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Die "Alte Leute Siedlung" - ein verlorenes Paradies?


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Die Entwicklungsgeschichte seit der Absiedelung der letzten Bewohner im Jahr 2006 - ja schon davor seit Beginn der Sanierung unserer Wohnhausanlage - ist ebenso unlustig, wie der Zustand dieses Anlagenteils heute (April 2018). Ein Video aus dem April…

Wasserschaden Hanakgasse 6


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Entwicklung vom 24. - 27.11.2017

Gasleitungs-Arbeiten 10-2017


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Situationsbericht 9./10.10.2017 Nikischgasse (Ostseite).
Ihre Anfrage (GWS 2863/2008)‏
Von: Artner Natascha (natascha.artner@wien.gv.at)
Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2009 10:36:48
An: Gerhard_Kuchta@hotmail.com
Cc: Kassar Eva Maria (eva-maria.kassar@wien.gv.at)

GZ: GWS - 2863/2008/Scp/Art
Zu: MDP - 1575/2007

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Bezugnehmend auf Ihre Email, unter anderem an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl sowie Herrn Vizebürgermeister und amtsführenden Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom 09. Mai 2009, erlauben wir uns Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Das Kontrollamt hat die Tochterunternehmen bereits geprüft und die Berichte wurden samt den ausführlichen Stellungnahmen der Stadt Wien bereits im Kontrollausschuss des Gemeinderates behandelt.
Betreffend der Akontierung der Betriebskosten ist anzumerken, dass diese in Ihrer Wohnhausanlage sehr wohl gesetzeskonform nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zur Vorschreibung gebracht wird. Wie Ihnen bekannt ist und auch auf Ihrer Homepage dokumentiert, wäre eine etwaige Reduktion der gegenwärtig gültigen Sätze um maximal EUR 0,07 vertretbar. In Anbetracht der Geringfügigkeit dieses Differenzbetrages, der im Vorfeld nicht abzusehenden etwaigen Erhöhung von betriebskostenrelevanten Ausgaben und des unverhältnismäßig hohen administrativen und programmtechnischen Aufwandes wurde seitens Wiener Wohnen zu Recht davon Abstand genommen, einer entsprechenden Reduktion näher zu treten.
Wie Ihnen und Ihrem geschätzten Mieterbeirat bereits seitens Wiener Wohnen des Öfteren dargelegt, gestaltet sich die Hauptmietzinsvorschreibung bei den "Stammhausmietobjekten" gemäß der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien auf Grund des laufenden Hauptmietzinserhöhungsverfahrens gemäß § 18 Mietrechtsgesetz.
Die Mietzinsbildung bei den im Zuge der Sanierung neu geschaffenen Dachgeschoßwohnungen hingegen orientiert sich nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989). Eine zwischenzeitliche Beantragung einer Mieterin Ihrer Wohnhausanlage um Überprüfung der Hauptmietzinsvorschreibung auf etwaige Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien ergab, dass diese nicht gegeben sei und somit eine korrekte Handhabungsweise eingeschlagen ist.
Betreffend die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen der vergangenen Jahre ist bekanntlich ein entsprechendes Verfahren, an welchem auch sie sich beteiligt haben, anhängig.
Das kritisierte Mahnwesen bezog sich auf einen einzigen Fall, welcher zwischen dem betroffenen Mieter und der zuständigen Buchhaltungsabteilung abgehandelt wurde.
Hinsichtlich der Neuvermessung der Außenflächen Ihrer Wohnhausanlage durch die Magistratsabteilung 25 ist anzumerken, dass der Obmann Ihres Mieterbeirates die entsprechenden Vermessungsergebnisse durch Wiener Wohnen ausgehändigt erhielt.
Ihr Vorwurf, dass Ihre Anliegen und Anfragen keiner angemessenen Beantwortung zugeführt werden, kann in keinster Weise nachvollzogen werden, zumal die auf der Homepage des Mieterbeirates zahlreich veröffentlichten Korrespondenzen eindeutig das Gegenteil beweisen.
Auf Grund des umfangreichen Sanierungsvolumens konnte bislang seitens des beauftragten Baubetreuerbüros die Endabrechnung der für die Sockelsanierung des Gebäudekomplexes aufgewendeten Kosten noch nicht bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingereicht werden. Dies wird allerdings ehestmöglich in Angriff genommen.
Betreffend die neuerlich durch Sie kritisierte Ausgliederung des Anlagenteils Hanakgasse ("Alte Leute-Heim") wurde Ihnen der Stadtpunkt von Wiener Wohnen bereits ausführlich und hinlänglich erörtert. Es muss nochmals bekräftigt werden, dass die Änderung einer Liegenschaftsnutzung durch den Hauseigentümer nicht im Einflussbereich eines Mieterbeirates gelegen ist, zumal durch diese keine Benachteilung der Mietergemeinschaft erfolgt.
Aus Sicht der Stadt Wien erscheint eine neue zusätzliche Prüfung nicht erforderlich.
Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Stellungnahme ausreichend gedient zu haben und Ersuchen höflich um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen
für das Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung

Ing. Patrik Schmid
98056 DW

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Antworten auf diese Diskussion

wg. GZ: GWS - 2863/2008/Scp/Art‏
Von: Gerhard Kuchta (gerhard_kuchta@hotmail.com)
Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2009 14:36:41
An: natascha.artner@wien.gv.at
Cc: eva-maria.kassar@wien.gv.at; buergermeister@magwien.gv.at; Michael Ludwig (Stadt Wien) (michael.ludwig@gws.wien.gv.at); Daniela Strassl (Wiener Wohnen) (daniela.strassl@wien.gv.at); Sylvia Kessler (Wiener Wohnen) (sylvia.kessler@wien.gv.at); Silvia Celand (Wiener Wohnen) (silvia.celand@wien.gv.at); post@kontrollamt.wien.gv.at; office@hausbetreuung-wien.at; Gärtnerinnung (innung@diefloristen.at); David Ellensohn (david.ellensohn@gruene.at); Maria Vassilakou (maria.vassilakou@gruene.at); Bernd Moidl (bernd.moidl@gruene.at); Matthias Tschirf (matthias.tschirf@oevp-wien.at); Bernhard Dworak (dworak@kutzendoerfer.at); Andrea Kalchbrenner (BV) (post@b14.magwien.gv.at); Wolfgang Krisch (wolfgang.krisch@gruene.at); Franz Lerch (franz.lerch@oevp-wien.at); Ernst SCHREIBER (ernst.schreiber@gmx.at); WALTER Kuchta (walter3101@yahoo.de); Helga Sadik (MBR) (helga.sadik@tele2.at); report@orf.at; konkret@orf.at; buergeranwalt@orf.at; 899953@radiowien.at; online@orf.at; Andreas Anzenberger (Kurier Chronik) (andreas.anzenberger@kurier.at); Martin Stuhlpfarrer (Die Presse) (martin.stuhlpfarrer@diepresse.com); A. Unterberger (Wiener Zeitung) (a.unterberger@wienerzeitung.at); Florian Skrabal (Datum) (florian.skrabal@datum.at); mieterecho@gmx.at; office@rechnungshof.gv.at; Volksanwaltschaft (post@volksanwaltschaft.gv.at)

Sehr geehrter Herr Ingenieur Schmid,

vielen Dank für Ihr Mail vom 26.5.2009 in o.a. Sache, auf das ich wie folgt antworte:

Sie schreiben: "Das Kontrollamt hat die Tochterunternehmen bereits geprüft und die Berichte wurden samt den ausführlichen Stellungnahmen der Stadt Wien bereits im Kontrollausschuss des Gemeinderates behandelt."

Ich nehme an, Sie beziehen sich damit auf die Haus- und Außenbetreuungs GmbH. Der summa summarum vernichtende 123-seitige Kontrollamtsbericht diesbezüglich ist mir (wie Sie wissen) ebenso bekannt wie die Debatte im Gemeinderat dazu. Allerdings hat beides zu keinerlei maßgeblicher Veränderung für die Betroffenen geführt:

* Siehe das geradezu lächerliche Reduktionsangebot in den Betriebskosten für die nicht bzw. mangelhaft erfolgten Leistungen 2008 (später zitiertes Protokoll vom 26.3.2009),
* siehe die nach wie vor inakzeptablen - weil unveränderten - Preise für die Grünflächenpflege 2009 (ff.), die das Kontrollamt in ihrer Kalkulation ebenso wenig nachvollziehen konnte, wie wir das können.

Und dies auf Basis einer Vertragskonstruktion, die das Kontrollamt - wohl nicht ohne Begründung und Überlegung - als nicht nachvollziehbar, rechtswidrig und als Benachteiligung der betroffenen MieterInnen bezeichnet.

Wenn sich der Gemeinderat mit so einem Ausgang zufrieden gibt - oder die Stadtregierung das Thema bei diesem Status abhakt, dann ist dem meinerseits wenig hinzuzufügen. Außer eines vielleicht: Ich bin weder Gemeinderat noch Mitglied der Stadtregierung!

Daher werde ich - wie auch in einem sehr offenen Gespräch mit Frau Magistra Miksch-Fuchs nach der Mieterinformation am 26.3.2009 angekündigt - die Sache "Grünflächenpflege in Wiener Gemeindebauten" bis zu einer tatsächlich befriedigenden Lösung für die betroffenen Bürger mit allen zu Gebote stehenden Mitteln weiter betreiben. Nicht nur für mich, nicht nur für den Hugo Breitner Hof, sondern für ALLE daraus betroffenen MieterInnen im Rahmen des "sozialen Wohnbaus in Wien".

Und diese Lösung kann - wenn die Haus- bzw. Außenbetreuungs GmbH ein akzeptierter Dienstleister sein will - nur so lauten: Zumindest die gleiche gebotene Qualität wie durch die Gärtner auf dem freien Markt (inkl. prompte Schnittgutentsorgung etc.) - zu einem Preis, der UNTER dem der bisher beschäftigten Gärtner (Billigstbieter) liegt (volle Weitergabe von Skaleneffekten).


Sie schreiben: "Betreffend der Akontierung der Betriebskosten ist anzumerken, dass diese in Ihrer Wohnhausanlage sehr wohl gesetzeskonform nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zur Vorschreibung gebracht wird. Wie Ihnen bekannt ist und auch auf Ihrer Homepage dokumentiert, wäre eine etwaige Reduktion der gegenwärtig gültigen Sätze um maximal EUR 0,07 vertretbar. In Anbetracht der Geringfügigkeit dieses Differenzbetrages, der im Vorfeld nicht abzusehenden etwaigen Erhöhung von betriebskostenrelevanten Ausgaben und des unverhältnismäßig hohen administrativen und programmtechnischen Aufwandes wurde seitens Wiener Wohnen zu Recht davon Abstand genommen, einer entsprechenden Reduktion näher zu treten."

Dem aufmerksamen Leser Ihrer Zeilen wird wahrscheinlich auffallen, dass schon zwischen Ihrem ersten und zweiten Satz ein gewaltiger Widerspruch besteht.

Zu "vertretbar": Hier geht es um keinen Ermessensspielraum für den Vermieter und daher keine freiwillige Zuwendung als Goodwill von Wiener Wohnen. Hier geht es um eine klare Überschreitung der mietrechtlich vorgesehenen Limitierung - und somit einen Gesetzesverstoß.

Schon die "Geringfügigkeit" des von Ihnen genannten Differenzbetrags (pro Quadratmeter Wohnfläche und Kalendermonat übrigens) summiert sich für die MieterInnen unserer Anlage auf stattliche 61.137,90 EUR (841.275,84 Schilling). Das mag für Wiener Wohnen eine Bagatelle sein - für diejenigen Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnbau, für die dieser Vermieter und Verwalter gemäß Statut eigentlich da sein sollte, weit weniger!

Dass die Berechnung des Mieterbeirats einen anderen, noch höheren Wert ergibt, kommt hier noch hinzu.

Diese Gegebenheiten sind - ebenso wie die in meinen Augen erbärmliche Reaktion von Wiener Wohnen - für jeden Leser via Homepage des Mieterbeirats nachzulesen und nachvollziehbar (nur für Sie bzw. Wiener Wohnen offenbar nicht).

Eine von Ihnen angegebene "im Vorfeld nicht abzusehenden etwaige Erhöhung von betriebskostenrelevanten Ausgaben" rechtfertigt übrigens eine Akontoerhöhung gemäß § 21 (3) Mietrechtsgesetz überhaupt nicht, sondern diese ist nur "im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder den öffentlichen Abgaben" anzuwenden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gleich darauf hinweisen, dass mittlerweile angestellte Konsultationen auch die Richtigkeit unserer Annahme vom 26.11.2007 (Seite 8, Punkt 3) ergeben haben, dass nämlich gemäß dem eben zitierten Absatz im Mietrechtsgesetz die Akontierung "zur Deckung der im Lauf eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben" tatsächlich "vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu errechnen ist" - und nicht so, wie es Wiener Wohnen tut, vom Jahr der letzten gelegten Abrechnung - also einem Jahr davor (d.h.: für die Akontierung 2009 ist die Basis 2008 relevant, nicht die Basis 2007)! Da Wiener Wohnen offensichtlich zum Zeitpunkt der Akontierungs-Erhöhung noch gar keine gesicherte Kenntnis von diesem Betriebskostenstand bzw. einer zwischenzeitlichen Erhöhung hat (daher auch die Legung der Jahresabrechnung zum fast spätestmöglichen Termin), dürfte also laut Mietrechtsgesetz zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Akonto-Erhöhung stattfinden.


Sie schreiben: "Wie Ihnen und Ihrem geschätzten Mieterbeirat bereits seitens Wiener Wohnen des Öfteren dargelegt, gestaltet sich die Hauptmietzinsvorschreibung bei den "Stammhausmietobjekten" gemäß der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien auf Grund des laufenden Hauptmietzinserhöhungsverfahrens gemäß § 18 Mietrechtsgesetz.
Die Mietzinsbildung bei den im Zuge der Sanierung neu geschaffenen Dachgeschoßwohnungen hingegen orientiert sich nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989). Eine zwischenzeitliche Beantragung einer Mieterin Ihrer Wohnhausanlage um Überprüfung der Hauptmietzinsvorschreibung auf etwaige Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien ergab, dass diese nicht gegeben sei und somit eine korrekte Handhabungsweise eingeschlagen ist."


Was auch immer die Dame überprüfen ließ - und aus welchem Titel heraus: Der Versuch, Unzulänglichkeiten und Ungereimtheiten in der Hauptmietzins-Verrechnung wegzuleugnen, muss schon aus einem kurzen Blick auf die Mieterbeirats-Homepage scheitern - sowohl was den Hugo Breitner Hof als auch was andere Anlagen betrifft (einfach nur die Hauptmietzins-Themen in der verlinkten Rubrik herausgreifen).

In dem Zusammenhang erlaube ich mir auch den Hinweis darauf, dass weitere Recherchen und Erkundigungen ergeben haben, dass Erhaltungsbeiträge tatsächlich erst ab Legung der Endabrechnung aus der Sanierung verrechnet werden dürften. Auch daraus ergibt sich für die allernächste Zukunft einiger Handlungsbedarf ...!


Sie schreiben: "Betreffend die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen der vergangenen Jahre ist bekanntlich ein entsprechendes Verfahren, an welchem auch sie sich beteiligt haben, anhängig."

Und ich kann Ihnen versichern, dass wir mittlerweile der ersten Verhandlung am 29.7.2009 mit großer Gelassenheit und Zuversicht entgegensehen. Mit Gelassenheit in der Sache, jedoch mit umso mehr Emotion, was die Vorgehensweise bzw. Strategien von Wiener Wohnen betrifft!


Sie schreiben: "Das kritisierte Mahnwesen bezog sich auf einen einzigen Fall, welcher zwischen dem betroffenen Mieter und der zuständigen Buchhaltungsabteilung abgehandelt wurde."

Erstens ist dieser Fall nach meinem Wissensstand immer noch nicht abgeschlossen - was allein schon die Grenzen meiner Vorstellungskraft sprengt.

Dass zweitens in dem Zusammenhang offenkundige menschliche und systemtechnische Unzulänglichkeiten (Auseinanderlaufen zwischen Vorschreibungen und Abrechnung bzw. Mahnwesen, nicht durchgeführte Zuordnung zu den leicht eruierbaren Mietzinskonten etc.) nicht erkannt und abgestellt, sondern vielmehr als Maß aller Dinge dargestellt werden, wäre schon allein auf Basis dieses einen Falles Grund genug, um die Kontrollinstanzen zu bemühen.

Dass es drittens mindestens einen weiteren Fall mit Mängel in Vorschreibung und Mahnwesen auf der Homepage des Mieterbeirats nachzulesen gibt, deutet auf entweder unzulängliche Recherche oder Beschönigung der Lage Ihrerseits.

Viertens ist Ihnen aber vielleicht auch bekannt, dass die interne Internet-Seite des Wiener Wohnen Callcenters http://wrw.at/ für einige Zeit ohne Passwortschutz für jeden Internetbenutzer einsehbar war (dafür gibt es viele Zeugen, die ich namhaft machen könnte). In dem Log fand man z.B. die Eintragungen:

04 Jul 2007 15:43:53
!! Achtung !! Betriebskostenabrechnung 2006: aufgrund diverser Fehler in der Abrechnung bei einigen Objekten werden diese Objekte in der WRWKS in Kürze "ROSA" gekennzeichnet.

21 Feb 2008 14:18:30
Achtung!! Falsche Mietzinsabbuchungen in Teilen der Großfeldsiedlung alle betroffenen Objekte sind in der WRWKS ROT gekennzeichnet. Der falsch abgebuchte Betrag wird bei der Märzmiete berücksichtigt.

25 Feb 2008 10:29:21
Der Einziehungsauftrag für Mieter im 21. Bezirk wird erst in den nächsten Tagen durchgeführt. Sollte es zu Mieteranfragen kommen bitte keine RR aufnehmen und den Mieter darüber informieren.

04 Mar 2008 14:00:41
Bei Anfragen zu Einziehnungsaufträgen von Mietern aus den 21. Bezirk bitte beauskunften, dass aufgrund von Bankproblemen die Miete erst in den nächsten Tagen abgebucht wird. Bitte hierzu keine RR mehr aufnehmen.

01 Apr 2008 16:32:05
Mahnlauf April beginnt in Kürze bitte den Mieter immer fragen ob die Miete tatsächlich einbezahlt ist. Einzahlung und Mahnungen können sich überschneiden --> Ist die Miete einbezahlt dann ist die Mahnung als gegenstandslos zu betrachten.

06 Jun 2008 09:59:26
3.500 Mieter haben einen falschen Betrag bei den MIetzinsvorschreibungen angeführt Es wurden 21,40 Mahnspesen hinzugerechnet. Siehe Mail!


Da zum Beispiel die Verrechnungsprobleme und erforderlichen Korrekturen speziell für unsere Anlage in der Auflistung fehlen, ist davon auszugehen, dass auch dieser Problem- und Hinweis-Log für Wiener Wohnen alles andere als vollständig ist - was insgesamt den Eindruck einer ordnungsgemäßen Abwicklung, wie Sie Ihn erwecken wollen, ad absurdum führt.


Sie schreiben: "Hinsichtlich der Neuvermessung der Außenflächen Ihrer Wohnhausanlage durch die Magistratsabteilung 25 ist anzumerken, dass der Obmann Ihres Mieterbeirates die entsprechenden Vermessungsergebnisse durch Wiener Wohnen ausgehändigt erhielt."

So what?? Und damit sind sämtliche mit der Thematik verbundenen Fragen und Probleme aus der Welt geräumt???

Damit haben sie teilweise erst so richtig angefangen:

* Siehe z.B. die verweigerte Rückvergütung für zuviel verrechnete Grünfläche für das Jahr 2004 - obwohl fristgerecht dafür ein Antrag bei der Schlichtungsstelle eingebracht wurde, um die Verjährung dafür grundsätzlich auszusetzen.
* Siehe zum Beispiel die angeblich bis dahin gar nicht existierenden Pläne bzw. Vermessungen - obwohl daraus relevante Beträge an Hausbesorger und Firmen verrechnet wurden!


Sie schreiben: "Ihr Vorwurf, dass Ihre Anliegen und Anfragen keiner angemessenen Beantwortung zugeführt werden, kann in keinster Weise nachvollzogen werden, zumal die auf der Homepage des Mieterbeirates zahlreich veröffentlichten Korrespondenzen eindeutig das Gegenteil beweisen."

Es wäre sehr hilfreich, könnten Sie aufgrund dieser Rückmeldung zum Beispiel die Beantwortung folgender Anfragen ausfindig machen (nur beispielhaft für die Fülle an offenen Rückäußerungen):

Stadtrat Dr. Ludwig:
Anfrage zu den vom Gemeinderat beschlossenen Konditionen über die Verwaltung städtischer Wohnhausanlagen
Anfrage wg. "NaTÜRlich sicher!"
Anfrage zu "Wir wollen wissen, wie es Ihnen geht"

Wiener Wohnen:
Zahlreiche Fragen und Anforderungen zur Schlussbegehung am 10.6.2008
Zahlreiche Fragen und Anforderungen vom 2.7.2008
Fragen zur CD über die Jahresabrechnung vom 2.8.2008
Reaktion auf die Stellungnahme des MBR zum Brief von Wiener Wohnen an die MieterInnen des Hugo Breitner Hofes vom 25.4.2008

etc. etc. etc.

Im Licht dieser Fülle (mittlerweile fast beliebig erweiterbar) würde ich fast schon wetten, dass sich auch dieser hier geführte Mailverkehr relativ rasch in die Rubrik "tote Seitenäste menschlicher Kommunikation" einreihen wird.


Sie schreiben: "Auf Grund des umfangreichen Sanierungsvolumens konnte bislang seitens des beauftragten Baubetreuerbüros die Endabrechnung der für die Sockelsanierung des Gebäudekomplexes aufgewendeten Kosten noch nicht bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingereicht werden. Dies wird allerdings ehestmöglich in Angriff genommen."

Hier verweise ich nur auf das gestrige Mail des Mieterbeirats im Hugo Breitner Hof zum Thema "Sanierung / Endabrechnung". Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.


Sie schreiben: "Betreffend die neuerlich durch Sie kritisierte Ausgliederung des Anlagenteils Hanakgasse ("Alte Leute-Heim") wurde Ihnen der Stadtpunkt von Wiener Wohnen bereits ausführlich und hinlänglich erörtert. Es muss nochmals bekräftigt werden, dass die Änderung einer Liegenschaftsnutzung durch den Hauseigentümer nicht im Einflussbereich eines Mieterbeirates gelegen ist, zumal durch diese keine Benachteilung der Mietergemeinschaft erfolgt."

Die Benachteiligung der Mieter wurde schon in der Mieterinformation am 26.3.2009 erörtert - und blieb dort unwidersprochen!

Hierzu kann ich Ihnen versichern, dass bereits angestellte Recherchen und Konsultationen auf einen doch anderen Sachverhalt bzw. Auslegungsspielraum hindeuten, als Sie hier darstellen. Diesbezüglich sind konkrete rechtliche Schritte in Ausarbeitung, denen ich hier nicht weiter vorgreifen möchte.

Nur eines vorweg: In der sich jetzt schon abzeichnenden Beeinspruchung der Sanierungskosten und deren Endabrechnung für unsere Anlage wird AUCH das Thema "Hanakgasse 1A und Ausgliederung" eine ganz wesentliche Rolle spielen.


Sie schreiben: "Aus Sicht der Stadt Wien erscheint eine neue zusätzliche Prüfung nicht erforderlich."

Herr Ingenieur Schmid, DANKE!
Endlich einmal ein Punkt in Ihrem Mail, den ich zumindest einmal nachvollziehen kann - abgesehen davon vielleicht, dass genau diese Ansicht der Stadt Wien (also der Verantwortlichen für die diskutierten Zustände) mich als Betroffenen daraus zur Anforderung der zusätzlichen Kontrollen veranlasst haben, an deren Durchführung ich - gerade aufgrund Ihrer Ausführungen - selbstverständlich nach wie vor unvermindert festhalte!


Sie schreiben: "Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Stellungnahme ausreichend gedient zu haben und Ersuchen höflich um Kenntnisnahme."

Bitte nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Ingenieur - aber: Weder - noch!
Und ich meine: Jeder aufmerksame Leser wird nachvollziehen können, wo die Gründe dafür liegen.


Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta
HIER geht es dazu weiter!

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