschlägen) weiterzuvermieten.
Wir fordern: Ein korrektes Vorschreibe- und Mahnwesen, das den tatsächlichen Anforderungen einer professionellen Hausverwaltung dieser Größe gerecht wird (aufgeschlüsselte Vorschreibungen auch im Fall von Zahlungen mittels Einzug, insbesondere bei abweichenden Vorschreibungen wegen Gutschriften, Nachzahlungen etc.), den Tatsachen entsprechende Auskünfte durch den Vermieter und Verwalter Wiener Wohnen sowie eine tatsächliche Delogierungsprävention, die aus Sicht der betroffenen Mieter ihren Namen auch verdient!

Da in diesem Thema einerseits überhöhte Mietzahlungen gefordert werden (siehe die Punkte zuvor) und andererseits das Vorschreibungs- und Mahnwesen in keiner Weise den Erfordernissen einer seriösen, professionell geführten Hausverwaltung gerecht wird, besteht auch zu diesem Punkt IHRERSEITS DRINGENDER Handlungsbedarf!
 
 
 
Um maximalen Gewinn aus einem bestehen Haus zu ziehen, wird versucht, dieses „bestandsfrei“ zu bekommen (etwas später ist als besonderer Umstand noch der Denkmalschutz erwähnt): 
 
Ein klassisches (aber wohl in Wien bei weitem nicht einziges - und auch den Grünen längst bekanntes) Beispiel dafür ist unser Herzstück der Anlage, Hanakgasse 1A: Ein fast 9000 m2 große Areal in bester städtischer Lage mit nicht einmal 15 % (noch dazu bloß eingeschoßiger) Verbauung. Zuerst wurde im Rahmen der Generalsanierung - unter unrichtigen Angaben - versucht, einen Abbruch dieses Komplexes zu erwirken. Aufgrund von Widerständen der Mieter hat man seitens Wiener Wohnen diesen gleichzeitig - vor der § 18-Grundsatzentscheidung - einerseits schriftlich zugesagt, dass der Hugo Breitner Hof eine wirtschaftliche Einheit bildet und andererseits, dass die „Alte-Leute-Siedlung“ erhalten bleibt, eine Sanierung stattfindet und keine Neubauten hergestellt werden.
 
Die MA 25 hat die falsche Angabe von Wiener Wohnen bzw. dem WBSF erkannt und eine Sanierbarkeit der Alten Leute Siedlung festgestellt. Dies floss auch in die Entscheidung der Schlichtungsstelle zur Sanierung so ein!
 
Geschah dann tatsächlich etwas in Richtung Sanierung? Aber nein!
 
Mieter verstarben oder zogen aus Hanakgasse 1A aus - und trugen sowohl die Übersiedlungskosten als auch danach höhere Mieten (obwohl das Interesse für die Absiedlung überwiegend bei Wiener Wohnen lag).
 
Im Jahr 2004 hat Wiener Wohnen für Hanakgasse 1A eine eigene Einlagenzahl im Grundbuch eintragen lassen und somit das Areal zumindest grundbücherlich aus dem Hugo Breitner Hof ausgegliedert - ohne Verständigung des Mieterbeirats, ohne gleichzeitige Berücksichtigung in der Grundsteuer und auch vorderhand ohne Konsequenzen in der Abrechnung von Betriebskosten oder Hauptmietzins!!! Unserem Eindruck nach ist auch keine Verständigung der Wiener Schlichtungsstelle bezüglich der Berücksichtigung dieses Umstandes im § 18-Verfahren erfolgt.
 
Am 28.6.2006 beantragte Wiener Wohnen beim Bundesdenkmalamt die Entlassung von Hanakgasse 1A aus dem Denkmalschutz und legte ein Gutachten über die Abbruchreife des Objekts vor. Diesem Antrag lag eine detaillierte Ausarbeitung „Wohnen mit Betreuungskomfort“ (Juni 2006, Plannummer der Gesamtübersicht 6373) der Firma Projektbau zur Neugestaltung der Bebauung bei – bis hin zur Einzelwohnung, Fassadengestaltung, Tiefgarage bis zum einzelnen Stellplatz, …! 
 
Im Jahr 2006 wurde Hanakgasse 1A aus dem Verrechnungskreis des Hugo Breitner Hofes ausgegliedert, aber so, dass – zum dreifachen Nachteil der Mieter - nur die damals noch vorhandenen Hauptmietzinseinnahmen nicht der Anlage gutgeschrieben und die m2 der Wohnfläche dieses Anlagenteiles nicht im Aufteilungsschlüssel für die Betriebskosten des Hugo Breitner Hofes berücksichtigt wurden. Die Betriebskosten von Hanakgasse 1A wurden sehr wohl dem Hugo Breitner Hof angelastet. Und von alldem KEINE Verständigung des Mieterbeirats! 
 
Am 7.2.2007 fragte der Mieterbeirat (unter anderem) bei Wiener Wohnen wegen der Neugestaltung von Hanakgasse 1A an.
 
In der Antwort von Wiener Wohnen vom 27.2.2007 wurde der Mieterbeirat von der grundbücherlichen Ausgliederung informiert und die Abbruchreife von Hanakgasse 1A, auch in Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt, konstatiert, obwohl der Spruch des Bundesdenkmalamts erst knapp ein halbes Jahr später ergangen ist ...! Kein Wort davon, dass Wiener Wohnen das Gutachten bezüglich Abbruchreife erstellt hat, kein Wort vom Plandokument der Firma Projektbau. Die Realisierungsform wäre noch nicht absehbar, die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen ...!
 
Um den weiteren - nicht minder skandalösen - Disput abzukürzen: Nach Urgenzen des Mieterbeirats fand am 26.3.2009 eine kurzfristig anberaumte Mieterinformation statt, die von teilweise heftigen Kontroversen gekennzeichnet war. Wiener Wohnen teilte mit, dass das eigentliche Projekt Neubebauung "Alte-Leute-Heim" Hanakgasse1A nicht vorstellbar ist, denn es gibt noch keines. Das Bundesdenkmalamt habe von sich aus den Denkmalschutz für Hanakgasse 1A aufgehoben. Die Form der Neubebauung ist noch offen. Es wird jedenfalls kein Block errichtet werden, der höher ist, als die jetzigen (!!!) im Hugo Breitner HofMit dem Baubeginn ist in 1 bis 1 1/4 Jahren zu rechnen. Die Baudauer wird etwa 2 Jahre betragen.
 
Und seither??? DAS DA!
 
Wir fordern: Entweder die Wiederherstellung von Hanakgasse 1A in der ursprünglichen Form, wie von Wiener Wohnen schriftlich zugesagt - oder aber ein Vetorecht der Mieterversammlung des Hugo Breitner Hofes bei der Neugestaltung auf der Liegenschaft Hanakgasse 1A. Und KEINE GEWINNMAXIMIERUNG aus dieser für den Wiener Gemeindebau absolut einmaligen Liegenschaft (Wiener Vorzeigeobjekt für Nikita Chruschtschow im Juni 1961) , wie sie von Wiener Wohnen offensichtlich von Anfang an angestrebt worden ist!
 
Da es sich hier um eine noch nicht abgeschlossene Gewinnmaximierung handelt und daher die Negativfolgen noch abgewendet werden könnenbesteht auch zu diesem Punkt IHRERSEITS DRINGENDER Handlungsbedarf!
 
 
Sie haben ja so Recht: Ein klug gewählter Präzedenzfall würde generalpräventiv auf alle wirken, und ein solches rigoroses Vorgehen (nämlich auch ungeachtet der Art, politischen Positionierung und Größe des Problemverursachers!!) viele Nachahmer abschrecken!
Wenn Sie daher die schon heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ansprechen, wie z.B. Einschaltung der zuständigen Behörden, ein mögliches Einschreiten der Stadt Wien gem. § 6 MRG (bis zur Zwangsverwaltung der Liegenschaft), der ja nach Ihrer Darstellung in Wien noch nie angewendet wurde, und ein Tätigwerden der zuständigen Magistratsabteilungen gegen zögerliche Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft (Prüfung von Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft) bei  geplanten, wiederholten und mit Bereicherungs- und Schädigungsabsicht durchgeführten Falschabrechnungen zu Lasten von MieterInnen - die einen Betrug darstellen, dann kann man sich dem aus Mieter(vertreter)sicht nur vollinhaltlich anschließen.
Doch anstelle einer für die Immobilienwirtschaft von Ihnen vorgeschlagenen Ethikkommission von Bauträgern, an die sich Betroffene wenden können und die Sanktionen gegenüber auffällig gewordenen Spekulanten verhängen kann, würde es in den hier aufgezeigten Fällen schon ausreichen, wenn der Wiener Gemeinderat, dem die oben angeführten Gegebenheiten schon lange und auch im Detail ausreichend bekannt sind, endlich in ausreichendem Umfang tätig werden würde, um die vorhandenen Missstände bei Wiener Wohnen (samt Tochterunternehmen) auch tatsächlich rigoros abzustellen und somit Hunderttausenden Wienern effektiv zu helfen!


Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

 

Rathauskorrespondenz vom 31.07.2014:

Ludwig: "Wohnungsspekulation wird in Wien nicht geduldet! Der Schutz der BewohnerInnen hat oberste Priorität!"

Spekulanten wird rigoros begegnet. MieterInnen erhalten konsequente Unterstützung der Stadt. Nach landesgesetzlichen Verschärfungen ist auch Reform des Mietrechts unerlässlich.

"Der Schutz der Mieterinnen und Mieter steht in Wien an erster Stelle. Wo immer Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Rechten beeinträchtigt werden, erhalten sie umfassende und konsequente Unterstützung durch die Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien", betonte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig heute, Donnerstag, im Rahmen eines Lokalaugenscheins bei betroffenen MieterInnen, denen von der Stadt Wien erfolgreich geholfen wird. "Dies gilt insbesondere dann, wenn Anzeichen für spekulative Geschäfte erkennbar sind, und wenn -zum Leidwesen von Mieterinnen und Mietern - versucht wird, derartige Profitinteressen mit unlauteren und gesetzeswidrigen Mitteln durchzusetzen", so der Wiener Wohnbaustadtrat.

In enger Zusammenarbeit sämtlicher Dienststellen der Stadt Wien wird alles unternommen, um derartigen Vorhaben und Handlungen Einhalt zu gebieten. Stadtrat Ludwig unterstreicht mit Nachdruck: "Wohnungsspekulation wird in Wien nicht geduldet! Spekulanten begegnen wir mit rigorosem Einschreiten. Die Stadt schöpft all ihre behördlichen und rechtlichen Möglichkeiten aus, um Wohnungsspekulation zu unterbinden und die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner durchzusetzen."

Durch die enge und vernetzte Zusammenarbeit der Behörden sowie die städtischen Mieterschutz- und Serviceeinrichtungen wird Wohnungsspekulation seit Jahren erfolgreich eingedämmt. Langjährige Fälle konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. "Den Großspekulanten, die noch in den 1990er-Jahren aktiv waren, konnte längst das Handwerk gelegt werden. Heute beschäftigen uns vereinzelt auftretende Fälle von 'Kleinspekulanten', die oftmals aber ein ähnlich skrupellos Vorgehen an den Tag legen", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. "In solchen Fällen ist eine flächendeckende und rasche Hilfe für die Betroffenen durch die Gebietsbetreuungen, den Rechtshilfefonds, das Büro für Sofortmaßnahmen und die Mieterhilfe sowie das rigorose Einschreiten aller zuständigen Behörden wie Baupolizei oder Gewerbeamt sichergestellt."

Die Anti-Spekulationseinheiten der Stadt Wien und deren Maßnahmen und Vorgehen

Da die Wahrung der Rechte der BewohnerInnen in klassischen und fortgeschrittenen Spekulationsfällen meist nur nach jahrelangem behördlichen Durchgreifen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und nervenaufreibendem Ringen erreicht werden kann, ist das unmittelbare Einschalten der Stadt Wien besonders wichtig. "Je rascher unsere Servicestellen und Behörden informiert werden, desto erfolgreicher ist unser Einschreiten", so Ludwig. Dafür stehen auch eine ganze Reihe von Anlauf- und Servicestellen zur Verfügung:

* Die wichtigsten Service- und Anlaufstellen
In allen Fragen rund ums Thema Mietrecht, Mieterschutz und Wohnangelegenheiten sowie auch bei Verdachtsfällen von Wohnungsspekulation stehen die MitarbeiterInnen des Mieterhilfe-Telefons von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig als erste AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Das Mieterhilfe-Telefon ist von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar.
Zudem stehen die ExpertInnen der Gebietsbetreuungen Stadterneuerung, kurz GB*, als AnsprechpartnerInnen vor Ort bereit. Die Gebietsbetreuung Stadterneuerung ist als Service-Einrichtung der Stadt an 17 Standorten aktiv. Mit der Mobilen Gebietsbetreuung (GB*mobil) steht eine bezirksübergreifende Anlaufstelle für Wohn- und Mietrecht zur Verfügung. Sämtliche Servicestellen der Stadt Wien informieren und beraten selbstverständlich kostenfrei!

* Unterstützung, Betreuung und Beratung
BewohnerInnen werden von den ExpertInnen der Mieterhilfe und der Gebietsbetreuungen informiert und beraten. Die Unterstützung richtet sich nach den individuellen Erfordernissen. Dabei sind jedenfalls die Information in rechtlichen Fragen und die Koordination des weiteren Vorgehens sichergestellt. Zudem werden bei Bedarf Mieterversammlungen abgehalten und über die weiteren Maßnahmen informiert. In besonders drastischen Fällen stehen auch persönliche AnsprechpartnerInnen mit uneingeschränkter Erreichbarkeit zur Verfügung.

* Rechtliche Unterstützung und Übernahme von Kosten durch den Rechtshilfefonds
Über den Rechtshilfefonds der Stadt Wien, der im Auftrag von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation eingesetzt ist, können im Bedarfsfall auch die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte übernommen werden. So wird sichergestellt, dass die optimale Rechtsvertretung ohne Kostenbelastung der MieterInnen gewährleistet ist.

* Behördliches Einschreiten
Seitens der städtischen Behörden werden fortlaufende Kontrollen direkt vor Ort durchgeführt. Unter der Federführung der Baupolizei MA 37 wird bei Missständen rigoros eingeschritten. Bei Bedarf werden weitere Dienststellen, wie etwa das Gewerbeamt oder das Gesundheitsamt, hinzugezogen. Mit dem Einschreiten der MA 37 können nachfolgend Bauaufträge erteilt oder bei bereits stattfindenden Bauführungen auch Baueinstellungen verfügt sowie Baustrafen verhängt werden. Bei Gefahr in Verzug können auch notstandspolizeiliche Maßnahmen veranlasst oder auch Instandsetzungen im Zuge der Ersatzvornahme durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden dem Eigentümer vorgeschrieben.

* Enge Vernetzung und koordiniertes Vorgehen
Durch das koordinierte Vorgehen sämtlicher Dienststellen und Serviceeinrichtungen ist die bestmögliche und konsequente Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen gewährleistet.


Die Stadt Wien setzt erfolgreich präventive Maßnahmen gegen Wohnungsspekulation

Neben der konsequenten Anti-Spekulationsarbeit der Stadt Wien sind für die drastische Eindämmung der Wohnungsspekulation insbesondere auch die nachhaltigen Investitionen im Bereich des geförderten Wohnbaus von entscheidender Bedeutung. "Durch die seit Jahren konstant hohe Neubauleistung sowie auch unsere intensiven Anstrengungen im Bereich der geförderten Wohnhaussanierung konnten wir einer großangelegten Wohnungsspekulation nachhaltig entgegenwirken. Damit wurde vermeintlichen Spekulanten auch erfolgreich ihre 'Geschäftsgrundlage' entzogen", unterstreicht Wohnbaustadtrat Ludwig.

Alleine im geförderten Wohnbau sind in den vergangenen 10 Jahren rund 5.000 bis 7.000 Wohneinheiten jährlich geschaffen worden. Heuer und im kommenden Jahr werden insgesamt rund 14.000 geförderte Wohneinheiten errichtet. Damit wird einerseits ein nachfragewirksames Angebot geschaffen und andererseits preisdämpfend auf den gesamten Wohnungsmarkt eingewirkt.

Zudem investiert die Stadt Wien jährlich rund 200 Millionen Euro in die geförderte Wohnhaussanierung. Durch diese nachhaltigen Maßnahmen im Rahmen der Sanften Stadterneuerung wird die Absiedelung von angestammten BewohnerInnen verhindert, die soziale Durchmischung in Wiens Stadtteilen sichergestellt und wiederum Spekulationsinteressen erfolgreich entgegengewirkt. "Wir konnten durch das auch von der UNO ausgezeichnete Programm der 'Sanften Stadterneuerung' in den letzten Jahrzehnten mehr als 330.000 Wohnungen in ihrer Ausstattung und Qualität wesentlich verbessert. Rund 750.000 Wienerinnen und Wiener leben heute in gefördert sanierten Wohnhäusern. Parallel dazu schaffen wir über den geförderten Wohnbau zusätzlichen, erschwinglichen Wohnraum. Durchschnittlich 130 Wohnungen werden derzeit jede Woche fertiggestellt und an die neuen Bewohnerinnen und Bewohner übergeben", fasst Ludwig zusammen.

Die Auswirkung dieser Entwicklungen zeigt sich auch im deutlichen Rückgang der Spekulationsfälle: Lag die Anzahl der Objekte, die von vermeintlicher Spekulation betroffen waren, zu Beginn der 1990er Jahre bei weit über 200, so sind es heute gerade einmal noch rund 30 Gebäude (Anmerkung: in Wien gibt es knapp 200.000 Wohngebäude).

Weitere Neuregelungen gegen Spekulation durch Verschärfung der Landesgesetze

Mit einer zusätzlichen landesgesetzlichen Verschärfung wurden zudem erst vor wenigen Wochen gezielte Maßnahmen gesetzt, um Wohnungs- und auch Grundstücksspekulation erfolgreich Einhalt zu gebieten. So wurde im Rahmen der Novellierung der Wiener Bauordnung die Einführung einer eigenen Widmungskategorie "förderbarer Wohnbau" verankert. Zudem ist es in Zukunft auch möglich, Baulandwidmungen zeitlich befristet zu erteilen. Auch durch die Neuregelung der Abbruchreife eines Gebäudes, die in Zukunft wesentlich strenger ausgeführt ist, wird ein fallweise angewandte Praxis von Spekulanten unterbunden. Ein Provozieren von Abbruchaufträgen - betrifft insbesondere bewohnte bzw. in Schutzzonen befindliche Gebäude etwa aus spekulativer Absicht heraus - ist praktisch nicht mehr möglich. Somit kann auch kein technischer Abbruchauftrag, der einen Kündigungsgrund nach MRG darstellt, von den Eigentümern in spekulativer Absicht genutzt werden. Ludwig unterstreicht, dass "damit wesentliche Verschärfungen erreicht wurden, um Wohnungs- und Grundstücksspekulation deutlich einzuschränken und weitgehend zu unterbinden."

Reform des Bundes-Mietrechtsgesetzes dringend erforderlich

Neben all diesen Anstrengungen und Maßnahmen, die die Stadt Wien unternimmt, ist aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig betont: "Mit der längst fälligen Novelle des Bundes-Mietrechtsgesetzes ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass Gesetzeslücken geschlossen und Transparenz, Fairness sowie Rechtssicherheit gewährleistet werden. Der Preistreiberei, die zuletzt auf dem privaten Immobilienmarkt stattgefunden hat, muss rasch ein Riegel vorgeschoben werden." Ludwig warnt zudem vor einer Aushöhlung des Mietrechts, wie sie zuletzt von Vertretern der Immobilienwirtschaft gefordert wurde: "Das würde Immobilien- und Wohnungsspekulation Tür und Tor öffnen."

Der Wohnbaustadtrat bekräftigt, dass nur durch ein faires Mietrecht, der Preistreiberei und unzulässigen Praktiken, welche in den letzten Jahren in Teilbereichen des privaten Wohnungsmarktes stattgefunden haben, Einhalt geboten werden. "Die umfassende Miet- und Wohnrechtsnovellierung, die auch im Arbeitsprogramm der Bundesregierung verankert ist, muss rasch und prioritär umgesetzt werden", so Wohnbaustadtrat Ludwig. Dazu zähle das von Ludwig seit langem geforderte Transparenzpaket, das Fairness und Rechtssicherheit sicherstellen soll, aber auch eine Neuregelung der Maklergebühren, die Begrenzung der Zuschläge bei den Richtwertmieten und eben die Abschaffung des Lagezuschlages in seiner derzeitigen Form. (Schluss) csi

Bildkommentar: Beim Lokalaugenschein in einem Haus am Bauernmarkt bedankt sich Herr Z., seit vielen Jahren hier wohnhaft, bei Wohnbaustadtrat Michael Ludwig für die langjährige, intensive und konsequente Unterstützung durch die Stadt Wien. Seit das Haus von einem neuen Eigentümer erworben wurde, berichteten die BewohnerInnen über zahlreiche Schikanen. Die Stadt Wien schöpft hierbei sämtliche behördlichen und rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Rechte der Betroffenen durchzusetzen. Vom Hauseigentümer wurde Herrn Z. auch mehrfach das Mietrechtsverhältnis aufgekündigt. Durch das Einschreiten der Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien und die Einschaltung von Rechtsanwälten, die Herrn Z. im Auftrag der Stadt Wien vertreten, konnten auch die Mietrechte bis heute gewahrt bleiben


Rückfragehinweis für Medien:

Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Michael Ludwig
Telefon: 01 4000 81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/07/31003.html

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at
CC: christoph.chorherr@gruene.at; manfred.juraczka@oevp-wien.at; wolfgang.aigner1@utanet.at; johann.gudenus@fpoe.at; office@ovi.at; office@oehgb.at; wien@teamstronach.at; matthias@strolz.eu; bundesvorstand@kpoe.at; bv@piratenpartei.at; daniela.platsch@derwandel.at; ernst.schreiber@gmx.at; walter3101@yahoo.de; asokamichael@yahoo.de
Subject: Anfrage zum Rechtshilfefonds
Date: Mon, 4 Aug 2014 09:40:41 +0200

Sehr geehrter Herr Stadtrat Doktor Ludwig,
 
in Kopie haben auch Sie das gestrige Mail an den Gemeinderat der Grünen Christoph Chorherr erhalten, in welchem im Groben die Kritikpunkte und der sich bietende Handlungsbedarf bezüglich der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, welche in Ihrem Ressort und Entscheidungsbereich angesiedelt ist, aufgelistet worden sind - denn Sie meinten ja in der Rathauskorrespondenz vom 31.7.2014 "Je rascher unsere Servicestellen und Behörden informiert werden, desto erfolgreicher ist unser Einschreiten"
 
Abgesehen von dem Umstand, dass natürlich gerade für Sie ein enormer Handlungsbedarf daraus gegeben wäre, erhebt sich für uns die Frage, ob der von Ihnen in der besagten Äußerung erwähnte Rechtshilfefonds den Mietern grundsätzlich auch bei Verfahren gegen Wiener Wohnen beisteht. Dies ist gerade für Mieter im sozialen Wohnbau von entscheidender Bedeutung, da diese ja vielfach nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Verfahrenskosten zu bestreiten bzw. eine Rechtsschutzversicherung abschließen zu können.
 
Die Inanspruchnahme der von Ihnen im besagten Artikel genannten Experten der zu Ihnen ressortierenden Mieterhilfe können wir Hilfesuchenden leider nicht empfehlen, da von dieser Seite leider nachweislich keine Hilfe geleistet wird, wenn der Verfahrensgegner "Wiener Wohnen" heißt. Dann werden bestenfalls Positionen von dieser Seite unreflektiert übernommen und in Auskünften weitergeleitet, obwohl sich wenig später in Mietrechtsverfahren dann ein ganz anderer Sachverhalt ergibt. 
 
Die von Ihnen ebenfalls erwähnten ExpertInnen der Gebietsbetreuungen Stadterneuerung, kurz GB*haben laut jüngster Auskunft in der Mieterbeirats-Vernetzung 14/15/16 keine Zuständigkeit in dem Belang für Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien (aus welchem Grund auch immer) - und dem in etwa Gegenstück für den Bereich von Wiener Wohnen, den Wohnpartnern, fehlt dieser Zuständigkeitsbereich für Mietrechts- oder Mietzinsstreitigkeiten etc.!
 
Bedauerlicher Weise ergeben sich mittlerweile auch zahlreiche massive, begründete und belegte Vorbehalte gegen die Inanspruchnahme der Mietervereinigung (Präsident: SPÖ Wien-Landesparteisekretär Niedermühlbichler) im Fall eines Verfahrensgegners "Wiener Wohnen".
 
Ja selbst die ebenfalls zu Ihrem Zuständigkeitsbereich gehörende Wiener Schlichtungsstelle scheint es an Objektivität, Tatkraft und zeitnahem Handeln vermissen zu lassen, wenn solche Konstellationen gegeben sind. Die diesbezüglichen Kritikpunkte sind mittlerweile Legion - und auch Ihnen zur Genüge bekannt.
 
"Wo immer Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Rechten beeinträchtigt werden, erhalten sie umfassende und konsequente Unterstützung durch die Mieterschutzeinrichtungen der Stadt Wien." heißt es in der besagten Aussendung. Nun, die Realität sieht leider nachweislich ganz anders aus, falls der Vermieter und Verwalter, gegen den vorgegangen werden soll, "Stadt Wien - Wiener Wohnen" heißt!
 
Deshalb ist die Frage nach einer relevanten finanziellen Unterstützung für Mieter, die gegen Abrechnungen oder Vorhaben (bzw. die Kostenüberwälzung daraus) von Wiener Wohnen Rechtsverfahren führen müssen, von besonderer Wichtigkeit.
 
Wie impertinent Wiener Wohnen - offenbar zur Abschreckung und Einschüchterung von Nachahmern - gegen Mieter vorgeht, die sich bezüglich zu Unrecht verrechneter Kosten zur Wehr setzen, zeigt unser geführtes Mietrechtsverfahren für das Jahr 2007 besonders deutlich, bei dem das Erstgericht beträchtliche Summen an Betriebskostenüberschreitungen erkannt hat (teilweise mangels Behandlung im Rekurs praktisch sogar schon rechtskräftig), Wiener Wohnen aber in einem Kostenrekurs die Entscheidung des Erstgerichts bekämpft, welche Wiener Wohnen die Verfahrenskosten dafür auferlegt hat. Verfahrenskosten, die obendrein durch das Vorgehen von Wiener Wohnen ungerechtfertigt in die Höhe getrieben werden (an den Haaren herbeigezogene Einwände, unrichtige Zitate, nachweislich unrichtige Behauptungen, die aufs Neue widerlegt werden müssen, Vorlage unzutreffender Beweismittel, kein kompetenter und daher auskunftsbereiter Vertreter von Wiener Wohnen bei den Verhandlungen anwesend, ...). Und das sollen jetzt in Bausch und Bogen die Mieter bezahlen - obwohl die Abrechnung schon jetzt nachweislich und rechtlich zum Teil schon entschieden FALSCH war!
 
Daher erhebt sich die an Sie gestellte Frage in aller Deutlichkeit, denn wenn Sie in diesem Sinn im zitierten Artikel der Rathauskorrespondenz meinen, der Schutz der BewohnerInnen habe oberste Priorität und stehe in Wien an erster Stelle, dann können Hunderttausende Gemeindebaubewohner ja schwerlich Menschen zweiter Klasse sein.
 
 
Für den Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof

mit freundlichen Grüßen


Gerhard Kuchta 
(Schriftführer)

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