Ihre Anfrage (GWS 2863/2008)
Von: Artner Natascha (natascha.artner@wien.gv.at)
Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2009 10:36:48
An: Gerhard_Kuchta@hotmail.com
Cc: Kassar Eva Maria (eva-maria.kassar@wien.gv.at)
GZ: GWS - 2863/2008/Scp/Art
Zu: MDP - 1575/2007
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Bezugnehmend auf Ihre Email, unter anderem an Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl sowie Herrn Vizebürgermeister und amtsführenden Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom 09. Mai 2009, erlauben wir uns Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Das Kontrollamt hat die Tochterunternehmen bereits geprüft und die Berichte wurden samt den ausführlichen Stellungnahmen der Stadt Wien bereits im Kontrollausschuss des Gemeinderates behandelt.
Betreffend der Akontierung der Betriebskosten ist anzumerken, dass diese in Ihrer Wohnhausanlage sehr wohl gesetzeskonform nach den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes zur Vorschreibung gebracht wird. Wie Ihnen bekannt ist und auch auf Ihrer Homepage dokumentiert, wäre eine etwaige Reduktion der gegenwärtig gültigen Sätze um maximal EUR 0,07 vertretbar. In Anbetracht der Geringfügigkeit dieses Differenzbetrages, der im Vorfeld nicht abzusehenden etwaigen Erhöhung von betriebskostenrelevanten Ausgaben und des unverhältnismäßig hohen administrativen und programmtechnischen Aufwandes wurde seitens Wiener Wohnen zu Recht davon Abstand genommen, einer entsprechenden Reduktion näher zu treten.
Wie Ihnen und Ihrem geschätzten Mieterbeirat bereits seitens Wiener Wohnen des Öfteren dargelegt, gestaltet sich die Hauptmietzinsvorschreibung bei den "Stammhausmietobjekten" gemäß der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien auf Grund des laufenden Hauptmietzinserhöhungsverfahrens gemäß § 18 Mietrechtsgesetz.
Die Mietzinsbildung bei den im Zuge der Sanierung neu geschaffenen Dachgeschoßwohnungen hingegen orientiert sich nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989). Eine zwischenzeitliche Beantragung einer Mieterin Ihrer Wohnhausanlage um Überprüfung der Hauptmietzinsvorschreibung auf etwaige Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien ergab, dass diese nicht gegeben sei und somit eine korrekte Handhabungsweise eingeschlagen ist.
Betreffend die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen der vergangenen Jahre ist bekanntlich ein entsprechendes Verfahren, an welchem auch sie sich beteiligt haben, anhängig.
Das kritisierte Mahnwesen bezog sich auf einen einzigen Fall, welcher zwischen dem betroffenen Mieter und der zuständigen Buchhaltungsabteilung abgehandelt wurde.
Hinsichtlich der Neuvermessung der Außenflächen Ihrer Wohnhausanlage durch die Magistratsabteilung 25 ist anzumerken, dass der Obmann Ihres Mieterbeirates die entsprechenden Vermessungsergebnisse durch Wiener Wohnen ausgehändigt erhielt.
Ihr Vorwurf, dass Ihre Anliegen und Anfragen keiner angemessenen Beantwortung zugeführt werden, kann in keinster Weise nachvollzogen werden, zumal die auf der Homepage des Mieterbeirates zahlreich veröffentlichten Korrespondenzen eindeutig das Gegenteil beweisen.
Auf Grund des umfangreichen Sanierungsvolumens konnte bislang seitens des beauftragten Baubetreuerbüros die Endabrechnung der für die Sockelsanierung des Gebäudekomplexes aufgewendeten Kosten noch nicht bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingereicht werden. Dies wird allerdings ehestmöglich in Angriff genommen.
Betreffend die neuerlich durch Sie kritisierte Ausgliederung des Anlagenteils Hanakgasse ("Alte Leute-Heim") wurde Ihnen der Stadtpunkt von Wiener Wohnen bereits ausführlich und hinlänglich erörtert. Es muss nochmals bekräftigt werden, dass die Änderung einer Liegenschaftsnutzung durch den Hauseigentümer nicht im Einflussbereich eines Mieterbeirates gelegen ist, zumal durch diese keine Benachteilung der Mietergemeinschaft erfolgt.
Aus Sicht der Stadt Wien erscheint eine neue zusätzliche Prüfung nicht erforderlich.
Wir verbleiben in der Hoffnung, Ihnen mit dieser Stellungnahme ausreichend gedient zu haben und Ersuchen höflich um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
für das Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
Ing. Patrik Schmid
98056 DW