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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: michael.ludwig@gws.wien.gv.at
CC: david.ellensohn@gruene.at; ernst.schreiber@gmx.at; helga.sadik@tele2.at; walter3101@yahoo.de; claudia.smolik@gruene.at; bernd.moidl@gruene.at; buergermeister@magwien.gv.at; daniela.strassl@wien.gv.at; silvia.celand@wien.gv.at; post@kontrollamt.wien.gv.at; office@hausbetreuung-wien.at; innung@diefloristen.at; matthias.tschirf@oevp-wien.at; dworak@kutzendoerfer.at; post@b14.magwien.gv.at; wolfgang.krisch@gruene.at; franz.lerch@oevp-wien.at; report@orf.at; konkret@orf.at; buergeranwalt@orf.at; 899953@radiowien.at; online@orf.at; andreas.anzenberger@kurier.at; martin.stuhlpfarrer@diepresse.com; a.unterberger@wienerzeitung.at; florian.skrabal@datum.at; mieterecho@gmx.at; office@rechnungshof.gv.at; post@volksanwaltschaft.gv.at
Subject: Anfrage und Antwort zu PGL - 1758-2009/0001-KGR/GF
Date: Sat, 27 Jun 2009 07:41:41 +0200

Sehr geehrter Herr Doktor Ludwig,

wir erfuhren von dieser Anfrage der Grünen vom 27.4.2009 bzw. Ihrer Antwort zu dieser schriftlichen Anfrage, datiert mit 20.5.2009 - und ich möchte zu der Antwort folgendes anmerken:

Ad 1 und 2 (Grünfläche):
Wie Sie richtig ausführen, ist Wiener Wohnen grundsätzlich - bei festgestellter Eignung des Anbieters - zur Annahme des Billigstangebotes verpflichtet.
Daher ist sogar das "marktkonforme Niveau" im Sinn eines durchschnittlich erzielbaren Preises irrelevant - das billigste Angebot ist die Messlatte. Im Grund genommen bestätigt das Ihre Antwort - wenn es auch so verklausuliert wurde, dass es für den unerfahrenen Leser fast nach dem Gegenteil klingt.

Es ist daher mit Fug und Recht davon auszugehen, dass eine Ausschreibung an einen breiteren Interessentenkreis (zu dem Wiener Wohnen verpflichtet wäre) bei tatsächlichem freien Spiel der Kräfte sogar einen noch günstigeren Billigstbieter zum Vorschein hätte bringen müssen, als eine quasi "Blitz-Offerteinholung" durch einen einzigen Mieterbeirat zustande bringt.

Eine Neuausschreibung hat man aber seitens Wiener Wohnen - zumindest für unsere Anlage - unterlassen (für andere Bauten wurde im besagten Zeitraum eine durchgeführt, mehr als nur seltsam). Dies, obwohl der Mieterbeirat eine Neuvergabe aufgrund der Nicht- bzw. Minderleistung durch die Außenbetreuungs GmbH ausdrücklich verlangte - nicht um sich eine "verbotenen Erlangung der Marktkenntnis" zu verschaffen, sondern um wieder ordnungsgemäße Verhältnisse in der Grünflächenpflege herzustellen.

Aber bezüglich der dem Mieterbeirat vorliegenden Angebote streitet man nunmehr die Vergleichbarkeit ab. Kein neuer Trick, denn das war hinsichtlich Vergleichbarkeit zwischen freiem Gärtner und Haus-/Außenbetreuung im Mai 2008 auch bereits der Fall (trotz konkreter Nachfrage, die nur ausweichend beantwortet wurde) - letztlich mit dem Ergebnis, dass der Gärtner auf dem freien Markt sogar mehr an Leistung zu erbringen hatte. Das bestätigt sowohl die mit Unterlagen fundierte Aussage des Gärtners, als auch (zur Thematik der unterschiedlichen Strenge vertraglicher Auflagen) das Kontrollamt.

Für die Vergabe der Arbeiten an die Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH hat es nie eine Ausschreibung gegeben, da eine sogenannte "Inhausvergabe" an eigene Tochterunternehmen erfolgen sollte. Das Kontrollamt hat in seinem Bericht - analog zur Kritik unseres Mieterbeirats - die dabei angewendete Preiskalkulation als nicht nachvollziehbar tituliert und ebenso bemängelt, dass eine dann später erfolgte (Not-)Vergabe an Drittfirmen nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Dies stellt gemäß Kontrollamt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Inhausvergabe laut BVO dar.

Die hier angeführten Sachverhalte sind in der Rubrik "Grünflächenpflege" auf der Homepage des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof schriftlich belegt.

Da in die Kalkulation der Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH zwangsläufig auch die Lohnkosten des Overheads bzw. sonstige Nebenkosten dort einfließen, wäre die Frage angebracht, wie sich dort Abfertigungen für ausscheidende Geschäftsführer, deren Fuhrpark etc. niederschlagen. Solche Zusatzkosten, die man über den Leistungspreis wieder "einspielen" muss, hat eine Gärtnerei nämlich normalerweise nicht. Ebenso leistet sich eine solche Firma auf dem freien Markt üblicherweise keine Extra-Firma, die nur für das Ausstellen der Faktura einen bemerkenswerten Anteil des erzielten Preises berechnet. Ganz zu schweigen vom Gewinnaufschlag, der den Tochterfirmen Wiener Wohnens offensichtlich hohe Erträge beschert (die dann wo bleiben bzw. wofür verwendet werden?). Frau Magistra Miksch-Fuchs hat in dem bilateralen Gespräch mit uns nach der Mieterinformation von "2 Cent/m2 für die vergleichbaren Gärtnerleistungen" gesprochen, aus dem man schwer die Lohnkosten decken könnte. Das lässt im Umkehrschluss die Vermutung zu, dass der einkalkulierte Overhead für Außenbetreuungs und Hausbetreuungs GmbH bzw. die veranschlagte Gewinnspanne in der Berechnung einen enormen Betrag ausmachen dürfte!

Die angeführten Aspekte deuten darauf hin, dass man sich Ihrerseits lediglich um die von den Grünen eingeforderte Aussage über die Angemessenheit des verlangten Preises herumdrücken will und trotz aller Beteuerungen und Besserungsversprechen bei der Debatte des gegenständlichen Berichts im Wiener Gemeinderat offenbar an keine Wiederherstellung marktkonformer Zustände und eines akzeptablen Preis/Leistungs-Verhältnisses denkt.

Weder Frage 1 noch Frage 2 wurde - trotz "eingehender Überprüfung durch die zuständige Fachabteilung" - letztlich beantwortet.

Ad 3 und 4 (Rückzahlungen, Schlichtungsstelle, Gericht):
Teil 1 der Frage 3 (ob eine Weisung bei Wiener Wohnen existiert, Fehler zu Ungunsten der MieterInnen erst auf Anforderung bzw. Antrag zurückzuzahlen) wurde von Ihnen NICHT beantwortet - und auch das bestätigt die protokollarisch festgehaltenen Aussagen der Mitarbeiter von Wiener Wohnen! Ein Skandal allererster Ordnung!

Dass Wiener Wohnen bereit wäre, unstrittige oder rechtskräftig entschiedene ungerechtfertigte Belastungen für MieterInnen zu vermeiden, ist schon aus dem Titel der zu hohen Betriebskosten-Akontobelastung für 2009 unwahr - das kann außerdem gar nicht über die Vergütung eines Ersatzes bei der jeweiligen Hausabrechnung ausgeglichen werden (abgesehen vom Zeitverzug dieses Ausgleichs).

Selbes gilt z.B. für die zu groß bemessene Grünfläche für 2004: Diese ist unstrittig, die Verjährung wurde durch die Schlichtungsstellenanträge rechtzeitig ausgesetzt - und dennoch dürfen sich die Betroffenen dafür zu Gericht bemühen.

Nimmt man den in Ihrer Antwort zitierten Fall her, so wurden dort dem Mieter 757,18 Euro an Betriebskosten-Nachzahlung aufgebürdet. Die Weigerung bzw. natürlich auch Unmöglichkeit, das zu bezahlen führte bis zur Räumungsklage (!!). Und im Zuge derer bezahlte der Mieter dann - im Zug des von Wiener Wohnen angebotenen Vergleichs: 102,18 Euro - also das, was der Mieterbeirat an gerechtfertigter Nachzahlung errechnet hat! Erfolgte dieser angebotene Vergleich (in einer Räumungsklage!) nur deshalb, weil Wiener Wohnen bzw. deren Anwalt an dem Tag gut gelaunt war??

Und was ist angesichts dessen mit den vier weiteren anstehenden Fällen, die genau gleich liegen?

Kleines Detail am Rande: Es wird aufgrund einer bemerkenswerten Fragebeantwortung von Wiener Wohnen durch den Mieterbeirats überprüft werden, ob Wiener Wohnen für die neu errichteten Wohnungen überhaupt ausreichende Nutzungsbewilligungen hat (bzw. diese rechtzeitig erteilt wurden).

Teil 2 der Frage 3 wurde eigentlich mit JA beantwortet.

Frage 4 wurde so behandelt, dass keine Änderung des Status Quo bei Wiener Wohnen im Raum steht. Das ergibt in der praktischen Auswirkung ein klares "NEIN"!

Ad 5 (Verfahren bei Schlichtungsstelle oder Gericht):

a) wurde schon aus unserer bescheidenen Kenntnis nachweislich unrichtig beantwortet: Es stehen die 3 Schlichtungsstellenanträge aus dem Hugo Breitner Hof an - und zumindest ein weiteres Verfahren aus der Adalbert Stifter Straße 35. Wahrscheinlich sind es noch weit mehr, denn es ist unwahrscheinlich, dass ein einziger Mieter(beirat) hinsichtlich Recherche im Internet ausgerechnet einen Zufallstreffer landet. Außerdem wären darüber hinaus derartige Bearbeitungszeiten bei der Schlichtungsstelle, wie sie momentan vorherrschen, wohl ziemlich schwer zu rechtfertigen.

b) und c) wurde hinsichtlich der Anzahl anstehender Verfahren nicht beantwortet. Die Anfrage unseres Mieterbeirates zu den Sanierungskosten für den Hugo Breitner Hof wurde übrigens bisher auch nicht beantwortet.

d) - fälschlicherweise in Ihrer Antwort als c) angegeben: Hier ist zu berücksichtigen, dass es ja auch schon zu Punkt a) eine nachweislich unrichtige Antwort gegeben hat. Hätte man hier nicht bereits das zweite laufende Verfahren aus der Adalbert Stifter Straße 35 anführen müssen?

Fazit:
Als Außenstehender (aber Betroffener), Herr Doktor Ludwig, bekommt man aufgrund Ihrer Ausführungen leider unweigerlich den Eindruck, amtsführende Stadträte dürften dem Gemeinderat (dem gegenüber sie ja eigentlich zur Rechenschaft verpflichtet sind) - ohne jegliche Konsequenz oder Möglichkeit zum Nachhaken - IRGENDETWAS erzählen: Unwahrheiten, Irrelevantes, ...

.... und wenn man nicht die offizielle politische Funktion eines Gemeinde- oder Bezirksrates hat, sondern z.B. "nur" ein Mieterbeirat oder gar ein einfacher Mieter ist: Auch (nachweislich - siehe nachfolgenden Absatz) einfach gar nichts - wobei, Gemeinderatsbeschluss hin oder her, von Wiener Wohnen sogar (ebenso nachweislich - siehe nachfolgenden Absatz) auch ein ach so hoch gelobtes Mietermitbestimmungsstatut bei Bedarf einfach mit Füßen getreten wird.

Müßig, hier auf die (selbstverständlich) unterbliebene Behandlung meines Mails vom 27. Mai 2009 an Ihren Herrn Ingenieur Schmid zu verweisen - wo doch sein in Ihrem Auftrag verfasstes Mail vom 26. Mai 2009 offensichtlich nur den Zweck hatte, durch unrichtige bzw. irrelevante Darstellungen einer Überprüfung durch Kontrollamt, Rechnungshof etc. vorzubeugen.

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta

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